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Antrag 237/I/2024 Bundesklimaschutzgesetz nicht schleifen, sondern weiterentwickeln

21.04.2024

Die Berliner Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich für eine progressive Weiterentwicklung des Bundesklimaschutzgesetzes einzusetzen, die u.a. folgende Punkte umfasst:

  • Beibehaltung der Sektorziele
  • Erweiterung der Berichterstattung auf die aggregierten Ziele für die drei Regelungskreise der EU (ETS, Lastenteilungsverordnung und LULUCF)
  • Erweiterung der Berichterstattung auf Produkt-Importe und -exporte und die damit verbundenen C02-Äquivalente

 

Antrag 25/I/2024 Unterstützung statt Repression für Sexarbeiter:innen

21.04.2024

Die SPD lehnt die Re-Kriminalisierung der Sexarbeit und die Entrechtung der in der Sexarbeit tätigen Menschen entschieden ab. Dazu gehören auch Verbotsformen, die Kundinnen und Kunden und sowie Arbeitsorte kriminalisieren sollen, wie z.B. ein „Sexkaufverbot“ bzw. das Nordische Modell.

 

Vor diesem Hintergrund setzt sich die SPD in Deutschland, in der Europäischen Union sowie in intergouvernementalen und supranationalen Gremien für eine menschenrechtsbasierte Regelung der Sexarbeit ein, welche die rechtliche Stellung von Sexarbeitenden stärkt. Die Behebung der Missstände im Bereich der Prostitution kann nur durch den weiteren Ausbau und die Verbesserung der Rahmenbedingungen legaler Sexarbeit erfolgen, nicht aber durch die Abschaffung rechtlicher Rahmenbedingungen durch Kriminalisierung, wie z.B. im Nordischen Modell. Ziel ist, Sexarbeiter*innen strukturell und nachhaltig zu unterstützen und keinen Repressalien auszusetzen. Vor diesem Hintergrund fordert die SPD die folgenden rechtlichen Verbesserungen in den zuvor genannten Rechtsräumen und sichert ausreichend finanzielle Mittel für Projektträger:

 

Verbesserung des Opferschutzes:

a) Umfassende Schutzrechte aller Betroffenen von Menschenhandel, insb. Minderjährige. Die Schutzrechte gelten umfassend und haben Vorrang vor Aufenthaltsfragen, der Mitwirkung als Zeug*innen in Strafverfahren oder von Ausstiegsprozessen.

b) Möglichkeit, schnell und unkompliziert Arbeitsvisa für Opfer von Menschenhandel zu erlangen; Möglichkeit des Familiennachzugs (insb. minderjährige Kinder) für Betroffene von Ausbeutung und Menschenhandel.

c) Recht auf Entschädigung und Zahlung entgangenen Einkommens bei Zwangsprostitution durch bspw. einen dafür einzurichtenden staatlichen Härtefallfonds.

d) Bedarfsgerechte finanzielle Aufstockung der Finanzierung von Beratungsstellen bzw. Schaffung von ausreichend vielen, niedrigschwellig zugänglichen, Beratungsstellen sowie

 

2. Zuflucht und Schutz

Schaffung von Zufluchtswohnungen oder und anderen Unterbringungsmöglichkeiten, bessere und stabile Finanzierung von Frauenhäusern

 

3. Bessere Finanzierung der Fach- und Ausstiegsberatung:

a) Auf- und Ausbau des bestehenden Netzes anonymer und niedrigschwelliger Beratungsstellen.

b) Finanzierung von (berufsbegleitenden) Um- bzw. Ausstiegsprogrammen, die es auch Menschen ohne Sozialleistungsansprüche in Deutschland ermöglichen, sich zu qualifizieren und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

c) Anti-Diskriminierungsmaßnahmen auf dem Arbeitsmarkt, die vormals in der Sexarbeit tätige Personen vor Diskriminierung aufgrund dieser Arbeit schützen.

 

4. Bessere Gesundheitsvorsorge und -versorgung für Sexarbeiter*innen:

a) Ausbau der Beratung für niedrigschwellige, kostenlose, mehrsprachige und kultursensible gesundheitliche Prävention und Behandlung in den Gesundheitsämtern.

b) Anonyme und kostenlose Test- und Behandlungsangebote inkl. Impfungen.

c) Vorsorge und Betreuung während der Schwangerschaft.

Antrag 54/I/2024 Verbesserung der Barrierefreiheit im Wohnungswesen

21.04.2024

Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Rechte von Eigentümer*innen zur Herstellung von Barrierefreiheit bzw. zur Barrierereduzierung gestärkt: Eine Maßnahme zur Barrierereduzierung im Gemeinschaftseigentum ist grundsätzlich keine grundlegende Umgestaltung und kann von der Eigentümer*innengemeinschaft i.d.R. nicht verweigert werden.

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, umgehend sicherzustellen, dass das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnen (Wohnungseigentumsgesetz – WEG) diesem Urteil gemäß der Devise „§20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 WEG schlägt §20 Abs. 4 WEG“ klarstellt und auch in entsprechenden Verordnungen und Richtlinien unmissverständlich deutlich wird. Dies gilt für Gebäude ohne bzw. mit Denkmalschutz.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, umgehend sicherzustellen, dass auf dem Wohnungseigentumsgesetz beruhende Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien entsprechend der Stärkung des Rechts auf Barrierefreiheit in Gebäuden mit und ohne Denkmalschutz angepasst und umgesetzt werden.

 

Sozialdemokrat*innen in exekutiver bzw. legislativer Verantwortung auf Bundes-, Landes oder Bezirksebene werden aufgefordert, intensiv zu prüfen, welche Konsequenzen und Wirkungen dieses oder ähnliche Urteile für öffentliche Gebäude bzw. für öffentliche und private Gebäude hat, in denen Mieter*innen leben.

 

Es ist davon auszugehen, dass künftige richterliche Urteile die Zulässigkeit von baulichen Veränderungen zugunsten von Barrierefreiheit bzw. Barrierereduzierung stärken werden. Die umfassende Forderung „Barrierefreiheit von Anfang an!“ gewinnt somit an großer Bedeutung.

Antrag 188/I/2024 Unterstützung statt Repression für Sexarbeiter*innen

21.04.2024

Die SPD lehnt die Re-Kriminalisierung der Sexarbeit und die Entrechtung der in der Sexarbeit tätigen Menschen entschieden ab. Dazu gehören auch Verbotsformen, die Kundinnen und Kunden und sowie Arbeitsorte kriminalisieren sollen, wie z.B. ein „Sexkaufverbot“ bzw. das Nordische Modell.

 

Vor diesem Hintergrund setzt sich die SPD in Deutschland, in der Europäischen Union sowie in intergouvernementalen und supranationalen Gremien für eine menschenrechtsbasierte Regelung der Sexarbeit ein, welche die rechtliche Stellung von Sexarbeitenden stärkt. Die Behebung der Missstände im Bereich der Prostitution kann nur durch den weiteren Ausbau und der Verbesserung der Rahmenbedingungen legaler Sexarbeit erfolgen, nicht aber durch die Abschaffung rechtlicher Rahmenbedingungen durch Kriminalisierung, wie z.B. im Nordischen Modell. Ziel ist, Sexarbeiter*innen strukturell und nachhaltig zu unterstützen und keinen Repressalien auszusetzen. Vor diesem Hintergrund strebt die SPD die folgenden rechtlichen Verbesserungen in den zuvor genannten Rechtsräumen und sichert ausreichend finanzielle Mittel für Projektträger:

 

  1. Verbesserung des Opferschutzes:
  2. Umfangreiche bedingungslose und unbefristete Schutzrechte alle Betroffene von Menschenhandel, insbesondere Minderjährige. Die Schutzrechte wirken als Ausnahmeregeln vom Aufenthaltsrecht und sind damit unabhängig von Aufenthaltsfragen, der Mitwirkung als Zeug*innen in Strafverfahren oder von Ausstiegsprozessen.
  3. Möglichkeit von schnellen und unkomplizierten Arbeitsvisa für Opfer von Menschenhandel; Möglichkeit des Familiennachzugs (insbesondere minderjährige Kinder) für Betroffene von Ausbeutung und Menschenhandel
  4. Recht auf Entschädigung und Zahlung entgangener Löhne durch beispielsweise einen staatlichen Härtefallfonds.
  5. Umfangreiche finanzielle Aufstockung der Beratungsstellen bzw. Schaffung von ausreichend vielen, niedrigschwellig zugänglichen, Beratungsstellen sowie Schaffung von Zufluchtswohnungen oder anderen Unterbringungsmöglichkeiten, bessere und stabile Finanzierung von Frauenhäusern.
  6. Bessere Finanzierung der Fach- und Ausstiegsberatung:
  7. Auf- und Ausbau des bestehenden Netzes anonymer und niedrigschwelliger Beratungsstellen.
  8. Finanzierung von (berufsbegleitenden) Um- bzw. Ausstiegsprogrammen, die es auch Menschen ohne Sozialleistungsansprüche in Deutschland ermöglicht, sich zu qualifizieren und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
  9. Anti-Diskriminierungsmaßnahmen auf dem Arbeitsmarkt, die vormals in der Sexarbeit tätige Personen vor Diskriminierung aufgrund dieser Arbeit schützen
  10. Bessere Gesundheitsvorsorge und -versorgung für Sexarbeiter*innen:
  11. Ausbau der Beratung für niedrigschwellige, kostenlose und mehrsprachige gesundheitliche Prävention und Behandlung in den Gesundheitsämtern.
  12. Anonyme und kostenlose Test- und Behandlungsangebote inkl. Impfungen.

 

Antrag 13/II/2023 Diskriminierung der AG Selbst Aktiv beenden – gleichberechtigtes Stimmrecht in den Gremien

21.08.2023

Den Arbeitsgemeinschaften innerhalb der SPD kommt eine besondere Rolle zu: Hier wird Expertise gebündelt, es werden Positionen entwickelt und vorangebracht, sie beraten Vorstände sowie Funktions- und Mandatsträger*innen und bilden über ihre thematische Ausrichtung und als Interessensvertretung ein wichtiges Scharnier zu Bürger*innen sowie in die Zivilgesellschaft. Die Mitbestimmungsrechte für die AG sind in der SPD Berlin jedoch ungleich verteilt und folgen keinem Muster.

 

Von allen Arbeitsgemeinschaften der SPD Berlin, die Menschen mit einem Diskriminierungsmerkmal vertreten, ist die AG Selbst Aktiv die einzige AG, die gemäß den Statuten der SPD Berlin (und sinngemäß auch der SPD) keine stimmberechtigen Mitglieder in die Kreisvorstände oder den Landesvorstand entsenden darf. Die aktuellen Regelungen in der Satzung sind weder inhaltlich noch organisationspolitisch nachvollziehbar und die daraus folgende Diskriminierung muss sofort beendet werden. Wir fordern eine Gleichstellung der AG Selbst Aktiv mit der ASF, der SPDqueer, der AG Migration und Vielfalt, der AG 60 plus und den Jusos.

 

Entsprechende Änderungen in Organisationsstatut, Wahlordnung und weiteren Regelwerken auf Landes- und Bundesebene sollen zeitnah erfolgen, so dass sie bei den nächsten Parteiwahlen im Jahr 2024 anwendbar sind.

 

Auf Landesebene zählen hier unter anderem folgende Änderungen:

Erstens:

  • 23* der Statuten der SPD Berlin, der die Zusammensetzung des Landesvorstands regelt, soll angepasst und die AG Selbst Aktiv als stimmberechtigtes Mitglied des Landesvorstands eingefügt werden:

23* Absatz (2) Satz 7 soll zukünftig wie folgt lauten (Einfügung fett, Streichungen durchgestrichen):

„[…] den von den Landesdelegiertenkonferenzen/Landesvollversammlungen der AG 60 plus, Jusos, AsF, AfA, SPDqueer und AG Migration und Vielfalt, der AG Selbst Aktiv und der AGS nominierten Vertretungen der vorgenannten Arbeitsgemeinschaften, die vom Landesparteitag in den Landesvorstand gewählt worden sind. Nominiert werden kann nur, wer Mitglied des Geschäftsführenden Landesvorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft ist.“

 

Zweitens:

  • 23 a* der Statuten der SPD Berlin, der die Zusammensetzung der Kreisvorstände regelt, soll angepasst und die AG Selbst Aktiv als stimmberechtigtes Mitglied des Kreisvorstandes eingefügt werden:

 

23 a* Absatz (3) Satz 7 soll zukünftig wie folgt lauten (Einfügung fett):

den von den Mitgliederversammlungen der AG 60plus, Jusos, AsF, AfA, AGS, AG Selbst Aktiv und AG Migration und Vielfalt nominierten Vertretungen der vorgenannten Arbeitsgemeinschaften, die von der Kreisgdelegiertenversammlung in den Kreisvorstand gewählt worden sind. Voraussetzung hierfür ist die Existenz eines gewählten Vorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft auf der Ebene des Kreises. Nominiert werden kann nur, wer Mitglied des Geschäftsführenden Kreisvorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft ist.

 

Eine Anpassung der Richtlinien der AG Selbst Aktiv, insbesondere mit Blick auf die Nominierung von Vertreter*innen in die entsprechenden Gremien, soll bei Bedarf entsprechend folgend.

Entsprechende sinngemäße Änderungen sind dem Bundesparteitag zur Abstimmung vorzulegen.