Die SPD Berlin setzt sich dafür ein, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) und die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU), für die Planung der neuen Stadtquartiere und Entwicklung der Großen Wohnungsbaupotentiale des Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen 2040, jeweils gemeinsame Projektgruppen bilden, um eine einheitliche und gleichzeitige Umsetzung des Wohnungsneubaus mit der erforderlichen verkehrlichen Erschließung zu gewährleisten.
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Antrag 32/II/2024 Inklusion ist die neue Normalität - Barrierefrei Wohnen in Berlin
23.10.2024Der Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen wird aufgefordert, ein Fachgremium „Initiative für Barrierefrei Wohnen“ in Berlin einzuberufen, das konkrete Maßnahmen für barrierefreien Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in Berlin entwickelt.
Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus wird aufgefordert, die Erarbeitung dieser Maßnahmen zu unterstützen. Zusätzlich sollen auch Menschen mit Behinderungen bzw. ihre Selbstvertretungen als ExpertInnen in eigener Sache einbezogen werden.
Die Initiative „Barrierefrei Wohnen in Berlin“ soll Inklusion und Barrierefreiheit in allen Bereichen der Stadtentwicklungsplanung, der Bau- und Verkehrsplanung, der Architektur, der Weiterentwicklung technologischer Verfahren und nicht zuletzt auch in der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften in diesen Bereichen als selbstverständlichen Standard verankern und dafür sorgen, dass Barrierefreiheit von Anfang an umfassend in alle Planungen einbezogen wird. Dazu gehört auch der Ausbau der Beratungsstellen „Barrierefrei Bauen“ in der Architektenkammer Berlin.
Die Initiative und die dort erarbeiteten Maßnahmen sollen in den Berliner Maßnahmeplan „Berlin inklusiv“ zur Umsetzung der UN-BRK aufgenommen werden.
Wir begrüßen, dass für die seit dem 1.1.2022 vorgesehene Fachstelle Barrierefreiheit und für angemessene Vorkehrungen gerade sondiert wird, welche Beratungsstellen es im Land Berlin zum Thema Barrierefreiheit bereits gibt. Wir begrüßen ebenfalls eine Zusammenarbeit der einzurichtenden Fachstelle mit den bestehenden Stellen.
Antrag 31/II/2024 Missbräuchlichen Eigenbedarfskündigungen vorbeugen und Mieterschutz stärken
23.10.2024Die SPD-Abgeordnetenhausfraktion und die Berliner Landesgruppe der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich entsprechend ihrer Zuständigkeiten für die Einführung bzw. Anpassung von gesetzlichen Regelungen zur Stärkung von Mieter:innen gegenüber privaten Eigentümer:innen einzusetzen:
1. Die in Berlin geltende Kündigungssperrfrist von zehn Jahren bei Wohnungsumwandlungen z.B. eines Miethauses in Eigentumswohnungen gem. § 577a und Landesverordnung („Kündigungsschutzklausel-Verordnung“) ist auch auf Fälle anzuwenden, bei denen ein Wechsel von einem privaten zu einem anderen privaten Eigentümer stattfindet.
2. Die Frist zum Auszug nach einer Kündigung wegen Eigenbedarf gem. § 573c BGB von derzeit drei bis neun Monaten (in Abhängigkeit der Mietdauer) wird in Gebieten mit angespannter Wohnungslage auf grundsätzlich mindestens zwölf Monate verlängert.
3. Der § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist insofern neu zu fassen, als dass der zur Eigenbedarfsklage berechtigte Personenkreis klar definiert und auf den Eigentümer selbst sowie Verwandte ersten Grades begrenzt wird.
4. Eine Meldepflicht für Eigentümer:innen an geeigneter zentraler Stelle zur Erfassung der tatsächlichen Anzahl von Eigenbedarfskündigungen wird eingeführt.
Antrag 20/II/2024 Integration in den Arbeitsmarkt vorantreiben, Finanzierung der Berufssprachkurse sicherstellen
23.10.2024Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Bundestages setzen sich für eine auskömmliche Finanzierung der Berufssprachkurse über BAMF und Agentur für Arbeit ein, um Initiativen wie den Jobturbo weiter zu unterstützen.
Antrag 23/II/2024 Die T&M GmbH in die Stiftung Deutsches Technikmuseum integrieren
23.10.2024Die SPD-Fraktion und die SPD-Senator:innen werden aufgefordert, die Entscheidung des Abgeordnetenhauses vom August 2021 weiter zu unterstützen und voranzutreiben, welche die Auflösung der T&M GmbH und die Integration in die Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin, inklusive aller Dienstleistungen und Mitarbeitenden vorsieht.
