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Antrag 99/I/2021 Für eine vollwertige Landesanstalt Schienenverkehr

21.03.2021

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin setzen sich dafür ein, dass im Entwurf für das AöR-Errichtungsgesetz der Landesanstalt Schienenverkehr (AGH-Drucksache 18/3190) folgender Passus ersatzlos gestrichen wird:

 

„Dabei beschränkt sich die Betätigung der Landesanstalt auf die Verwaltung und Nutzungsüberlassung des erworbenen Vermögens an Dritte als Betreiber; eine eigene aktive Betätigung im Schienenpersonennahverkehr oder in der Durchführung von Service- oder Werkstattleistungen für die Fahrzeuge findet nicht statt.“

Antrag 15/I/2021 Berliner Straßen und Plätze: weiblich und vielfältig!

21.03.2021

Von 11407 Straßennamen sind 3414 (29.93%) auf einer Person basiert. Davon sind 88,8% nach männlichen und 10,9% nach weiblichen Personen benannt.

 

Um die gleichberechtigte und vielfältige Gesellschaft zu repräsentieren, fordern wir, dass bei künftigen Neu- oder Umbenennungen von Straßen und Plätzen nach Frauen, nicht binären Personen oder Black and People of Color (BPoC) benannt wird, die bei der aktuellen Benennung von Straßen und Plätzen im Vergleich zu ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung Berlins unterrepräsentiert sind.

 

Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn ein zu begründendes gesamtstädtisches Interesse bzw. Hauptstadtbelange an der Benennung von Straßen und Plätzen nach einer männlichen Person bestehen.

Antrag 18/I/2021 Berliner Parks: Freiräume für Kultur, Sport und Erholung

21.03.2021

Berlins öffentliche Parkanlagen sind schon längst nicht mehr bloße Orte der kontemplativen Erholung. Die gelebte Praxis beweist, dass sie beliebte Freiräume u.a. für Kultur sowie Freizeitsport sind. Diese besondere Mischung macht die Berliner Parks zu wichtigen und erhaltenswerten niedrigschwellig kulturellen Begegnungsräumen für alle Berliner:innen und mitunter zu international bekannten Aushängeschildern für die Berliner Weltoffenheit.

 

Der gelebten Praxis zu wider steht das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, da es in seiner derzeitigen Fassung auch eine unkommerzielle, kulturelle Nutzung von Parkanlagen erschwert und mitunter gänzlich unmöglich macht.

 

Wir fordern daher die sozialdemokratischen Mitgliedern des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats auf, das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen dahingehend zu ändern, dass:

 

  • in öffentlichen Parkanlagen neben Ruhebereichen auch Bereiche zur Nutzung für Kultur und Sport ausgewiesen werden können,
  • die Formulierung „unzumutbare Störung anderer Anlagenbesucher“ praxisnah und zu Gunsten von Nutzungsvielfalt in verschiedenen Parkbereichen konkretisiert wird sowie
  • der Begriff der Erholung zeitgemäßer gefasst wird und auch Nutzungsbedürfnissen junger und sozial benachteiligter Bevölkerungsschichten entspricht.

 

Antrag 100/I/2021 Die Berliner Abfallstrategie „Zero Waste 2030“ auf dem Weg zur Klimaneutralität

21.03.2021

Die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Berliner Abfallwirtschaftskonzept (AWK) „Zero Waste 2030“ einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität leistet.

 

  • Der gemischte Siedlungsabfall (auch Gewerbeabfall) soll durch Abfallvermeidung und die Verwertung getrennt gesammelter Abfälle weitestmöglich reduziert werden. An zweiter Stelle steht die Entsorgung innerhalb der Berliner Stadtgrenzen, insbesondere wenn es um die Nutzung des energetischen Potentials der Siedlungsabfälle einschließlich der Abwärme geht.
  • Die zu entsorgenden Abfallmengen müssen solchen Entsorgungswegen zugeführt werden, die nachweislich einen Beitrag zur Klimaneutralität leisten. Dazu zählen explizit keine MPS-Anlagen, die mit fossilen Brennstoffen arbeiten.
  • Da eine Aufbereitung von Abfällen zu Ersatzbrennstoffen (EBS) nur dann Sinn macht, wenn der zusätzliche Aufbereitungsschritt für den vorgesehenen Verbrennungsprozess erforderlich und dieser ökologisch vorzugswürdig ist, sind – nicht erst nach der absehbaren Beendigung der Mitverbrennung im Braunkohlekraftwerk Jänschwalde – die potentiellen Alternativanlagen zu identifizieren und im AWK darzustellen.
  • Für die MPS-Technologie ist im AWK eine Klima- und Ökobilanz aufzunehmen, die nicht nur die Aufbereitung in den Berliner MPS-Anlagen betrachtet, sondern auch den Einsatz der generierten EBS in der Zementindustrie und in anderen potentiell nutzbaren Ersatzbrennstoffkraftwerken mitsamt ihren Transportentfernungen und Wärmenutzungspotentialen.
  • Des Weiteren ist zu prüfen, inwieweit der Berliner Siedlungsabfall in den nächsten 10 Jahren verstärkt zur nachhaltigen Fernwärmeversorgung genutzt werden und damit einen erheblichen Beitrag zur Berliner Wärmewende leisten kann.
  • Dazu ist umgehend ein Konzept für das Müllheizkraftwerk Ruhleben zu erstellen, um die entstehende Prozeßwärme effizienter und klimafreundlicher zu nutzen – möglichst gemeinsam mit den Berliner Stadtwerken. Eine Erweiterung der Leistungsfähigkeit des Müllheizkraftwerkes Ruhleben sollte unter Berücksichtigung der Abfalllogistik in Betracht gezogen werden, wenn dies die effizienteste Form der Wärmenutzung darstellt.
  • Für den Fall, dass das Konzept zu dem Ergebnis gelangt, dass der in Berlin anfallende, nicht mehr recycelbare Siedlungsabfall vollständig für eine nachhaltige und effiziente Fernwärmeversorgung auf Berliner Stadtgebiet genutzt werden kann, ist in Kombination mit der Ausweitung der Getrenntsammlung ein Ausstiegskonzept aus der MPS-Technologie und die Entsorgung der Siedlungsabfälle in vollständig kommunaler Hand zu erarbeiten.

 

Antrag 63/I/2021 Gewährleistung einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Krankenhausversorgung

21.03.2021

Die zuständigen sozialdemokratischen Funktionsträger*innen im Bund und in den Ländern werden aufgefordert, sicherzustellen, dass die Krankenhäuser die für die Sicherstellung ihres Versorgungsauftrags notwendige Finanzierung erhalten,

 

  • zugleich ihre Leistungen wirtschaftlich erbringen,
  • eine gute Versorgungsqualität gewährleisten sowie
  • gute Arbeitsbedingungen und Löhne für die Beschäftigten garantieren.

 

Um dies zu erreichen, muss vor allem das Fallpauschalensystem (DRG-System) überwunden und durch ein bedarfsorientiertes Finanzierungssystem ersetzt werden. Zudem muss vorrangig der Investitionsstau in den Bundesländern abgebaut werden. Darüber hinaus sind Sicherstellungszuschläge eine Möglichkeit, um die Existenz ländlicher Krankenhäuser zu gewährleisten. Um eine gute stationäre Versorgung auch längerfristig zu sichern, sind eine länderübergreifende Krankenhausplanung sowie die Einbeziehung der demografischen Entwicklung in die Krankenhausplanung notwendig. Zudem ist eine Verbesserung der Transparenz in Bezug auf die Versorgungsqualität anzustreben sowie eine stärkere Berücksichtigung der Patient*innenperspektive in der Qualitätssicherung der Krankenhäuser.