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Antrag 96/II/2021 Die Ämter-Telefon-Anrufe der Bürger sollen kostenlos sein

9.11.2021

Gemeinhin wird angenommen, Service- Telefonnummern, wie die 115 (Bürgertelefon) seien kostenlos. Das ist mitnichten der Fall. Mindestens für den Zeitraum der massenhaften Gefährdung durch das Corona-Virus werden sämtliche Anrufe bei Behörden umgehend kostenfrei gestellt. Bei Inkrafttreten dieser Regelung wird die Maßnahme offensiv beworben und die Information durch offensive Pressearbeit, sowie über Schulen, Verbände, Kirchen und Hilfsorganisationen vor allem an die sozial schwachen Bevölkerungsteile herangetragen, um diesen augenscheinlichen Nachteil umgehend zu beheben.

Antrag 106/II/2021 Bildliche Erfassung von auf Busspuren und Fahrradwegen stehenden Fahrzeugen durch BVG-Busse

9.11.2021
  • Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, in Zusammenarbeit mit den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) und deren Mitarbeiter*innenvertretung zu prüfen, inwieweit die Anbringung von Front-Kameras in ausgewählten Bussen die bildliche Erfassung von auf Busspuren und Fahrradwegen stehenden Fahrzeugen rechtssicher ermöglicht, um dem „beliebten Sport“ des Falschparkens stärker Einhalt gebieten zu können.
  • Hierbei soll insbesondere geprüft werden, ob im Falle einer Behinderung bzw. eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung aufgrund von Falschparken die Fahrerin oder Fahrer des Linienbusses mittels eines einfachen Knopfdruckes oder eines anderen adäquaten Verfahrens ein Beweisfoto von dem Fahrzeug machen kann. Mittels der Aufzeichnung soll eine Bebußung durch die zuständigen Stellen des Landes Berlin erfolgen.
  • Grundsätzlich sollen keine permanenten Aufzeichnungen von der Fahrt des Busses erfolgen.

 

Antrag 108/II/2021 Lieber VBB statt Paigo.de

9.11.2021

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und im Abgeordnetenhaus sind aufgefordert auf die Umsetzung der folgenden Punkte hinzuwirken:

  1. Der VBB richtet ein Verfahren ein durch das festgestellt wird, ob ein*e Kund*in nach Feststellung einer „fahrscheinslosen“ Benutzung des ÖPNV, eine Fahrtberechtigung hat. Das bedeutet eine automatisierte Prüfung ob zwischen Kund*in und VBB ein Vertrag besteht. Erst wenn die Feststellung negativ ausgeht, erhalten Kunden eine Zahlungsaufforderung. Dies betrifft insbesondere Abonnent*innen einer Zeitkarte („Fahrcard“), eines Schüler*innentickets, eines Studierendenausweises oder eines Azubi-Tickets. Im Zweifel sind die datenschutzrechtlich gebotenen Voraussetzungen in der allgemeinen Beförderungsbedingung des VBB zu schaffen.
  2. Dem VBB zu untersagen mit privaten Inkassounternehmen, wie Paigo.de zusammenzuarbeiten, also das Eintreiben des erhöhten Beförderungsentgelts zu privatisieren. In dem Zuge sind Inkassogebühren auf das notwendige Minimum zu reduzieren und transparent in der allgemeinen Beförderungsbedingung zu regeln.
  3. Einen Verhaltenskodex für Kontrolleur*innen zu erarbeiten und durchzusetzen und das Outsourcing der Fahrscheinkontrollen zu beenden.
  4. Wir halten an unserer Beschlusslage fest. Wir Jusos fordern einen fahrscheinlosen, barrierefreien und beitragsfinanzierten ÖPNV.

 

Antrag 110/II/2021 Sicherheitskonzept ÖPNV

9.11.2021

Die Berliner Verkehrsgesellschaft, Berliner S-Bahn GmbH und Deutsche Bahn werden mit einer Erarbeitung und Umsetzung eines Sicherheitskonzeptes zum verstärkten Schutz von LGBTIQ* und weiteren von Übergriffen betroffenen Gruppen vor Bedrohungslagen in S- und U-Bahnen, an Bahnhöfen und in deren Umgebung beauftragt.

Antrag 12/II/2021 Der Kulturstandort Deutschland muss krisensicher gemacht werden

9.11.2021

In Deutschland leben ungefähr 1,8 Millionen Menschen, die dem Kultursektor angehören. Was aber nicht vergessen werden darf, ist die Tatsache, dass das Erschaffen von Kunst und Kultur auch Arbeit ist. Arbeit, die in den meisten Fällen auf selbstständiger bzw. freiberuflicher Basis erfolgt, wodurch alle anfallenden Kosten (Miete(n), Materialkosten, Produktionskosten, Fahrtkosten, Versicherungsbeiträge etc.) von ihnen eigenständig und im vollen Umfang getragen werden müssen. Um diese Kosten Decken und zusätzlich dazu auch noch Umsatz generieren zu können, sind viele Künstler*innen auf öffentliche Auftritte vor Publikum angewiesen. Entfallen diese Auftritte, bleiben sie auf diesen und ggf. weiteren Kosten sitzen.

Die Corona-Krise hat gezeigt, wie sehr Künstler*innen von diesen Auftritten abhängig sind und auch, wie schnell sie diese Abhängigkeit in eine wirtschaftliche und soziale Notsituation bringen kann. Aufgrund der Übertragungsart der Viren mussten seit dem Beginn der Pandemie zahlreiche Konzerte, Lesungen, Konzerte und sonstige Auftritte vor einem Publikum abgesagt werden. Auf bereits getätigte Vorauszahlungen blieben viele der Künstler*innen sitzen. Weitere Einnahmen blieben ebenfalls aus. Die Bundesregierung hat zwar eine Künstler*innensoforthilfe bis zum 31.03.2021 ausgelobt. Doch diese einmalige Zahlung erfolgte zum einen mit großer Verspätung und vermochte es bei vielen nicht, die laufenden Kosten abzudecken. Für viele blieb daher nur die Möglichkeit der Verschuldung.

Gerade in einer Metropole wie Berlin leben und wirken besonders viele Kulturschaffende. Dadurch ist die prekäre Situation vieler Künstler*innen besonders hier stark spürbar gewesen. Ein Ende der Pandemie und der daraus resultierenden Kontaktbeschränkungen gerade für den Kulturbereich ist nach aktuellem Stand noch nicht vollends absehbar. Unklar bleibt daher auch die Situation vieler Künstler*nnen in Berlin und Deutschland. Daher setzen wir uns besonders stark für Künstler*innen ein.

Es gilt allerdings nicht nur Künstler*innen während der aktuell laufenden Pandemie zu unterstützen. Daher muss auch die Kulturbranche für eventuelle Extremsituationen vorab abgesichert werden. Denn die Kultur- und Kreativwirtschaft leistet mit rund 174 Milliarden Euro Umsatz jährlich nicht nur einen wichtigen Beitrag für die deutsche Wirtschaft, sondern erhält und entwickelt auch die kulturelle Vielfalt in unserem Land.

Wir fordern daher:

  • Die Einführung einer monatlich ausgezahlten Grundsicherung für selbstständige Kunstschaffende in Ausnahmesituationen wie Pandemien, die ohne Antrag und sofort bei Feststellung einer Ausnahmesituation ausgezahlt wird. Sie gilt sofort und als Überbrückung zu dem von uns schon gefordertem Bürgergeld. Die Grundsicherung soll den täglichen persönlichen Bedarf während des beruflichen Ausfalls abdecken (Miete, Nebenkosten, Unterhaltskosten etc.). Diese Zahlung kann beansprucht werden, sollte die Ausführung der Arbeit auf absehbare Zeit nicht möglich sein. Diese Grundsicherung wird nur über einen begrenzten Zeitraum hinweg gewährt. Eine Verlängerung kann aber beantragt werden. Träger der Grundsicherung soll mittelfristig die Künstlersozialkasse (KSK) sein. Dazu muss der Zugang zur KSK für alle künstlerischen Berufe und Arbeitsverhältnisse niedrigschwellig geöffnet werden und mittels einer Einmalzahlung die KSK angemessen ausgestattet werden, um ein entsprechendes Leistungsniveau bieten zu können. Kurzfristig soll das Land Berlin mit gutem Beispiel vorangehen und eine entsprechende Stelle auf Landesebene schaffen.
  • Staatliche Ersatzleistungen für pandemie- oder ähnliche krisenbedingte Ausfälle von Veranstaltungen. Z.B. im Falle von geleisteten Vorauszahlungen durch Künstler*innen (Materialkosten, Fahrtkosten etc.) für Auftritte, Ausfall der Künstlergage etc. Die Ersatzleistung soll dabei in erster Linie marktwirtschaftlich schwachen Künsterl*innen zugutekommen, wie Solo-Selbstständigen, Kollektiven und kleineren Veranstaltungsfirmen. Um dieses Ziel zu erreichen muss die Ersatzleistung im Gesetzgebungsverfahren mit geeigneten Bedingungen wie einer Höchstsumme pro Einzelzahlung oder einer Staffelung nach Umsatz der Antragsteller*innen ausgestaltet werden.
  • Die Befreiung der Kommunen von ihren (Alt)Schulden, um ihnen mehr finanzielle Möglichkeiten zu geben und Kultur auf lokaler Ebene zu fördern.
  • Eine staatliche Übernahme der Versichertenbeitragszahlung zur Künstlersozialkasse nach Feststellung einer Ausnahmesituation.