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Antrag 254/II/2019 Innovative Mobilitätskonzepte in ganz Berlin ermöglichen – Rechtssicher und stadtverträglich

22.09.2019

Die Berliner SPD setzt sich dafür ein, das Car- Bike und Elektrofahrzeuge-Sharing in ganz Berlin zu ermöglichen.

 

Hierzu sind insbesondere folgende Maßnahmen umzusetzen

  • Die Verpflichtung der Anbieter ihre Angebote in allen Teilen des Stadtgebiestes von Berlin vorzuhalten
  • Bevorrechtigungen gemäß des Carsharing-Gesetzes (CsgG) für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen und im Hinblick auf das Erheben von Gebühren für das Parken bzw. geordnete Abstellen auf öffentlichen Straßen oder Wegen, gemäß § 3 CsgG, sollen nur für Anbieter gelten, dessen Geschäftsgebiet ganz Berlin zu einheitlichen Konditionen umfasst
  • Schaffung verbindlicher und stadtverträglicher Regelungen für ein geordnetes Abstellen der Mietfahrzeuge ohne Behinderung des Fußverkehrs.
  • Erforderlichenfalls ist eine entsprechende Änderung des CsgG anzustreben.

 

Der Fachausschuss XI wird gleichzeitig beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, das verkehrsmittel- und plattformübergreifende Lösungen ermöglicht und Sharing-Konzepte im Verkehr nachhaltig und sozial gerecht gestaltet.

Antrag 282/II/2019 Für eine sozial gerechte Klimapolitik: Die Energiewende voranbringen und sozial gerecht gestalten

22.09.2019

Wir sind überzeugt, dass der Klimawandel mit seinen Folgen die größte Bedrohung unserer Lebensgrundlage darstellt. Von einer Verschlechterung der Lebensqualität sind besonders sozial Schwächere betroffen. Ziel sozialdemokratischer Politik muss es sein, die Existenzgrundlage in unserem Land für künftige Generationen zu sichern. Dafür braucht CO² einen Preis.

 

Durch die Einnahmen aus einer CO²-Bepreisung kann die Energiewende sozial gerecht gestaltet werden. Dieses Instrument hat sich bereits in verschiedenen Ländern bewährt und wird von Wissenschaft und Gesellschaft gefordert. Wir fordern die SPD auf, ein entsprechendes sozialdemokratisches Konzept für wirksamen und sozial gerechten Klimaschutz zu erarbeiten und umzusetzen. Als Rahmenbedingungen sind dabei folgende Punkte zu berücksichtigen:

 

1. Für wirksamen Klimaschutz:

 

  • Eine sektorübergreifende Bepreisung von CO² mit einem Einstiegspreis von mindestens 45 €/t Co² äq. Diese ist entweder implizit durch eine CO²-orientierte Anpassung von Abgaben und Umlagen einzuführen oder durch die Einführung eines expliziten CO²-Preises. Ziel ist eine einheitliche CO²-Bepresiung in den wesentlichen Sektoren. Dazu gehören vor allem Verkehr, Industrie, Energiewirtschaft und Gebäude.
  • Zur Vermeidung einer doppelten Belastung von Anlagen, die am Handel mit CO²-Zertifikaten teilnehmen (EU-ETS), werden die Kosten der Zertifikate angerechnet.
  • Ein verlässlich ansteigender CO²-Preispfad schafft Planungssicherheit und sichert die Einhaltung unserer Klimaziele bis 2050 (80 – 95% Emissionsreduzierung bis 2050).
  • Eine CO²-Bepreisung ist ein wesentlicher Baustein für wirksame Klimapolitik. Trotzdem sind zusätzliche Maßnahmen, wie ein Klimaschutzgesetz notwendig. Bestehende und zukünftige ordnungsrechtliche Maßnahmen, wie Grenzwerte und Effizienzanforderungen bleiben von der Umsetzung einer CO²-Bepsreisung unberührt.

 

2. Für sozialen Ausgleich

Die CO²-Bepsreisung dient nicht zur Erzielung zusätzlicher Einnahmen des Staates. Sie wird nur dann als sozialverträglich erkennbar, wenn gleichzeitig Maßnahmen eingeleitet werden, die den finanziellen Belastungen entgegenwirken. Die Einnahmen werden deshalb direkt zur Entlastung besonders betroffener Haushalte und zur Förderung einer klimaneutralen Infrastruktur eingesetzt. Die Mittel aus der CO²-Bepreisung sollen daher anteilig eingesetzt werden

 

  • für einen Energiewendebonus (Dividende), der direkt an die BürgerInnen ausgezahlt wird. Alternativ können Abgaben auf Strom im gleichen Umfang gesenkt werden. Durch diese Maßnahmen wird unmittelbar eine Dämpfung sozialer Folgen erreicht.
  • für eine Energiewendefonds, mit dem Investitionen in emissionsarme Technologien und Infrastruktur gefördert werden (zum Beispiel in den Bereichen energetische Gebäudesanierung und Verkehrsinfrastruktur). Gerade im Bereich Mobilität ist erst durch eine entsprechende Infrastruktur ein Umstieg auf klimaneutrale Technologien für die BürgerInnen möglich.

 

3. Für eine wettbewerbsfähige Wirtschaft

Die Einführung einer CO²-Bepreisung soll einen Anreiz zur Entwicklung und Einführung effizienter und emissionsarmer Technologien setzen. Ein langfristiges Klimaschutzkonzept mit einem klaren Entwicklungspfad für die CO²-Bepreisung schafft die nötige Planungssicherheit für Investitionen. Entstehende Innovationen sichern den Technologie- und Industriestandort Deutschland. Wichtige Industrieverbände und die Energiewirtschaft unterstützen bereits die Einführung einer CO²-Bepreisung. Eine CO²-Bepreisung ermöglicht eine deutliche Verringerung des bürokratischen Aufwands, der besonders kleinere Akteure ausbremst.

 

4. Für gemeinsame Europäische Klimapolitik

Wirksamer Klimaschutz kann langfristig nur im europäischen Kontext gelingen. Angesichts der Dringlichkeit für wirksame Klimaschutzmaßnahmen, darf deshalb aber eine nationale CO²—Bepreisung nicht aufgeschoben werden. Zahlreiche Nachbarländer haben bereits eine CO²-Bepreisung eingeführt oder entsprechende Vorschläge in der Planung. Die CO²-Bepreisung in Deutschland kann deshalb zeitnah unter Einbeziehung der Erfahrungen insbesondere aus Frankreich, Großbritannien und unseren skandinavischen Nachbarn umgesetzt werden.

Antrag 255/II/2019 Unser Beitrag für mehr Klimaschutz – mehr öffentlicher Nahverkehr für mehr Menschen!

22.09.2019

Der ÖPNV in Berlin und Brandenburg muss massiv ausgebaut werden sowie auf die Teile der benachbarten Bundesländer ausgedehnt werden, für die Berlin eine Metropolenfunktion wahrnimmt.

 

Daher wird die Berliner SPD die „Zukunft des ÖPNV als Rückgrat des Umweltverbundes“ als innerparteiliches Schwerpunktthema bearbeiten. In diesem Rahmen werden systematisch die ÖPNV-Erfahrungen und Zukunftserwartungen in den Gliederungen der Partei aufgenommen, in öffentlichen Veranstaltungen diskutiert und in ein Berliner ÖPNV-Gesamtkonzept überführt.

Antrag 243/II/2019 Stärkung der Berliner S-Bahn

22.09.2019

Die SPD-Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass bei einer Neuausschreibung des S-Bahnbetriebes nicht nur auf eine Zerschlagung der S-Bahn auf mehrere Betreiber verzichtet (wie schon auf früheren Landesparteitagen beschlossen), sondern auch wieder ein Aufsichtsratmandat für das Land Berlin in den Verträgen festgeschrieben wird.

 

Die SPD-Berlin bekennt sich damit nicht nur für die Einheit der Berliner S-Bahn, sondern nimmt zukünftig auch aktiv seine Verantwortung im Aufsichtsrat wahr.

Antrag 244/II/2019 Investitionen in den Schienenverkehr

22.09.2019

Die Bundesregierung plant in jedem Haushalt für den Schienenverkehr Mittel aufgrund folgender Kriterien ein:

 

  1. Die Sicherheit von Fahrgästen und Personal ist zu gewährleisten.
  2. Nicht nur der Fernverkehr, auch die Bedienung der Fläche ist zu verbessern.
  3. Gleis- Rangieranlagen des Güterverkehrs sind zu modernisieren.
  4. Die Pünktlichkeit der Züge ist zu erhöhen.
  5. Die Organisation der Verwaltung der Deutschen Bahn ist modernen Erfordernissen anzupassen.