Archive

Antrag 16/III/2016 Qualität der Berufsausbildung steigern

22.11.2016

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) überarbeiten

Die Qualität einer dualen Berufsausbildung spiegelt sich u.a. in der Zufriedenheit der Auszubildenden wider. Eine wichtige Rolle spielen dabei das (nicht) vorhandende Ausbildungspersonal, die Einhaltung des Ausbildungsplanes, die Menge an zu verrichtenden ausbildungsfremden Tätigkeiten, geleistete Überstunden sowie der Zustand der Oberstufenzentren/ Berufsschulen.

 

Der Ausbildungsreport 2015 der DGB-Jugend ergibt, dass 71,5 Prozent der Auszubildenden zufrieden mit ihrer Ausbildung sind. Das ist ein gutes Ergebnis, zeigt aber auch dass fast ein Drittel es nicht ist.

 

Die Überwachung und Kontrolle der Qualität in den Ausbildungsbetrieben obliegt den jeweils zuständigen Kammern. Diese können und wollen dieser Aufsichtspflicht jedoch häufig nicht nachkommen. Die bei diesen angesiedelten Berufsbildungssausschüssen haben zwar die Aufgabe die Qualität in den Betrieben weiterzuentwickeln, allerdings fehlt es hierzu an konkreten Vorgaben.

 

Im März diesen Jahres evaluierte die Regierung das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Dieses regelt u.a. Aufgaben und Pflichten der Auszubildenden und Ausbildenden, aber auch die Organisation der Berufsbildung wozu auch die Kontrolle der Ausbildung gehört. Ihr Ergebnis zeugt von schlichter Ambitionslosigkeit etwas zu verbessern, kommt sie in den meisten Fällen zum Schluss, dass kein Handlungsbedarf bestünde. Die Gewerkschaftsjugend und wir sehen das jedoch anders. Viele der existierenden Missstände könnten durchkonkretere Vorgaben und Regelungen aus der Welt geschafft werden.

 

Die Jusos Berlin fordern daher folgende Änderungen für das Berufsbildungsgesetz:

  • Aufnahme von Erziehungs- und Pflegeberufen
  • Ein Anhörungsrecht für die Berufsbildungsausschüsse über § 79 BBiG hinaus
  • Die feste Verankerung eines Unterausschusses zur Ausbildungsqualität
  • Eine bessere personelle Ausstattung der Kammern, damit regelmäßige Kontrollen, mindestens einmal im Jahr in den Betrieben möglich ist
  • Pflicht der Berichterstattung von den Kontrollen in den Berufsbildungausschüssen
  • Unmissverständlich und klar definierte Standardsund Kriterien für die Ausbildungsqualität
  • die Verpflichtung zur Sensibilisieren von Unternehmen und regionalen Netzwerken für die Gleichstellung aller Geschlechter. Schnupperkonzepte, wie der „Girl’s Day“ sind nicht genug. Unternehmen müssen sich in ihrer Struktur öffnen, sodass alle Berufe für alle Menschen zugänglich sind. Neben Unternehmen und deren Auswahlpersonal sind auch die Auszubildenden selbst durch feministische Perspektiven in den Lehrinhalten zu schulen. Unternehmen müssen umfassende Förder- und Empowermentprogramme für insbesondere weibliche* Auszubildende entwickeln und den Zugang zu Führungspositionen für Frauen* bedenken. Frauen*förderung steht an dieser Stelle in keinem Widerspruch zu unserem queer*feministischen Ansatz, die vorherrschende Banalität der Geschlechter aufzubrechen.
  • Die gesetzliche Verankerung der Pflicht für Auszubildende, einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen
  • Betriebliche Ausbildungspläne müssen rechtsverbindlich vorgeschrieben und mit dem Ausbildungsvertrag ausgehändigt werden
  • Das Profil von geeignetem Ausbildungspersonal muss klar definiert werden, dazu gehören: die Einhaltung berufspädagogischer Standards für die Ausbildung des Ausbildungspersonals; eine Weiterqualifizierungspflicht inklusive Freistellung für die Ausbilder*innen; die verbindliche Voraussetzung der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) für hauptamtliche Ausbildendende. Das Land Berlin bezuschusst diese Qualifizierungsmaßnahmen nach AEVO bei kleineren und mittelständischen Unternehmen, so dass in jedem ausbildungswilligen Unternehmen eine Person qualifiziert ist.
  • Die Aktualisierung und Modernisierung der AEVO,z.B. durch eine Konkretisierung der persönlichen Eignung(methodisch-didaktische und jugendpsychologische Kompetenzen
  • Ein Betreuungsschlüssel von einer hauptamtlich mit der Ausbildung betrauten Person auf maximal acht Auszubildende
  • Sicherstellung der fachlichen Ausstattung der Ausbildungsbetriebe und zeitgemäßer Ausbildungsmaterialien
  • Die Abschaffung der Rückkehrpflicht in den Betrieb nach dem Schulunterricht. Ein Schultag muss als voller Arbeitstaganerkannt werden
  • Zwingend ist auch eine Reduzierung der ausbildungsfremden Tätigkeiten und eine weitgehende Einschränkung von Überstunden-, Nacht- und Wochenendarbeit durch Auszubildende, wenn sich Ausbildungsinhalte nicht andersvermitteln lassen
  • Um jungen Erwachsenen zu ermöglichen, Ausbildung und Familie miteinander vereinbaren zu können, soll die Ausbildung in Teilzeit in § 8 BBiG als Rechtsanspruch ausgestaltet werden. Darüber hinaus muss die Verlängerung der Ausbildungszeit unproblematisch möglich werden und es müssen Ausstiegsmodelle mit gesetzlichem Rückkehranspruch geschaffen werden.
  • Darüber hinaus bekräftigen wir unsere bereits bestehenden Forderungen nach
  • einer Ausbildungsplatzgarantie, um ein ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen für Interesseierte sicherzustellen. Hier müssen u.a. Maßnahmen zur Ausweitung der Verbundsausbildung gefunden werden.
  • Ein ausreichendes Angebot kann nur durch eine solidarische Umlagefinanzierung gestaltet werden
  • Eine gesetzlich geregelte Mindestvergütung von Auszubildenden mindestens in Höhe des BaFöG – Höchstsatzes für Alleinlebende. Unsere Forderung den Bafög-Satz zu erhöhen bleibt weiterhin bestehen.

 

Antrag 15/III/2016 Attraktivität der beruflichen Ausbildung sichern und stärken: Schluss mit der Ausschließlichkeit von Ausbildung und Studium!

22.11.2016

Die duale Ausbildung (Ausbildung an zwei Lernorten, dem Betrieb für die praktische und der Berufsschule für die theoretische Ausbildung) war und ist fester Bestandteil des Arbeitsmarktes in Deutschland. Zwar ist die duale Ausbildung für einen Großteil der Jugendlichen weiterhin eine wichtige Option, die meisten Abiturient*innen ziehen jedoch ein Hochschulstudium vor, während gleichzeitig der Prozentsatz der Schulabgänger*innen mit Hochschulberechtigung steigt.  Wir sehen als Problem, dass der Übergang zwischen Ausbildung und Hochschulstudium nicht für alle durchlässig ausgestaltet ist. Zu oft ist die Wahl junger Menschen für Ausbildung oder Studium eine sich gegenseitig ausschließende. Die gegenseitige Anrechnung von Leistungen wollen wir ermöglichen und vereinheitlichen.

 

Wir fordern: Das Berliner Hochschulgesetz muss insoweit geändert werden, dass der Abschluss einer Berufsausbildung grundsätzlich und fachungebunden zum Studium an einer Hochschule berechtigt. Zudem soll das Angebot der IHK Berlin für Studienabbrecher*innen, eine verkürzte Ausbildung zu absolvieren, auf weitere Ausbildungsberufe ausgeweitet, stärker koordiniert und gesetzlich festgeschrieben werden.

 

Zusätzlich fordern wir eine Stärkung des dualen Studiums (Hochschulstudium mit fest integrierten regelmäßigen Praxiseinsätzen in Unternehmen), das eine wichtige Scharnierfunktion zwischen dualer Ausbildung und dem reinen Hochschulstudium darstellt. Da derzeit die Bewerber*innenzahl die Zahl an von den Unternehmen bereitgestellten Plätzen für das duale Studium übersteigt, fordern wir, dass die Einrichtung solcher Studiengänge vereinfacht und vereinheitlicht wird. Die oft sehr belastende Situation dual Studierender, die durch die Verbindung von Ausbildung und Studium entsteht, wollen wir nicht länger hinnehmen. Unsere Vorstellungen von guter Arbeit sollten auch im dualen Studium übernommen werden. Oft müssen duale Student*innen neben dem Beruf dann auch noch lernen oder Fallstudien und ähnliches für das Studium anfertigen. Von Freizeit ist dann nicht mehr viel zu sehen. Deshalb fordern wir verbindliche Absprachen zwischen den Unternehmen und der Hochschule, die eine Überbelastung verhindern sollen. Die Tendenz, dass duale Studiengänge auf Unternehmensinteressen ausgerichtet werden und das Studium so weiter ökonomisiert wird, muss entgegengewirkt werden. Die Curricula müssen von unabhängigen Hochschulgremien ohne Unternehmensbeteiligung aufgestellt und die Kosten für private Hochschulen im Verhältnis zum Einkommen begrenzt werden. Ein auskömmlicher Lebensunterhalt muss gesichert sein. Eine bessere Studienförderung – insbesondere ein besseres Bafög-System – und Teilzeitstudiengänge für parallele praktische Tätigkeiten müssen her, um den Weg in reguläre Studiengänge zu erleichtern. Ein Klassensystem der Hochschulen, wo das duale Studium unten angesiedelt ist, muss verhindert werden.

 

Unser Ideal von Bildung verfolgt einen emanzipatorischen Ansatz; neben dem Zugang zu berufsrelevantem Wissen steht in jedem Fall der Zweck der Bildung als Element der Selbstbildung und Selbstverwirklichung.

Antrag 14/III/2016 Qualitätssicherung im Schulwesen Berlins

22.11.2016

Um die andauernde Abwanderung von Lehrkräften in andere Bundesländer zu verhindern, muss das Land Berlin sie angemessen bezahlen.
Dazu muss die finanzielle Gleichstellung von Beamten und Angestellten und Beamten eingeführt werden. Quereinsteiger müssen die Möglichkeit bekommen, fehlende Qualifikationen bei Stundenermäßigung nachzuholen.
Um den Unterrichtsausfall – z. B. durch Krankheit der Lehrkräfte – zu kompensieren, sind die Schulen mit 110% der Stellen auszustatten.

Die Klassengröße ist auf höchstens 25 Schülerinnen bzw. Schüler zu begrenzen.

Bei Inklusion von förderungsbedürftigen Kindern/Jugendlichen ist die Klassenfrequenz entsprechend zu vermindern.

Damit die Inklusion pädagogisch sinnvoll ist, müssen entsprechend ausgebildete Förderlehrkräfte zusätzlich zur Verfügung stehen.

Antrag 13/III/2016 Bildung ist ein hohes Gut – Die besten Lehrerinnen und Lehrer für Berliner Schulen halten und gewinnen – Sich für eine ehrliche Bildungspolitik einsetzen

22.11.2016

Der Bedarf an Lehrerinnen und Lehrer wird in den kommenden Jahren zunehmen. Das Land Berlin hat jetzt schon Schwierigkeiten die Stellen mit Fachkräften zu besetzen. Damit diese Schwierigkeiten abnehmen, muss Berlin jetzt handeln  und alle vorhandenen Möglichkeiten zu Qualitätssteigerung nutzen.  Hierzu gehört z.B.  die Ausbildung und Auswahl von „Quereinsteigern“ , die kein Lehramtsstudium abgeschlossen haben, zu verbessern. Eine Verlängerung des Referendariats für diese Personen auf mindestens 2 Jahre wäre ein notwendiger Schritt. Auch sollten Referendarinnen und Referendare das Recht bekommen, auf Wunsch und ohne zwingende Begründung ihr Referendariat um ein halbes Jahr zu verlängern.

 

Die Anzahl der Studienplätze muss darüber hinaus schnellstmöglich erhöht werden.

 

Hierzu werden die sozialdemokratischen Mitglieder des Senates und des Berliner Abgeordnetenhauses sowie die SPD Berlin im Allgemeinen aufgefordert, sich mit der Abwanderung vieler Lehrkräfte, den Fachkräftemangel und Qualitätsverlust des Fachunterrichts auseinanderzusetzen. Hierbei muss überdacht werden, ob Berlin weiterhin die Lehrkräfte, als eines von wenigen Bundesländern bzw. als Stadtstaat, nicht verbeamten möchte oder wie es auch andere Bundesländer/Stadtstaaten von einer Nicht-Verbeamtung überzeugt bekommt.

Antrag 11/III/2016 Gemeinschaftsschulen konsequent ausbauen

22.11.2016

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf, die Gemeinschaftsschule in ganz Berlin flächendeckend auszubauen. Neu zu gründende Oberschulen, die in Berlin in Zukunft geplant werden, werden vorrangig als Gemeinschaftsschulen ausgestattet und gebaut.
Planung und Neugründung von anderen Schulformen (Gymnasien, Sekundarschulen und private Oberschulen) findet nur dann statt, wenn eine Gemeinschaftsschule nicht realisiert werden kann.