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Antrag 133/II/2024 Erhebung einer zweckgebundenen Sondernutzungsgebühren zur Förderung der Obdachlosenhilfe bei Großveranstaltungen

24.10.2024

Der Senat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass bei profitorientierten Großveranstaltungen, die eine Räumung von öffentlichen Plätzen zur Folge haben, ein Anteil von 5 % der Sondernutzungsgebühren, die die Veranstalter an die Bezirke entrichten müssen, für soziale Projekte verwendet wird. Diese Mittel sollen in den Haushalt des Bezirks für Projekte der Sozialen Wohnhilfe, Straßensozialarbeit sowie Präventionsarbeit eingestellt werden. Zur Sicherstellung der Transparenz und Nachverfolgbarkeit wird ein eigener Haushaltstitel geschaffen.

 

Die so eingestellten Mittel sind zweckgebunden für folgende Bereiche zu verwenden:

  1. Bereitstellung langfristiger Wohnlösungen für obdachlose und wohnungslose Menschen.
  2. Bau und Erhaltung von Notunterkünften, um die Versorgungskapazitäten zu stärken.
  3. Unterstützung von Programmen zur sozialen Reintegration und Prävention von Obdachlosigkeit.

 

Antrag 124/II/2024 Aufbau einer dritten Säule für eine altersgerechte Verwaltung

24.10.2024

In Berlin leben derzeit ca. 1 Mio. ältere Menschen. Die Tendenz ist deutlich ansteigend. Angesichts der älter werdenden Gesellschaft werden zukünftig verstärkt notwendige Differenzierungen bei Verwaltungsdienstleistungen vorgenommen werden müssen.

 

Senatsverwaltungen und Bezirke werden aufgefordert, im Zuge der Verwaltungsreform bei ihren Verwaltungsdienstleistungen für eine altersgerechte Verwaltung stärker in drei idealtypische Zielgruppen zu differenzieren und den Zugang und ihr Verwaltungshandeln entsprechend auszurichten. Diese sind: Die jungen Alten, Betagte und Hochbetagte.

 

Die jungen Alten umfassen überwiegend die Altersgruppe von 60 bis 70. Jahre. Sie sind charakterisiert durch eine höhere Affinität zur Nutzung digitaler Angebote, wohnen meistens zuhause und sind in der Regel nicht oder wenig mobilitätseingeschränkt.

 

Für diese Zielgruppe wird der Zugang in der ersten (Bürgerämter) und in der zweiten Säule (Online Services) optimiert. Diese müssen zusätzlich barrierefrei ausgestaltet werden.

 

Die Konzentration auf diese beiden Säulen des Zugangs und des Angebots an Verwaltungsdienstleistungen entspricht oftmals nicht der Lebenswirklichkeit älterer Menschen. Deshalb lautet der Leitsatz für eine altersgerechte Verwaltung: Wenn die Gesellschaft aufgrund 16 des demographischen Wandels immobiler wird, muss die öffentliche Verwaltung als Dienstleister mobiler werden.

 

Für Betagte und Hochbetagte wird in Berlin eine dritte Säule des Zugangs und des Angebots für eine altersgerechte Verwaltung aufgebaut. Sie zeichnet sich durch Dezentralität und Differenzierung aus.

 

Betagte ältere Menschen finden sich idealtypisch in der Altersgruppe 70 bis 80. Sie wohnen mehrheitlich noch zuhause. Ein wachsender Teil von ihnen kämpft aufgrund seines Gesundheitszustandes mit mittleren Mobilitätseinschränkungen oder nimmt häufig ambulante Pflegedienste in Anspruch. Ein erheblicher Teil von ihnen ist nicht in der Lage oder nicht willens/fähig, digitale Dienstleistungen zu nutzen.

 

Für die betagten älteren Menschen werden Beratung und Antragstellung für Verwaltungsdienstleistungen in der neuen dritten Säule an leicht erreichbaren Orten zeitweise bereitgestellt,

Dies sind beispielsweise Seniorenbegegnungsstätten, Nachbarschaftszentren, Stadtteilbibliotheken vor Ort.

In Frage kommen könnte auch der Einsatz mobiler Verwaltungsbusse, die insbesondere die Stadtrand-Ortsteile regelmäßig bedienen.

Weil die öffentliche Verwaltung ihre Dienstleistungen an diesen Standorten mobil anbietet, sollten vermehrt „Digitale Bürgerkoffer“ angeschafft werden.

Damit es nicht zu einer vollständigen Substitution der Bürgeramtstermine kommt, sollten vorrangig Betagte und Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis diese wohnortnahen Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können.

Perspektivisch sollte analysiert werden, inwieweit die Unterstützung bei Beratung und Antragstellung durch ehrenamtliche Verwaltungslotsen (ehemalige Verwaltungsbeschäftigte) wohnortnah erfolgen kann. Das Konzept der Versicherungsältesten könnte hier Pate stehen.

 

Hochbetagte ältere Menschen finden sich in der Altersgruppe 80 Plus. Ihre wesentlichen Merkmale sind: sie sind eher im Pflegeheim als die Betagten, sind hochgradig mobilitätseingeschränkt und weisen eine sehr geringe Affinität zu digitalen Angeboten auf. Hauptsächlich für die Zielgruppe der Hochbetagten werden in der dritten Säule Hausbesuche beispielsweise in Pflegeheimen etc. angeboten. Zum Einsatz kommen könnte hier ein Kleinbus, der mit dem digitalen Bürgerkoffer ausgestattet ist.

Der Aufbau der dritten Säule für eine altersgerechte Verwaltung erfolgt durch Pilotprojekte in ausgewählten Bezirken bis zum Jahre 2026. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats erstatten dem Landesparteitag Bericht über die Umsetzung.

Antrag 116/II/2024 Den Ausbau der Antidiskriminierungsberatung fortführen – den Koalitionsvertrag umsetzen

24.10.2024

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie des Berliner Senats auf, sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass zur Fortführung des Förderprogramms respekt*land die erforderlichen Gelder bereitgestellt werden. Dabei soll eine Aufstockung der Mittel im Vergleich zum aktuellen Förderjahr das Ziel sein, da die Überführung in eine Verstetigung erfahrungsgemäß mit höheren Aufwänden einhergeht.

 

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass sie „mit den Ländern […] das Netzwerk zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen gegen Diskriminierung flächendeckend ausbauen und nachhaltig finanzieren [will]“. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat zu diesem Zweck das Förderprogramm respekt*land aufgelegt, über das seit zwei Jahren 36 Projekte finanziert werden, durch die dieser Ausbau realisiert wird. Im Haushaltsentwurf für 2025 sind bisher keine Gelder vorgesehen, um das zur Verstetigung der Projekte vorgesehene dritte Jahr zu finanzieren.

Antrag 114/II/2024 Verringerung von Angsträumen und Erhöhung der Sicherheit im öffentlichen Personennahverkehr

24.10.2024
  • Der Senat wird aufgefordert, sich weiterhin, insbesondere im Rahmen der Erarbeitung einer Landesstrategie für queere Sicherheit, für die Verringerung von Angsträumen und die Erhöhung der Sicherheit für alle Menschen im öffentlichen Nahverkehr einzusetzen und die Budgets dafür zu erhöhen.
  • Dabei ist darauf zu achten, dass ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt wird, der nicht nur auf die Ahndung von Straftaten ausgerichtet ist, sondern auch alle sozialen, gesundheitlichen und psychologischen Unterstützungsangebote bereithält, um langfristig nachhaltige Lösungen zu schaffen.
  • Insbesondere an Haltestellen des S- und U-Bahnverkehrs, die in oder in der Nähe von kriminellen Schwerpunktorten liegen, sind mit einer ständigen Präsenz von Polizei und Sicherheitskräften auszustatten.
  • Das hierbei eingesetzte Personal soll gesondert geschult und sensibilisiert werden für die besonderen Anforderungen (z.B. Verhinderung von Racial Profiling u.a.) die es an diesen Orten gibt.
  • Personal soll insbesondere während der Hauptbetriebszeiten, also sowohl zu Zeiten des morgendlichen und nachmittaglichen Berufsverkehrs als auch zu Zeiten des abendlichen Ausgehverkehrs, eingesetzt werden, sodass die Nutzung der Bahnhöfe inklusive der Zugangswege als auch das Warten auf einen Zug ohne Angst und Übergriffe erfolgen kann. Insbesondere auch die Zugänge zu diesen Bahnhöfen müssen ständig darauf kontrolliert werden, damit Fahrgäste diese Wege ohne Behinderung oder Bedrohung nutzen können.

 

Antrag 112/II/2024 Queere Subkultur schützen - Nollendorfkiez für die Zukunft sichern!

24.10.2024

Wir fordern die SPD-Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses, die SPD-Mitglieder des Senats und die SPD-Mitglieder der Bundestagsfraktion dazu auf, sich bei der Kultusminister*innenkonferenz dafür einzusetzen, dass der Berliner Regenbogenkiez rund um den Nollendorfplatz als Weltkulturerbe geschützt und ein entsprechender Vorschlag im Jahr 2025 auf die Tentativliste aufgenommen wird, damit er sobald wie möglich bei der UNESCO eingereicht bzw. nominiert wird.

 

Die Stadt Berlin muss darüber hinaus alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um den Regenbogenkiez zu schützen und zu erhalten.