Antrag 97/I/2019 Koordinierende ErzieherInnen als eFöB-LeiterInnen Teil der Schulleitung werden

Wir fordern, dass koordinierende ErzieherInnen als eFöB-LeiterInnen Teil der Schulleitung werden und dass der § 73 Schulgesetz Berlin dahingehend geändert wird.
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat mit der Änderung des Schulgesetzes und Inkrafttreten zum 30.12.2018 einige wichtige Neuerungen auf den Weg gebracht. Leider wurde in diesem
Zusammenhang die Stellung der/des koordinierenden Erzieherin/Erziehers nicht berücksichtigt, obwohl die Aufgaben mit der rasant zunehmenden Schulverdichtung immer mehr und vielfältiger werden. Koordinierende ErzieherInnen sind gemäß § 74 Abs. 3 Teil der Erweiterten Schulleitung.

 

Aufgrund ihrer zentralen Bedeutung im Konzept der Ganztagsschule, bekleiden koordinierende ErzieherInnen in der mittleren Leitungsebene eine Funktionsstelle, genau definiert ist. Daher muss der § 73 SchulG dahingehend um den Absatz erweitert werden, dass koordinierende ErzieherInnen als Funktionsstelleninhaber Teil der Schulleitung werden.
Darüber hinaus muss die eFöB-Leitung aufgrund der vielfältigen administrativen Aufgaben um das Personal erweitert werden, damit ein Betreuungsschlüssel von 1:100 gewährleistet werden kann.

Somit haben die koordinierenden ErzieherInnen die Möglichkeit, an der für diese Funktion relevanten Zusatzausbildung teilzunehmen und sich entsprechend weiter zu qualifizieren.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Wir fordern, dass koordinierende Erzieher*innen als eFöB-Leiter*innen ergänzender Teil der Schulleitung werden und dass der § 73 Schulgesetz Berlin dahingehend geändert wird.
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat mit der Änderung des Schulgesetzes und Inkrafttreten zum 30.12.2018 einige wichtige Neuerungen auf den Weg gebracht. Leider wurde in diesem
Zusammenhang die Stellung der/des koordinierenden Erzieherin/Erziehers nicht berücksichtigt, obwohl die Aufgaben mit der rasant zunehmenden Schulverdichtung immer mehr und vielfältiger werden. Koordinierende ErzieherInnen sind gemäß § 74 Abs. 3 Teil der Erweiterten Schulleitung.

 

Aufgrund ihrer zentralen Bedeutung im Konzept der Ganztagsschule, bekleiden koordinierende ErzieherInnen in der mittleren Leitungsebene eine Funktionsstelle, genau definiert ist. Daher muss der § 73 SchulG dahingehend um den Absatz erweitert werden, dass koordinierende ErzieherInnen als Funktionsstelleninhaber Teil der Schulleitung werden.
Darüber hinaus muss die eFöB-Leitung aufgrund der vielfältigen administrativen Aufgaben um das Personal erweitert werden, damit ein Betreuungsschlüssel von 1:100 gewährleistet werden kann.

Somit haben die koordinierenden ErzieherInnen die Möglichkeit, an der für diese Funktion relevanten Zusatzausbildung teilzunehmen und sich entsprechend weiter zu qualifizieren.

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Wir fordern, dass koordinierende ErzieherInnen als eFöB-LeiterInnen Teil der Schulleitung werden und dass der § 73 Schulgesetz Berlin dahingehend geändert wird.
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat mit der Änderung des Schulgesetzes und Inkrafttreten zum 30.12.2018 einige wichtige Neuerungen auf den Weg gebracht. Leider wurde in diesem
Zusammenhang die Stellung der/des koordinierenden Erzieherin/Erziehers nicht berücksichtigt, obwohl die Aufgaben mit der rasant zunehmenden Schulverdichtung immer mehr und vielfältiger werden. Koordinierende ErzieherInnen sind gemäß § 74 Abs. 3 Teil der Erweiterten Schulleitung.

 

Aufgrund ihrer zentralen Bedeutung im Konzept der Ganztagsschule, bekleiden koordinierende ErzieherInnen in der mittleren Leitungsebene eine Funktionsstelle, genau definiert ist. Daher muss der § 73 SchulG dahingehend um den Absatz erweitert werden, dass koordinierende ErzieherInnen als Funktionsstelleninhaber Teil der Schulleitung werden.
Darüber hinaus muss die eFöB-Leitung aufgrund der vielfältigen administrativen Aufgaben um das Personal erweitert werden, damit ein Betreuungsschlüssel von 1:100 gewährleistet werden kann.

Somit haben die koordinierenden ErzieherInnen die Möglichkeit, an der für diese Funktion relevanten Zusatzausbildung teilzunehmen und sich entsprechend weiter zu qualifizieren.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2020 (AK II): Die Stellung der koordinierenden Erzieher*innen und ihre Rolle in den erweiterten Schulleitungen ist Teil der laufenden Debatte zu einer möglichen SchulG-Novelle innerhalb der Koalition. Der AK II unterstützt dabei eine Aufwertung der Funktionsstelle für koordinierende Erzieher*innen.  
Überweisungs-PDF: