Antrag 18/I/2021 Berliner Parks: Freiräume für Kultur, Sport und Erholung

Status:
Annahme mit Änderungen

Berlins öffentliche Parkanlagen sind schon längst nicht mehr bloße Orte der kontemplativen Erholung. Die gelebte Praxis beweist, dass sie beliebte Freiräume u.a. für Kultur sowie Freizeitsport sind. Diese besondere Mischung macht die Berliner Parks zu wichtigen und erhaltenswerten niedrigschwellig kulturellen Begegnungsräumen für alle Berliner:innen und mitunter zu international bekannten Aushängeschildern für die Berliner Weltoffenheit.

 

Der gelebten Praxis zu wider steht das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, da es in seiner derzeitigen Fassung auch eine unkommerzielle, kulturelle Nutzung von Parkanlagen erschwert und mitunter gänzlich unmöglich macht.

 

Wir fordern daher die sozialdemokratischen Mitgliedern des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats auf, das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen dahingehend zu ändern, dass:

 

  • in öffentlichen Parkanlagen neben Ruhebereichen auch Bereiche zur Nutzung für Kultur und Sport ausgewiesen werden können,
  • die Formulierung „unzumutbare Störung anderer Anlagenbesucher“ praxisnah und zu Gunsten von Nutzungsvielfalt in verschiedenen Parkbereichen konkretisiert wird sowie
  • der Begriff der Erholung zeitgemäßer gefasst wird und auch Nutzungsbedürfnissen junger und sozial benachteiligter Bevölkerungsschichten entspricht.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Berlins öffentliche Parkanlagen sind schon längst nicht mehr bloße Orte der kontemplativen Erholung. Die gelebte Praxis beweist, dass sie beliebte Freiräume u.a. für Kultur sowie Freizeitsport sind. Diese besondere Mischung macht die Berliner Parks zu wichtigen und erhaltenswerten niedrigschwellig kulturellen Begegnungsräumen für alle Berliner:innen und mitunter zu international bekannten Aushängeschildern für die Berliner Weltoffenheit.

Der gelebten Praxis zu wider steht das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, da es in seiner derzeitigen Fassung auch eine unkommerzielle, kulturelle Nutzung von Parkanlagen erschwert und mitunter gänzlich unmöglich macht.

Wir fordern daher die sozialdemokratischen Mitgliedern des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats auf, das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen dahingehend zu ändern, dass in öffentlichen Parkanlagen neben Ruhebereichen verstärkt auch Bereiche zur Nutzung für Kultur und andere Freizeitaktivitäten ausgewiesen werden können. Bei der Ausweisung entsprechender Nutzungsflächen soll verstärkt den Interessen der vielfältigen Stadtgesellschaft besser Rechnung getragen werden.

Beschluss: Annahme in der Fassung der AK
Text des Beschlusses:

Berlins öffentliche Parkanlagen sind schon längst nicht mehr bloße Orte der kontemplativen Erholung. Die gelebte Praxis beweist, dass sie beliebte Freiräume u.a. für Kultur sowie Freizeitsport sind. Diese besondere Mischung macht die Berliner Parks zu wichtigen und erhaltenswerten niedrigschwellig kulturellen Begegnungsräumen für alle Berliner:innen und mitunter zu international bekannten Aushängeschildern für die Berliner Weltoffenheit.

Der gelebten Praxis zu wider steht das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, da es in seiner derzeitigen Fassung auch eine unkommerzielle, kulturelle Nutzung von Parkanlagen erschwert und mitunter gänzlich unmöglich macht.

Wir fordern daher die sozialdemokratischen Mitgliedern des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats auf, das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen dahingehend zu ändern, dass in öffentlichen Parkanlagen neben Ruhebereichen verstärkt auch Bereiche zur Nutzung für Kultur und andere Freizeitaktivitäten ausgewiesen werden können. Bei der Ausweisung entsprechender Nutzungsflächen soll verstärkt den Interessen der vielfältigen Stadtgesellschaft besser Rechnung getragen werden.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2022:

Stellungnahme 1: Das Berliner Grünanlagengesetz hat die Koalition vor der Abgeordnetenhauswahl 2021 auf Initiative der SPD-Fraktion und im Sinne des Antrags geändert. Die Nutzung von geeigneten Grünanlagen, zum Beispiel durch nicht-kommerzielle Kunst- oder Kulturveranstaltungen, auch mit Live-Musik soll dazu beitragen, dass Begegnungsräume auch dezentral besser genutzt werden. Die Initiative Draußenstadt, der Kultursommer 2022 oder Pilotprojekte zur Erschließung von Sonderflächen zur kulturellen Nutzung sind ebenfalls Ansätze, die dem Antragsanliegen die Interessen der vielfältigen Stadtgesellschaft zu berücksichtigen entsprechen.  

Stellungnahme 2: Die SPD-Fraktion hat im August 2021 eine Änderung des Grünanlagengesetzes gemeinsam mit den Koalitionspartnern ins Parlament eingebracht, in der eine nicht-kommerzielle Nutzung von Grünflächen befördert wird (Drucksache 18/3971). Damit sowohl Umweltbelange als auch kulturelle, sportliche und Erholungsnutzen berücksichtigt werden, legt das Gesetz eine Abwägung zwischen den verschiedenen Funktionen fest. Die SPD-Fraktion wird die Umsetzung der neuen Gesetzesregelung durch die Bezirke beobachten und kritisch-konstruktiv begleiten.

Stellungnahme des Senats 2022: In § 6 Grünanlagengesetz ist festgelegt, was im Allgemeinen für die Benutzung der Anlagen gilt und das für spezielle Nutzungen – wie auch für nicht kommerzielle Kunst- oder Kulturveranstaltungen, auch mit Live-Musik, sowie andere nicht kommerzielle Veranstaltungen – Flächen in Grünanlagen ausgewiesen werden können. Dies liegt in der Zuständigkeit der Bezirke. Das heißt die Bezirke wägen ab und entscheiden für ihre Grünanlagen. Dabei sind unterschiedliche Benutzungsansprüche wie auch Belange des Stadtraumes, der Stadtgestaltung als auch des Gesundheits- und Umweltschutzes zu berücksichtigen. SenUMVK plant hierzu keine Änderung der rechtlichen Vorgaben.
Überweisungs-PDF: