Die Landesebene soll in Zusammenarbeit mit den Bezirken so rasch wie möglich eine einheitliche digitalisierte Bearbeitung anbieten, auf der über die Wohngeldzahlung in 4-6 Wochen entschieden wird. Bezirke, die nicht innerhalb von 8 Wochen zur Aufnahme der Wohngeldzahlung in der Lage sind, sollen zur Zahlung von Abschlägen verpflichtet werden.
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Antrag 184/II/2024 Flächen für den Fern,- Regional und S-Bahn-Verkehr auf der Nahverkehrstangente bei Planungen zur Tangentialverbindung Ost freihalten!
24.10.2024Der Landesparteitag spricht sich ergänzend zur bestehenden Beschlusslage pro TVO dafür aus, dass eine Weiterplanung und Realisierung der Tangentialverbindung Ost (TVO) in den Berliner Bezirken Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick die Nahverkehrstangente (NVT) weder verhindert noch unwahrscheinlicher macht. Die vorliegenden Planungen sind entsprechend zu überarbeiten, so dass die verkehrlichen Verbindungen sowohl auf der Schiene als auch auf der Straße verbessert und zugleich Wohnquartiere von den Belastungen des Durchgangsverkehrs durch PKW und LKW entlastet werden. Die verschiedenen Verkehrsarten sollen ihre Funktionen und Beiträge unabhängig von ihrem Realisierungszeitraum leisten können.
Die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat und im Abgeordnetenhaus von Berlin werden daher aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass
- durch die Planung und Realisierung der TVO keine Flächen in Anspruch genommen werden, die die aktuell in Betrieb befindliche Bahnstrecken beeinträchtigen,
- für die Planung und Realisierung von S-, Regional- und Fernbahnstrecken benötigte Freihalteflächen nicht durch die Planung und Realisierung der TVO gefährdet werden und Interessenskollisionen zwischen den Projekten im Planfeststellungsverfahren aufgelöst werden.
- die in Rede stehenden Infrastrukturmaßnahmen TVO und NVT einen nachweislich positiven Beitrag zur notwendigen Transformation zu einer klimaneutralen und insgesamt nachhaltigen Wirtschaft leisten,
- ein über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehender Lärmschutz für die Wohnquartiere vorgesehen wird,
- eine Fortsetzung des Planfeststellungsverfahrens nur unter Einarbeitung der oben genannten Ziele erfolgt,
- die NVT-Planungen beschleunigt werden sowie
- die an die TVO angrenzenden Kieze durch verkehrsberuhigende Maßnahmen so vom Durchgangsverkehr entlastet werden und der Durchgangsverkehr ausschließlich über die TVO gelenkt wird (ganzheitliches Verkehrskonzept).
Antrag 182/II/2024 Freie Fahrt fürs Fahrrad! – Für eine sichere, klimafreundliche und gerechte Verkehrsinfrastruktur in Berlin
24.10.2024Wir fordern die Einhaltung und schnellstmögliche Erreichung der im Berliner Mobilitätsgesetz festgelegten Ziele zur klimafreundlichen und verkehrsmittelgerechten Umgestaltung der Stadtinfrastruktur. Dazu fordern wir spezifisch:
- Den schnellstmöglichen Bau des Radschnellverkehrsnetzes und dessen Kartographierung, sowie eine verbraucherinnenfreundliche Bereitstellung dieser.
- Die fristgerechte Umsetzung des Radverkehrsplans.
- Die Nutzung der durch die Novelle des StVO neu entstandenen Handlungsspielräume, insbesondere zur beschleunigten Einrichtung von Fußgängerüberwegen, Bussonderstreifen, Tempobeschränkungen und Flächenverwendung für den Radverkehr. Dies gilt auch gerade in Zusammenarbeit mit den Kommunen.
- Die allgemeine Vorrangstellung des ÖPNV-, Fuß- und Radverkehrs konsequent bei allen Mobilitätsinfrastrukturmaßnahmen umzusetzen.
- Die Umsetzung und Prüfung aller Maßnahmen in Übereinstimmung mit der E-Klima (der aktuellen Richtlinie zur Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) und damit die konsequente Bevorzugung nachhaltiger Verkehrsformen.
Trotz des gesetzlich vorgegebenen Rahmens des Mobilitätsgesetzes ist die Vorrangstellung des Umweltverbundes (ÖPNV-, Fuß- und Radverkehrs) leider noch lange nicht umgesetzt. Das zeigt sich besonders beim Ausbau des Radverkehrsnetzes, das aktuell, zur Halbzeit des vorgegebenen Zeitrahmens bis 2030, erst zu 5,4 Prozent fertiggestellt ist. Abgesehen davon werden selbst bei diesen bereits umgesetzten Projekten die gesetzlich vorgeschriebenen Standards in weniger als einem Drittel der Fälle eingehalten. In Einzelfällen kann das aufgrund von Umweltschutzgründen oder zur Beschleunigung des Ausbaus gerechtfertigt sein, allerdings darf dies nur die absolute Ausnahme sein.
Gerechtigkeit zwischen den Bezirken
Beim Stand des Ausbaus der Fahrradinfrastruktur zeigen sich große Unterschiede zwischen den einzelnen Bezirken: Klar führend beim Ausbau ist Friedrichshain-Kreuzberg, mit erheblichem Abstand gefolgt von Tempelhof-Schöneberg und Mitte, wogegen Spandau, Marzahn-Hellersdorf, aber auch Charlottenburg-Wilmersdorf die schlechtesten Ausbauzahlen aufweisen. Es geht somit beim Ausbau auch darum, Benachteiligungen zwischen den Bezirken zu verhindern, wobei gerade die Außenbezirke, aber eben auch andere, besonders betroffen sind.
Positive Auswirkungen auf Stadtklima und -bevölkerung
Dies ist vor allem deshalb ein gewichtiger Faktor, da mit der Infrastruktur des Umweltverbundes eine Vielzahl positiver Auswirkungen sowohl für die Verkehrsteilnehmer*innen, als auch für die Anwohner*innen einhergeht. Die Stärkung des Rad-, Fuß und ÖPNV-Verkehrs verbessert nicht nur die Luftqualität und verringert die Lärmbelastung, sondern ermöglicht auch allen Menschen, die durch die aktuelle Infrastruktur mobilitäts-eingeschränkt sind, eine sichere Teilhabe im Verkehr – unabhängig von Alter oder sozialer Herkunft. Wichtig ist dabei alle Verkehrsmittel des Umweltverbundes gleichberechtigt zu betrachten, gegenüber dem MIV (motorisierter Individualverkehr) vorzuziehen und ganzheitliche Konzepte zu entwickeln.
Sicherheit und Vision Zero
Zusätzlich ist der schnelle und standardgerechte Ausbau der Infrastruktur des Umweltverbundes unabdingbar um die Sicherheit, insbesondere der schwächeren Verkehrsteilnehmenden, also vorrangig Fahrradfahrende und Fußgänger*Innen, zu gewährleisten. Damit die Vision Zero (dem Bestreben nach einer Verkehrsinfrastruktur ohne Verkehrstote) erreicht werden kann, muss dabei zum Schutz der Radfahrenden ein Ausbau der Radinfrastruktur entsprechend den offiziellen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen Radinfrastruktur höchste Priorität genießen. Dies manifestiert sich insbesondere auch darin, dass Sichtbeziehungen Beachtung finden, Gebiete mit Tempo 30 ausgebaut werden und eine Änderung im Verhalten und Selbstverständnis aller, insbesondere der motorisierten, Verkehrsteilnehmenden vorangetrieben wird.
Durch die Umsetzung der genannten Maßnahmen können wir gemeinsam als Stadt auf eine sozial- und klimagerechte Mobilität in Berlin hinarbeiten.
Antrag 181/II/2024 Radwegführungen verbessern, Kollisionen und Konflikte auf Kreuzungen vermeiden
24.10.2024Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats setzen sich dafür ein, die Leitlinien hinsichtlich der Radwegmarkierungen auf Kreuzungen derart zu ändern, dass der Radverkehr nicht scheinbar obligatorisch auf den Radstreifen auf dem Gehweg geleitet wird.
Antrag 180/II/2024 Radschnellverbindungen weiter umsetzen
24.10.2024Die SPD-Mitglieder im Senat und die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Planungen für die Radschnellverbindungen unter Berücksichtigung des Beschlusses „Naherholungsgebiete zu stärken und für Bürgerinnen und Bürger erhalten“ ohne Unterbrechungen weitergeführt werden und ein Baubeginn ab spätestens 2026 sichergestellt wird.