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Antrag 44/I/2018 Sozialverträgliche Entsorgungsmöglichkeiten für Sperrmüll schaffen

30.04.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich für die Wiedereinführung von kostenlosen Sperrmüllabholungen für Privathaushalte einzusetzen. Beispielhaft könnte dabei die in anderen Städten bewährte Praxis sein, in denen jeder Haushalt zwei Sperrmüllkarten erhält. Diese berechtigen dazu, zweimal jährlich zwei Kubikmeter oder einmal jährlich vier Kubikmeter Sperrmüll vom kommunalen Entsorger kostenlos abholen zu lassen.

 

Zudem mögen sich die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und im Abgeordnetenhaus dafür stark machen, dass die BSR Privathaushalten zusammen mit diesen Sperrmüllkarten eine Liste mit Kontaktdaten von karitativen Organisationen zukommen lässt, die noch brauchbare Gegenstände kostenfrei abholen. Aushänge mit diesen Kontaktdaten sollten den Hausverwaltungen und Immobilienbesitzer*innen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Im Gegenzug sollten sie dazu verpflichtet sein, diese im Haus oder den Müllräumen auszuhängen.

Antrag 171/I/2018 Regelungslücke im IFG zur Flucht des Staates ins Privatrecht in Kernbereichen der Daseinsvorsorge schließen!

30.04.2018

Landeseigenen Unternehmen soll es nicht mehr länger gestattet werden, sich dem Anwendungsbereich des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zu entziehen, selbst wenn sie sich vollständig in der Hand des Landes Berlin befinden bzw. unternehmerische Entscheidungen allein vom Land Berlin getroffen werden. Die sozialdemokratischen Mitglieder von Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, gesetzgeberisch entsprechend tätig zu werden.

 

Hierzu wird das IFG Berlin dahingehend ergänzt, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes auf öffentliche Stellen auch Private – insbesondere juristische Personen des Privatrechts – umfasst, an denen die öffentliche Hand zu mehr als 50 % beteiligt ist.

Antrag 36/I/2018 Arbeitsplätze in der Insolvenz sichern

30.04.2018

Die SPD-Bundestagsfraktion und die Landesregierungen mit sozialdemokratischer Beteiligung werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Ziele der Insolvenzordnung in § 1 InsO so gefasst werden, dass bei Unternehmen auch deren Sanierung und der damit verbundene Erhalt von Arbeitsplätzen als Verfahrensziele im Gesetz verankert werden.

Antrag 117/I/2018 Arbeitnehmervertreter in Gläubigerausschüsse einsetzen

30.04.2018

Die SPD-Bundestagsfraktion und die Landesregierungen mit sozialdemokratischer Beteiligung werden aufgefordert, die Mitarbeit von Arbeitnehmervertretern in nach der Insolvenzordnung zu bildenden – vorläufigen – Gläubigerausschüssen abzusichern, indem sichergestellt wird, dass diesen Ausschüssen immer Arbeitnehmervertreter angehören. Die diesbezügliche „Soll“-Vorschrift im Gesetz ist in eine „Muss“-Vorschrift umzuwandeln. Zudem ist klarzustellen, dass Arbeitnehmervertreter auch dann dem Gläubigerausschuss angehören müssen, wenn die Arbeitnehmer keine Gläubiger im technischen Sinne sind. Die Arbeitnehmervertreter sind durch eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zu Lasten der Masse gegen Haftungsrisiken abzusichern.

Antrag 137/I/2018 Gesetzliche Krankenkasse für Berliner Beamte öffnen

30.04.2018

Während Berlin seinen in der Privaten Krankenversicherung (PKV) versicherten Beamten Beihilfe zahlt, müssen gesetzlich (GKV) Versicherte ihre Beiträge komplett alleine bestreiten, ohne jede finanzielle staatliche Unterstützung.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus werden deshalb aufgefordert, es den Berliner Landesbeamtinnen und Landesbeamten vergleichbar dem aktuellen Gesetzentwurf des Hamburger Senats zu ermöglichen, bei bestehendem Beamtenverhältnis ohne finanzielle Nachteile aus der PKV in die GKV zu wechseln oder sich zu Beginn der Berufslaufbahn für die GKV zu entscheiden, ohne hierbei im Vergleich zum PKV-Beihilfesystem finanzielle Nachteile zu erleiden.

 

Dabei soll auf Antrag an Stelle der Beihilfen eine Pauschale gewährt werden, wenn Beihilfeberechtigte freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in entsprechendem Umfang in einer privaten Krankenversicherung versichert sind und ihren Verzicht auf ergänzende Beihilfen erklären. Die Pauschale bemisst sich nach der Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags, bei privater Krankenversicherung jedoch höchstens nach dem hälftigen Beitrag einer Krankenversicherung im Basistarif und wird monatlich zusammen mit den Bezügen gewährt. Beiträge für berücksichtigungsfähige Angehörige, deren Aufwendungen nicht beihilfefähig sind, werden bei der Bemessung der Pauschale nicht berücksichtigt.

 

Bei einem Wechsel aus der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung in ein Versicherungsverhältnis in der privaten Krankenversicherung oder umgekehrt oder bei Änderung des Krankenversicherungsumfangs wird die Pauschale höchstens in der vor der Änderung gewährten Höhe gewährt.