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Antrag 81/II/2019 Genossenschaften als Partner für eine solidarische Stadtentwicklung behandeln

22.09.2019

Es wird Zeit für den Beginn einer neuen Partnerschaft zwischen Berlin und den Genossenschaften.

 

Ohne die Genossenschaften wird es Berlin nicht gelingen, wieder eine bessere Situation am Wohnungsmarkt zu schaffen. In Wien leben 60% der Menschen in Wohnungen, die im Gemeinwohlinteresse verwaltet werden, davon sind ca. 220.000 städtisch und ca. 210.000 von gemeinnützigen Wohnungsbauunternehmen, davon ca. 105.000 genossenschaftlich.

 

Berlin sollte sich auch zum Ziel knapp die Hälfte des Wohnungsbestandes gemeinwohlorientiert bewirtschaften zu lassen. Allein mit städtischen Gesellschaften ist dieses Ziel nicht zu erreichen, daher bedarf es der gezielten Förderung des genossenschaftlichen Neubaus und des Bestandserwerbs durch Genossenschaften. Darüber hinaus ist ein Bündnis für soziales und bezahlbares Wohnen nach dem Vorbild des Bündnisses für das Wohnen in Hamburg erstrebenswert. Im Hinblick auf die Weiterentwicklung einer kooperativen Wohnungspolitik mit den verschiedenen Akteuren der Wohnungswirtschaft, Mietervertretern und dem Senat konnte Hamburg hier viel erreichen. Die gemeinsame Zielsetzung, die angemessene Wohnraumversorgung der Bevölkerung auf einem dauerhaft hohen Niveau weiterzuentwickeln und die Untersetzung dieser gemeinsamen Zielsetzung mit konkreten Maßnahmen und Zielen ist hierbei beispielgebend. Als Kernziel wurde vereinbart jährlich Baugenehmigungen für mindestens 10.000 Wohneinheiten sicher zu stellen, wovon 30% auf den geförderten Mietwohnungsbau mit Mietpreis und Belegungsbindungen entfallen müssen. Hierfür sichert die Verwaltung straffe Genehmigungsverfahren, die Bereitstellung bezahlbarer städtischer Flächen und eine Aufstockung der Wohnraumförderung zu.

 

Folgende konkrete Maßnahmen strebt daher die SPD an:

 

  • Zielgerichtete Vergabe von größeren Grundstücken an Genossenschaften nach dem Münchener Vorbild über Konzeptverfahren zum Festpreis, die eine sozialverträgliche Miete ermöglicht (Residualwertverfahren) und im Gegenzug die Genossenschaften langfristig bindet.
  • Direkte und zeitnahe Vergabe von Grundstücken an Genossenschaften zur Ergänzung/Schließung bestehender Bestände.
  • Umsetzung eines oder mehrerer Modellvorhaben für ein Genossenschaftsquartier, in dem mehrere Genossenschaften gemeinsam bauen können.
  • Bereitstellung von auskömmlichen Fördermitteln und Nachrangdarlehen, damit Genossenschaften in der Lage sind, Mitglieder mit einem geringen Einkommen aufzunehmen. Aushandlung der Förderbedingungen auf Augenhöhe, z.B. mittelbare Belegungen, etc.
  • Kein Mietenstopp für Genossenschaften, sondern eine Mietobergrenze, die sich am Mietspiegel orientiert, um weiteren genossenschaftlichen Wohnungsneubau und Bestandserwerb zu finanzieren.
  • Regelung des Mietendeckels in einer Weise, dass er Genossenschaften die Möglichkeit zur energetischen Modernisierung und dem barrierefreien Umbau sowie zum Neubau lässt.
  • Unterstützung von Genossenschaften, damit sie auch als Partner von Berlin bei der Wahrnehmung von Vorkaufsrechten zugunsten Dritter in Milieuschutzgebieten zum Zuge kommen
  • Keine bürokratischen Regeln, die gegen das Selbstbestimmungsrecht der Genossenschaften verstoßen!
  • Eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel zu starten, genossenschaftlichen Wohnungsbau vergleichbar dem sozialen Wohnungsbau in Bebauungsplänen absichern zu können.

 

Antrag 255/II/2019 Unser Beitrag für mehr Klimaschutz – mehr öffentlicher Nahverkehr für mehr Menschen!

22.09.2019

Der ÖPNV in Berlin und Brandenburg muss massiv ausgebaut werden sowie auf die Teile der benachbarten Bundesländer ausgedehnt werden, für die Berlin eine Metropolenfunktion wahrnimmt.

 

Daher wird die Berliner SPD die „Zukunft des ÖPNV als Rückgrat des Umweltverbundes“ als innerparteiliches Schwerpunktthema bearbeiten. In diesem Rahmen werden systematisch die ÖPNV-Erfahrungen und Zukunftserwartungen in den Gliederungen der Partei aufgenommen, in öffentlichen Veranstaltungen diskutiert und in ein Berliner ÖPNV-Gesamtkonzept überführt.

Antrag 120/II/2019 Gutes Schulessen nur mit Guter Arbeit

22.09.2019

Bei der Auftragsvergabe an Cateringfirmen für das Schulessen und an Betreiber für Kantinen im Auftrage des Landes Berlin (wie bspw. Kantinen in Behörden), soll über den Vergabemindestlohn des Landes Berlin hinaus das Prinzip „Gute Arbeit“ ein wichtiges Kriterium sein. Hierzu gehören z. B.  innerbetriebliche Mitbestimmung und eine Tariftreueverpflichtung. Zudem sollen Tarifsteigerungen im Rahmen der Auftragsvergabe gegenfinanziert werden.

 

Daher sollen in alle Ausschreibungen, die die Bezirke und das Land Berlin in diesem Bereich verfassen, entsprechende Regelungen enthalten sein. Zur näheren Regelung soll eine enge Abstimmung mit den zuständigen Gewerkschaften (DGB und NGG) erfolgen.

Antrag 177/II/2019 Arbeitsbedingungen für Pflegefachpersonen in der Kranken- und Altenpflege sowie in der ambulanten Pflege

22.09.2019

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin auf, sich dafür einzusetzen, dass in die entsprechenden Tarifverträge Regelungen aufgenommen werden, die die Arbeitsbedingungen für Pflegefachpersonen in der Kranken- und Altenpflege sowie in der ambulanten Pflege verbessern.

 

Diese sollen in Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und Gewerkschaften erarbeitet werden. Im Einzelnen handelt es sich dabei vor allem um

 

  • die Förderung der Personalentwicklung, insbesondere regelmäßiger Personalentwicklungsgespräche,
  • die Förderung der Fort- und Weiterbildung, auch der Fort- und Weiterbildung in Teilzeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit familiären Verpflichtungen,
  • die deutlich stärkere Beteiligung der Pflegefachpersonen für die Arbeitszeit-und Dienstplangestaltungen und das Aufsetzen von Pilotprojekten, bei denen die Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung der jeweils untersten Leitungsebene obliegt,
  • das Übertragen der Zuständigkeiten für Arbeitszeit- und Dienstplangestaltungen an die Pflegefachpersonen in der jeweils untersten Leitungsebene sowie um
  • die Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz.

 

 

Antrag 61/II/2019 Künstlerkolonie rekommunalisieren

22.09.2019

Der Senat von Berlin wird aufgefordert, in Verhandlungen mit dem Wohnungskonzern Vonovia mit dem Ziel einzutreten, die „Künstlerkolonie“ in Wilmersdorf durch Rückkauf wieder in das Eigentum einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft zu überführen. Das bestehende Belegungsrecht der Bühnengenossenschaft ist dabei vollumfänglich zu erhalten.