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Antrag 142/I/2025 Berliner Auszubildendenwerk gestalten - Unterstützungsangebote für Auszubildende bündeln und ausbauen

24.04.2025

Das bereits beschlossene und in Vorbereitung befindliche Berliner Auszubildendenwerk soll auch als zentrale Stelle für Beratungs- und Unterstützungsangebote der Berliner Verwaltung, eigene Angebote des Auszubildendenwerks, der Gewerkschaften und privater sowie zivilgesellschaftlicher Träger dienen. Die Auszubildenden sollen eine zentrale Anlaufstelle haben, an die sie sich in allen Belangen ihrer Ausbildung und ihres Lebens in Ausbildung wenden können. Dazu gehören unter anderem:

 

  • Unterstützung von allgemeinbildenden Schulen bei Berufsorientierungsangeboten und Berufs- sowie Ausbildungswahlberatung
  • Beratung bezüglich Weiterbeschäftigung und Jobsuche bzw. Vermittlung an das Arbeitsamt oder Jobcenter
  • Informationen zu tarifvertraglichen und gesetzlichen Rechten und Pflichten von ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen (Arbeitsrechtsberatung) bzw. Vermittlung an Rechtsberatungen und Anwälte
  • Gewerkschaftliche Ansprechpersonen und Beratungsangebote
  • Beratung zu Unterstützungsangeboten im Bereich Inklusion und Gleichstellung
  • Integrationsberatung und Beratung zu Deutschkursen
  • Beratung zu sozialem und politischem Engagement
  • Beratung zur Arbeitsplatzgestaltung, zur Arbeitssicherheit und zur professionellen Ausstattung (Arbeitsmaterial, Schutzkleidung, etc.)
  • Beratung und Unterstützung zum Wechsel des Ausbilders, des Ausbildungsbetriebs oder Ausbildungsberufs
  • Beratung zu Berufsbildung Weiterbildung und Prüfungsthemen
  • Beratung zu Stipendien, Fördergeldern, Talentprogrammen und Wettbewerben
  • Beratung bei der Wohnungssuche bzw. Vermittlung an spezialisierte Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Wohnungssuche
  • Unterstützung der Auszubildenden bei finanziellen Themen und bürokratischen Prozessen
  • Beratung bei sozialen Konflikten und Mobbing bzw. Vermittlung an soziale Träger
  • psychologische Betreuungsangebote sowie die Vermittlung an PsychologInnen und PsychotherapeutInnen

 

Dafür soll im Auszubildendenwerk ein Büro eingerichtet werden, das Informationen aufbereitet und zentralisiert bereitstellt, Sprechstunden anbietet, aktiv mit den Auszubildenden, IHK und HWK, Träger*innen, Berufsschulen und Betrieben in Kontakt tritt und Informationsveranstaltungen organisiert. Die Größe und personelle Ausstattung dieser Anlaufstelle soll durch eine Schätzung des Bedarfs in Zusammenarbeit von Senat, IHK, HWK, Träger*innen, Gewerkschaften, Berufsschulvertreter*innen und Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen bestimmt werden. Zur Schaffung der Planstellen, die zur Organisation des Auszubildendenwerks und zur Umsetzung von dessen Aufgaben benötigt werden, bedarf es eines auskömmlich finanzierten Haushaltstitels.

 

Die Anlaufstelle soll im Rahmen ihrer Arbeit für die Berufsorientierung zugleich auch Informationsmaterialien und Veranstaltungen für kleine Betriebe bieten, die erwägen, einen Ausbildungsplatz zu schaffen. Dies kann auch im Rahmen einer Verbundausbildung bzw. in Kooperation mit der Verbundberatung für die duale Berufsausbildung Berlin geschehen.

 

Antrag 144/I/2025 Aufwertung der dualen Ausbildung - nicht ohne Stärkung der Ausbilder:innen!

24.04.2025

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senates werden aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Arbeitsbedingungen von Ausbilder:innen in den Behörden des Landes und der Bezirke sowie in den Betrieben in Berlin zu verbessern. Zudem fordern wir die SPD Berlin dazu auf, sich gemeinsam mit der SPD auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Rahmenbedingungen für die Arbeit von Ausbilder:innen dringend verbessert werden. Dazu sollen auch die Maßnahmen zur Aufwertung der Position und Unterstützung der Arbeit von Ausbilder:innen aus dem Antrag “Berufsausbildung 4.0 flächendeckend einführen und neue Standards setzen!”, der bereits im Rahmen der Bundeskonferenz 2024 der AfA beschlossen und zum darauf folgenden Bundesparteitag eingebracht wurde, baldmöglichst umgesetzt werden. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senates sollen sich auch, u.a. durch die Initiierung einer Bundesratsinitiative, dafür einsetzen, dass entsprechende Gesetzesvorhaben wie die dringend nötige Reform der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) schnellstmöglich durchgeführt werden.

 

Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass Ausbilder:innen auch die Informationen erhalten, die sie für eine gute Betreuung der Auszubildenden ihres Betriebes/ ihrer Behörde benötigen. Gerade die besorgniserregende Entwicklung, dass ein hoher Anteil der Auszubildenden von teilweise starken mentalen und psychischen Belastungen im Rahmen ihrer Ausbildung betroffen ist, zeigt den Bedarf für die Stärkung auch der sozialen und psychologischen Kompetenzen der Ausbilder:innen. Dafür soll die Jugendberufsagentur Berlin verpflichtet werden, gemeinsam mit anderen Akteur:innen wie der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer eine Informationskampagne zu entwickeln und umzusetzen. Durch diese Informationskampagne sollen Ausbilder:innen über bereits vorhandene und neue Informations- und Hilfsangebote (u.a. Webinare) sowie deren Nutzen für die Unterstützung der Auszubildenden aufgeklärt werden. Mit der Kampagne sollen Ausbilder:innen Werkzeuge und Hilfsmittel an die Hand gegeben werden, um ihre Tätigkeiten kompetent und gut auszuführen und um die Auszubildenden u.a. bei der Bewältigung von mentalen und psychischen Problemen helfen zu können.

 

Darüber hinaus muss durch den Senat geprüft werden, welche Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote, Schulungsunterlagen, Informationsdokumente, usw. zur Aufklärung über bereits bestehende Hilfsangebote und Unterstützung des Ausbildungspersonals bei der Durchführung ihrer ausbildungsbezogenen Aufgaben aktualisiert und/ oder verbessert werden können.

Antrag 133/I/2025 Digitale Dokumentation der Beschaffungen und Lagerung im Schulbereich

24.04.2025

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich gegenüber der Senatsbildungsverwaltung dafür einzusetzen, dass alle Schulen mit einem digitalen Dokumentationssystem für ihre Beschaffungen ausgestattet werden, welches informell mit dem jeweiligen Bezirksamt kommuniziert und falls technisch machbar, über das Schulportal aufgesetzt wird.

 

Das System beinhaltet den gesamten Beschaffungsprozess, inklusive einer Bedarfsbestimmung über Vergabedokumentation bis hin zur Dokumentation der Materialien, die noch vor Ort sind.

 

Folgende Bestellphasen soll das System beinhalten:

Bedarfswunsch (mit Vergabe), Bestellantrag, Bestellschein (bei Stornierungen Vermerke), Lieferung (bei Reklamation Vermerke), Rechnungsphase (bei Zusammenfassungen, Teil Rechnungen oder Mahnungen Vermerke, bei Überplanmässig, Vermerke), Auszahlungsphase (mit Vermerken), Lagerstand (mit Vermerk), sowie Angaben über Schulart, Fachbereiche / Klassenstufe, bzw. Klassen, sodass für die Schulen der Kostensatz pro Schüler nachvollziehbar gemacht werden kann.

Antrag 105/I/2025 Chancengleichheit auf dem Wohnungsmarkt – Für einen umfassenden Diskriminierungsschutz im Wohnungswesen

24.04.2025

Wohnen ist eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit. In vielen Städten steigen die Mieten, während gleichzeitig der Zugang zu Wohnraum ungleich verteilt ist. Besonders migrantisierte Menschen haben es schwer, eine Wohnung zu finden. Untersuchungen zeigen: Wer einen nicht-deutschen Namen trägt oder eine nicht-deutsche Herkunft hat, bekommt seltener eine Zusage – unabhängig von Einkommen oder anderen Faktoren.

 

Diese strukturelle Diskriminierung führt dazu, dass marginalisierte Gruppen kaum Chancen auf dem Wohnungsmarkt haben. Sie werden an den Rand gedrängt, oft in Viertel mit schlechterer Infrastruktur und weniger Zukunftsperspektiven. Das verstärkt soziale Ungleichheiten. Statt gelebter Vielfalt entstehen Räume der Exklusion. Das ist diskriminierend.

 

Wir fordern deshalb wirksame Maßnahmen gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt und eine Verschärfung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Bereich Wohnen, um allen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, Religion oder ihrem Namen gleiche Chancen auf dem Wohnungsmarkt zu ermöglichen.

 

Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt beenden

Jede Person sollte die gleiche Chance haben, eine Wohnung zu bekommen – doch die Realität sieht anders aus. Studien zeigen, dass Menschen mit ausländisch klingenden Namen deutlich seltener eine positive Rückmeldung auf eine Wohnungsanfrage erhalten. Selbst in gefördertem Wohnraum sind sie oft benachteiligt.

 

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bietet zwar grundsätzlich Schutz vor Diskriminierung, weist jedoch in der Praxis erhebliche Lücken auf. So ist der Nachweis einer Diskriminierung oft schwierig zu erbringen, und die Durchsetzung von Rechtsansprüchen stellt für Betroffene eine erhebliche Hürde dar.

 

Internationale Beispiele zeigen, dass ein aktiver Abbau von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt möglich ist. Das Wiener Modell des sozialen Wohnbaus sorgt durch gezielte Förderungen dafür, dass eine soziale Durchmischung gewährleistet wird, ohne diskriminierende Quoten einzuführen. Dieses Prinzip sollte auch in Deutschland stärker berücksichtigt werden.

 

Vielfalt als Chance – Inklusive Nachbarschaften fördern

Migrantische Menschen haben mindestens genauso ein Recht an Orten zu wohnen, die ihren individuellen Belieben passen, wie nicht-migrantisierte. Sie müssen keinen Mehrwert für ihre Kieze leisten.

 

Doch wenn Menschen mit Migrationsgeschichte kaum Chancen auf dem regulären Wohnungsmarkt haben, werden sie in bestimmte Viertel gedrängt – nicht als bewusste Entscheidung, sondern als Resultat struktureller Ausgrenzung.

 

Anstatt migrantisierte Menschen in isolierten Vierteln leben zu lassen oder künstliche Quoten zu schaffen, sollten wir inklusive Nachbarschaften fördern, in denen ein gleichberechtigtes Miteinander stattfindet.

 

Damit der Abbau von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt gelingt, braucht es wirksame Kontrollen und konsequente Durchsetzung bestehender Rechte. Gleichzeitig müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessert werden.

 

Diskriminierung muss leichter nachweisbar und sanktionierbar werden. Bei systematischen Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot müssen spürbare Konsequenzen folgen – sowohl bei öffentlichen als auch bei privaten Wohnungsanbietern.

 

Unsere Forderungen:

 

  • Verschärfung des AGG im Bereich Wohnen: Beweislasterleichterung für von Diskriminierung Betroffene, höhere Bußgelder und Entschädigungen bei Verstößen eine Verschärfung durch eine Streichung des § 19 Abs. 5 S. 2 AGG und Ausweitung des Verbandsklagerechts.
  • Verpflichtende anonymisierte Bewerbungsverfahren für öffentliche Wohnungsunternehmen, um Diskriminierung anhand von Namen oder Herkunft zu verhindern.
  • Eine rechtliche Prüfung, inwiefern Vermieter*innen auch konkrete Vorgaben/Quoten gemacht werden können, um soziale Durchmischung zu erreichen
  • Transparente Vergabekriterien für Wohnraum bei allen öffentlichen Wohnungsunternehmen und Förderung solcher Praktiken auch bei privaten Anbietern.
  • Testing-Verfahren zur Aufdeckung von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt: Regelmäßige systematische Tests, um Diskriminierungspraktiken aufzudecken und zu dokumentieren. Dabei können Betroffene Testings durchführen, jedoch soll auch der Staat verpflichtende, flächendeckende Testings auf dem Wohnungsmarkt durchführen.
  • Förderprogramme für interkulturelles Zusammenleben in Wohnquartieren, um Vielfalt zu stärken und Vorurteile abzubauen.
  • staatlich beauftrage allgemeine Sensibilisierungskampagnen mit begleitenden Schulungsangeboten auf Selbstkostenbasis zum Themenkomplex Diskriminierung in Bewerbungsverfahren, um Vorurteile abzubauen und für das Thema Diskriminierung zu sensibilisieren.

Antrag 104/I/2025 Entfristung des Umwandlungsvorbehalts nach § 250 BauGB

24.04.2025

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung, die Mitglieder der SPD-Bundestagsfaktion sowie der Berliner Senat und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass der mit dem Baulandmobilisierungsgesetz eingeführte Umwandlungsvorbehalt nach §250 BauGB entfristet wird, damit das Umwandlungsverbot nach §250 BauGB in Berlin weiterhin angewendet werden kann.