27.04.2023
Der Landesvorstand wird beauftragt zeitnah eine Analyse der Wahlergebnisse sowie der Kommunikationskampagne für die Wiederholungswahl in Auftrag zu geben. Dafür soll eine parteiexterne Stelle beauftragt werden.
Eine erste Ergebnispräsentation soll im Land und in den Kreisen im Laufe des Jahres erfolgen.
Ziel ist die quantitative und qualitative Aufarbeitung der Wahlergebnisse im Land und in den Kreisen sowie die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen.
Die Ergebnisse der Taskforce Innenstadt fließen in diese Arbeit ein und werden ausgewertet.
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27.04.2023
Wir fordern:
- Die SPD Berlin wird ihre Wahlprogramme bzw. deren Kurzfassungen zukünftig in verschiedenen Sprachen zur Verfügung stellen. Vorgesehen sind Übersetzungen in den nach Deutsch vier häufigsten Sprachen (Englisch, Arabisch, Türkisch und Polnisch). Diese Sprachen können laufend ergänzt werden, wenn weitere Bedarfe festgestellt werden.
- Außerdem wird auch bei Berliner Wahlkampfmaterialien, wie Flyern oder Plakaten, verstärkt auf Mehrsprachigkeit gesetzt.
- Für Berliner Abgeordnetenhauskandidierende der SPD sowie Berliner Arbeitsgemeinschaften werden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt, ihre eigenen Materialien qualitätsgesichert übersetzen zu lassen.
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27.04.2023
Bei Mitgliederentscheiden, bspw. über eine Koalition/ einen Koalitionsvertrag, ist sicherzustellen, dass die offizielle Information seitens der Partei gegenüber den Mitgliedern neutral ist. Dies bedeutet insbesondere, dass alle Positionen zu gleichen Teilen abgebildet und angemessen repräsentiert sind.
Mandatsträger*innen und Mitglieder in Gremienvorständen, insbesondere ihre Vorsitzenden müssen bei der Ausübung ihrer jeweiligen Funktion eine neutrale und moderierende Rolle einnehmen. Den Parteigremien bleibt es selbstverständlich unbenommen, eigene Positionen zu diskutieren, Beschlüsse zu fassen und ihre Mitglieder darüber zu informieren.
Im Rahmen eines Mitgliederentscheids muss ein ausreichender Zeitraum zum Informationsaustausch und zur Meinungsbildung eingeräumt werden. Dieser sollte min. 4 Wochen betragen.
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27.04.2023
Einen Antrag auf Schluss der Debatte darf nur ein Versammlungsteilnehmer oder eine Versammlungsteilnehmerin stellen, der oder die sich an der Aussprache zum betreffenden Punkt der Tagesordnung nicht beteiligt hat.
Die Redeliste auf Landesparteitagen und Kreisdelegiertenversammlungen wird geschlossen, wenn die Quote nicht mehr eingehalten werden kann. Die Redeliste kann per Geschäftsordnungsantrag für jeweils drei weitere Personen eines Geschlechts geöffnet werden. Das gilt nicht für die Aussprache oder Nominierung von Kandidat*innen zu öffentlichen Wahlen.
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27.04.2023
§ 22 a (9) der ergänzenden statutarischen Bestimmungen des Landesverbandes Berlin zum Organisationsstatut der SPD wird wie folgt geändert:
„Anträge müssen spätestens fünf Wochen vor der Kreisdelegiertenversammlung beim Kreisvorstand eingereicht werden.“
Die Möglichkeit, Initiativanträge zu stellen, bleibt von dieser Regelung unberührt.
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