- Der Senat wird aufgefordert, sich weiterhin, insbesondere im Rahmen der Erarbeitung einer Landesstrategie für queere Sicherheit, für die Verringerung von Angsträumen und die Erhöhung der Sicherheit für alle Menschen im öffentlichen Nahverkehr einzusetzen und die Budgets dafür zu erhöhen.
- Dabei ist darauf zu achten, dass ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt wird, der nicht nur auf die Ahndung von Straftaten ausgerichtet ist, sondern auch alle sozialen, gesundheitlichen und psychologischen Unterstützungsangebote bereithält, um langfristig nachhaltige Lösungen zu schaffen.
- Insbesondere an Haltestellen des S- und U-Bahnverkehrs, die in oder in der Nähe von kriminellen Schwerpunktorten liegen, sind mit einer ständigen Präsenz von Polizei und Sicherheitskräften auszustatten.
- Das hierbei eingesetzte Personal soll gesondert geschult und sensibilisiert werden für die besonderen Anforderungen (z.B. Verhinderung von Racial Profiling u.a.) die es an diesen Orten gibt.
- Personal soll insbesondere während der Hauptbetriebszeiten, also sowohl zu Zeiten des morgendlichen und nachmittaglichen Berufsverkehrs als auch zu Zeiten des abendlichen Ausgehverkehrs, eingesetzt werden, sodass die Nutzung der Bahnhöfe inklusive der Zugangswege als auch das Warten auf einen Zug ohne Angst und Übergriffe erfolgen kann. Insbesondere auch die Zugänge zu diesen Bahnhöfen müssen ständig darauf kontrolliert werden, damit Fahrgäste diese Wege ohne Behinderung oder Bedrohung nutzen können.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme des Senats 2026:
Am 24.03.2026 beschloss der Senat die „Berliner Landesstrategie für queere Sicherheit und gegen Queerfeindlichkeit“. Die Zielstellung der Landesstrategie ist es, die kritische Auseinandersetzung mit Queerfeindlichkeit in Berlin zu vertiefen sowie die Sicherheit von LSBTIQ+ Personen und queeren Communitys vor Hasskriminalität, vorurteilsmotivierter Gewalt und Diskriminierung in Berlin im Rahmen einer strategischen Planung und Umsetzung zu stärken und zu verbessern.
Die Landesstrategie basiert auf den Resultaten des Beteiligungsprozesses, in dessen Rahmen von Juni 2024 bis August 2025 Vertretungen aus Zivilgesellschaft, Verwaltung und Politik in 15 handlungsfeldspezifischen Arbeitsgruppen zusammenarbeiteten. Sie tagten jeweils zweimal im Rahmen halbtägiger Beteiligungswerkstätten und erarbeiteten zunächst zentrale Herausforderungen und Zielstellungen. Dann entwickelten sie Vorschläge für konkrete Maßnahmen zur Zielerreichung. Zuvor hatte sich der Runde Tisch „Schutz vor queerfeindlicher Hasskriminalität“ auf strategische Zielstellungen und thematische Kernbereiche verständigt, zu denen in zahlreichen zugeordneten Handlungsfeldern Maßnahmen zur Zielerreichung formuliert wurden. Die vorliegende Berliner Landesstrategie ist in sieben Zielstellungen sowie vier Kernbereiche unterteilt:
Zielstellungen
-Queere Personen und Einrichtungen der queeren Communitys erfahren Solidarität und Schutz angesichts queerfeindlicher Bedrohungen.
-LSBTIQ+ Einrichtungen und Strafverfolgungsbehörden arbeiten kooperativ und vertrauensvoll zusammen, um Queerfeindlichkeit entgegenzutreten.
-Wissen zu und Aufmerksamkeit für Queerfeindlichkeit prägen Alltag und Miteinander in der Stadtgesellschaft.
-Mehrfachzugehörigkeiten und Intersektionalität sind Kerngedanken und -merkmale queerer Sicherheit.
-Die Bekämpfung von Queerfeindlichkeit ist eine gesamtstädtische Aufgabe.
-Betroffenenperspektive und Community-Empowerment sind zentrale Säulen queerer Sicherheit.
-Prävention als strategische Priorität und kooperative Orientierung der Arbeit gegen Queerfeindlichkeit.
Kernbereiche
-Sicherheit für die queeren Communitys
-Queere Sicherheit in öffentlichen Räumen
-Schutz vor Queerfeindlichkeit in allen Lebensphasen
-Sicheres Zusammenleben in vielfältigen Gemeinschaften
Die Ansprechperson Queeres Berlin hat in den Jahren 2024 bis 2026 Kampagnen durchgeführt oder fachlich begleitet, um die allgemeine Anzeigebereitschaft bei queerfeindlichen Gewalttaten zu erhöhen.
-So wurde mit der Kampagne „WTF is Ines?“ und „WTF is Marc?“ gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Berlin darauf hingewiesen, dass die Anzeigeerstattung und Beratung bei queerfeindlichen Gewalttaten auch bei den LSBTQIA* Ansprechpersonen der Staatsanwaltschaft Berlin möglich ist.
-Die Kampagne „Nur 48 Stunden“ im Berliner Fenster der U-Bahn erinnerte Fahrgäste bereits im Winter 2024/25 daran, dass die Videoaufnahmen der BVG innerhalb von 48 Stunden nach einer Tat durch Erstattung einer Anzeige gesichert werden müssen. Zwischenzeitlich wurde die Sicherung auf 72 Stunden verlängert.
Überweisungs-PDF:
