Antrag 02/I/2023 Änderung § 12 Geschäftsordnung für den Landesverband Berlin (Schluss der Debatte)

Status:
Annahme

Einen Antrag auf Schluss der Debatte darf nur ein Versammlungsteilnehmer oder eine Versammlungsteilnehmerin stellen, der oder die sich an der Aussprache zum betreffenden Punkt der Tagesordnung nicht beteiligt hat.

 

Die Redeliste auf Landesparteitagen und Kreisdelegiertenversammlungen wird geschlossen, wenn die Quote nicht mehr eingehalten werden kann. Die Redeliste kann per Geschäftsordnungsantrag für jeweils drei weitere Personen eines Geschlechts geöffnet werden. Das gilt nicht für die Aussprache oder Nominierung von Kandidat*innen zu öffentlichen Wahlen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Kein Konsens)
Beschluss: Annahme (notwendige Quorum erreicht)
Text des Beschlusses:

Einen Antrag auf Schluss der Debatte darf nur ein Versammlungsteilnehmer oder eine Versammlungsteilnehmerin stellen, der oder die sich an der Aussprache zum betreffenden Punkt der Tagesordnung nicht beteiligt hat.

 

Die Redeliste auf Landesparteitagen und Kreisdelegiertenversammlungen wird geschlossen, wenn die Quote nicht mehr eingehalten werden kann. Die Redeliste kann per Geschäftsordnungsantrag für jeweils drei weitere Personen eines Geschlechts geöffnet werden. Das gilt nicht für die Aussprache oder Nominierung von Kandidat*innen zu öffentlichen Wahlen.

Beschluss-PDF: