Antrag 116/I/2019 GrundschullehrerInnen mit DDR-Ausbildung ab 01. August 2019 in die EG 13 höhergruppiert / A13 befördert werden

Status:
Erledigt

Dass GrundschullehrerInnen mit DDR-Ausbildung ab 01. August 2019 in die EG 13 höhergruppiert / A13 befördert werden, und zwar ohne Verpflichtung zur Fortbildung (30 Weiterbildungsstunden nach Antragstellung) und einjähriger Wartezeit.

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 18. Dezember 2018 die Änderung der Bildungslaufbahnverordnung beschlossen und damit die rechtlichen Grundlagen für die Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 13 bzw. den Laufbahnzweigwechsel in das Amt A 13 geschaffen (Lehramt an Grundschulen).

Demnach können Bestandslehrkräfte (L 1-Lehrkräfte, LuKs im Beförderungsamt A12 und Sonderschullehrer mit DDR-Ausbildung) ihr Interesse zu einer 30-stündigen Weiterbildung innerhalb der nächsten 3 Jahre bekunden. Nach Absolvierung dieser Fortbildung und dem Nachweis der im Vorfeld geleisteten vierjährigen Bewährungszeit an öffentlichen Schulen oder staatlich anerkannten Ersatzschulen, werden sie auf Antrag nach EG 13 höhergruppiert bzw. nach A 13 befördert.
Analog haben auch die Lehrkräfte mit LuK-Ausbildung, die sich in der Besoldungsgruppe A11/Entgeltgruppe 10 befinden, die Möglichkeit, nach 6 Jahren und einer einjährigen Qualifizierungsmaßnahme das Beförderungsamt A12/E11 erreichen. Nach einer laufbahnrechtlichen Wartezeit von einem Jahr können sie nach EG 13 höhergruppiert bzw. nach A 13 befördert werden.

Die Mitglieder der SPD Berlin sollen sich dafür einsetzen, dass die Änderung der Bildungslaufbahnverordnung in dem o.g. Punkt wie folgt geändert wird:

Mit Nachweis der Absolvierung der Fortbildungsvoraussetzungen in dem Zeitraum 2004 bis zur Beschlussfassung 18. Dezember 2018 in Höhe von mindestens 30 Stunden (1.800 Minuten) und der vierjährigen Bewährungszeit, sollen o.g. L 1-Lehrkräfte, LuKs im Beförderungsamt A12 und Sonderschullehrer mit DDR-Ausbildung) auf Antrag ab 01. August 2019 bedingungslos in EG 13 höhergruppiert bzw. in A 13 befördert werden. Analog dazu sollen Lehrkräfte mit LuK-Ausbildung in EG 11 höhergruppiert bzw. in A12 befördert und nach der einjährigen laufbahnrechtlichen Wartezeit automatisch in EG13/A13 höhergruppiert/befördert werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch tätiges Handeln (Konsens)