9.11.2021
„Für den Bau eines Hochhauses werden 400 Tage eingeplant. […] Die Männer arbeiten durchschnittlich sechs Stunden am Tag. Berechnen sie den Aufwand in Manntagen.“
„Jede Hausfrau verarbeitet im Jahr 2007 6,3 kg Zucker beim Backen und Kochen.“
Diese und ähnliche Beispiele, bei denen längst überkommene Rollenbilder als Norm dargestellt werden, befinden sich immer noch in viel Schulmaterial, mit dem in Berlin gelehrt wird.
Auch bei der Befassung mit historischen Persönlichkeiten werden diese viel zu wenig im Kontext ihrer Gender- und sexuellen Identität, sowie ethnischen Herkunft und den daraus resultierenden Umständen betrachtet. Außerdem fehlt, bei der Befassung mit historischen Persönlichkeiten, meist auch die Auseinandersetzung mit nach heutiger Gesetzeslage, begangen Straftaten, wie Sexualstraftaten oder ihrem Beitrag zu jeglicher Diskriminierung.
Um eine diverse Gesellschaft abzubilden, brauchen wir Repräsentation von diversen Gruppen in Schulbüchern. Sowohl als Autor*innen von literarischen und politischen Texten, wie auch in deren Inhalten und bei Beispielen in Aufgaben. Alle Kinder sollen sich und ihre Lebenssituationen wiederfinden können, denn kein Kind sollte das Gefühl haben, von Schulbildung nicht berücksichtigt zu werden.
Bei uns in Berlin gibt es keine landesweite Überprüfung von Schulbüchern, die zugelassen werden sollen. Die Schulen bzw. Fachkonferenzen können selbst darüber entscheiden, welche Schulbücher eingesetzt werden.
Deshalb fordern wir die Einführung eines verbindlichen Kriterienkatalogs im Hinblick auf Diversität, den die Schulen bei ihrer Entscheidung berücksichtigen müssen. Dies soll in der Verordnung über die Lernmittel an allgemein bildenden und beruflichen Schulen (Lernmittelverordnung – LernmittelVO) in §3 ergänzt werden, da dort bisher die Bücherbeschaffung geregelt ist.
Außerdem sollte der Kultursenat sich bei der Kultusministerkonferenz für dieses Anliegen einsetzen, die neue Schulbücher zulässt.
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9.11.2021
Schulen in freier Trägerschaft müssen laut Grundgesetz für alle Kinder unabhängig von den Einkommensverhältnissen ihrer Eltern effektiv zugänglich sein (Sonderungsverbot). Dafür kämpfen wir im Rahmen unseres Einsatzes für eine gerechtere Bildungslandschaft in Berlin und schaffen die Voraussetzungen – durch eine Finanzierung und die Staffelung von Schulgeldern entsprechend dem verfügbaren Einkommen der Familien – damit der Schulbesuch in Berlin, ganz egal wo, nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängt. Folgende Punkte sind für uns für die Reform zentral:
- Die Regelung im Koalitionsvertrag von 2016, nach der Schulen, die viele Kinder aus einkommensschwächeren Familien aufnehmen und Inklusion umsetzen, höhere Zuschüsse erhalten, Schulen mit einer hohen Sonderung aber weniger, muss umgesetzt werden. Bei Schulen mit einer hohen Sonderung und hohen Schulgebühren (und entsprechend hohen Eigeneinnahmen) sollte die staatliche Unterstützung weitgehend zurückgefahren werden.
- Es braucht eindeutige rechtliche Vorgaben in Form einer Schulgeldhöchstbetragstabelle (entsprechend Tageskostenbetreuungsgesetz), die den Zugang zu Schulen in freier Trägerschaft für alle Einkommensgruppen sicherstellen.
- Die Aufsicht und Beratung von Schulen in freier Trägerschaft innerhalb der Senatsverwaltung für Bildung muss personell und inhaltlich gestärkt werden.
- Schulen in freier Trägerschaft, die eine vergleichbare soziale Durchmischung wie die öffentlichen Schulen im Umfeld (im Durchschnitt) haben , das Sonderungsverbot einhalten, ihr Personal tarifgebunden bezahlen und sich den gleichen Qualitäts- und Leistungsindikatoren stellen, wie öffentliche Schulen sollen in ähnlicher Weise wie staatliche Schulen Zugang zu öffentlichen Förderungen erhalten.
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9.11.2021
Die künftige Landesregierung und die Berliner SPD-Fraktion wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Freiwilligendienste finanziell und systematisch zu vereinheitlichen und die Teilnahme am Freiwilligendienst attraktiver zu gestalten.
Dabei ist die Gleichstellung der finanziellen Förderung für die Teilnehmende am Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), des Freiwilligen Kulturellen Jahres (FKJ), des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) und des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) ein wichtiges Instrument. Weiterhin sind die folgenden Veränderungen anzustreben:
- Ermöglichung eines einheitlichen Taschengeldes für die Freiwilligendienstleistenden im FSJ, FKJ und FÖJ
- Bereitstellung eines angemessenen Zuschusses für Beförderung mit dem ÖPNV
- einen Rechtsanspruch auf Sozialleistungen wie zum Beispiel Wohngeld, sollte keine Unterkunft bzw. kein Mietzuschuss von der Einsatzstelle gestellt werden können
- Öffnung der Ehrenamtskarte für die Teilnehmenden aller Freiwilligendienste.
All diese Veränderungen würden die Attraktivität der Freiwilligendienste auf lange Sicht erhöhen und für viele überhaupt erst ermöglichen.
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9.11.2021
In die Lehrerweiterbildung muss die verpflichtende Weiterbildung im Umgang mit digitaler Technik (z. B. Smartphone, Scanner, PC etc.), zum Verständnis der Funktionsweise der Technik sowie zur Benutzung und zum Einsatz von gängiger Office-Software einschließlich Videokonferenzsystemen etc. aufgenommen werden. Es soll geprüft werden, ob ein Fach mit entsprechendem Themenbezug in die Lehrerausbildung aufgenommen werden kann.
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9.11.2021
Die Sozialdemokratischen Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus sowie in den Bezirksämtern und Bezirksverordnetenversammlungen werden aufgefordert sich dafür einzusetzen:
- dass ein landeseigenes Unternehmen beauftragt wird, die Gebäudereinigung in den Berliner Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Volkshochschulen und bezirklichen Musikschulen von Fremd- auf Eigenreinigung umzustellen. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind im Doppelhaushalt einzustellen.
Die Reinigungsleistung ist durch Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst nach Maßgabe der DIN Norm 77 400 zu ermöglichen. Die Reinigungskräfte sollen grundsätzlich einzelnen Einrichtungen zugeordnet werden. In begründeten Fällen können sie ausnahmsweise vorübergehend an anderen Orten eingesetzt werden.
Die Leistungskennzeichen (qm/h) sollen regelmäßig auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft werden. Das landeseigene Unternehmen gewährleistet bei der Personalplanung mindestens eine jährliche und antragsfreie Grundreinigung in den Einrichtungen sowie zusätzliche Reinigungsleistungen bei Baumaßnahmen.
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