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Antrag 45/II/2015 Unterstützung der Empfehlungen des „Runden Tisches Berlin - Stettin“

16.10.2015

Die SPD Berlin unterstützt die Vorschläge und Hinweise des deutsch-polnischen „Runden Tisches Stettin“ in den Nichtregierungsorganisationen der Zivilgesellschaft (einschließlich Universitäten und Kultureinrichtungen) der nur 120 km auseinanderliegenden Metropolen zusammenarbeiten:

 

  • Polnischen Beschriftungen bzw. Erläuterungsmaterialien in polnische Sprache sind in wichtigen Museen von Berlin anzubieten
  • das Kulturangebot von Berlin in Stettin stärker zu bewerben.
  • Die Zusammenarbeit zwischen den Universitäten von Berlin und Stettin und der gegenseitige Wissenstransfer sind z.B. durch ERASMUS-Vereinbarungen und Anerkennung von Leistungen insbesondere von binationalen Promotionen zu verbessern und die Berührungspunkte im Bereich der Politikwissenschaft, und der Verkehrswissenschaft (Logistik, Nautik und Meereswissenschaft) zu nutzen.
  • Die polnische Sprachkompetenz der Berliner ist durch ein verstärktes Angebot der polnischen Sprache in Berliner Schulen, Hochschulen und Volkshochschulen zu verbessern.

 

Die SPD Senatoren und die SPD Fraktion werden aufgefordert, auch im Sinne der Umsetzung der „Kolberger Erklärung“ der SPD Abgeordnetenhausfraktion hier bei den zuständigen Senatsverwaltungen initiativ zu werden.

(LPT II/2015: Überwiesen an FA II – EU-Angelegenheiten)

Antrag 41/II/2015 Integration und Chancengleichheit beginnt mit Bildung – für eine Stärkung der Willkommensklassen

16.10.2015

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, die Berliner Schulen entsprechend den Anforderungen zusätzlich auszustatten, um neuhinzugewanderten Schülerinnen und Schüler in Willkommensklassen kurzfristig angemessen aufnehmen und eingliedern zu können.

 

Dabei wird insbesondere auf folgende Aspekte geachtet:

  1. Erfüllung der Schulpflicht – Unterricht für Schülerinnen und Schüler ab dem ersten Tag
    • Die Schulpflicht und das Recht auf Unterricht gilt für alle Kinder in Deutschland, auch wenn noch ungeklärt ist, ob sie und ihre Familien in Berlin und Deutschland bleiben können. Unterricht wird den Schülerinnen und Schülern ab dem ersten Tag gewährt.
    • Für die notwendige Bereitstellung der Unterrichtsräume und der personellen Ausstattung der Schulen werden seitens des Senats die notwendigen finanziellen Mittel unverzüglich bereitgestellt.
  2. Räumliche Kapazitäten für Willkommensklassen
    • Die zusätzliche Aufnahme von 800 geflüchteten Schulkindern in diesem Jahr macht die schnelle Bereitstellung von zusätzlichen Lehrräumen notwendig. Ergänzungsbauten müssen deswegen schneller als bisher vorgesehen bereitgestellt werden.
    • Wir lehnen die Einrichtung von Schulklassen in Aufnahmeeinrichtungen ab – unsere Schulen sind unsere zentralen Bildungsorte.
  3. Personalsituation für Willkommensklassen
    • Für den kontinuierlichen Zuzug von Geflüchteten und den Bedarf an mehr Willkommensklassen werden neue Lehrkräfte eingestellt. Die personelle Ausstattung der Willkommensklassen geht dabei nicht auf Kosten der Ausstattung der regulären Klassen.
    • Es wird eine sofortige breit angelegte Qualifizierungsinitiative zur Versorgung mit Fachkräften für Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache gestartet, um Lehrende aller Schulformen in Willkommensklassen einsetzen zu können.
    • Willkommensklassen werden aufgrund der hohen Anforderungen an Integration, Hilfe beim Ankommen in der neuen Heimat und Traumabewältigung mit angemessenen Stundenkontingenten für SozialpädagogInnen ausgestattet.
    • Bezahlung für Fachkräfte für Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache, die in den Willkommensklassen eingesetzt werden, wird von E6 den der anderen Schulformen angeglichen.

 

Antrag 40/II/2015 Vereinfachter/gleichberechtigter Zugang zum Hochschulstudium für Geflüchtete

16.10.2015

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus dazu auf, folgende Ziele umzusetzen:

 

  1. Der Ausländerbehörde wird untersagt, Asylsuchenden pauschal ein Studium zu verweigern und Antragsdokumente mit einem Stempel „Studium nicht gestattet“ zu versehen.
  2. Jeder anerkannte Asylbewerber ist ab dem Tag der Anerkennung grundsätzlich hochschulzugangs- und BAföG-berechtigt. Alle Einkommensanforderungen für die Aufnahme eines Hochschulstudiums sowie die zurzeit bestehende Mindestaufenthaltsdauer von 15 Monaten für den BAföG-Zugang entfallen.
  3. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wirbt bei Berliner Hochschulen dafür, bei der Prüfung der Studierfähigkeit (Abitur-Zeugnisse, Hochschulzugangsberechtigung im Herkunftsland) erprobte Testverfahren wie TestAS einzusetzen.
  4. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft unterstützt die Berliner Hochschulen dabei, die sprachlichen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums durch Vorkurse oder studienbegleitende Deutschkurse in den ersten Semestern zu schaffen.
  5. Geflüchtete werden nicht der an  Berliner Hochschulen bestehenden Maximalquote von  5 % für ausländische Studierende zugerechnet.
  6. Dazu müssen flankierende Maßnahmen wie studienvorbereitende Maßnahmen sowie studienbegleitende Sprachkurse eingeführt werden.

 

Antrag 37/II/2015 Kita-Plätze auch für geflüchtete Kinder schaffen!

16.10.2015

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf, weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass geflüchtete Kinder Kindertagesstätten besuchen können. Auch sie haben ein Anrecht auf eine Betreuung in einer Kindertagesstätte.

Antrag 36/II/2015 Qualifizierung von KITAs im Umgang mit traumatisierten Flüchtlingskindern

16.10.2015

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf, das Sozialpädagogische Fortbildungszentrum Berlin-Brandenburg (SFBB) darin zu unterstützen, Weiterbildungen zur Sensibilisierung der pädagogischen Fachkräfte in KITAs im Umgang mit traumatisierten Flüchtlingskindern ins Fortbildungsprogramm aufzunehmen. Erzieher*innen sollen somit die Möglichkeit bekommen, freiwillig diese Schulungen in Anspruch zu nehmen. Die Schulungen sind als Arbeitszeit anzurechnen. Die Sensibilisierung ersetzt keine psychologische Trauma-Therapie.