Archive

Antrag 283/II/2019 Gerechtere Belastung der Verkehrsträger mit Steuern und Abgaben nach CO2-Ausstoß

23.09.2019

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, die ungerechte Belastung der Verkehrsträger in Deutschland mit Steuern und Abgaben zu beenden und folgende Einzelmaßnahmen umzusetzen, mit denen die finanzielle Belastung konsequenter nach dem CO2-Ausstoß ausgerichtet wird:

 

  1. Befreiung der Eisenbahnen von der Stromsteuer
  2. Befreiung der Eisenbahnen von der EEG-Umlage
  3. Weiterentwicklung des CO2-Zertifikatehandelsim Bereich Verkehr:-Erhöhung der Belastung des Flugverkehrs im CO2-Zertifikatehandel auf 100%-Berücksichtigung des verbrennungsmotorbetriebenen Individualverkehrs im CO2-Zertifikatehandel
  4. Reduzierung der Mehrwertsteuersätze bei Bahntickets:-Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes auf 7% bei Fahrten im Inland-keine Mehrwertsteuer bei grenzüberschreitenden Fahrten
  5. Entwicklung der Luftverkehrsabgabe zu einer Flugmaut

 

Antrag 257/II/2019 E-Scooter-Chaos beenden!

23.09.2019

Die SPD-Mitglieder des Berliner Senates und die Abgeordneten der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordneten Haus werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen ein verschärfendes Gesetz zum Umgang mit den E-Scootern auf den Weg zu bringen.

 

Dieses Gesetz soll eine Helmpflicht, eine Führerscheinpflicht der Klasse AM, Sorgfalts- und Haftungspflicht für Anbieter bei Schadensfällen, die Nachweispflicht für die Nutzung von ökologischen Strom sowie das Einrichten von so genannten Mobility-Hubs, an denen die Roller zentral gesammelt werden und ausschließlich dort angemietet bzw. abgeben werden können. Die Mobility-Hubs sind vom Land Berlin einzurichten und müssen für die Nutzung von öffentlichem Straßenland von den Anbietern angemietet werden.

Antrag 259/II/2019 Digitale Infrastruktur als öffentliche Daseinsvorsorge begreifen!

23.09.2019

Die digitale Infrastruktur ist eine der Schlüsselinfrastrukturen unserer Zeit. Für die Digitalisierung und Transformation von Produktionsprozessen, das Internet der Dinge, Smart Cities, Dienstleistungsangebote im ländlichen Raum oder digitalen Medienkonsum sind funktions- und leistungsfähige Breitbandnetze die zwingende Voraussetzung. Dass öffentliche Daseinsvorsorge auch in öffentliche Hand gehört ist eine Grundüberzeugung der Sozialdemokratie. Wo sich jedoch in den Bereichen Krankenversorgung, Wasserversorgung, Stromnetze, ÖPNV oder Wohnen große öffentliche Debatten und Vorschläge wiederfinden, ist es im Bereich der digitalen Infrastruktur überraschend still. Nehmen wir die Wichtigkeit der digitalen Infrastruktur jedoch ernst, müssen wir auch diese als öffentliche Daseinsvorsorge begreifen. Der aktuelle, privat kontrollierte Zustand, ist nämlich desaströs.

 

Art. 87f (1) GG verpflichtet den Bund zur „flächendeckend angemessenen und ausreichenden“ Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen. Nach Art. 87f (2) GG sind diese Telekommunikationsdienstleistungen jedoch ausschließlich durch „privatwirtschaftliche Tätigkeiten durch die aus dem Sondervermögen Deutsche Bundespost hervorgegangenen Unternehmen (Deutsche Telekom) und durch andere private Träger“ zu erbringen. Was ursprünglich die vermeintlichen Kräfte des freien Marktes aktivieren sollte, hat in der Realität jedoch verehrende Auswirkungen. Die Verlagerung der Telekommunikation in die private Domäne ist der Hauptgrund dafür, dass Deutschland trotz üppiger Bundesfördermittel von 4,5 Mrd. € im Breitbandausbau immer noch Entwicklungsland ist.

 

Es gibt zwei Fördermodi: sogenannte Wirtschaftlichkeitslückenförderung, und das sogenannte Betreiber*innenmodell. Beim Wirtschaftlichkeitslückenmodell bauen die Kommunen das Breitbandnetz nicht selbst aus. Stattdessen fließen die Fördermittel als Subventionen an private Telekommunikationsunternehmen. Rentiert es sich z.B. für ein Unternehmen nicht in den Breitbandausbau eines Dorfes mit 50 Einwohnern zu investieren, schließen die Fördermittel die Lücke, sodass es sich rentiert. Beim Betreiber*innenmodell baut die Kommune das Netz selbst, und verpachtet es anschließend für 20-30 Jahre an private Telekommunikationsunternehmen. Laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fließen 75% der bewilligten Fördermittel in die Wirtschaftlichkeitslückenförderung. Anstatt öffentliche Infrastruktur zu schaffen, betreibt der Staat indirekte Unternehmenssubventionen.

 

Auch beim Betreiber*innenmodell eröffnet die grundgesetzlich geschützte Hoheitsposition privater Telekommunikationsunternehmen ihnen jedoch eine Vielzahl von Wegen den staatlichen Breitbandausbau zu verhindern oder zu sabotieren. Wenn eine Kommune ihr Breitbandnetz ausbauen möchte, stellt sie zunächst einen Antrag auf Förderung. Wird dieser bewilligt, können die privaten Telekommunikationsunternehmen innerhalb von 6 Wochen während der sogenannten „Markterkundungsphase“ ein Veto einlegen, falls sie, nach Eigenaussage, in den nächsten drei Jahren im ausgeschriebenen Gebiet selbst bauen möchten. Geschieht dies, darf die Kommune nicht bauen. Oft legen Private Veto ein, nur um nachträglich Gründe anzugeben, warum sie in den nächsten drei Jahren doch nicht bauen können. Außerdem wissen die Kommunen gar nicht verlässlich, in welchen Gebieten denn überhaupt bereits Breitband liegt. Das Breitbandnetz der privaten Telekommunikationsunternehmen zählt nämlich als Geschäftsgeheimnis. Oft melden sich die privaten Telekommunikationsunternehmen erst während des Ausschreibungsprozesses für den Bau und geben an, dass sie in Teilen der ausgeschriebenen Gebiete bereits Breitband verlegt haben. Geschieht dies, ist die Ausschreibung fehlerhaft und der Verwaltungsprozess muss von Null gestartet werden.

 

Selbst wenn die privaten Telekommunikationsunternehmen kein Veto einlegen, und im ausgeschriebenen Gebiet kein Breitband von ihnen liegt, binden sie vielerorts Baufirmen per Exklusivverträgen an sich. Selbst wenn Baukapazitäten existieren, was in der aktuellen Hochkonjunkturphase der Baubranche ohnehin eine Seltenheit ist, können diese deshalb oft von den Kommunen nicht abgerufen werden.

 

Besonders problematisch ist das Geschäftsgebaren der Deutschen Telekom, die den Kommunen Steine in den Weg legt. Durch die Privatisierung der Deutschen Bundespost wurde die Telekom alleinige Inhaberin der Teilnehmeranschlussleitungen (TAL). Dieses, umgangssprachlich auch als „Letzte Meile“ bezeichnetes, Netzsegment verbindet die Vermittlungsstellen, welche grundsätzlich allen Internet Service Providern (ISPs) offenstehen, mit den Hausanschlüssen der Kund*innen. In Deutschland existieren viele sehr leistungsfähige, überregionale IP-Netze (Backbones). Betreiber*innen sind sowohl privatwirtschaftliche Unternehmen, aber auch öffentlich-rechtlich oder genossenschaftliche Träger*innen (wie z. B. das Deutsche Forschungsnetz). Praktisch profitieren Privathaushalte von dieser Infrastruktur nicht, da die TAL stets von der Telekom gemietet werden muss. Zudem ist die Zugangstechnik oft veraltet, es kommen i. d. R. die eigentlich nur für Telefonie konzipierten doppeladrigen Kupferleitungen zum Einsatz. Da die Deutsche Telekom auf neu gebaute TAL, die auf moderne Glasfasertechnik setzen (FTTC, FTTH) kein Monopol hätte, wird der Ausbau durch sie aktiv ausgebremst.

 

Wir fordern die Streichung von Art. 87f (2) GG. Damit wäre Telekommunikation im Sinne von Art. 87f (1) GG wieder als Hoheitsaufgabe des Bundes definiert.

 

Wir fordern die Re-Vergesellschaftung der „letzten Meile“. Der Ausbau und die Bereitstellung der TALs soll wieder Aufgabe des Staates werden. Dazu sind die entsprechenden Verwaltungseinheiten und Netzsegmente der Deutschen Telekom, sowie der TAL-Infrastruktur aller anderen ISPs zu vergesellschaften. Die Endpunkte sind niedrigschwellig an ISPs bereit zu stellen. Zur finanziellen Einbindung auch in den Ausbau schlagen wir langfristig eine genossenschaftliche Organisationsform vor. Als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge genießen alle Bürger*innen ein Grundrecht auf Bereitstellung einer breitbandigen TAL für ihren Haushalt. Der Ausbau hat grundsätzlich auf Basis von Glasfasertechnik zu erfolgen.

 

Wir fordern die Vergesellschaftung der Breitbandinfrastruktur weiterer privater Telekommunikationsunternehmen in jenen Gebieten, in denen sie die einzigen Anbieter*innen und Besitzer*innen von Breitbandleitungen sind. Die erworbenen Netze sind in das Netz der re-vergesellschaftlichten Telekom zu integrieren. So werden existierende regionale Monopolpositionen von privaten Telekommunikationsunternehmen aufgebrochen, und die ineffiziente parallele Verlegung mehrerer Netze vermieden.

 

Wir fordern, dass die Bundesmittel zur Breitbandförderung nur noch im sogenannten Betreiber*innenmodell ausgeschüttet werden. Öffentliche Steuermittel sollen zur Schaffung öffentlicher Infrastruktur ausgegeben werden, nicht als indirekte Unternehmenssubventionen.

Antrag 295/II/2019 Ausweitung des Pfandsystems

23.09.2019

Wir fordern die Ausweitung des Pfandsystems auf Produkte, die in Glas angeboten werden und bisher über Altglascontainer entsorgt werden. Dazu zählen sowohl Getränke als auch flüssige und eingelegte Lebensmittel.

 

Außerdem sollen Produkte, die bisher in Plastik, Konservendosen oder Tetrapaks verpackt werden, vermehrt in Glas oder anderen Mehrwegbehältnissen angeboten werden.

 

Die Umwelt leidet unter dem Verpackungsmüll, den die Menschheit erzeugt. Das bekannteste Beispiel dafür sind die Meere, in denen riesige Mengen von Plastik schwimmen und dadurch Vögel, Fische und andere Lebewesen beeinträchtigen mit der Folge von Krankheit und Tod.

 

Einwegverpackungsmaterialien sind sowohl in der Herstellung aus auch in der Entsorgung energieintensiv. Plastik wird teilweise aus Erdöl hergestellt, das sowohl in der Förderung als auch in der Verarbeitung schädlich ist für Umwelt und Gesundheit. Außerdem ist Plastik nicht biologisch abbaubar, sondern zerfällt in Kleinstteile (Mikroplastik), die nicht nur von Fischen und anderen Meereslebewesen aufgenommen werden, sondern in Nahrungsmitteln auch von Menschen aufgenommen werden und gesundheitliche Schäden verursachen können. Das Recycling von Plastik ist nur zu einem ungenügenden Anteil möglich und die Möglichkeiten zur Weiterverarbeitung beschränkt. Auch Tetrapaks sind aufgrund der Beschichtung auf der Innenseite nur schwer in die einzelnen Stoffe aufzutrennen und damit kaum wiederverwertbar.

 

Viele Verbraucher*innen wollen dazu nicht länger beitragen und suchen nach Alternativen bei der Verpackung. Häufig fällt die Wahl dabei auf Glas. Das ist weder gesundheits- noch umweltschädlich, verbraucht aber ebenfalls viel Energie bei der Produktion.

 

Viele Produkte werden jedoch in Glasbehältern vertrieben, die nach nur einer einzigen Benutzung im Altglascontainer landen. Dort wird das Glas zwar eingeschmolzen und erneut eingesetzt, dieser Prozess benötigt aber ebenfalls viel Energie.

 

Für bestimmte Getränke und wenige Lebensmittel besteht bereits ein Pfandsystem. Die Erfahrung daraus zeigt, dass dieses Glas bis zu 50-mal wiederverwendet werden kann. Das bestehende System ist jedoch unübersichtlich, da keine einheitliche Regelung besteht und Unternehmen immer wieder Wege finden, es zu umgehen.

 

Wir fordern daher die Entwicklung eines neuen Pfandsystems. Dieses soll die bisherigen Regelungen allgemeinverbindlich machen. Einweg- soll zu Mehrwegverpackung werden. Außerdem sollen mehr Produkte in Glas angeboten werden, soweit die Lebensmittelsicherheit dadurch nicht unerheblich beeinträchtigt wird.

 

Hersteller*innen, Groß- und Einzelhandel sollen dabei verpflichtet werden, mehr Produkte in Mehrweg- anstatt Einwegverpackungen zu vertreiben. Ein zusätzlicher wirtschaftlicher Anreiz kann durch eine finanzielle Beteiligung der Hersteller*innen an den Kosten der Verwertung von Einwegverpackungen geschaffen werden.

 

Supermärkte sollen Eigenmarkenprodukte nach Möglichkeit in Mehrwegbehältnissen anbieten. Außerdem soll ein Rückgabesystem für diese sowie für Behälter anderer Hersteller*innen entwickelt werden. Insbesondere die Entwicklung von Standardbehältnissen trägt dabei zur Praktikabilität bei. Zusätzlich soll das Netz an Annahmestellen erweitert und weitere dezentrale Möglichkeiten zur Pfandrückgabe geschaffen werden.

 

Glas ist schwerer als andere Verpackungsmaterialien, insbesondere Plastik. Dadurch wird insbesondere der Transport energieintensiver. Dadurch könnte eine dezentrale und lokale Produktion gefördert werden. Dies ist aber nicht bei allen Produkten möglich. Vielleicht steigen aber auch nur die Transportfahrten und die damit einhergehenden Umweltbelastungen. Dann könnten mehrfach verwendbare Verpackungen aus leichten Materialien eine Alternative darstellen. In solchen Fällen können mehrfach verwendbare Verpackungen aus leichten Materialien eine Alternative darstellen. Bisher gibt es jedoch kaum fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse dazu, wie sich diese Unterschiede auswirken. Zudem fordern wir die Bundesregierung auf, die Forderungen für nachhaltige und ökologisch positive Ein- oder Mehrwegbehältnisse aktiv zu fördern und deren Herstellungsprozess ggf. zu subventionieren.

 

Wir fordern daher das BMU auf, eine Studie durchzuführen, die verschiedene Materialien als Ein- oder Mehrwegbehältnisse in einem Pfandsystem hinsichtlich ihrer ökologischen Bilanz vergleicht und dabei Herstellung, Dauer der Nutzbarkeit und Auswirkungen auf den Transport und die damit verbundenen Umweltbelastungen, sowie die Verwertung einbezieht.

 

Das Pfandsystem soll schließlich einheitlich geregelt werden durch ein Gesetz, auf dessen Grundlage die Beträge für die jeweiligen Pfandbehältnisse festgelegt werden und damit allgemein nachvollziehbar sind. Die Vertreter*Innen Deutschlands werden zudem aufgefordert, sich für ein Pfandsystem innerhalb der EU einzusetzen.

Antrag 270/II/2019 15 Punkte um die Klimakrise zu bekämpfen

23.09.2019

Das auf Wachstum und der Ausbeutung fossiler Ressourcen basierende Wirtschaftssystem führt offenkundig in die Klimakatastrophe – wenn nicht jetzt radikal umgesteuert wird. Das erkennen weltweit immer mehr Menschen, nicht erst seit mit „Fridays for Future“ jede Woche hunderttausende Schüler*innen weltweit für mehr Klimaschutz auf die Straße gehen. Die Klimakrise dominiert zurzeit viele öffentliche Debatten und Wahlkämpfe, ob in Australien oder zuletzt bei der Europawahl. Dabei ist es natürlich nicht so, als hätten wir keine anderen Probleme, die auf eine Lösung warten. Der weltweite Rechtsruck, die soziale Spaltung innerhalb der Gesellschaft und die militärischen Eskalationen an so vielen Brandherden wie nie stellt uns vor immense Herausforderungen. Viele dieser Herausforderungen sind aber eng mit dem Klimawandel verbunden. Wasser- und Ressourcenknappheit und Extremwetterkatastrophen befeuern u.a. durch Konflikte  ausgelöste Fluchtbewegungen und auch in sozialer Hinsicht trifft das Motto des DGB zu den Internationalen Klimaverhandlungen zu: „There are no jobs on a dead planet“.

 

Für uns bedeutet der Kampf gegen die Klimakrise nicht nur den Erhalt einer lebenswerten Umwelt, für uns ist es zugleich der Kampf gegen ein Wirtschaftssystem, das den Raubbau an Natur und Menschen für Profite fördert und die dramatischen Folgen der Allgemeinheit überlässt.

 

Wir stehen auf Seite all derer, die sich für ambitionierten Klimaschutz einsetzen. Dabei sind wir solidarisch mit den Aktivist*innen der Klimabewegungen wie z.B. Fridays For Future, Scientists for Future, Workers for Future, die auch mit zivilem Ungehorsam genau jene in den Fokus nehmen, die mit diesem Raubbau Milliarden verdienen. Ein radikaler Bruch mit dem fossilen Kapitalismus zwingt uns neue Fragen auf. Wie können wir die Fehler der Vergangenheit vermeiden und die notwendige Transformation dafür nutzen, dass die Zukunft aus einer Wirtschaftsordnung besteht, die auf demokratischer Kontrolle, sozialer Teilhabe und der Achtung der planetaren Grenzen beruht?

 

1. Wir bekennen uns zum Pariser Klimaschutzabkommen

Mit dem Pariser Klimaschutzabkommen ist es gelungen eine Einigung zwischen 196 (seit dem Ausstieg der USA unter Trump nun 195) Ländern auf ein allgemeines rechtsverbindliches, weltweites Klimaschutzübereinkommen zu erreichen. Zentrales Ziel des Abkommens ist es, den Anstieg der Klimaerhitzung auf 2 Grad Celsius, möglichst sogar 1,5 Grad bis Ende des Jahrhunderts zu begrenzen. Die EU und andere Industrieländer sind gehalten, ärmere Länder zu unterstützen. Denn ein Großteil der in der Atmosphäre kumulierten Emissionen stammt aus der Industrialisierung einiger weniger Staaten, während Schwellen- und Entwicklungsländer schon heute überproportional von der Klimakrise betroffen sind. Angesichts der Versäumnisse in der Vergangenheit müssen Länder wie Deutschland äußerst schnell Maßnahmen ergreifen, um ein äußerst begrenztes CO2-Budget einzuhalten und ihren Beitrag zur Einhaltung des 1,5 Grad-Limits nachzukommen. Dafür müssen alle Sektoren liefern, also insbesondere die Energieversorgung, der Verkehr, die Industrie, Wärme und die Landwirtschaft. Sämtliche Ebenen und Bereiche sind daran gehalten, effektive Maßnahmen schnell zu ergreifen, die wir dringend einfordern.

 

2. Wir fordern die schnellstmögliche Einigung auf ein Klimaschutzgesetz. Wir dürfen uns hier vom Koalitionspartner nicht mehr hinhalten lassen. Am Klimaschutz kann sich entscheiden, ob die große Koalition bis zum Ende hält. 

Deutschland hat keine gesetzlich verankerten Klimaschutzziele. Bestehende Ziele für 2020, 2030 und 2040 sind lediglich Kabinettsbeschlüsse, die von den jeweiligen Koalitionen bestätigt wurden. Auch das führt dazu, dass Deutschland sein Ziel, 40% der Emissionen bis 2020 gegenüber 1990 einzusparen, mit lediglich 32% krachend verfehlen wird. Da der Großteil der Einsparungen auf den industriellen Zusammenbruch der DDR-Wirtschaft zurückzuführen ist, kann man von einem Totalversagen sprechen. Dazu kommt, dass die nationalen Klimaziele noch immer aus dem Energiekonzept der Bundesregierung von 2010 abgeleitet werden, dass eine Emissionsminderung von 80-95% bis 2050 vorsah. Alle nachfolgenden Ziele für 2030 inklusive der Sektorziele aus dem Klimaschutzplan 2050 adressieren die 80% bis 2050. Mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens sind diese Ziele völlig überholt. Bis 2050 muss Deutschland seine Emissionen danach um mindestens 95% reduzieren und eigentlich bereits 2040 weitgehend treibhausgasneutral sein. Das führt dazu, dass selbst die bestehenden klimapolitischen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag per se nicht mit dem Pariser Abkommen vereinbar sind.

Nichtsdestotrotz hat die SPD nach dem Scheitern der Jamaika-Verhandlungen einige wichtige Stellschrauben für den Klimaschutz verankern können. Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien auf eine Klimaschutzgesetzgebung geeinigt, mit der das 2030-Ziel zur Reduzierung der CO2-Emissionen um mindestens 55% gegenüber 1990 erreicht werden soll. Dafür sollen die bisher unverbindlichen Klimaziele und die Sektorziele für 2030 gesetzlich verankert und mit einem Maßnahmenpaket unterlegt werden. Zentrales Vorhaben ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien auf mindestens 65% der Bruttostromerzeugung. Wichtiger Baustein war auch die Einsetzung der sogenannten Kohlekommission, die den Weg und das Ende der Kohleverstromung in Deutschland beschreiben sollte. Das klimapolitisch ernüchternde Ergebnis von Anfang 2019 soll ebenfalls gesetzlich fixiert werden.

Das Zwischenfazit ist schockierend. Von Beginn der Regierungsarbeit an hat die Union alle klimapolitischen Initiativen ausgebremst und auf Zeit gespielt. Unter dem Einfluss der fossilen Lobby blockiert die Union das von Svenja Schulze eingereichte Klimaschutzgesetz, verschleppt den Kohleaussieg und verhindert wirksame ordnungsrechtliche Maßnahmen mit Verweis auf teure Anreizprogramme, deren Wirksamkeit höchst fraglich sind. Um die Blockaden irgendwie aufzulösen wurde daher ein Klimakabinett eingerichtet, im dem alle Minister*innen der relevanten Ressorts vertreten sind. Am 20. September soll hier ein ganzes Paket an klimapolitischen Maßnahmen beschlossen werden.

 

3. Wir fordern klare ordnungsrechtliche Maßnahmen in den Sektoren Energie, Verkehr, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft sowie Förderprogramme und eine CO2-Bepreisung.

Von Beginn der Regierungsarbeit an hat die Union alle klimapolitischen Initiativen ausgebremst und auf Zeit gespielt. Unter dem Einfluss der fossilen Lobby blockiert die Union das von Svenja Schulze eingereichte Klimaschutzgesetz, verschleppt den Kohleaussieg und verhindert wirksame ordnungsrechtliche Maßnahmen mit Verweis auf teure Anreizprogramme, deren Wirksamkeit höchst fraglich sind. Die Einführung eines eigenen nationalen Emissionshandels für Wärme und Verkehr, wie von vielen in der Union favorisiert, lehnen wir ab.

 

4. Wir fordern, dass eine notwendige Anhebung der Energiesteuersätze sozial gerecht ist.

Dafür brauchen wir deutliche Entlastungen gerade der einkommensschwachen Haushalte an anderer Stelle. Ob über die Absenkung anderer Belastungen oder eine Klimaprämie, wichtig ist die sozialpolitische Verteilungswirkung. Einkommensstarke Haushalte haben im Schnitt mehr Wohnfläche zur Verfügung, fahren größere Autos und insgesamt einen deutlich höheren CO2-Fußabdruck. Mit einer sinnvollen Steuerreform anhand der CO2-Intensität ist es möglich, einkommensschwache Haushalte in Zukunft zu entlasten und zugleich einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Weiterentwicklung der CO2 Bepreisung muss zwei konkrete Vorausetzungen erfüllen:

  1. ökologische Lenkungswirkung: sofort umsetzbare Maßnahmen zur deutlichen Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen insbesondere bei Wärme und Verkehr mithilfe einer Erhöhung der Energiesteuersätze auf ausgestoßenes CO2
  2. soziale Lenkungswirkung: soziale Ausgestaltung der Belastung durch diese Steuererhöhung und Sicherstellung der Aufkommensneutralität

 

5. Wir fordern als ersten Schritt einen Mindestpreis von 180.- Euro die Tonne CO2 für die Industrie einzuführen, der dem ETS dann die erhoffte klimapolitische Lenkungswirkung verschaffen kann und kontinuierlich steigt.

Der ETS als marktliches Mengeninstrument hat unter dem Einfluss der fossilen Lobbyverbände in den letzten 15 Jahren kaum bis gar keine Wirkung zeigen können.

 

6. In den nicht dem ETS unterworfenen Sektoren wie Wärme und Verkehr fordern wir eine kurzfristig einführbare und wirksame CO2-Bepreisung, die über einen aufsteigenden Pfad Investitionssicherheit gibt. Diese CO2-Bepreisung soll so ausgestattet werden, dass Privathaushalte nur bei Klimaschädlichem Verhalten mehr belastet werden (Ausgleichszahlung)

Bisher sind wichtige Bereiche, wie Verkehr und Gebäude nicht in den Europäischen Emissionshandel (ETS) einbezogen. Die Einführung eines eigenen nationalen Emissionshandels für Wärme und Verkehr, wie von vielen in der Union favorisiert, lehnen wir ab. Hier hoffen die gleichen Lobbyisten wie beim ETS ihren Einfluss geltend zu machen und das Instrument schrottreif zu schießen. Zudem dauert der Aufbau eines solchen Instrumentes Jahre. Jahre, die wir in Anbetracht der Klimakrise nicht haben.

 

7. Wir fordern, endliche eine stärkere Bepreisung von Flugtickets im Rahmen einer Klimaabgabe und eine Besteuerung von Kerosin auf allen Flügen vorzunehmen.

Anzustreben wäre als vorrangige Lösung eine gemeinsame europäische Lösung für die Verteuerung des Flugverkehrs. Sollte dies nicht gelingen, sollte auf nationaler Ebene ein Weg gefunden werden.

Der Flugverkehr boomt. Wesentlicher Grund sind die niedrigen Preise für Tickets, mit denen keine Bahn mithalten kann. Verantwortlich dafür ist wiederrum, dass der Staat das Fliegen subventioniert, in dem er keine Steuer auf den Verbrauch des Kerosins erhebt. Wir brauchen jetzt die Schubumkehr. Flugpreise müssen die ökologischen Kosten enthalten.  Wir halten es für dringend erforderlich, endliche eine stärkere Bepreisung von Flugtickets im Rahmen einer Klimaabgabe und eine Besteuerung von Kerosin auf allen Flügen vorzunehmen. Anzustreben wäre als vorrangige Lösung eine gemeinsame europäische Lösung für die Verteuerung des Flugverkehrs. Sollte dies nicht gelingen, sollte auf nationaler Ebene ein Weg gefunden werden. Dabei ist unabdingbar, dass die Einnahmen aus einer stärkeren Bepreisung von Flügen in den massiven Ausbau des Schienennetzes fließen.

 

8. Wir fordern, dass umgehend zusätzliche Braunkohle-Kraftwerkskapazitäten von zwei Gigawatt gedrosselt werden sollten und die alten und klimaschädlichsten Braunkohle-Kraftwerksblöcke mit 3,1 Gigawatt bis 2020 abzuschalten sind. Bis 2022 sollten Steinkohle-Kraftwerke mit einer Gesamtkapazität von 7,5 Gigawatt abgeschaltet werden.

Der hohe Verbrauch fossiler Energieträger wie Kohle, Öl und Gas ist wesentliche Ursache für den Klimawandel, wobei Kohle die mit Abstand klimaschädlichste Energie ist. Kohlekraftwerke verursachen einen Großteil des weltweiten Ausstoßes von CO2. Die Bekämpfung der Klimakrise macht deshalb den Ausstieg aus der klimaschädlichen Kohle und den Ausbau der klimafreundlichen erneuerbaren Energien zwingend. Die  Kohlekommission hat einen Pfad empfohlen, bei dem das letzte Kraftwerk noch 2035, vielleicht sogar noch 2038 laufen soll. Das ist klimapolitisch nicht vertretbar. Wenn wir das  1,5 Grad-Limit von Paris ernst nehmen, muss der Kohleausstieg in Deutschland 2030 abgeschlossen sein. Wir fordern daher den schnellstmöglichen Ausstieg aus dem Kohlebergbau in Verbindung mit der Sicherstellung von beruflichen Perspektiven für die noch darin Beschäftigten. Dabei ist klar, dass dies nur bei einem deutlich beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien gelingen kann.

 

9. Wir fordern einen CO2-Mindestpreis im Stromsektor

Wir halten den Europäischen Emissionshandel (ETS) für äußerst problematisch und fordern, dass die Bundesregierung sich in der EU für einen CO2-Mindestpreis im Stromsektor einsetzt. 2020 sollte dieser beginnen und bis 2025 auf mindestens 40 Euro pro Tonne steigen.

 

10. Wir fordern eine Förderpolitik, die das Potenzial unterschiedlicher Technologien bei den Erneuerbaren Energien nutzt. Die technologiespezifischen Einspeisevergütungen haben dies erfolgreich bewerkstelligt und sollten daher auch in Zukunft eingesetzt werden, um erneuerbare Energien zu fördern und auszubauen

Der Ausstieg aus der Kohleverstromung kann nur gelingen, wenn Erneuerbare Energien den Platz einnehmen können. Dazu gehört nicht nur, den Ausbau der Erneuerbaren zu beschleunigen, sondern auch ihre Integration in das Stromnetz zu gewährleisten. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) konnte in den letzten Jahren hierfür ein großer Beitrag geleistet werden. Die jährliche Deckelung des Ausbaus von Wind- und Solarenergie sowie die schrittweise Umstellung auf Ausschreibungen als Fördermechanismus hat jedoch den Ausbau der Erneuerbaren verlangsamt und es kleineren, dezentral organisierten Energieproduzenten den Zugang zu Förderungen erschwert.

Sozialdemokratische Wirtschaftspolitik steht für eine technologieoffene Förderpolitik in der Energiewende. Technologieoffen heißt jedoch nicht neutral zu bleiben: Photovoltaik, Windmühlen an Land und auf See, Biomasse, Geothermie und Wasserkraft haben alle ihre speziellen Bedürfnisse, was Förderung und Ausbau angeht. Um das Potenzial jeder einzelnen Technologie zu entwickeln, muss die Förderpolitik ihren speziellen Bedürfnissen Rechnung tragen. Die technologiespezifischen Einspeisevergütungen haben dies erfolgreich bewerkstelligt und sollten daher auch in Zukunft eingesetzt werden, um erneuerbare Energien zu fördern und auszubauen – insbesondere, wenn es um dezentralere, lokale Energieerzeugungs- und -verbrauchssysteme geht.

 

11. Wir fordern sowohl den Ausbau der Übertragungskapazitäten von großen Wind Offshore Parks im Norden Deutschlands in den Süden zu verstärkt und ebenso Anstrengungen zu fördern, die auf dezentrale, kommunale Lösungen setzen.

Die Integration der Erneuerbaren darf nicht nur die Interessen der großen Energieerzeugungskonzernen verfolgen. Dem Netzausbau kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu. Der Ausbau der Übertragungskapazitäten von großen Wind Offshore Parks im Norden Deutschlands in den Süden muss zwar fortgesetzt und verstärkt werden. Allerdings müssen ebenso Maßnahmen und Anstrengungen gefördert werden, die auf dezentrale, kommunale Lösungen setzen. Das betrifft den Ausbau intelligenter, dezentraler Einspeisesysteme genauso wie die Weiterentwicklung hin zu einem intelligenten Energieverbrauch, der der volatilen Energiegewinnung aus Sonnen- und Windenergie besser Rechnung trägt. Speichertechnologien kommt hier eine entscheidende Rolle zu. Es sollten daher mehr Mittel für Forschung und Produktionskapazitäten für Batterien und andere Energiespeichertechnologien mobilisiert werden.

 

12. Wir fordern, die Kosten der Energiewende fair zu verteilen.

Hohe Strompreise, die aus der Förderung der Erneuerbaren Energien, aber auch aufgrund steigender Kosten für Netzentgelte resultieren, treffen dabei ärmere Haushalte härter als reichere. Zwar geht von einem höheren Strompreis ein Anreiz für einen geringeren Energieverbrauch aus. Allerdings braucht eine fortwährende Akzeptanz der Energiewende auch akzeptable Preise für die privaten Haushalte. Die SPD setzt sich dafür ein, die Ausnahmen bei der Finanzierung der Einspeisevergütungen des EEG für die energieintensive Industrie zu verringern und stattdessen nur noch für solche Sektoren zu gewährleisten, die tatsächlich in einem international harten Kostenwettbewerb stehen. Außerdem sollte die EEG-Umlage maximal gedeckelt werden. Wenn die Kosten der Einspeisevergütung zu einer EEG-Umlage oberhalb der Deckelung führen, sollten Steuermittel zur Finanzierung bereitgestellt werden. Auf diese Weise sind eine fairere Lastenverteilung und eine klare Garantie, dass die Strompreise nicht über ein gewisses Limit steigen werden, gegeben. Um die Bezahlbarkeit der Energiekosten zu gewährleisten bedarf es allerdings auch einer allgemeinen Verbesserung der unteren und mittleren Einkommen in Deutschland. Höhere Kosten verbunden durch mehr Nachhaltigkeit sind nur dann gesellschaftlich akzeptabel, wenn die soziale Frage nach mehr Gleichheit und Verteilungsgerechtigkeit beantwortet ist.

Abgesehen vom Kostenanreiz sollten außerdem weitere Maßnahmen zur Energieeinsparung eingeleitet werden. Es sollten daher regulatorische Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, die dazu führen, dass elektrische Geräte keine dauerhaften Kontrolllichter besitzen, sparsamer Energie verbrauchen und nutzer*innengerecht aktiviert und deaktiviert werden.

 

13. Wir fordern, den Bahnverkehr zu stärken.

Aus ökologischer Sicht ist der Bahnverkehr ein wichtiges Element der klimagerechten Verkehrswende. Zugleich gehört der öffentliche Schienenverkehr zur Grundversorgung – es ist eine staatliche Aufgabe, für die Bereitstellung einer angemessenen Eisenbahn-Infrastruktur zu sorgen. Die Stärkung des öffentlichen Nah- und Fernverkehr zum Wohl der Allgemeinheit und breiter Bevölkerungskreise war seit jeher ein sozialdemokratisches Anliegen.

Leider gibt dieser Sektor gerade kein gutes Bild ab. Die Infrastruktur wurde lange vernachlässigt. Viele Strecken sind sanierungsbedürftig. Die Bahn hat sich aus etlichen Regionen zurückgezogen, die Gleislänge stagniert. Geradezu sprichwörtlich sind Zugverspätungen geworden. Die Netzentwicklung der vergangenen Zeit – beispielsweise mit dem Abbau von Weichen – hat diesen Missstand begünstigt, weil Flexibität verloren gegangen ist.

 

14. Wir fordern eine Klarstellung, dass die Bahn ein öffentliches Unternehmen mit einem öffentlichen Auftrag ist.

Wir begrüßen das Bestreben der Bundesregierung, zukünftig die Deutsche Bahn nicht mehr auf maximalen Gewinn, sondern auf das volkswirtschaftliche Ziel der Steigerung des Personen- und Güterverkehrs auszurichten. Hierzu bedarf es einer gesetzlichen Klarstellung über den Status der Deutschen Bahn als öffentlichliches Unternehmen, um aus dem Aktienrecht ergebenden Bedenken vorzubeugen. Die angestrebte Verdoppelung der Fahrgastzahlen bis 2030 ist ein ehrgeiziges Ziel, sollte jedoch eher als geplant erreicht werden. Hierzu ist eine Aufstockung des Volumens der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung erforderlich – über den Umfang von 86 Milliarden Euro in zehn Jahren hinaus.

 

15. Wir fordern die LKW Maut auszubauen und den Mehrwertsteuersatz für Bahnfahrten abzusenken.

Die Bahn benötigt für eine Verlagerung von Personen und Gütern von der Straße auf die Schiene faire, privilegierte Wettbewerbsbedingungen. Die Lkw-Maut muss daher auf weitere Strecken ausgeweitet und angehoben werden. Für Bahnfahrten sollte hingegen der Mehrwertsteuersatz abgesenkt werden. Die DB Netz AG ist zu verpflichten, alte Strecken wieder zu ertüchtigen und in Betrieb zu nehmen – wie beispielsweise die Stammbahn zwischen Berlin und Potsdam. Auch ist das Fahrtempo zu erhöhen, Bummelstrecken zu begrenzen. Zum Gesamtkonzept gehören auch verbesserte Anschlussverbindungen – hierbei kann der geplante „Deutschland-Takt“ eine wichtige Rolle spielen.

Notwendig ist zudem die grundlegende Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans, der völlig an unseren Klimazielen und den Mobilitätsbedürfnissen vorbei geht. Wir brauchen keinen Neubau von Autobahnen und Landstraßen, sondern die Wiederverfügbarmachung einer flächendeckenden Gleisinfraktruktur.