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Antrag 259/I/2024 Eis- und Schneeglättebeseitigung auch auf Radwegen einführen

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats, des Abgeordnetenhauses und des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Radwege an Hauptverkehrsstraßen ganzjährig gut und sicher befahrbar sind.

 

Deshalb ist es wichtig, dass § 3 Absatz 9 des Straßenreinigungsgesetz erweitert wird, so dass auch Radwege von Eisglätte und Schneeglätte beseitigt werden.

Antrag 157/I/2024 Intersektionale Aufarbeitung anlässlich 35 Jahre Mauerfall: Das Schicksal der sogenannten Vertragsarbeiter*innen in der DDR endlich anerkennen

21.04.2024

Durch die Abwanderung von Millionen von Menschen aus der DDR in die BRD, entstand in den 1960er Jahren ein großer Mangel an Arbeitskräften. Zwischen 1967 und 1986 wurden daraufhin Abkommen zur „Ausbildung und Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte“ zwischen der DDR und sogenannten „sozialistischen Bruderstaaten“, wie Algerien, Mosambik, Angola, China, Kuba, Vietnam, Ungarn und Polen abgeschlossen.

 

Die Situation der sogenannten Vertragsarbeiter*innen in der DDR war enorm prekär: Arbeiter*innen lebten auf sehr engem Raum, meist in gesonderten Wohnheimen, und waren sowohl im Betrieb als auch im Alltag vom Rest der Gesellschaft weitestgehend abgegrenzt und ausgeschlossen. Ihr Aufenthalt wurde strikt auf eine Zeitspanne von zwei bis fünf Jahren begrenzt, der Nachzug von Familienangehörigen war fast ausnahmslos verboten. Wurden Vertragsarbeitende schwanger, drohte ihnen bis 1988 eine direkte Abschiebung, andernfalls wurden sie zu Schwangerschaftsabbrüchen gedrängt.

 

Imperialistische Vorbehalte der damaligen Außenpolitik der DDR können am Beispiel der Vertragsarbeitenden aus Mosambik demonstriert werden, denn hier gab  es eine vertragliche Zusatzregel, nach der die DDR bis zu 60% des Lohns der Arbeiter*innen einbehielt, um angebliche Schulden des Staates Mosambik zu begleichen. Dieser Betrag sollte, so das Versprechen, den Mosambikaner*innen in ihrer Heimat zugutekommen, doch diese Auszahlung fand bis heute nicht statt.  Bis heute kämpfen die ehemaligen Vertragsarbeitenden um den fehlenden Lohn, Aktivist*innen gehen von einer Summe von umgerechnet über 600 Millionen Euro aus, die den Arbeiter*innen zusteht. Auch Rentenansprüche, die eigentlich in das mosambikanische Rentensystem überführt werden sollten, sind bis heute ungeklärt. Viele der zurückgekehrten Mosambikaner*innen leben bis heute in prekären Verhältnissen und werden in Mosambik als „Madgermanes“ diffamiert.

 

Die Wiedervereinigung 1990 war ein Wendepunkt für viele Vertragsarbeitende, die mit geringen Abfindungen zurückkehrten oder massenhaft abgeschoben wurden. Die gleichen Menschen, die sich in Deutschland ein Zuhause geschaffen hatten und den Mangel an DDR-Arbeitskräften ausgeglichen hatten, mussten nun weiter um ihre Existenzen und ihre Daseinsberechtigung kämpfen. Trotz der Herausforderungen entschieden sich 20.000 Vietnamesinnen und Vietnamesen, in Deutschland zu bleiben. Oftmals aufgrund fehlender Alternativen gründeten sie eigenständig kleine Unternehmen, darunter Gemüse- und Blumengeschäfte. Erst im Jahr 1997 wurde ihnen ein sicherer Aufenthaltsstatus gewährte. Der Fall der Familie Pham zeigt jedoch, dass trotz ihres Einsatzes ihr Leben in Deutschland nicht gleichwertig ist. Pham Phi Son kam 1987 als Vertragsarbeiter in die DDR und erhielt im Jahr 2011 eine unbefristete Niederlassungserlaubnis in Deutschland. Im Jahr 2015 heiratete er in Vietnam, und seit 2016 lebt seine Frau Hoa Nguyễn mit ihm in Deutschland, wo 2017 ihre Tochter Emilia geboren wurde. Im Jahr 2016 überschritt Pham jedoch die erlaubte Auslandsaufenthaltsdauer von sechs Monaten durch einen neunmonatigen Aufenthalt in Vietnam, wo er sich wegen einer Knieverletzung, die sich im vietnamesischen Klima verschlimmert hatte, stationär behandeln lassen musste. Diese Überschreitung führte dazu, dass ihm die Chemnitzer Ausländerbehörde sämtliche Aufenthaltsrechte entzog. Pham legte gegen diese Entscheidung Einspruch ein, unterlag jedoch vor Gericht. Trotz zweier Entscheidungen der Härtefallkommission gegen ihn in den Jahren 2018 und 2023, soll sich die Kommission nun ein drittes Mal mit seinem Fall befassen.

 

Auch im Hinblick auf rechte Gewalt war die Wiedervereinigung eine Zäsur. Schon in der DDR waren Vertragsarbeiter*innen mit gesellschaftlichem und strukturellem Rassismus konfrontiert, der sich auch in tätlichen Angriffen widerspiegelte, jedoch von der DDR-Führung vertuscht wurde. Nach der Wiedervereinigung in den 90er-Jahren, war rechte Gewalt Alltag für migrantisierte Menschen, die dem gesellschaftlichen Rassismus schutzlos ausgeliefert waren. Hoyerswerda, Rostock-Lichtenhagen, aber auch Thiendorf, Freital, und Tambach-Dietharz sind nur einige Beispiele für rechtsextreme Anschlagsorte.

 

Das strukturelle Unrecht gegenüber den Vertragsarbeiter*innen in der DDR ist bis heute nicht ausreichend aufgearbeitet, deshalb fordern wir:

  • Den Vertragsarbeiter*innen, die nach der Wiedervereinigung in Deutschland geblieben sind, sollte eine dauerhafte und planungssichere Option zum Verbleib, wie die Staatsbürgerschaft, ermöglicht werden, um Fäll wie den der Familie Pham zu verhindern.
  • Die fehlenden Lohn- und Rentenansprüche müssen umgehend an die ehemaligen Vertragsarbeiter*innen oder ihre Angehörigen ausgezahlt werden
  • Anerkennung der Ausbeutung der Arbeiter*innen durch die DDR
  • Verbesserung der Studien- und Datenlage über die Anzahl der in Deutschland beschäftigten Vertragsarbeiter*innen und ihre Lebenssituationen, auch in Mosambik und anderen Herkunftsländern.
  • Ehemalige Wohnheime wie in Pankow sollten nach der Renovierung, ihre Vergangenheit nicht verlieren und als Bestandteil der DDR-Erfahrungen sollten Tafeln, Wandgestaltung an ihre ehemaligen Bewohner*innen erkennen.
  • intersektionales Gedenken an das Mauerfall-Jubiläum, welches auch die Perspektive der ehemaligen Vertragsarbeitenden beleuchtet und Zeitzeug*innen verschiedener Gruppen zu Wort kommen lässt

 

Antrag 240/I/2024 Barrierefreiheit im Berliner ÖPNV verbessern

21.04.2024

Die U-Bahn zur Uni, Schule, Arbeitsplatz nehmen, mal schnell den Bus zu Freund*innen besuchen oder mit der S-Bahn zu einer Juso-Sitzung fahren – das ist für die meisten von uns Alltag in Berlin.

 

Doch für viele Berliner*innen ist die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit allerhand unnötigen Schwierigkeiten und Barrieren verbunden. Allen Menschen, unabhängig von ihren körperlichen oder intellektuell-kognitiven Beeinträchtigung, die Teilhabe zu ermöglichen, wird Barrierefreiheit genannt. Unter dieser wird oft in erster Linie an Menschen mit Mobilitätseinschränkungen verstanden. Beim ÖPNV wären dies etwa ebenerdige Bahn- und Bus-Türen, funktionierende Fahrstühle oder die Vermeidung von Kanten. Während für diese Barrieren bereits in der Politik und zum Teil in der Gesellschaft ein Bewusstsein vorhanden ist, ist dafür gerade in Berlin noch viel zu tun. Doch die Frage der Barrierefreiheit ist noch deutlich vielfältiger als das. Eine der Dimensionen ist die Teilhabe an der Gesellschaft und an scheinbaren Selbstverständlichkeiten wie den ÖPNV für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen. Menschen, die weniger hören oder sehen, sind weniger sichtbar im Alltag, haben jedoch häufig mit einer Welt zu kämpfen, die perfektes Gehör und Sehen voraussetzt.

 

Es ist unstrittig, dass Teilhabe für alle ein Grundsatz einer gerechten Welt ist, für die wir arbeiten. Den ÖPNV ein Stück weit von Barrieren zu befreien und damit mehr Menschen Mobilität und damit die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen oder zu vereinfachen, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

 

Das Recht auf gleichberechtigten Zugang zu Transportmitteln ist zudem im Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (UN-Behindertenrechtskonvention) festgeschrieben. Dieses hat Deutschland ratifiziert, womit es bindendes Recht ist.

 

Die Barrierefreiheit im ÖPNV zu verbessern, ist zudem ein Beitrag zum klimaneutralen Umbau der Stadt: Die Verkehrswende ist gut für das Klima und für die Lebensqualität Berlins – ohne Barrierefreiheit jedoch nicht zu machen. Wenn wir erwarten, dass mehr Menschen auf den motorisierten Individualverkehr, also in erster Linie das Auto, verzichten, müssen die Alternativen für alle Menschen zugänglich und damit barrierefrei sein.

 

Die Hürden im Alltag sind dabei nicht schwer zu erkennen, sobald man entsprechend sensibilisiert den ÖPNV nutzt: Anzeigentafeln in Bahnhöfen und in den Zügen sind schlecht aus Entfernung zu lesen und Ansagen sind zu leise und schlecht zu verstehen. Diese Probleme wären bereits in der Gestaltung von Bahnhöfen und Verkehrsmitteln vermeidbar. Doch Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen werden bei der Gestaltung von Bahnhöfen und ÖPNV nicht eingebunden und vergessen.

 

Daher fordern wir, dass:

  • alle Anzeigentafeln in den Berliner Bahnhöfen, Zügen und Bussen auf ihre gute Sichtbarkeit überprüft werden; die DIN-Norm 1450, die die Leserlichkeit von Beschriftungen, z.B. auf Schildern regelt, soll dabei als Maßgabe gelten. Wo notwendig sollen die Anzeigetafeln erneuert bzw. ersetzt werden.
  • die Audio-Anlagen für Durchsagen in Bahnhöfen und Verkehrsmitteln müssen modernisiert und auf Verständlichkeit überprüft werden.
  • bei der Umgestaltung und Bau von Bahnhöfen sollten Verbände von Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen eingebunden.
  • In Zukunft sollen Leitstreifen zur besseren Sichtbarkeit in der Farbe Gelb verlegt werden. Am Bahnhof soll die Bedeutung der Leitstreifen für alle verständlich erklärt sein (z.B. in Form eines Plakats), da viele Menschen nicht wissen, wofür diese da sind und deshalb auf ihnen stehen.
  • Weiterhin fordern wir die komplette barrierefreie (Um-)Gestaltung vom ÖPNV in Berlin. Dazu gehört insbesondere der Einbau von Fahrstühlen an allen Bahnhöfen.
  • Alle Bahnhöfe müssen mit einem Rollstuhl erreichbar sein, dieses Recht soll möglichst schnell umgesetzt werden.

 

Antrag 187/I/2024 Für eine Analyse jenseits der 80er: Mehr Forschung zu Sexarbeit und Prostitution, Fachberatungsstellen und Schutz bei Zwangsprostitution

21.04.2024

Es wird viel über die Themen Sexarbeit und Prostitution diskutiert. Die Diskussion ist häufig aufgeladen und hat gesellschaftliche und politische Implikationen. Gleichzeitig wissen wir relativ wenig über das Feld, über das gesprochen wird. Alleine zur Zusammensetzung von Sexarbeiter*innen und Menschen in der Prostitution ist sehr wenig bekannt. Unterschieden werden muss zwischen Sexarbeit, die freiwillig und selbstbestimmt stattfindet, Prostitution, die sich durch bspw. ökonomische Zwänge ausgezeichnet und Zwangsprostitution, in der Betroffene durch Dritte zur Prostitution gezwungen oder genötigt werden. Noch heute werden in der Debatte Schätzungen zur Anzahl von Sexarbeiter*innen aus den 1980er Jahren verwendet, die nie wissenschaftlich belegt werden konnten. Neuere, seriöse Hochrechnungen existieren nicht. Das liegt auf der einen Seite am schwierigen Zugang zum Feld (sowohl auf Seiten der Forschenden, als auch auf Seiten der Akteur*innen in der Sexarbeit) und auf der anderen Seite an der fehlenden Finanzierung großangelegter Studien.

 

Unterstützungsbedarfe

Was wir allerdings aus den Beratungsstellen wissen ist, dass Sexarbeiter*innen und Menschen in der Prostitution eine Vielzahl von Hürden und komplexer Herausforderungen begegnen können. Das betrifft beispielsweise die Bereiche Gesundheitsversorgung, Steuern und Finanzen, Wohnen und Aufenthaltsrecht und in besonderem Maße die Stigmatisierung ihres Berufs. Um echte Unterstützung in diesen und weiteren Fragen bieten zu können, ist der Aufbau von Vertrauen und eine zuverlässige Struktur unerlässlich. Es gibt einzelne (teils auf Zeit geförderte) Projekte, die diese wichtige Arbeit angehen. Aber nicht in jedem Bundesland gibt es etablierte Fachberatungsstellen, die als Anlaufpunkt bekannt sind und im Zweifelsfall an die passenden Projekte oder Stellen verweisen können. Ohne diese fest verankerten Anlaufpunkte, ist es schwierig, einen vertrauensvollen Kontakt herzustellen. Insbesondere der Umstieg in berufliche Alternativen, sollte dieser durch Sexarbeiter*innen gewünscht sein, braucht Zeit und kann viel Frustration mit sich bringen. Aber auch andere Unterstützungsprozesse bauen auf einer langfristigen Zusammenarbeit und einem funktionierenden Zugang der Beratungsstellen ins Feld auf.

 

Weitere Gründe für die Schwierigkeiten für Sexarbeiter*innen und Menschen in der Prostitution liegen im Kontakt mit Behörden. Hier können ihnen Unwissen über Ausgangslagen und Bedarfe sowie Stigmatisierung begegnen. Ansprechpersonen, die Klient*innen ernst nehmen, auf ihre Bedarfe eingehen und ihnen ein Gefühl von Sicherheit vermitteln, sind aber unerlässlich für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

 

Wir fordern

  • eine finanziell umfassend ausgestattete wissenschaftliche Dunkelfeldanalyse. Diese ist notwendig für eine gesellschaftspolitische Debatte, die sich an Tatsachen und der Lebensrealität von Sexarbeiter*innen und Menschen in der Prostitution orientiert und die eine konstruktive Haltung zu dem Feld ermöglicht. Betrachtet werden sollen unter anderem
    • die Größe und Zusammensetzung des Feldes „sexuelle Dienstleistungen“,
    • die Lebensrealitäten von Sexarbeiter*innen und Menschen in der Prostitution,
    • Hürden im Umgang mit Behörden und beim Umstieg sowie
    • das Nachfrageverhalten
  • den Aufbau von fest verankerten Fachberatungsstellen in den Bundesländern. Diese müssen gut mit den Behörden vernetzt sein und brauchen feste Ansprechpersonen beispielsweise in den JobCentern, sodass Fachwissen weitergegeben und Klient*innen zuverlässig vermittelt werden können, ohne Angst zu haben, auf Unverständnis oder weitere Stigmatisierung zu stoßen. Schulungsangebote durch die Fachberatungsstellen für Behördenmitarbeitende sollen zusätzlich Barrieren abbauen.

 

Zwang

Neben der selbstbestimmten Sexarbeit, gibt es auch Menschen, die nicht freiwillig in der Prostitution sind. Zwangsprostitution beinhaltet sowohl Fälle in denen Menschen durch Abhängigkeitsbeziehungen und/oder Gewalt zur Prostitution gebracht werden, als auch solche Fälle in denen Betroffene zunächst mit dem Anbieten von sexuellen Dienstleistungen einverstanden waren, aber über die Umstände der Arbeit getäuscht wurden. Durch finanziellen Druck und Schulden durch Miete für Räumlichkeiten oder Drogen, oder aufenthaltsrechtliche Illegalisierung und Sprachbarrieren sehen Betroffene häufig keinen legalen Ausweg aus ihrer Situation. Über die Hälfte der Ermittlungsverfahren im Bereich der Zwangsprostitution wird durch polizeiliche Kontrollen eingeleitet, die unabhängig von der Meldung durch Betroffene stattfinden. Täter nutzen die vulnerable Lage Betroffener aus, um sie in dem Zwangsverhältnis zu halten. Dabei spielen auch aufenthaltsrechtliche Illegalisierung und Sprachbarrieren eine Rolle. Betroffene, die sich in Abhängigkeitsbeziehungen zu den Tätern befinden und verschiedenen Formen von Gewalt ausgesetzt sind, brauchen ein funktionierendes Auffangnetz und zuverlässige Hilfe.

 

Neben den Unterstützungsstrukturen für Sexarbeiter*innen fordern wir im Bereich Zwangsprostitution

  • mehrsprachige Informationskampagnen zum Erkennen von Zwangsprostitution, zu Ausstiegswegen und zu konkreten Handlungsmöglichkeiten und Hilfsangeboten.
  • niedrigschwellige Beratungs- und Therapieangebote für Betroffene, um das Erlebte aufzuarbeiten und bei dem Ausstieg aus dem Zwangsverhältnis begleitet zu werden.
  • einen wirklichen Schutz der Betroffenen durch Polizei und Rechtspflege. Es muss bedarfsgerechte Zeugenschutzprogramme für Opfer geben, die gegen ihre Zuhälter*innen und Menschenhändler*innen aussagen. Darüber hinaus müssen illegalisierte Betroffene, wie im aktuellen Koalitionsvertrag vorgesehen, unabhängig von ihrer Aussagebreitschaft einen sicheren Aufenthaltsstatus bekommen.

 

Antrag 78/I/2024 Das Berliner Lern- und Teamhaus unter pädagogischen Aspekten evaluieren

21.04.2024

Die Mitglieder der Fraktion der SPD im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat setzen sich dafür ein, dass es eine langfristige Evaluation des Berliner Lern- und Teamhauses unter Berücksichtigung pädagogischer Aspekte geben wird. Die Schwerpunkte der Evaluation sollen die Wirksamkeit des Berliner Lern- und Teamhauses bei Inklusion und Ganztag, die Arbeitsbedingungen des Pädagogischen Personals, die Vorbereitung auf das Arbeiten im Berliner Lern- und Teamhaus im Rahmen der Lehrkräfteaus- und -weiterbildung sowie die Zweckmäßigkeit der Funktionszusammenhänge sein. Insbesondere sollen auch die Grundannahmen eines freien Lernens im Hinblick auf Ablenkbarkeit und Konzentrationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler (gläserne Wände, Lautstärke), Stress des freien, eigenverantwortlichen Lernens ggf. schon in unteren Klassenstufen sowie die Auswirkungen auf Schülerinnen und Schüler aus ärmeren Familien sowie mit Migrations- bzw. Fluchthintergrund in den Blick genommen werden.

 

Die Evaluation soll die Perspektive der Nutzenden einnehmen und nicht von vornherein einer Reduktion pädagogischer Flächen dienen.

 

Das Berliner Lern- und Teamhaus stellt einen grundlegenden pädagogischen Paradigmenwechsel dar. Daher soll die Evaluation wissenschaftlich begleitet und öffentlich sowie parlamentarisch breit diskutiert werden.