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Antrag 100/I/2019 Bildung für alle Menschen

23.02.2019

Die SPD bekennt sich im Rahmen der aktuellen und mittelfristigen Politik zur besonderen Bedeutung der Bildung für alle Menschen, also nicht nur für Junge in Schulen und Hochschulen, sondern für alle weiteren Bildungsformen, auch für berufstätige und ältere Bürger, unabhängig von deren Lebensstandard, Gesundheitszustand und Sprachvermögen.

 

Bildung soll den Menschen in die Lage versetzen, selbständig zu denken und sein Handeln danach ausrichten zu können. Leitlinien dafür sind die Grundrechte unserer Verfassung. Diese Feststellung ist eine herausragende Bemühung unserer Politik, die -ohne sie mit zu vielen Details zu befrachten- in jeder Verlautbarung der Parteiarbeit als Kernanliegen von Gerechtigkeit und Solidarität erklärt und gefordert werden muss, Motto etwa: „Bildung für jedermann zu jeder Zeit.“

 

Antrag 119/I/2019 Berliner Schuldienst attraktiver für Fachkräfte und konkurrenzfähig zu anderen Bundesländern machen

23.02.2019

Berlin muss seinen Sonderweg beenden und seine Lehrkräfte wieder verbeamten, um konkurrenzfähig auf dem Arbeitsmarkt qualifizierter Lehrkräfte zu sein. Senat und Abgeordnetenhaus-Fraktion werden aufgefordert, die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen dafür rechtzeitig ab 2019 zu schaffen.

Antrag 97/I/2019 Koordinierende ErzieherInnen als eFöB-LeiterInnen Teil der Schulleitung werden

23.02.2019

Wir fordern, dass koordinierende ErzieherInnen als eFöB-LeiterInnen Teil der Schulleitung werden und dass der § 73 Schulgesetz Berlin dahingehend geändert wird.
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat mit der Änderung des Schulgesetzes und Inkrafttreten zum 30.12.2018 einige wichtige Neuerungen auf den Weg gebracht. Leider wurde in diesem
Zusammenhang die Stellung der/des koordinierenden Erzieherin/Erziehers nicht berücksichtigt, obwohl die Aufgaben mit der rasant zunehmenden Schulverdichtung immer mehr und vielfältiger werden. Koordinierende ErzieherInnen sind gemäß § 74 Abs. 3 Teil der Erweiterten Schulleitung.

 

Aufgrund ihrer zentralen Bedeutung im Konzept der Ganztagsschule, bekleiden koordinierende ErzieherInnen in der mittleren Leitungsebene eine Funktionsstelle, genau definiert ist. Daher muss der § 73 SchulG dahingehend um den Absatz erweitert werden, dass koordinierende ErzieherInnen als Funktionsstelleninhaber Teil der Schulleitung werden.
Darüber hinaus muss die eFöB-Leitung aufgrund der vielfältigen administrativen Aufgaben um das Personal erweitert werden, damit ein Betreuungsschlüssel von 1:100 gewährleistet werden kann.

Somit haben die koordinierenden ErzieherInnen die Möglichkeit, an der für diese Funktion relevanten Zusatzausbildung teilzunehmen und sich entsprechend weiter zu qualifizieren.

Antrag 116/I/2019 GrundschullehrerInnen mit DDR-Ausbildung ab 01. August 2019 in die EG 13 höhergruppiert / A13 befördert werden

23.02.2019

Dass GrundschullehrerInnen mit DDR-Ausbildung ab 01. August 2019 in die EG 13 höhergruppiert / A13 befördert werden, und zwar ohne Verpflichtung zur Fortbildung (30 Weiterbildungsstunden nach Antragstellung) und einjähriger Wartezeit.

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 18. Dezember 2018 die Änderung der Bildungslaufbahnverordnung beschlossen und damit die rechtlichen Grundlagen für die Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 13 bzw. den Laufbahnzweigwechsel in das Amt A 13 geschaffen (Lehramt an Grundschulen).

Demnach können Bestandslehrkräfte (L 1-Lehrkräfte, LuKs im Beförderungsamt A12 und Sonderschullehrer mit DDR-Ausbildung) ihr Interesse zu einer 30-stündigen Weiterbildung innerhalb der nächsten 3 Jahre bekunden. Nach Absolvierung dieser Fortbildung und dem Nachweis der im Vorfeld geleisteten vierjährigen Bewährungszeit an öffentlichen Schulen oder staatlich anerkannten Ersatzschulen, werden sie auf Antrag nach EG 13 höhergruppiert bzw. nach A 13 befördert.
Analog haben auch die Lehrkräfte mit LuK-Ausbildung, die sich in der Besoldungsgruppe A11/Entgeltgruppe 10 befinden, die Möglichkeit, nach 6 Jahren und einer einjährigen Qualifizierungsmaßnahme das Beförderungsamt A12/E11 erreichen. Nach einer laufbahnrechtlichen Wartezeit von einem Jahr können sie nach EG 13 höhergruppiert bzw. nach A 13 befördert werden.

Die Mitglieder der SPD Berlin sollen sich dafür einsetzen, dass die Änderung der Bildungslaufbahnverordnung in dem o.g. Punkt wie folgt geändert wird:

Mit Nachweis der Absolvierung der Fortbildungsvoraussetzungen in dem Zeitraum 2004 bis zur Beschlussfassung 18. Dezember 2018 in Höhe von mindestens 30 Stunden (1.800 Minuten) und der vierjährigen Bewährungszeit, sollen o.g. L 1-Lehrkräfte, LuKs im Beförderungsamt A12 und Sonderschullehrer mit DDR-Ausbildung) auf Antrag ab 01. August 2019 bedingungslos in EG 13 höhergruppiert bzw. in A 13 befördert werden. Analog dazu sollen Lehrkräfte mit LuK-Ausbildung in EG 11 höhergruppiert bzw. in A12 befördert und nach der einjährigen laufbahnrechtlichen Wartezeit automatisch in EG13/A13 höhergruppiert/befördert werden.

Antrag 104/I/2019 Spielgeräteinitiative an Grundschulen

23.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen für eine Mittelaufstockung mit dem Ziel der Reparatur und Ersatzbeschaffung von Spielgeräten auf Schulfreiflächen einzusetzen. Zu erreichen ist eine zusätzliche zweckgebundene Mittelzuweisung in Höhe von 10 Mill. Euro jährlich, also von durchschnittlich 800.000 Euro für jeden Bezirk.