Die SPD lehnt die Re-Kriminalisierung der Sexarbeit und die Entrechtung der in der Sexarbeit tätigen Menschen entschieden ab. Dazu gehören auch Verbotsformen, die Kundinnen und Kunden und sowie Arbeitsorte kriminalisieren sollen, wie z.B. ein „Sexkaufverbot“ bzw. das Nordische Modell.
Vor diesem Hintergrund setzt sich die SPD in Deutschland, in der Europäischen Union sowie in intergouvernementalen und supranationalen Gremien für eine menschenrechtsbasierte Regelung der Sexarbeit ein, welche die rechtliche Stellung von Sexarbeitenden stärkt. Die Behebung der Missstände im Bereich der Prostitution kann nur durch den weiteren Ausbau und die Verbesserung der Rahmenbedingungen legaler Sexarbeit erfolgen, nicht aber durch die Abschaffung rechtlicher Rahmenbedingungen durch Kriminalisierung, wie z.B. im Nordischen Modell. Ziel ist, Sexarbeiter*innen strukturell und nachhaltig zu unterstützen und keinen Repressalien auszusetzen. Vor diesem Hintergrund fordert die SPD die folgenden rechtlichen Verbesserungen in den zuvor genannten Rechtsräumen und sichert ausreichend finanzielle Mittel für Projektträger:
Verbesserung des Opferschutzes:
a) Umfassende Schutzrechte aller Betroffenen von Menschenhandel, insb. Minderjährige. Die Schutzrechte gelten umfassend und haben Vorrang vor Aufenthaltsfragen, der Mitwirkung als Zeug*innen in Strafverfahren oder von Ausstiegsprozessen.
b) Möglichkeit, schnell und unkompliziert Arbeitsvisa für Opfer von Menschenhandel zu erlangen; Möglichkeit des Familiennachzugs (insb. minderjährige Kinder) für Betroffene von Ausbeutung und Menschenhandel.
c) Recht auf Entschädigung und Zahlung entgangenen Einkommens bei Zwangsprostitution durch bspw. einen dafür einzurichtenden staatlichen Härtefallfonds.
d) Bedarfsgerechte finanzielle Aufstockung der Finanzierung von Beratungsstellen bzw. Schaffung von ausreichend vielen, niedrigschwellig zugänglichen, Beratungsstellen sowie
2. Zuflucht und Schutz
Schaffung von Zufluchtswohnungen oder und anderen Unterbringungsmöglichkeiten, bessere und stabile Finanzierung von Frauenhäusern
3. Bessere Finanzierung der Fach- und Ausstiegsberatung:
a) Auf- und Ausbau des bestehenden Netzes anonymer und niedrigschwelliger Beratungsstellen.
b) Finanzierung von (berufsbegleitenden) Um- bzw. Ausstiegsprogrammen, die es auch Menschen ohne Sozialleistungsansprüche in Deutschland ermöglichen, sich zu qualifizieren und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
c) Anti-Diskriminierungsmaßnahmen auf dem Arbeitsmarkt, die vormals in der Sexarbeit tätige Personen vor Diskriminierung aufgrund dieser Arbeit schützen.
4. Bessere Gesundheitsvorsorge und -versorgung für Sexarbeiter*innen:
a) Ausbau der Beratung für niedrigschwellige, kostenlose, mehrsprachige und kultursensible gesundheitliche Prävention und Behandlung in den Gesundheitsämtern.
b) Anonyme und kostenlose Test- und Behandlungsangebote inkl. Impfungen.
c) Vorsorge und Betreuung während der Schwangerschaft.