Antrag 79/II/2019 Brücke über den Landwehrkanal

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass eine kreuzungsfreie Verbindung für Fußgehende und Radfahrende über den Landwehrkanal und die Autostraßen Schöneberger- und Reichpietsch-Ufer (zwischen Gleisdreieck- und Tilla-Durieux-Park) geschaffen wird.

Dazu soll

1. ein Planungswettbewerb ausgerichtet werden
2. die erforderliche Finanzierung – unter Berücksichtigung hierzu bereits getätigter Rückstellungen – in die Haushaltsplanung aufgenommen werden.

Insbesondere eine Verwendung der Gelder für den ökologischen Ausgleich soll dabei geprüft werden, da diese bis 2020 ausgegeben sein müssen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

LPT II/2019 – Überwiesen an FA XI – Mobilität.

Stellungnahme des Fachausschusses: Der Fachausschuss empfiehlt Annahme.

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass eine kreuzungsfreie Verbindung für Fußgehende und Radfahrende über den Landwehrkanal und die Autostraßen Schöneberger- und Reichpietsch-Ufer (zwischen Gleisdreieck- und Tilla-Durieux-Park) geschaffen wird.

Dazu soll

1. ein Planungswettbewerb ausgerichtet werden
2. die erforderliche Finanzierung – unter Berücksichtigung hierzu bereits getätigter Rückstellungen – in die Haushaltsplanung aufgenommen werden.

Insbesondere eine Verwendung der Gelder für den ökologischen Ausgleich soll dabei geprüft werden, da diese bis 2020 ausgegeben sein müssen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):

Stellungnahme der AH-Fraktion 2022: Die SPD-Fraktion begleitet die Planungen zum Radwegeausbau der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (bzw. seit der 19. Wahlperiode für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz) sowie der ihr nachgeordneten infravelo kritisch-konstruktiv. Hierzu gab es mehrfach Anhörungen und Besprechungen im Verkehrs-/Mobilitäts-Ausschuss, u.a. im Februar 2020 und April 2022. Zudem wird die Umsetzung des Radwegeausbaus durch schriftliche Anfragen der Abgeordneten begleitet. Mit dem Mobilitätsgesetz, insbesondere den Abschnitten zum Rad- und Fußverkehr hat die SPD-Fraktion die rechtlichen Grundlagen für den Ausbau dieser Verkehrsarten gelegt. Eine notwendige Beschleunigung bei der Umsetzung dieser Vorhaben wird von der SPD-Fraktion regelmäßig angemahnt. Gleichwohl wurden wichtige – bereits im Koalitionsvertrag 2016 festgelegte – Vorhaben wie der Bau von Fahrradparkhäusern nicht umgesetzt. Vor diesem Hintergrund war eine Umsetzung des Antragsanliegens bisher nicht möglich.

Stellungnahme des Senats 2022: In der vergangenen Legislaturperiode wurde keine Entscheidung über den Bau einer Brücke an diesem Standort getroffen. Bei der zuständigen Senatsverwaltung laufen wegen unterschiedlicher Gründe für diese Brücke derzeit keine Planungen.
Überweisungs-PDF: