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Antrag 269/I/2019 Handlungskonzept gegen Islamfeindlichkeit

31.03.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der Anti-Diskriminierungs- und Anti-Gewalt-Arbeit des Senats ein eigenes Handlungskonzept gegen Islamfeindlichkeit erstellt wird.

 

  • eine entsprechende Schwerpunktsetzung,
  • die Einsetzung eines Ansprechpartners/ einer Ansprechpartnerin für dieses Themenfeld,
  • eine aktive Vernetzung und Kooperation mit Institutionen und Organisationen muslimischen Lebens in Berlin,
  • die Beratung von Mitarbeitenden anderen Verwaltungen, insbesondere auch Polizei und Strafverfolgungsbehörden
  • das Erstellen von Tätigkeitsberichten

 

Antrag 69.1/I/2019 Die kommunale Wohnungswirtschaft stärken

9.03.2019

    Die Wohnungsmärkte in den Ballungsräumen sind deutschlandweit angespannt. Sorgen um die Bezahlbarkeit der Mieten und Angst vor Verdrängung sind bei vielen Mietern groß. In Berlin erfahren jährlich tausende Mieterhaushalte, die der Umwandlung von Mietwohnungen, teuren Modernisierungen und oft sogar unberechtigten Eigenbedarfskündigungen ausgesetzt sind, wie unzureichend der Mieterschutz ist. Bei extremer Wohnungsnachfrage ist Geschäftemache-rei mit Wohnraum leicht. Wer eine Wohnung sucht, ist der Wohnungsknappheit brutal ausge-setzt und findet kaum noch bezahlbare Angebote. Rechtswidrig völlig überhöhte Mietforderun-gen bei Neuvermietungen sind alltäglich. Zehntausende Mieterhaushalte leiden längst unter untragbaren Miethöhen und zu hoher Wohnkostenbelastung.

     

    Wohnen ist ein Grundrecht. Mieterschutz und ein ausreichendes Wohnungsangebot sind eine politische Kernaufgabe. Wir werden in einem innerparteilichen Diskussionsprozess mit breiter Beteiligung unserer Mitglieder bis zum Landesparteitag II/2019 klären, ob und falls ja: unter welchen Bedingungen Enteignungen nach Art. 14 GG und Vergesellschaftungen nach Art. 15 GG für uns als Instrumente infrage kommen, um das Ziel eines ausreichenden Wohnungsan-gebots in Berlin zu gewährleisten.

     

    Der Vorstand des SPD-Landesverbands Berlin, der Berliner Senat sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags und des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, folgende weitere Gesetzesreformen und Maßnahmen zur wirksamen Regulierung des ange-spannten Wohnungsmarktes in Berlin und bundesweit in den Gebieten mit erhöhtem Wohnbe-darf zu unterstützen und durchzuführen:

    A. Handlungsebene Bund und Länder

    1. Mietenstopp“ in Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarf für 5 Jahre: Kappungsgrenze in Hö-he des allgemeinen jährlichen Preisanstiegs
    2. Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete aus den Mietänderungen oder Neumietver-trägen der letzten 10 Jahre (§ 558 BGB)
    3. Verschärfung der Mietpreisbremse durch Sanktionierung überhöhter vertraglicher Miet-preisvereinbarung (Mieterrecht auf Rückzahlung überhöhter Mieten rückwirkend für 3 Jah-re plus 10 % Schadensersatz). Die Ausnahme „umfassende Modernisierung“ ist rechtlich zu definieren und zu beschränken.
    4. Verschärfung des § 5 WiStG zur wirksameren Verfolgung von Mietwucher
    5. Absenkung der Modernisierungsumlage gem. §§ 559 BGB auf 5 % der anerkennungsfä-higen Modernisierungskosten, in Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarfs auf 3 %, Kappung bei maximal 2,00 EUR/qm Wohnfläche
    6. Stärkung des Mieterschutzes bei Härtefällen wegen Modernisierungsumlagen
    7. Der § 559 BGB ist zu streichen, damit Mieterinnen und Mieter künftig nicht mehr die ge-samten Kosten für Modernisierungsmaßnahmen allein tragen müssen.
    8. Zur weiteren Entlastung der Mieter*innen muss außerdem die gängige Praxis, dass die eigentlich durch die Hauseigentümer*innen zu entrichtende Grundsteuer über die Be-triebskosten auf die Mieter*innen umgelegt wird, durch eine Streichung von Ziffer 2 in § 2 der Betriebskostenverordnung beendet werden.
    9. Damit die Mieter*innen ihre Rechte effektiv wahrnehmen können, fordern wir eine gesetz-liche Regelung, die Wohnungsunternehmen mit als 100 Wohneinheiten verpflichtet, pari-tätisch besetzte Mieter*innenräte zur Beteiligung der Mieter*innenschaft an Unterneh-mensentscheidungen durchzusetzen. Vorbild für eine solche Regelungen könnte das Ber-liner Wohnraumversorgungsgesetz sein, dessen Bestimmungen zur Mitbestimmung von Mieter*innen auf private Unternehmen im gesamten Bundesgebiet ausgedehnt werden. Umgehungen der Regelungen durch künstliche Aufspaltungen von Unternehmensstruktu-ren müssen von vornherein ausgeschlossen werden.
    10.  Stärkerer Schutz vor Eigenbedarfskündigungen
    11.  Effektiver Kündigungsschutz für gemeinnützige soziale Einrichtungen
    12. Einführung eines Gewerbemieterschutzes in Sanierungs- und Erhaltungsgebieten
    13. Verdoppelung der GroKo-Ansätze für die Bundesmittel zur Unterstützung des durch die Länder geförderten Sozialen Wohnungsbaus ab 2020
    14. Wohngeld-Anpassung in 2020 und umfassende Wohngeld-Reform bis 2021
    15. Unterstützung des Bundes mit Mitteln der Wohnungsbau- und Städtebauförderung für die Bildung von Boden- und Infrastrukturfonds und Bodenbevorratung durch Kommunen.
    16. Verbesserung der rechtlichen Anwendungsbedingungen für die Ausübung kommunaler Vorkaufsrechte und Erweiterung des preislimitierten Vorkaufsrechts.
    17. Die bodenrechtlichen Instrumente des Besonderen Städtebaurechts und das allgemeine Vorkaufsrecht müssen auch bei sharedeal-Grunderwerb gelten, die grunderwerbsteuer-pflichtig werden müssen.
    18. Spekulation stoppen: Wir brauchen eine Steuer, die leistungslosen Gewinn durch Boden-wertsteigerungen abschöpft und Eigentümer baureifen Landes dazu anhält, ihr Baurecht auch schnell zu nutzen und das Land nicht jahrelang unbebaut zu lassen. Deshalb fordern wir die Grundsteuer C, die unbebautes, aber baureifes Land gesondert besteuert und wol-len darüber hinaus eine Bodenwertzuwachssteuer entwickeln. Ergänzend zur Grundsteu-er fordern wir eine Luxussteuer, die nicht mehr auf die Mieter*innen umgelegt werden darf und nur im Hochpreissegment greift.
    19. Baurechtlich sollen Möglichkeiten geschaffen werden, die Genehmigung von Bebauungen zu befristen, um zu erreichen, dass die Spekulation mit Grundstücken, die über Baurecht verfügen, beendet wird. Die Ausnutzung von Baurecht muss gefördert werden, nicht das Nichtstun.
    20. Ertragssteuerrechtliche Ungerechtigkeiten bei share-deals sind zu beseitigen.
    21. Ergänzung des § 34 BauGB mit einer Sozialkomponente: Gemeinden erhalten die Mög-lichkeit, bei Bauvorhaben nach § 34 einen Anteil an Sozialwohnungen zu fordern, eine für den sozialen Wohnungsbau zweckgebundene Ausgleichszahlung zu verlangen und eine Beteiligung an Infrastrukturfolgelasten.
    22. Einführung der Innenentwicklungsmaßnahme (IEM)
    23. Stärkung des sozialen Erhaltungsrechts (Re-Novellierung von § 172 BauGB auf den Stand bis 1998), damit Städte die Verdrängung von Mietern und soziale Segregation wirk-samer verhindern können, dabei Verschärfung des Umwandlungsverbotes durch Strei-chung von Ausnahmen.

     

    B. Handlungsebene Land Berlin

    1. Schnelle Prüfung und Präzisierung des Vorschlags aus der SPD, einen „Berliner Mieten-deckel“ landesrechtlich einzuführen und rechtssicher auszugestalten
    2. Priorität für Wohnungsbau: Erhöhung der Anzahl fertiggestellter Wohnungen in Berlin auf 20.000 bis 25.000 und Verdoppelung des Wohnungsbaus der Landeseigenen bis zum Jahr 2021 durch geeignete Maßnahmen, darunter:
    3. Beschleunigung des Wohnungsbaus durch schnelle Besetzung der vom Senat im Som-mer 2018 beschlossenen zusätzlichen 110 Personalstellen und ergebnisoffene Prüfung weiterer Personalbedarfe für die bezirkliche Stadtplanungs- und Bauaufsicht
    4. Konsequente und effiziente Anwendung des Berliner „Kooperativen Baulandmodells“ so-wie Evaluierung der bisherigen Verträge und Ergebnisse
    5. Prüfung eines generellen Vorkaufsrechts im Land Berlin für Baugrundstücke
    6. Klare Zeitbegrenzungen für Partizipationsverfahren
    7. Erhöhung der Wohnungsbauförderung auf mind. 5.000 Wohnungen im Jahr ab 2020, vor allem für Landeseigene und Genossenschaften
    8. Rechtsverordnung zur Begrenzung von Möblierungszuschlägen
    9. Rechtsverordnung zur Definition einer „umfassenden Modernisierung“ als Ausnahme von der Mietpreisbremse
    10. Stärkung der Zivilgerichtsgerichtsbarkeit und Straffung/Bündelung des Instanzenweges für Mietrechtssachen
    11. Weitere Maßnahmen zur Senkung von Neubaukosten und Modernisierungskosten sollten angestrebt werden. Der zuständige Fachausschuss der Berliner SPD wird gebeten, Vorschläge dafür zu diskutieren.

     

    Antrag 259/I/2019 Digitales Staatsexamen einführen

    28.02.2019

    Wir unterstützen das Ziel, dass die Klausuren im staatlichen Pflichtfachteil der Ersten juristischen Prüfung sowie die Klausuren im Rahmen der Zweiten juristischen Staatsprüfung in Zukunft nicht mehr nur handschriftlich, sondern auch computergestützt abgelegt werden können. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats auf, alle Möglichkeiten einer Umsetzung zeitnah zu prüfen und das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) zu beauftragen, ein Konzept zu erarbeiten.

     

    Ein Konzept muss insbesondere die folgenden Punkte berücksichtigen:

    • den finanziellen und logistischen Aufwand,
    • die Datensicherheit der Prüfungsarbeiten,
    • Datensicherung während und nach den Prüfungen, auch bei Ausfall der Geräte, sowie ggf. technischer Support.

     

    Priorität hat dabei die Zweite juristische Staatsprüfung, da hier aufgrund der geringeren Zahl der Prüflinge pro Kampagne die Umsetzung leichter möglich sein wird.

    Antrag 117/I/2019 Attraktivität der Arbeit mit unseren Kindern erhöhen

    25.02.2019

    Vorbemerkung: Die Diskussion zur Steigerung der Attraktivität des Lehrberufs ist Gegenstand einiger laufenden Debatten, Beschlussfassungen und möglicherweise weiterer Initiativen. Explizit ohne Positionierung zur Diskussion zu wirksamen Mitteln zur Steigerung der Attraktivität des Lehrberufs – zielt dieser Antrag auf die Verbesserung der Situation der anderen Fachkräfte im Erziehungswesen (u.a. Erzieher*innen, Sozialarbeiter*innen, Sonderpädagogen).

     

    Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat, im Abgeordnetenhaus und in den Bezirksämtern entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeit auf, wirksame Mittel einzusetzen, um die Attraktivität der Arbeit mit Kindern von der KiTa bis zur Oberschule zu erhöhen.

     

    Hierzu sollen insbesondere folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

    1. Bezahlung der Fachkräfte nach TVöD-SuE

    Um im Ländervergleich attraktiv zu bleiben, kann Berlin nicht länger nach dem für die Fachkräfte ungünstigeren TV-L bezahlen.

     

    2. Zahlung der Zulage für besondere Herausforderungen für alle Fachkräfte

    Im Dezember 2018 wurde beschlossen, dass für beamtete Lehrkräfte und über das Tarifrecht auch für die ganz überwiegende Zahl der tarifbeschäftigten Lehrkräfte an Schulen in schwieriger Lage eine Zulage gezahlt wird. Hiermit werden die besonderen Herausforderungen anerkannt. Da diese besonderen Herausforderungen aber nicht allein von den Lehrkräften, sondern auch Erzieher*innen und Schulsozialarbeiter*innen gemeinsam bewältigt werden müssen, ist die Zulage auch allen Fachkräften in Schule, KiTa und Jugendfreizeiteinrichtung zu gewähren. Für die Tarifgruppen, für die die Zahlung einer Zulage derzeit nicht möglich ist, wurde, soweit zulässig, eine Höhergruppierung genutzt, um die Arbeit bei besonderen Herausforderungen zu würdigen. Um eine Zulage für alle Fachkräfte zu ermöglichen, soll sich Berlin dafür einsetzen, die tariflichen Möglichkeiten zu erweitern.

     

    3. Verbesserung der Ausstattung an Berlins Erziehungseinrichtungen

    Finanzielle Anreize allein können die Attraktivität der Berufe im Erziehungswesen nicht soweit erhöhen, um dem Mangel an Fachkräften auch mittel- und langfristig zu begegnen. Ziel muss es daher sein, insbesondere die Arbeitsbedingungen selbst zu verbessern. Insbesondere an Einrichtungen in schwieriger Lage müssen geringe Klassengrößen erreicht werden. Für eine bessere Bewältigung der vielfältigen Herausforderungen ist eben die Kombination verschiedener Fachkräfte essentiell. Darum braucht es mehr Schulsozialarbeiter*innen, insbesondere an Schulen in schwieriger Lage. Supervision ist in vielen sozialen Berufsfeldern gängiger Standard oder sogar vorgeschrieben. Sie ist nicht nur ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der beruflichen Praxis, sondern auch besonders hilfreich bei der Bewältigung von Krisensituationen und besonderen Herausforderungen. Entsprechende Angebote sind für alle Fachkräfte im Erziehungswesen auszubauen und Prozesse zu etablieren.

    Antrag 102/I/2019 Soziale Segregation im Berliner Schulsystem – Wir wollen beste Schulen in schwieriger Lage

    25.02.2019

    Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, ein Programm für Schulen in sozial benachteiligten Stadtteilen zu entwickeln und zu implementieren. Ziel ist eine nachhaltige Erhöhung der Unterrichts- und der Schulqualität. Diese Qualitätsentwicklung soll in der Folge die Bildungserfolge der Schüler*innen an Schulen in sozial benachteiligten Stadtteilen signifikant erhöhen und damit einen Beitrag zur sozialen Chancengleichheit leisten

    Das Programm soll dabei folgende Aspekte berücksichtigen:

    1. Schulen sollen durch das Programm darin bestärkt werden, ihre Entwicklungsziele konsistent an den Daten im Indikatorenmodell auszurichten. Gleichzeitig sollen sie im Rahmen des Programms die (personelle) Entlastung bekommen, die für die Umsetzung der Entwicklungsziele aus Sicht der Schule notwendig sind.
    2. Für dieses Programm sollen ab dem Jahr 2020 jährlich 20 Mio. EUR für mindestens fünf Jahre bereitgestellt werden. Statt einer breiten Streuung
      sollten zunächst berlinweit nicht mehr als 30-40 Schulen daran teilnehmen. Für die Auswahl der Schulen sollen die soziale Zusammensetzung, diesherige Schulentwicklung (Indikatorenmodell) sowie die Freiwilligkeit die Grundlage bilden.
    3. Mit Bereitstellung der Mittel soll eine Kommission von Expertinnen und Experten aus der Bildungsforschung, Schulpraxis und Bildungsverwaltung mit
      den folgenden Aufgaben eingesetzt werden:
      a) Erarbeitung eines Programmkonzepts für Berlin unter Berücksichtigung von internationalen Vorbildern und Erfahrungen, z.B. London Challenge
      b) Erarbeitung von konkreten Struktur-, Finanzierungs- und Personalvorschlägen.
      c) Die Kommission soll ihre Empfehlungen zeitnah vorlegen, sodass mit dem Programm spätestens zum Schuljahr 2020/21 begonnen werden kann.