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Antrag 19/I/2021 Gewässerufer

21.03.2021

Für Berlin wird auf Landesebene eine gesamtstädtische Uferschutz- und Steganlagenkonzeption für die Gewässer 1. Ordnung erstellt.
Diese Konzeption muss folgende Bedingungen umfassen/erfüllen:

 

  • Es sind alle geeigneten Ufer für Renaturierungsmaßnahmen vorzusehen.
  • Die Zahl der Bootsstege ist auf ein nachweislich verträgliches Maß zu begrenzen.
  • Die Ufer sind frei zugänglich – ggf. mit ausreichendem Abstand im Auenbereichen- im Flächennutzungsplan auszuweisen.
  • B-Pläne mit Uferbezug sind vom Senat auf die Einhaltung der Vorgaben zu überprüfen.
  • Ankäufe von Ufergrundstücken sind aus Gründen des Natur- und Gewässerschutzes vordringlich zu tätigen.
  • Bei Ufergrundstücken in Privatbesitz sind die Vorschriften des Natur-und Gewässerschutzes umzusetzen.
  • Undurchsichtige Einfriedungen, auch Hecken zwischen Ufer und Uferweg sind zu beseitigen.

 

Antrag 17/I/2021 Keine möblierten Apartments auf der Fischerinsel!

21.03.2021

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses, des Senats, des Bezirksamt und der Bezirksverordnetenversammlung auf, sich dafür einzusetzen, dass keine möblierten Apartments auf der Fischerinsel zum Zwecke der Kurzzeitvermietung geschaffen werden.  Wir fordern mehr dauerhaften Wohnraum auf der Fischerinsel und eine Bebauung, die das Quartier verträgt.

Antrag 13/I/2021 Bauen für eine lebenswerte Zukunft

19.03.2021

Die gewählten Vertreter*innen auf allen Ebenen – Bezirk, Land und Bund – werden aufgefordert, sich für eine Wende in der Baupolitik einzusetzen. Jede Ebene soll einen Zeitplan erarbeiten und vorstellen, bis wann die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden. Die Wende muss beinhalten:

 

  • Der Marktpreis von Baumaterialien soll alle Umweltfolgekosten, also u.a. CO2-Wert, Energie- und Wasserverbrauch, Rohstoffgewinnung, Produktion, Transport, Wiederverwertbarkeit bzw. Entsorgungsaufwand, berücksichtigen. Wo dies nicht der Fall ist, muss durch geeignete Mittel nachgesteuert werden. Denkbar ist etwa eine höhere Besteuerung von besonders umweltschädlichen, bisher jedoch günstigeren Baumaterialien bzw. die Subventionierung von besonders umweltfreundlichen, bisher aber teureren, Baumaterialien. Die eingesetzten Instrumente müssen so ausgewogen sein, dass insbesondere der Bau von Wohnungen und von dem Gemeinwohl dienenden Einrichtungen im Ergebnis nicht noch teurer wird.
  • Bei der Förderung wie der Kreditvergabe durch die KfW sollte die Graue Energie neben den bestehenden Gebäudezertifizierungen berücksichtigt werden, um die Klimafolgen über die gesamte Lebensdauer eines Gebäudes zu berücksichtigen. Abriss soll möglichst vermieden werden, und ggf. auf Sozial- und Klimaverträglichkeit bewertet werden. Eine angemessene Bautätigkeit, besonders ein angemessener Wohnungsbau, darf nicht gegen den Nachhaltigkeitsgedanken Ausgespielt werden. Darum denken wir bei unseren Forderungen soziale und ökologische Nachhaltigkeit selbstverständlich zusammen.

 

Gebäude sind für die Zukunft gedacht. Wir schaffen mit ihnen die Fundamente für das Leben zukünftiger Generationen. Aber die Baubranche ist für einen erheblichen Anteil des Energieverbrauchs verantwortlich und trägt zur Klimaerwärmung bei. Es werden große Mengen an Rohstoffen der Natur entnommen und es entstehen Abfälle. Weltweit ist der Bausektor für fast 40% der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich. In Deutschland verursachen der Bau und der Betrieb von Gebäuden ca. 40% der CO2-Emissionen und verbrauchen 90% der mineralischen, nicht nachwachsenden Rohstoffe in der Baustoffproduktion. Das muss sich ändern.

 

Die Emissionen aus der Herstellung von Baumaterialien (graue Emissionen) und der zugehörige Energieverbrauch (graue Energie) sind beim Neubau entscheidende Stellschrauben für den Klimaschutz. Die graue Energie umfasst die Energie zum Gewinnen von Materialien, zum Herstellen und Verarbeiten von Bauteilen, zum Transport von Menschen, Maschinen, Bauteilen und Materialien zur Baustelle, zum Einbau von Bauteilen im Gebäude sowie zur Entsorgung. Bei einem energieeffizienten Neubau (KfW 55-Standard) macht die graue Energie ca. 50% des Energieverbrauchs im Lebenszyklus des Gebäudes aus. Bisher beziehen sich das Gebäude-Energie-Gesetz und die KfW- Förderung nur auf die Nutzungsphase eines Gebäudes, dadurch wird der wichtige Teil der grauen Energie und der grauen Emissionen ignoriert. Wird bspw. der Holzrahmenbau angewendet, können die grauen Emissionen um 45% gemindert werden und die Mehrkosten liegen im unteren einstelligen Prozentbereich.

Antrag 50/I/2021 Situation von Berliner Careleaver*innen verbessern!

19.03.2021

Careleaver*innen sind junge Volljährige, die während ihrer Kindheit und/oder Jugend in betreuten Wohngruppen und anderen stationären Hilfen zur Erziehung oder in Pflegefamilien aufgewachsen sind und im Übergang zum Erwachsenenleben die stationäre Jugendhilfe verlassen. Dieser Übergang stellt viele vor besondere Herausforderungen. Careleaver*innen müssen schneller und früher selbstständig werden als ihre Altersgenoss*innen. Laut Daten des Statistischen Bundesamts von 2019 ziehen junge Menschen in Deutschland erst mit knapp 24 Jahren bei ihren Eltern aus. Careleaver*innen hingegen verlassen die Jugendhilfe in der Regel bereits im Alter von 18 Jahren. Dieser Übergang in die Selbstständigkeit ist mit vielen Risiken verbunden und kann in der Regel nicht durch familiäre Unterstützung abgefedert werden. Wir sehen im Folgenden die Altersspanne nach dem Verlassen der Jugendhilfe bis zum Alter von 27 Jahren als zentralen Zeitraum für die Unterstützung von Careleaver*innenn an. Im Zweifel müssen die Ansprüche jedoch nach dem individuellen Bedarf geregelt werden.

 

Wohnungsmarkt

Während der stationären Jugendhilfe sind die Jugendlichen in Wohngruppen oder in Wohnungen des Trägers untergebracht. Mit dem Verlassen der Jugendhilfe müssen Careleaver*innen auch die Trägerwohnung verlassen und neuen Wohnraum finden. Der Wohnungsmarkt in Berlin ist bereits angespannt, aber gerade Careleaver*innen sind bei der Wohnungssuche benachteiligt. Aufgrund ihres Alters haben sie häufig noch kein festes und sicheres Gehalt. Eine Bürgschaft von Familienangehörigen einzuholen ist jedoch meist auch keine Option. Wir fordern daher, dass das Jugendamt als Bürgschaft für Careleaver*innen einspringt, solange sie selbst noch kein festes und ausreichendes Einkommen erzielen. Während andere junge Menschen im Notfall bei ihrer Familie wohnen können, besteht wegen des fehlenden familiären Netzes für Careleaver*innen das unmittelbare Risiko der Wohnungslosigkeit. Wir fordern daher, dass Careleaver*innen Zugang zum Geschützten Marktsegment des Landes Berlins erhalten.

 

Der Übergang ins Erwachsenenalter ist oftmals von Brüchen und Veränderungen geprägt, die nicht selten mit einem Ortswechsel einhergehen. Viele junge Menschen ziehen ganz selbstverständlich zwischen dem Abschluss oder dem freiwilligen Dienst im Ausland und dem Beginn der Ausbildung oder des Studiums zeitweise zu ihren Eltern. Careleaver*innen haben diese Möglichkeit nicht. Um sie in solchen Übergangsphasen zu unterstützen fordern wir die unkomplizierte und unbürokratische Bereitstellung von befristetem möbliertem Wohnraum in Form von Ein-Zimmer-Appartements oder die Übernahme von Kosten bei Übernachtungen in Hostels speziell für Careleaver*innen. So können Careleaver*innen in Wohnungen oder Hostels unterkommen, wenn sie aufgrund eines Umzugs, eines Job- oder Studienfachwechsels und anderen Veränderungen befristet eine Übergangswohnung benötigen.

 

 Arbeit, Ausbildung & Hochschule

Bildung ist ein Grundrecht und darf nicht vom familiären Hintergrund abhängen. Unsere Bildungsinstitutionen müssen insbesondere für Careleaver*innen Angebote der Beratung, des Mentorings und des Austausches bereitstellen. Die Möglichkeit, eine Hochschule zu besuchen oder eine Ausbildung zu beginnen, wird außerdem von der Verfügbarkeit finanzieller Ressourcen beschränkt. So setzen viele Berufsausbildungen den Besitz einer Fahrerlaubnis oder gar eines eigenen Autos voraus. Zudem gehört zur Grundausstattung von Auszubildenden und Studierenden der Zugang zu Internet und einem Laptop oder PC. Weiterhin sollen auch Careleaver*innen die Möglichkeit erhalten, an Summer Schools, Auslandssemestern und anderen (aus-)bildungsrelevanten Angeboten teilzuhaben. Wir fordern die Einrichtung eines Fonds für die Finanzierung von Aus- und Bildungsvorhaben für Careleaver*innen. Careleaver*innen mit seelischen oder körperlichen Beeinträchtigungen werden oftmals nach dem Verlassen der Jugendhilfe an die Eingliederungshilfe weitergeleitet. Dadurch können jedoch nicht immer alle Potentiale ausreichend gefördert werden. Daher fordern wir eine genaue Prüfung bevor an die Eingliederungshilfe übersendet wird. Idealerweise sollen die Betroffenen die sogenannte Hilfe für junge Volljährige erhalten.

 

 Finanzielle Unterstützung

Careleaver*innen sind aufgrund des Bruchs zur oder das Fehlen von der Herkunftsfamilie finanziell auf sich allein gestellt. Bei Brüchen im Lebenslauf ist es wichtig, dass die finanzielle Unterstützung aufgrund von bürokratischen Hürden nicht abbricht, sodass keine Finanzierungslücken entstehen. Die nahtlose Finanzierung muss unbedingt sichergestellt werden. Daher müssen Jugendämter Careleaver*innen solange finanziell unterstützen bis die zuständige Stelle die konkreten Zahlungen vornimmt.

 

Bürokratische Hürden treten auch dann auf, wenn Mitarbeiter*innen in Ämtern und Behörden ungenügend für die Situation von Careleaver*innenn geschult werden. BAföG- Ämter dürfen Careleaver*innenn die finanzielle Unterstützung nicht verweigern, weil sie den Kontakt zur Familie verloren haben. Mitarbeiter*innen in Ämtern und Behörden sollen daher bezüglich der besonderen Bedarfe von Careleaver*innenn besser geschult werden.

 

Weiterhin muss ein Fonds geschaffen werden, der Careleaver*innen in Notsituationen unterstützt. Ein Wasserschaden oder der Verlust des Monatstickets für den ÖPNV dürfen nicht zum Abbruch der Ausbildung oder des Studiums und zur Existenzbedrohung führen. In Notfällen braucht es schnelle und unbürokratische Hilfe für Careleaver*innen.

 

 Persönliche Entwicklung und Netzwerke

Nachdem Careleaver*innen die Jugendhilfe verlassen, ist es von den Trägern und einzelnen Sozialarbeiter*innen und Erzieher*innen abhängig, inwiefern Kontakt gehalten wird bzw. gehalten werden kann. Damit dieser Kontakt nicht davon abhängt, ob Träger über finanzielle oder personelle Kapazitäten verfügen, fordern wir eine Pauschale für Träger, um die nachsorgende Betreuung zu ermöglichen, sofern die Careleaver*innen dies wünschen. Dafür sind weitgehende finanzielle Mittel notwendig. Da die Jugendämter bereits jetzt überlastet sind, fordern wir eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung der Jugendämter. Nur wenn Jugendämter ausreichend personelle Ressourcen haben, sind die Mitarbeiter*innen in der Lage, in regelmäßigen Abständen Hilfeplangespräche zu führen und den Übergang aus der Jugendhilfe gemeinsam mit den Careleaver*innenn vorzubereiten. Weiterhin müssen Maßnahmen umgesetzt werden, um die Arbeit in den Jugendämtern attraktiver zu gestalten. Neben einer angemessenen Bezahlung müssen Mitarbeiter*innen in den Jugendämtern Zugang zu regelmäßigen Weiterbildungen erhalten.

 

Kinder und Jugendliche, die in Pflegefamilien aufgewachsen sind, stellen bezüglich der Nachbetreuung eine eigene Gruppe dar. Während manche Pflegefamilien in Kontakt bleiben, bricht bei vielen der Kontakt mit dem Ende der Jugendhilfe ab. Sobald die Jugendhilfe endet, verlieren Pflegeeltern ihre Privilegien, wie z.B. ein monatliches Pflegegeld, verschiedene finanzielle Beihilfen, etwa zur Einschulung oder Erstausstattung, Beratungsmöglichkeiten durch das Jugendamt und Entscheidungsbefugnisse. Um den weiteren Kontakt zwischen Pflegeeltern und Pflegekindern zu fördern, fordern wir, dass Pflegeeltern auch nach Ende der Vollzeitpflege unterstützt werden und Zugang zu Beratungen des Jugendamts und finanziellen Mitteln erhalten. Pflegeeltern stellen für Careleaver*innen wichtige Bezugspersonen dar und sollten, wenn der Wunsch des Careleavers besteht, auch nach der Vollzeitpflege Teil ihres Lebens bleiben.

 

Careleaver*innen benötigen auch Anlaufstellen, welche unabhängig von Trägern und Jugendämtern arbeiten. Wir fordern daher die langfristige Schaffung einer zentralen und unabhängigen Anlaufstelle für Careleaver*innen nach dem Vorbild des Kompetenznetzes Careleaver*innen, das bereits in Berlin existierte. Hier sollen Careleaver*innen Zugang zu unabhängigen Informationen, Beratung und den Zugang zu einem Netzwerk von anderen Careleaver*innen erhalten. Die Anlaufstelle soll als physische Anlaufstelle mit einem großen Aufenthaltsraum sowie getrennten Büro- und Beratungsräumen ausgestattet sein. Über diese Anlaufstelle sollen nicht nur Beratungsgespräche stattfinden, sondern auch Workshops, Vernetzungstreffen und Wochenendfahrten angeboten werden. In den Beratungsgesprächen kann unabhängig von finanziellen Interessen der Übergang in die Selbstständigkeit, aber auch die Nachbetreuung nach dem Verlassen der Jugendhilfe thematisiert werden. Außerdem soll die Möglichkeit der Interessensorganisation bestehen, sodass Careleaver*innen ein Mitspracherecht erhalten.

 

 Forschung

Die Datenlage zu Careleaver*innen ist in Deutschland dünn. Wir fordern, dass das Verlassen der Jugendhilfe und die Nachsorge wissenschaftlich begleitet werden und im besten Fall in einer Längsschnittstudie münden.

 

 Corona

Die Coronapandemie trifft insbesondere Careleaver*innen hart. Daher fordern wir den Zugang zu Hilfen der Jugendhilfe für junge Volljährige zu erleichtern und die Altersgrenze bis zur Vollendung des 21. in Einzelfällen bis zum 25. Lebensjahres anzuheben. Der Hilfeplan soll individuell verhandelt werden.

Antrag 75/I/2021 Sachliche Information statt PR – für eine konsequente Social-Media-Kommunikation der Polizei Berlin

19.03.2021

Nicht nur für uns als junge Menschen ist das Internet kein Neuland – auch die Polizeibehörden haben mittlerweile entdeckt, dass sich über das Internet respektive die Sozialen Medien wesentlich schneller Meldungen verbreiten lassen und sich über sie öffentliche Debatten prägen lassen. Das gilt nicht zuletzt für die Berliner Polizei, die sich in den Sozialen Netzwerken Twitter, Facebook, Instagram und TikTok wohlfühlt.

 

Die Polizei Berlin hat bereits mehrere Falschmeldungen auf ihren sozialen Profilen veröffentlicht. Diese teils widerlegten Behauptungen führten nicht nur zu Desinformationen, sondern sollte die links autonome Szene diffamieren. Das muss sich ändern!

 

Polizeiaccounts genießen inzwischen hohe Reichweiten in Sozialen Medien. Auf Twitter, einem Microblogging-Portal, das gerade Journalist*innen überdurchschnittlich häufig nutzen, gehört der Berliner Polizei-Account @polizeiberlin mit knapp 500.000 Follower*innen (Stand Januar 2021) zu den reichweitenstärksten Accounts im deutschsprachigen Raum – er hat wesentlich mehr Follower*innen als andere Behördenaccounts wie dem Regierenden Bürgermeister (ca. 31.000), allerdings weniger als „Der Spiegel“ (2,7 Mio.) oder „Bild“ (1,7 Mio.), spielt aber also in derselben Größenordnung im Mediengeschehen mit.

 

Schon das bringt aber ein Problem mit sich: Zu Recht wird im Bezug auf die Medien von einer „vierten Gewalt“ gesprochen. Im Gegensatz zu den ersten drei Gewalten sind die Medien keine Staatsgewalt, sondern haben die Funktion, öffentlich das Handeln des Staates zu kontrollieren.

 

Daher fordern wir:

  • In den einschlägigen Polizei- und Ordnungsgesetzen werden klare gesetzliche Regelungen aufgenommen, unter welchen Umständen und in welchen Grenzen Öffentlichkeitsarbeit der Polizeibehörden stattfinden darf. Daran muss sich die Polizei halten.
  • Die Polizei darf Social-Media-Accounts benutzen
    1. zur Verbreitung von Informationen, bei denen ein großes öffentliches Interesse vorliegt und die unmittelbare zeitliche Nähe der Berichterstattung für die Bevölkerung notwendig ist sowie
    2. zur Öffentlichkeitsarbeit, soweit sie nicht das Ergebnis einer Ermittlung vorwegnimmt oder geeignet ist, die öffentliche Meinung bezüglich einer Ermittlung zu beeinflussen oder komplexe Abläufe so vereinfacht, dass der Gang des öffentlichen Diskurses negativ beeinträchtigt wird. Die Informationen mit großem öffentlichen Interesse und die Öffentlichkeitsarbeit sind durch getrennte, eigens dafür ausgezeichnete und bezeichnete Accounts zu verbreiten.
  • die Polizei kann auch weiterhin in den sozialen Netzwerken aktiv sein. Dies muss aber im Einklang mit den Regeln für eine angemessene Presse- und Öffentlichkeitsarbeit einhergehen.