Archive

Antrag 58/I/2017 Familiennachzug ermöglichen im Einklang mit dem Grundgesetz

20.04.2017

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, die rechtliche Gleichstellung von subsidiär Schutzberechtigten und Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention mit Blick auf den Familiennachzug wiederherzustellen.

Antrag 59/I/2017 Familiennachzug auch für subsidiär Schutzberechtigte ermöglichen

20.04.2017

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die noch bis zum 16. März 2018 geltende Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten unverzüglich wieder zurückgenommen wird. Zudem darf es nach März 2018 keine weiteren Einschränkungen des Familiennachzuges geben.

Antrag 60/I/2017 Einwanderungsgesetz – Überarbeitung notwendig

20.04.2017

Ein Einwanderungsgesetz ist für unsere Einwanderungsgesellschaft mehr als überfällig. Es zeigt, dass die Realität, eine Einwanderungsgesellschaft zu sein, in das Bewusstsein unseres Landes dringt. Wir begrüßen die Initiative der SPD Bundestagsfraktion und sind der Überzeugung, dass dieses Gesetz auch eine wichtige symbolische Kraft für ein weltoffenes Land entfalten kann. Von Kanada lernen bedeutet für aber auch: es ist die Lebensqualität die das Leben in Deutschland le-benswert macht, kein Regelungskonvolut. Es sind die Errungenschaften bei den ArbeitnehmerInnenrechten, eine moderne Gleichstellungs- Sozial- und Familienpolitik, die das Leben in Deutsch-land attraktiv machen.

 

Der aktuelle Entwurf bedarf wichtiger Ergänzungen und Änderungen, damit eine sozialdemokratische Handschrift erkennbar wird, die über die reine ökonomische Betrachtung von Menschen hin-ausgeht. Denn hohe  Zustimmungswerte für einen „marktförmigen Extremismus“ zeigen, dass  die Strategie mit ökonomischen Argumentationen  rassistischen Auswüchsen zu entgegen, wenig gebracht hat. Weder die  Debatten um mangelnde Fachkräfte, noch Diskussionen, was uns  Einwanderung einseitig monetär betrachtet einbringt, sind der richtige  Weg. Stattdessen fordern wir ein ganzheitliches Konzept, welches unser Einwanderungsrecht nach humanen Gesichtspunkten ebenso einbezieht wie die Konsequenzen der Abwanderung für die Herkunftsländer.

 

Wir fordern deshalb die sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten auf, ihren Entwurf nach Berücksichtigung folgender Aspekte zu überarbeiten:

 

Humanitären Aspekt einbauen

Es ist richtig, dass das Asylrecht vom Vorschlag eines Einwanderungsgesetzes unberührt bleibt. Jenseits eines humankapitalorientierten Punktesystems muss ein Einwanderungsgesetz einen weiteren Weg zum legalen Zuzug ermöglichen. Wir fordern daher die Eröffnung eines Korridors neben dem Punktesystem.

 

Ordnung und Transparenz in das Dickicht der Aufenthaltstitel bringen

Das undurchschaubare Dickicht an Aufenthaltstiteln sorgt für viel Intransparenz und Verwirrung. Diese gehören in einem Einwanderungsgesetz geordnet und zusammengefasst. Deshalb kann der aktuelle Entwurf nur ein Teil eines Einwanderungsgesetzes sein.

 

Spurwechsel – ein wichtiger Aspekt eines Einwanderungsgesetzes

Aktuell ist es nicht möglich, bei Feststellung, dass ein Einwanderer ohne Erfolg für sein Asylgesuch als Fachkraft bessere Chancen auf einen Aufenthaltsstatus in Deutschland hätte, in den Aufenthaltstitel für Fachkräfte wechseln. Wir wollen eine Lösung für solche Fälle und fordern daher den Spurwechsel in ein Einwanderungsgesetz einzufügen.

 

Willkommenskultur gehört dazu

Die  Sozialdemokratie darf nicht im Ansatz die Argumentation der  Rechtspopulisten aufgreifen, die die Angst vor einer vermeintlichen  Einwanderung in die Sozialsysteme zu wecken versuchen. Wenn ein Mensch  in unser Land geholt wird, dann muss er schnell die Möglichkeit  erhalten, hier auch Wurzeln schlagen zu können. Sowohl beim  Familiennachzug, als auch beim Anspruch von Sozialleistungen muss der  Entwurf deutlich nachgebessert werden. Wer kommt, muss ohne Wenn und  Aber willkommen sein. Dazu gehört auch die Aufenthaltsdauer, die für den  Erwerb der Staatsangehörigkeit notwendig ist, auf beispielsweise drei  Jahre zu verkürzen. Ansonsten wird ein Wettstreit um die klügsten Köpfe  der Welt wie die bisherige „Blue Card“ zum Rohrkrepierer.

Antrag 61/I/2017 Für eine menschenrechtsorientierte Flüchtlingspolitik in der EU

20.04.2017

Sichere und legale Zugangswege in die EU schaffen

Wir fordern sichere und legale Einreisewege in die EU zu schaffen, etwa durch humanitäre Visa sowie geregelte, zügige und transparente Einreiseverfahren für alle Formen und Stationen der unfreiwilligen Migrationsbewegung. Anträge zu einem Asylverfahren sollen einem jeden flüchtenden Menschen entlang seiner Fluchtroute ermöglicht werden, unabhängig davon, ob er bzw. sie sich innerhalb oder außerhalb des EU-Raumes befindet. Dabei sollte auch die Möglichkeit eingerichtet werden, beispielsweise in Botschaften oder in den Zentren des UNHCR Asylanträge zu stellen.

 

Die Situation in den Hot Spots verbessern

  • Wir wenden uns im Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention (Non-Refoulement-Gebot) gegen Forderungen nach einer Rückschiebung der im Mittelmeer aufgegriffenen Geflüchteten in Auffanglager außerhalb der EU.
  • Wir fordern eine Verbesserung der humanitären Situation in den bestehenden Hot-Spots im Sinne einer menschenwürdigen Unterbringung und medizinischen Versorgung und die Erfüllung der menschlichen Grundbedürfnisse. Gleichzeitig fordern wir die Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsätze bei der Bearbeitung von Asylanträgen.
  • In der Bearbeitung der Asylanträge sind kompetente Fachkräfte vor Ort einzubeziehen. Für die Ausbildung und Einstellung  örtlicher Fachkräfte hat die EU mit entsprechenden Ressourcen zu sorgen.

 

Keine Einschränkung des Familiennachzugs für Geflüchtete mit anerkanntem Status

Wir fordern, allen Geflüchteten mit einem anerkannten Schutzstatus (anerkannte Asylberechtigte, Geflüchtete mit Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention sowie Geflüchtete mit subsidiärem Schutz) das Recht auf Familiennachzug zu gewähren.

 

Für eine faire Verantwortungsverteilung in Europa

  • Wir fordern, den von der EU beschlossenen Umverteilungsmechanismus zwischen den EU-Staaten faktisch umzusetzen.
  • Wir fordern zudem die Einrichtung eines EU-Fonds bei der EU, bei dem sich EU-Staaten bewerben können, die zusätzlich Menschen mit anerkanntem Flüchtlingsstatus aus Griechenland und Italien aufnehmen wollen. Auf diese Weise können diese Staaten auch der Erfüllung der Zusage von 2015 zur Aufnahme von 160.000 Flüchtigen aus Griechenland und Italien näherkommen.
  • Dieser Fonds sollte aber auch für Kommunen innerhalb der gesamten EU geöffnet werden, die bereit sind, in Eigeninitiative und oft auch im Widerspruch zur jeweiligen nationalen Flüchtlingspolitik, geflüchteten Menschen in ihren Mauern Zuflucht zu bieten. Gemeinden, die bereit sind, freiwillig Flüchtlinge aufzunehmen und zu integrieren, sollen nicht nur die entstehenden Kosten erstattet bekommen, sondern darüber hinaus auch Mittel erhalten, die sie für die Verbesserung der kommunalen Infrastruktur vor Ort (Schulen, Verwaltung, Gewerbeförderung) verwenden können. Schließlich übernehmen die Kommunen ohnehin die Hauptaufgabe der Integration. Durch ein positives Anreizsystem werden ihnen damit zugleich neue Handlungsspielräume eröffnet.
    • Hierfür sollte eine europäische Finanzierungsbasis geschaffen werden. Die Gelder aus diesem Fonds können auch aus nicht abgerufenen Geldern in EU-Etats gespeist werden, ggf. auch aus Anleihen.
    • Die Formalien und Abläufe zu Beantragung und zum Abrufen sollten idealerweise unkomplizierter sein, als es die Modalitäten bei bisher bestehenden Programmen vorsehen. Es sollte den Kommunen zudem ermöglicht werden, eigene integrierte Vorschläge für die Aufnahme und Integration von Geflüchteten zu machen, um nicht gezwungen zu sein, Anträge aufsplitten zu müssen. Die Evaluation dieser Maßnahmen soll über einen Governance-Trialog-Ansatz erfolgen, in dem neben den Kommunen auch Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter sowie Organisationen der Zivilgesellschaft (NGOs, Kirchen etc.) vor Ort eingebunden sind.
    • Diese Methode der Einbindung der Kommunen und der unmittelbaren Mittelabrufung für beides, Unterbringungen von Geflüchteten und weitere Investitionen vor Ort, kann im Effekt sowohl Europa näher zu den Menschen bringen als auch den menschenrechtsorientierten Zusammenhalt der EU stärken.
  • Diese Initiative kann den EU-Staaten zudem helfen, ihre Zusagen vom September 2015 einzuhalten. Durch das Engagement von Kommunen, die im eigenen Interesse Flüchtlinge aufnehmen wollen, soll eine neue positive Dynamik „von unten“ ausgelöst werden.

 

Antrag 62/I/2017 Für eine menschenrechtsorientierte Flüchtlingspolitik in der EU

20.04.2017

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung, die SPD-Bundestagsfraktion und der Bundesvorstand der SPD sowie die Mitglieder der S&D-Fraktion im Europäischen Parlament werden aufgefordert, sich für ein gemeinsames Vorgehen der europäischen Sozialdemokratie in der EU-Flüchtlingspolitik einzusetzen, das sich an folgenden Grundsätzen und Einzelforderungen orientiert:

 

Sichere und legale Zugangswege in die EU schaffen:

  • Wir fordern sichere und legale Einreisewege in die EU zu schaffen, etwa durch humanitäre Visa sowie geregelte, zügige und transparente Einreiseverfahren für alle Formen und Stationen der unfreiwilligen Migrationsbewegung. Anträge zu einem Asylverfahren sollen einem jedem flüchtenden Menschen entlang seiner Fluchtroute ermöglicht werden, unabhängig davon, ob er bzw. sie sich innerhalb oder außerhalb des EU-Raums befindet. Dabei sollte auch die Möglichkeit eingerichtet werden, beispielsweise in Botschaften oder in den Zentren des UNHCR Asylanträge zu stellen.

 

Die Situation in den Hot-Spots verbessern:

–     Wir wenden uns im Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention (Non-Refoulement-Gebot) gegen Forderungen nach einer Rückschiebung der im Mittelmeer aufgegriffenen Geflüchteten in Auffanglager außerhalb der EU.

–     Wir fordern eine Verbesserung der humanitären Situation in den bestehenden Hot-Spots im Sinne einer menschenwürdigen Unterbringung und medizinischen Versorgung und die Erfüllung der menschlichen Grundbedürfnisse. Gleichzeitig fordern wir die Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahrensgrundätze bei der Bearbeitung von Asylanträgen.

–     In die Bearbeitung der Asylanträge sind kompetente Fachkräfte vor Ort einzubeziehen. Für die Ausbildung und Einstellung örtlicher Fachkräfte hat die EU mit entsprechenden Ressourcen zu sorgen.

 

Keine Einschränkung des Familiennachzugs für Geflüchtete mit anerkanntem Status

–     Wir fordern, allen Geflüchteten mit einem anerkannten Schutzstatus (anerkannte Asylberechtigte, Geflüchtete mit Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention sowie Geflüchtete mit subsidiärem Schutz) das Recht auf Familiennachzug zu gewähren.

 

Für eine faire Verantwortungsverteilung in Europa:

  • Wir fordern, den von der EU beschlossenen Umverteilungsmechanismus zwischen den EU-Staaten faktisch umzusetzen.
  • Wir fordern zudem die Einrichtung eines EU-Fonds bei der EU, bei dem sich EU-Staaten bewerben können, die zusätzliche Menschen mit anerkanntem Flüchtlingsstatus aus Griechenland und Italien aufnehmen wollen. Auf diese Weise können diese Staaten auch der Erfüllung der Zusage von 2015 zur Aufnahme von 160.000 Flüchtigen aus Griechenland und Italien näherkommen.
  • Dieser Fonds sollte aber auch für Kommunen innerhalb der gesamten EU geöffnet werden, die bereit sind, in Eigeninitiative und oft im Widerspruch zur jeweiligen nationalen Flüchtlingspolitik, geflüchteten Menschen in ihren Mauern Zuflucht zu bieten. Gemeinden, die bereit sind, freiwillig Flüchtlinge aufzunehmen und zu integrieren, sollen nicht nur die entstehenden Kosten erstattet bekommen, sondern darüber hinaus auch Mittel erhalten, die sie für die Verbesserung der kommunalen Infrastruktur vor Ort (Schulen, Verwaltung, Gewerbeförderung) verwenden können. Schließlich übernehmen die Kommunen ohnehin die Hauptaufgabe der Integration. Durch ein positives Anreizsystem werden ihnen damit zugleich neue Handlungsspielräume eröffnet.
    • Hierfür sollte eine europäische Finanzierungsbasis geschaffen werden. Die Gelder aus diesem Fonds können auch aus nicht abgerufenen Geldern in EU-Etats gespeist werden, ggf. auch aus Anleihen.
    • Die Formalien und Abläufe zu Beantragung und zum Abrufen sollten idealerweise unkomplizierter sein, als es die Modalitäten bei bisher bestehenden Programmen vorsehen. Es sollte den Kommunen zudem ermöglicht werden, eigene integrierte Vorschläge für die Aufnahme und Integration von Geflüchteten zu machen, um nicht gezwungen zu sein, Anträge aufsplitten zu müssen. Die Evaluation dieser Maßnahmen soll über einen Governance-Trialog-Ansatz erfolgen, in dem neben den Kommunen auch Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter sowie Organisationen der Zivilgesellschaft (NGOs, Kirchen etc.) vor Ort eingebunden sind.
    • Diese Methode der Einbindung der Kommunen und der unmittelbaren Mittelabrufung für beides, Unterbringungen von Geflüchteten und weitere Investitionen vor Ort, kann im Effekt sowohl Europa näher zu den Menschen bringen als auch den menschenrechtsorientierten Zusammenhalt der EU stärken.
  • Diese Initiative kann den EU-Staaten zudem helfen, ihre Zusagen vom September 2015 einzuhalten. Durch das Engagement von Kommunen, die im eigenen Interesse Flüchtlinge aufnehmen wollen, soll eine neue positive Dynamik „von unten“ ausgelöst werden.