Antrag 50/I/2021 Situation von Berliner Careleaver*innen verbessern!

Status:
Annahme mit Änderungen

Careleaver*innen sind junge Volljährige, die während ihrer Kindheit und/oder Jugend in betreuten Wohngruppen und anderen stationären Hilfen zur Erziehung oder in Pflegefamilien aufgewachsen sind und im Übergang zum Erwachsenenleben die stationäre Jugendhilfe verlassen. Dieser Übergang stellt viele vor besondere Herausforderungen. Careleaver*innen müssen schneller und früher selbstständig werden als ihre Altersgenoss*innen. Laut Daten des Statistischen Bundesamts von 2019 ziehen junge Menschen in Deutschland erst mit knapp 24 Jahren bei ihren Eltern aus. Careleaver*innen hingegen verlassen die Jugendhilfe in der Regel bereits im Alter von 18 Jahren. Dieser Übergang in die Selbstständigkeit ist mit vielen Risiken verbunden und kann in der Regel nicht durch familiäre Unterstützung abgefedert werden. Wir sehen im Folgenden die Altersspanne nach dem Verlassen der Jugendhilfe bis zum Alter von 27 Jahren als zentralen Zeitraum für die Unterstützung von Careleaver*innenn an. Im Zweifel müssen die Ansprüche jedoch nach dem individuellen Bedarf geregelt werden.

 

Wohnungsmarkt

Während der stationären Jugendhilfe sind die Jugendlichen in Wohngruppen oder in Wohnungen des Trägers untergebracht. Mit dem Verlassen der Jugendhilfe müssen Careleaver*innen auch die Trägerwohnung verlassen und neuen Wohnraum finden. Der Wohnungsmarkt in Berlin ist bereits angespannt, aber gerade Careleaver*innen sind bei der Wohnungssuche benachteiligt. Aufgrund ihres Alters haben sie häufig noch kein festes und sicheres Gehalt. Eine Bürgschaft von Familienangehörigen einzuholen ist jedoch meist auch keine Option. Wir fordern daher, dass das Jugendamt als Bürgschaft für Careleaver*innen einspringt, solange sie selbst noch kein festes und ausreichendes Einkommen erzielen. Während andere junge Menschen im Notfall bei ihrer Familie wohnen können, besteht wegen des fehlenden familiären Netzes für Careleaver*innen das unmittelbare Risiko der Wohnungslosigkeit. Wir fordern daher, dass Careleaver*innen Zugang zum Geschützten Marktsegment des Landes Berlins erhalten.

 

Der Übergang ins Erwachsenenalter ist oftmals von Brüchen und Veränderungen geprägt, die nicht selten mit einem Ortswechsel einhergehen. Viele junge Menschen ziehen ganz selbstverständlich zwischen dem Abschluss oder dem freiwilligen Dienst im Ausland und dem Beginn der Ausbildung oder des Studiums zeitweise zu ihren Eltern. Careleaver*innen haben diese Möglichkeit nicht. Um sie in solchen Übergangsphasen zu unterstützen fordern wir die unkomplizierte und unbürokratische Bereitstellung von befristetem möbliertem Wohnraum in Form von Ein-Zimmer-Appartements oder die Übernahme von Kosten bei Übernachtungen in Hostels speziell für Careleaver*innen. So können Careleaver*innen in Wohnungen oder Hostels unterkommen, wenn sie aufgrund eines Umzugs, eines Job- oder Studienfachwechsels und anderen Veränderungen befristet eine Übergangswohnung benötigen.

 

 Arbeit, Ausbildung & Hochschule

Bildung ist ein Grundrecht und darf nicht vom familiären Hintergrund abhängen. Unsere Bildungsinstitutionen müssen insbesondere für Careleaver*innen Angebote der Beratung, des Mentorings und des Austausches bereitstellen. Die Möglichkeit, eine Hochschule zu besuchen oder eine Ausbildung zu beginnen, wird außerdem von der Verfügbarkeit finanzieller Ressourcen beschränkt. So setzen viele Berufsausbildungen den Besitz einer Fahrerlaubnis oder gar eines eigenen Autos voraus. Zudem gehört zur Grundausstattung von Auszubildenden und Studierenden der Zugang zu Internet und einem Laptop oder PC. Weiterhin sollen auch Careleaver*innen die Möglichkeit erhalten, an Summer Schools, Auslandssemestern und anderen (aus-)bildungsrelevanten Angeboten teilzuhaben. Wir fordern die Einrichtung eines Fonds für die Finanzierung von Aus- und Bildungsvorhaben für Careleaver*innen. Careleaver*innen mit seelischen oder körperlichen Beeinträchtigungen werden oftmals nach dem Verlassen der Jugendhilfe an die Eingliederungshilfe weitergeleitet. Dadurch können jedoch nicht immer alle Potentiale ausreichend gefördert werden. Daher fordern wir eine genaue Prüfung bevor an die Eingliederungshilfe übersendet wird. Idealerweise sollen die Betroffenen die sogenannte Hilfe für junge Volljährige erhalten.

 

 Finanzielle Unterstützung

Careleaver*innen sind aufgrund des Bruchs zur oder das Fehlen von der Herkunftsfamilie finanziell auf sich allein gestellt. Bei Brüchen im Lebenslauf ist es wichtig, dass die finanzielle Unterstützung aufgrund von bürokratischen Hürden nicht abbricht, sodass keine Finanzierungslücken entstehen. Die nahtlose Finanzierung muss unbedingt sichergestellt werden. Daher müssen Jugendämter Careleaver*innen solange finanziell unterstützen bis die zuständige Stelle die konkreten Zahlungen vornimmt.

 

Bürokratische Hürden treten auch dann auf, wenn Mitarbeiter*innen in Ämtern und Behörden ungenügend für die Situation von Careleaver*innenn geschult werden. BAföG- Ämter dürfen Careleaver*innenn die finanzielle Unterstützung nicht verweigern, weil sie den Kontakt zur Familie verloren haben. Mitarbeiter*innen in Ämtern und Behörden sollen daher bezüglich der besonderen Bedarfe von Careleaver*innenn besser geschult werden.

 

Weiterhin muss ein Fonds geschaffen werden, der Careleaver*innen in Notsituationen unterstützt. Ein Wasserschaden oder der Verlust des Monatstickets für den ÖPNV dürfen nicht zum Abbruch der Ausbildung oder des Studiums und zur Existenzbedrohung führen. In Notfällen braucht es schnelle und unbürokratische Hilfe für Careleaver*innen.

 

 Persönliche Entwicklung und Netzwerke

Nachdem Careleaver*innen die Jugendhilfe verlassen, ist es von den Trägern und einzelnen Sozialarbeiter*innen und Erzieher*innen abhängig, inwiefern Kontakt gehalten wird bzw. gehalten werden kann. Damit dieser Kontakt nicht davon abhängt, ob Träger über finanzielle oder personelle Kapazitäten verfügen, fordern wir eine Pauschale für Träger, um die nachsorgende Betreuung zu ermöglichen, sofern die Careleaver*innen dies wünschen. Dafür sind weitgehende finanzielle Mittel notwendig. Da die Jugendämter bereits jetzt überlastet sind, fordern wir eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung der Jugendämter. Nur wenn Jugendämter ausreichend personelle Ressourcen haben, sind die Mitarbeiter*innen in der Lage, in regelmäßigen Abständen Hilfeplangespräche zu führen und den Übergang aus der Jugendhilfe gemeinsam mit den Careleaver*innenn vorzubereiten. Weiterhin müssen Maßnahmen umgesetzt werden, um die Arbeit in den Jugendämtern attraktiver zu gestalten. Neben einer angemessenen Bezahlung müssen Mitarbeiter*innen in den Jugendämtern Zugang zu regelmäßigen Weiterbildungen erhalten.

 

Kinder und Jugendliche, die in Pflegefamilien aufgewachsen sind, stellen bezüglich der Nachbetreuung eine eigene Gruppe dar. Während manche Pflegefamilien in Kontakt bleiben, bricht bei vielen der Kontakt mit dem Ende der Jugendhilfe ab. Sobald die Jugendhilfe endet, verlieren Pflegeeltern ihre Privilegien, wie z.B. ein monatliches Pflegegeld, verschiedene finanzielle Beihilfen, etwa zur Einschulung oder Erstausstattung, Beratungsmöglichkeiten durch das Jugendamt und Entscheidungsbefugnisse. Um den weiteren Kontakt zwischen Pflegeeltern und Pflegekindern zu fördern, fordern wir, dass Pflegeeltern auch nach Ende der Vollzeitpflege unterstützt werden und Zugang zu Beratungen des Jugendamts und finanziellen Mitteln erhalten. Pflegeeltern stellen für Careleaver*innen wichtige Bezugspersonen dar und sollten, wenn der Wunsch des Careleavers besteht, auch nach der Vollzeitpflege Teil ihres Lebens bleiben.

 

Careleaver*innen benötigen auch Anlaufstellen, welche unabhängig von Trägern und Jugendämtern arbeiten. Wir fordern daher die langfristige Schaffung einer zentralen und unabhängigen Anlaufstelle für Careleaver*innen nach dem Vorbild des Kompetenznetzes Careleaver*innen, das bereits in Berlin existierte. Hier sollen Careleaver*innen Zugang zu unabhängigen Informationen, Beratung und den Zugang zu einem Netzwerk von anderen Careleaver*innen erhalten. Die Anlaufstelle soll als physische Anlaufstelle mit einem großen Aufenthaltsraum sowie getrennten Büro- und Beratungsräumen ausgestattet sein. Über diese Anlaufstelle sollen nicht nur Beratungsgespräche stattfinden, sondern auch Workshops, Vernetzungstreffen und Wochenendfahrten angeboten werden. In den Beratungsgesprächen kann unabhängig von finanziellen Interessen der Übergang in die Selbstständigkeit, aber auch die Nachbetreuung nach dem Verlassen der Jugendhilfe thematisiert werden. Außerdem soll die Möglichkeit der Interessensorganisation bestehen, sodass Careleaver*innen ein Mitspracherecht erhalten.

 

 Forschung

Die Datenlage zu Careleaver*innen ist in Deutschland dünn. Wir fordern, dass das Verlassen der Jugendhilfe und die Nachsorge wissenschaftlich begleitet werden und im besten Fall in einer Längsschnittstudie münden.

 

 Corona

Die Coronapandemie trifft insbesondere Careleaver*innen hart. Daher fordern wir den Zugang zu Hilfen der Jugendhilfe für junge Volljährige zu erleichtern und die Altersgrenze bis zur Vollendung des 21. in Einzelfällen bis zum 25. Lebensjahres anzuheben. Der Hilfeplan soll individuell verhandelt werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Der Landesparteitag bittet die Senatsverwaltung und die Fachpolitik um Erarbeitung eines Konzeptes, dass folgende Überlegungen zur Grundlage hat: 

 

Careleaver*innen sind junge Volljährige, die während ihrer Kindheit und/oder Jugend in betreuten Wohngruppen und anderen stationären Hilfen zur Erziehung oder in Pflegefamilien aufgewachsen sind und im Übergang zum Erwachsenenleben die stationäre Jugendhilfe verlassen. Dieser Übergang stellt viele vor besondere Herausforderungen. Careleaver*innen müssen schneller und früher selbstständig werden als ihre Altersgenoss*innen. Laut Daten des Statistischen Bundesamts von 2019 ziehen junge Menschen in Deutschland erst mit knapp 24 Jahren bei ihren Eltern aus. Careleaver*innen hingegen verlassen die Jugendhilfe in der Regel bereits im Alter von 18 Jahren. Dieser Übergang in die Selbstständigkeit ist mit vielen Risiken verbunden und kann in der Regel nicht durch familiäre Unterstützung abgefedert werden. Wir sehen im Folgenden die Altersspanne nach dem Verlassen der Jugendhilfe bis zum Alter von 27 Jahren als zentralen Zeitraum für die Unterstützung von Careleaver*innenn an. Im Zweifel müssen die Ansprüche jedoch nach dem individuellen Bedarf geregelt werden.

 

Wohnungsmarkt

Während der stationären Jugendhilfe sind die Jugendlichen in Wohngruppen oder in Wohnungen des Trägers untergebracht. Mit dem Verlassen der Jugendhilfe müssen Careleaver*innen auch die Trägerwohnung verlassen und neuen Wohnraum finden. Der Wohnungsmarkt in Berlin ist bereits angespannt, aber gerade Careleaver*innen sind bei der Wohnungssuche benachteiligt. Aufgrund ihres Alters haben sie häufig noch kein festes und sicheres Gehalt. Eine Bürgschaft von Familienangehörigen einzuholen ist jedoch meist auch keine Option. Wir fordern daher, dass das Jugendamt als Bürgschaft für Careleaver*innen einspringt, solange sie selbst noch kein festes und ausreichendes Einkommen erzielen. Während andere junge Menschen im Notfall bei ihrer Familie wohnen können, besteht wegen des fehlenden familiären Netzes für Careleaver*innen das unmittelbare Risiko der Wohnungslosigkeit. Wir fordern daher, dass Careleaver*innen Zugang zum Geschützten Marktsegment des Landes Berlins erhalten.

 

Der Übergang ins Erwachsenenalter ist oftmals von Brüchen und Veränderungen geprägt, die nicht selten mit einem Ortswechsel einhergehen. Viele junge Menschen ziehen ganz selbstverständlich zwischen dem Abschluss oder dem freiwilligen Dienst im Ausland und dem Beginn der Ausbildung oder des Studiums zeitweise zu ihren Eltern. Careleaver*innen haben diese Möglichkeit nicht. Um sie in solchen Übergangsphasen zu unterstützen fordern wir die unkomplizierte und unbürokratische Bereitstellung von befristetem möbliertem Wohnraum in Form von Ein-Zimmer-Appartements oder die Übernahme von Kosten bei Übernachtungen in Hostels speziell für Careleaver*innen. So können Careleaver*innen in Wohnungen oder Hostels unterkommen, wenn sie aufgrund eines Umzugs, eines Job- oder Studienfachwechsels und anderen Veränderungen befristet eine Übergangswohnung benötigen.

 

 Arbeit, Ausbildung & Hochschule

Bildung ist ein Grundrecht und darf nicht vom familiären Hintergrund abhängen. Unsere Bildungsinstitutionen müssen insbesondere für Careleaver*innen Angebote der Beratung, des Mentorings und des Austausches bereitstellen. Die Möglichkeit, eine Hochschule zu besuchen oder eine Ausbildung zu beginnen, wird außerdem von der Verfügbarkeit finanzieller Ressourcen beschränkt. So setzen viele Berufsausbildungen den Besitz einer Fahrerlaubnis oder gar eines eigenen Autos voraus. Zudem gehört zur Grundausstattung von Auszubildenden und Studierenden der Zugang zu Internet und einem Laptop oder PC. Weiterhin sollen auch Careleaver*innen die Möglichkeit erhalten, an Summer Schools, Auslandssemestern und anderen (aus-)bildungsrelevanten Angeboten teilzuhaben. Wir fordern die Einrichtung eines Fonds für die Finanzierung von Aus- und Bildungsvorhaben für Careleaver*innen. Careleaver*innen mit seelischen oder körperlichen Beeinträchtigungen werden oftmals nach dem Verlassen der Jugendhilfe an die Eingliederungshilfe weitergeleitet. Dadurch können jedoch nicht immer alle Potentiale ausreichend gefördert werden. Daher fordern wir eine genaue Prüfung bevor an die Eingliederungshilfe übersendet wird. Idealerweise sollen die Betroffenen die sogenannte Hilfe für junge Volljährige erhalten.

 

 Finanzielle Unterstützung

Careleaver*innen sind aufgrund des Bruchs zur oder das Fehlen von der Herkunftsfamilie finanziell auf sich allein gestellt. Bei Brüchen im Lebenslauf ist es wichtig, dass die finanzielle Unterstützung aufgrund von bürokratischen Hürden nicht abbricht, sodass keine Finanzierungslücken entstehen. Die nahtlose Finanzierung muss unbedingt sichergestellt werden. Daher müssen Jugendämter Careleaver*innen solange finanziell unterstützen bis die zuständige Stelle die konkreten Zahlungen vornimmt.

 

Bürokratische Hürden treten auch dann auf, wenn Mitarbeiter*innen in Ämtern und Behörden ungenügend für die Situation von Careleaver*innenn geschult werden. BAföG- Ämter dürfen Careleaver*innenn die finanzielle Unterstützung nicht verweigern, weil sie den Kontakt zur Familie verloren haben. Mitarbeiter*innen in Ämtern und Behörden sollen daher bezüglich der besonderen Bedarfe von Careleaver*innenn besser geschult werden.

 

Weiterhin muss ein Fonds geschaffen werden, der Careleaver*innen in Notsituationen unterstützt. Ein Wasserschaden oder der Verlust des Monatstickets für den ÖPNV dürfen nicht zum Abbruch der Ausbildung oder des Studiums und zur Existenzbedrohung führen. In Notfällen braucht es schnelle und unbürokratische Hilfe für Careleaver*innen.

 

 Persönliche Entwicklung und Netzwerke

Nachdem Careleaver*innen die Jugendhilfe verlassen, ist es von den Trägern und einzelnen Sozialarbeiter*innen und Erzieher*innen abhängig, inwiefern Kontakt gehalten wird bzw. gehalten werden kann. Damit dieser Kontakt nicht davon abhängt, ob Träger über finanzielle oder personelle Kapazitäten verfügen, fordern wir eine Pauschale für Träger, um die nachsorgende Betreuung zu ermöglichen, sofern die Careleaver*innen dies wünschen. Dafür sind weitgehende finanzielle Mittel notwendig. Da die Jugendämter bereits jetzt überlastet sind, fordern wir eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung der Jugendämter. Nur wenn Jugendämter ausreichend personelle Ressourcen haben, sind die Mitarbeiter*innen in der Lage, in regelmäßigen Abständen Hilfeplangespräche zu führen und den Übergang aus der Jugendhilfe gemeinsam mit den Careleaver*innenn vorzubereiten. Weiterhin müssen Maßnahmen umgesetzt werden, um die Arbeit in den Jugendämtern attraktiver zu gestalten. Neben einer angemessenen Bezahlung müssen Mitarbeiter*innen in den Jugendämtern Zugang zu regelmäßigen Weiterbildungen erhalten.

 

Kinder und Jugendliche, die in Pflegefamilien aufgewachsen sind, stellen bezüglich der Nachbetreuung eine eigene Gruppe dar. Während manche Pflegefamilien in Kontakt bleiben, bricht bei vielen der Kontakt mit dem Ende der Jugendhilfe ab. Sobald die Jugendhilfe endet, verlieren Pflegeeltern ihre Privilegien, wie z.B. ein monatliches Pflegegeld, verschiedene finanzielle Beihilfen, etwa zur Einschulung oder Erstausstattung, Beratungsmöglichkeiten durch das Jugendamt und Entscheidungsbefugnisse. Um den weiteren Kontakt zwischen Pflegeeltern und Pflegekindern zu fördern, fordern wir, dass Pflegeeltern auch nach Ende der Vollzeitpflege unterstützt werden und Zugang zu Beratungen des Jugendamts und finanziellen Mitteln erhalten. Pflegeeltern stellen für Careleaver*innen wichtige Bezugspersonen dar und sollten, wenn der Wunsch des Careleavers besteht, auch nach der Vollzeitpflege Teil ihres Lebens bleiben.

 

Careleaver*innen benötigen auch Anlaufstellen, welche unabhängig von Trägern und Jugendämtern arbeiten. Wir fordern daher die langfristige Schaffung einer zentralen und unabhängigen Anlaufstelle für Careleaver*innen nach dem Vorbild des Kompetenznetzes Careleaver*innen, das bereits in Berlin existierte. Hier sollen Careleaver*innen Zugang zu unabhängigen Informationen, Beratung und den Zugang zu einem Netzwerk von anderen Careleaver*innen erhalten. Die Anlaufstelle soll als physische Anlaufstelle mit einem großen Aufenthaltsraum sowie getrennten Büro- und Beratungsräumen ausgestattet sein. Über diese Anlaufstelle sollen nicht nur Beratungsgespräche stattfinden, sondern auch Workshops, Vernetzungstreffen und Wochenendfahrten angeboten werden. In den Beratungsgesprächen kann unabhängig von finanziellen Interessen der Übergang in die Selbstständigkeit, aber auch die Nachbetreuung nach dem Verlassen der Jugendhilfe thematisiert werden. Außerdem soll die Möglichkeit der Interessensorganisation bestehen, sodass Careleaver*innen ein Mitspracherecht erhalten.

 

 Forschung

Die Datenlage zu Careleaver*innen ist in Deutschland dünn. Wir fordern, dass das Verlassen der Jugendhilfe und die Nachsorge wissenschaftlich begleitet werden und im besten Fall in einer Längsschnittstudie münden.

 

 Corona

Die Coronapandemie trifft insbesondere Careleaver*innen hart. Daher fordern wir den Zugang zu Hilfen der Jugendhilfe für junge Volljährige zu erleichtern und die Altersgrenze bis zur Vollendung des 21. in Einzelfällen bis zum 25. Lebensjahres anzuheben. Der Hilfeplan soll individuell verhandelt werden.

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag bittet die Senatsverwaltung und die Fachpolitik um Erarbeitung eines Konzeptes, dass folgende Überlegungen zur Grundlage hat: 

 

Careleaver*innen sind junge Volljährige, die während ihrer Kindheit und/oder Jugend in betreuten Wohngruppen und anderen stationären Hilfen zur Erziehung oder in Pflegefamilien aufgewachsen sind und im Übergang zum Erwachsenenleben die stationäre Jugendhilfe verlassen. Dieser Übergang stellt viele vor besondere Herausforderungen. Careleaver*innen müssen schneller und früher selbstständig werden als ihre Altersgenoss*innen. Laut Daten des Statistischen Bundesamts von 2019 ziehen junge Menschen in Deutschland erst mit knapp 24 Jahren bei ihren Eltern aus. Careleaver*innen hingegen verlassen die Jugendhilfe in der Regel bereits im Alter von 18 Jahren. Dieser Übergang in die Selbstständigkeit ist mit vielen Risiken verbunden und kann in der Regel nicht durch familiäre Unterstützung abgefedert werden. Wir sehen im Folgenden die Altersspanne nach dem Verlassen der Jugendhilfe bis zum Alter von 27 Jahren als zentralen Zeitraum für die Unterstützung von Careleaver*innenn an. Im Zweifel müssen die Ansprüche jedoch nach dem individuellen Bedarf geregelt werden.

 

Wohnungsmarkt

Während der stationären Jugendhilfe sind die Jugendlichen in Wohngruppen oder in Wohnungen des Trägers untergebracht. Mit dem Verlassen der Jugendhilfe müssen Careleaver*innen auch die Trägerwohnung verlassen und neuen Wohnraum finden. Der Wohnungsmarkt in Berlin ist bereits angespannt, aber gerade Careleaver*innen sind bei der Wohnungssuche benachteiligt. Aufgrund ihres Alters haben sie häufig noch kein festes und sicheres Gehalt. Eine Bürgschaft von Familienangehörigen einzuholen ist jedoch meist auch keine Option. Wir fordern daher, dass das Jugendamt als Bürgschaft für Careleaver*innen einspringt, solange sie selbst noch kein festes und ausreichendes Einkommen erzielen. Während andere junge Menschen im Notfall bei ihrer Familie wohnen können, besteht wegen des fehlenden familiären Netzes für Careleaver*innen das unmittelbare Risiko der Wohnungslosigkeit. Wir fordern daher, dass Careleaver*innen Zugang zum Geschützten Marktsegment des Landes Berlins erhalten.

 

Der Übergang ins Erwachsenenalter ist oftmals von Brüchen und Veränderungen geprägt, die nicht selten mit einem Ortswechsel einhergehen. Viele junge Menschen ziehen ganz selbstverständlich zwischen dem Abschluss oder dem freiwilligen Dienst im Ausland und dem Beginn der Ausbildung oder des Studiums zeitweise zu ihren Eltern. Careleaver*innen haben diese Möglichkeit nicht. Um sie in solchen Übergangsphasen zu unterstützen fordern wir die unkomplizierte und unbürokratische Bereitstellung von befristetem möbliertem Wohnraum in Form von Ein-Zimmer-Appartements oder die Übernahme von Kosten bei Übernachtungen in Hostels speziell für Careleaver*innen. So können Careleaver*innen in Wohnungen oder Hostels unterkommen, wenn sie aufgrund eines Umzugs, eines Job- oder Studienfachwechsels und anderen Veränderungen befristet eine Übergangswohnung benötigen.

 

 Arbeit, Ausbildung & Hochschule

Bildung ist ein Grundrecht und darf nicht vom familiären Hintergrund abhängen. Unsere Bildungsinstitutionen müssen insbesondere für Careleaver*innen Angebote der Beratung, des Mentorings und des Austausches bereitstellen. Die Möglichkeit, eine Hochschule zu besuchen oder eine Ausbildung zu beginnen, wird außerdem von der Verfügbarkeit finanzieller Ressourcen beschränkt. So setzen viele Berufsausbildungen den Besitz einer Fahrerlaubnis oder gar eines eigenen Autos voraus. Zudem gehört zur Grundausstattung von Auszubildenden und Studierenden der Zugang zu Internet und einem Laptop oder PC. Weiterhin sollen auch Careleaver*innen die Möglichkeit erhalten, an Summer Schools, Auslandssemestern und anderen (aus-)bildungsrelevanten Angeboten teilzuhaben. Wir fordern die Einrichtung eines Fonds für die Finanzierung von Aus- und Bildungsvorhaben für Careleaver*innen. Careleaver*innen mit seelischen oder körperlichen Beeinträchtigungen werden oftmals nach dem Verlassen der Jugendhilfe an die Eingliederungshilfe weitergeleitet. Dadurch können jedoch nicht immer alle Potentiale ausreichend gefördert werden. Daher fordern wir eine genaue Prüfung bevor an die Eingliederungshilfe übersendet wird. Idealerweise sollen die Betroffenen die sogenannte Hilfe für junge Volljährige erhalten.

 

 Finanzielle Unterstützung

Careleaver*innen sind aufgrund des Bruchs zur oder das Fehlen von der Herkunftsfamilie finanziell auf sich allein gestellt. Bei Brüchen im Lebenslauf ist es wichtig, dass die finanzielle Unterstützung aufgrund von bürokratischen Hürden nicht abbricht, sodass keine Finanzierungslücken entstehen. Die nahtlose Finanzierung muss unbedingt sichergestellt werden. Daher müssen Jugendämter Careleaver*innen solange finanziell unterstützen bis die zuständige Stelle die konkreten Zahlungen vornimmt.

 

Bürokratische Hürden treten auch dann auf, wenn Mitarbeiter*innen in Ämtern und Behörden ungenügend für die Situation von Careleaver*innenn geschult werden. BAföG- Ämter dürfen Careleaver*innenn die finanzielle Unterstützung nicht verweigern, weil sie den Kontakt zur Familie verloren haben. Mitarbeiter*innen in Ämtern und Behörden sollen daher bezüglich der besonderen Bedarfe von Careleaver*innenn besser geschult werden.

 

Weiterhin muss ein Fonds geschaffen werden, der Careleaver*innen in Notsituationen unterstützt. Ein Wasserschaden oder der Verlust des Monatstickets für den ÖPNV dürfen nicht zum Abbruch der Ausbildung oder des Studiums und zur Existenzbedrohung führen. In Notfällen braucht es schnelle und unbürokratische Hilfe für Careleaver*innen.

 

 Persönliche Entwicklung und Netzwerke

Nachdem Careleaver*innen die Jugendhilfe verlassen, ist es von den Trägern und einzelnen Sozialarbeiter*innen und Erzieher*innen abhängig, inwiefern Kontakt gehalten wird bzw. gehalten werden kann. Damit dieser Kontakt nicht davon abhängt, ob Träger über finanzielle oder personelle Kapazitäten verfügen, fordern wir eine Pauschale für Träger, um die nachsorgende Betreuung zu ermöglichen, sofern die Careleaver*innen dies wünschen. Dafür sind weitgehende finanzielle Mittel notwendig. Da die Jugendämter bereits jetzt überlastet sind, fordern wir eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung der Jugendämter. Nur wenn Jugendämter ausreichend personelle Ressourcen haben, sind die Mitarbeiter*innen in der Lage, in regelmäßigen Abständen Hilfeplangespräche zu führen und den Übergang aus der Jugendhilfe gemeinsam mit den Careleaver*innenn vorzubereiten. Weiterhin müssen Maßnahmen umgesetzt werden, um die Arbeit in den Jugendämtern attraktiver zu gestalten. Neben einer angemessenen Bezahlung müssen Mitarbeiter*innen in den Jugendämtern Zugang zu regelmäßigen Weiterbildungen erhalten.

 

Kinder und Jugendliche, die in Pflegefamilien aufgewachsen sind, stellen bezüglich der Nachbetreuung eine eigene Gruppe dar. Während manche Pflegefamilien in Kontakt bleiben, bricht bei vielen der Kontakt mit dem Ende der Jugendhilfe ab. Sobald die Jugendhilfe endet, verlieren Pflegeeltern ihre Privilegien, wie z.B. ein monatliches Pflegegeld, verschiedene finanzielle Beihilfen, etwa zur Einschulung oder Erstausstattung, Beratungsmöglichkeiten durch das Jugendamt und Entscheidungsbefugnisse. Um den weiteren Kontakt zwischen Pflegeeltern und Pflegekindern zu fördern, fordern wir, dass Pflegeeltern auch nach Ende der Vollzeitpflege unterstützt werden und Zugang zu Beratungen des Jugendamts und finanziellen Mitteln erhalten. Pflegeeltern stellen für Careleaver*innen wichtige Bezugspersonen dar und sollten, wenn der Wunsch des Careleavers besteht, auch nach der Vollzeitpflege Teil ihres Lebens bleiben.

 

Careleaver*innen benötigen auch Anlaufstellen, welche unabhängig von Trägern und Jugendämtern arbeiten. Wir fordern daher die langfristige Schaffung einer zentralen und unabhängigen Anlaufstelle für Careleaver*innen nach dem Vorbild des Kompetenznetzes Careleaver*innen, das bereits in Berlin existierte. Hier sollen Careleaver*innen Zugang zu unabhängigen Informationen, Beratung und den Zugang zu einem Netzwerk von anderen Careleaver*innen erhalten. Die Anlaufstelle soll als physische Anlaufstelle mit einem großen Aufenthaltsraum sowie getrennten Büro- und Beratungsräumen ausgestattet sein. Über diese Anlaufstelle sollen nicht nur Beratungsgespräche stattfinden, sondern auch Workshops, Vernetzungstreffen und Wochenendfahrten angeboten werden. In den Beratungsgesprächen kann unabhängig von finanziellen Interessen der Übergang in die Selbstständigkeit, aber auch die Nachbetreuung nach dem Verlassen der Jugendhilfe thematisiert werden. Außerdem soll die Möglichkeit der Interessensorganisation bestehen, sodass Careleaver*innen ein Mitspracherecht erhalten.

 

 Forschung

Die Datenlage zu Careleaver*innen ist in Deutschland dünn. Wir fordern, dass das Verlassen der Jugendhilfe und die Nachsorge wissenschaftlich begleitet werden und im besten Fall in einer Längsschnittstudie münden.

 

 Corona

Die Coronapandemie trifft insbesondere Careleaver*innen hart. Daher fordern wir den Zugang zu Hilfen der Jugendhilfe für junge Volljährige zu erleichtern und die Altersgrenze bis zur Vollendung des 21. in Einzelfällen bis zum 25. Lebensjahres anzuheben. Der Hilfeplan soll individuell verhandelt werden.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme des Senats 2022: Die Richtlinien der Regierungspolitik verdeutlichen, dass der Senat die große Bedeutung dieser Thematik sieht und entsprechende Vorhaben plant. Darin heißt es: „Die Anlaufstelle für ehemalige Heimkinder wird der Senat absichern. Die Angebote für Kinder und Jugendliche mit multikomplexen Problemlagen und deren Eltern werden qualifiziert. Flexibudgets, Innovationsfonds und andere präventive Angebote wird der Senat weiterentwickeln. Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes wird gesichert.“
Überweisungs-PDF: