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Antrag 92/II/2018 Digitaler Wandel auch in den Schulen – Verbesserung der Medienkompetenz von Schüler*innen in der Sekundarstufe I

12.10.2018

Die sozialdemokratische Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Informatik landesweit für alle Schüler*innen für zwei Jahre in der Sekundarstufe I verpflichtend angeboten wird. Informatik muss als ein Teil der Allgemeinbildung angesehen werden. Daher sollten allen Schüler*innen im Rahmen des obligatorischen Informatikunterrichts Grundlagen im Umgang mit Standardsoftware (Textverarbeitung, Präsentation, Tabellenkalkulation, E-Mail, Bildbearbeitung etc.) vermittelt werden.

 

Außerdem fordern wir die sozialdemokratische Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats auf, sich dafür einzusetzen, dass relevante Aspekte der Medienerziehung, welche in den Rahmenlehrplänen aller geeigneten Schulfächer integriert wurden, auch im Unterricht endlich umgesetzt werden. Dabei sollen adäquate Methoden der Beschaffung und Nutzung valider Information und des Umgangs mit Quellen vermittelt werden. Schüler*innen sind für Aspekte wie Persönlichkeitsrechte, Urheberrechtsverletzungen und eine kritische Auseinandersetzung mit Falschmeldungen zu sensibilisieren. Ziel muss es sein, sie zu einer anforderungsgerechten und rechtskonformen Arbeitsweise zu befähigen. Auch die Gefahren des Cybermobbings und die Bedeutung des Datenschutzes sollten an geeigneter Stelle thematisiert werden. Der Schutz vor Internetkriminalität, Trojanern und Viren ist zu behandeln.

 

Zusätzlich muss an allen Schulen im Rahmen von Informatikkursen beispielsweise im Wahlpflichtunterricht über Grundlagen der Anwendung von Standardsoftware hinaus die Möglichkeit bestehen, Grundkenntnisse der Programmierung zu erlernen. Darüber hinaus können die Schulen hierzu weitere Angebote etwa im Rahmen schuleigener Arbeitsgemeinschaften schaffen.

 

Für den Unterricht ist der Einsatz freier Software besonders sinnvoll, da diese ohne Lizenzkosten von Schulen und Schüler*innen genutzt werden kann.

 

Um die geforderte Verbesserung der Medienkompetenz von Schüler*innen zu realisieren, müssen das Abgeordnetenhaus und der Berliner Senat die Voraussetzungen für eine entsprechende Befähigung der Lehrkräfte schaffen. Ferner sind den Bezirken die Mittel für die erforderliche Digitalisierung aller Schulen sowie für die notwendige technische Ausstattung der Unterrichtsräume zur Verfügung zu stellen.

Antrag 185/II/2018 Angebot im ÖPNV deutlich verbessern

12.10.2018

Die sozialdemokratische Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat werden aufgefordert, sich für die schnellstmögliche Umsetzung der im Nahverkehrsplan 2019-2023 vorgesehenen Maßnahmen zur Angebotsverbesserung und Kapazitätssteigerung im ÖPNV insbesondere bei der Verdichtung der Takte und dem Einsatz längerer Fahrzeuge bzw. von mehr Wagen einzusetzen.

 

Hierzu sind unverzüglich die nötigen Maßnahmen

  • zur Planung der hierfür nötigen Mittel beim Haushalt,
  • zur Fahrzeugbeschaffung (u.a. Einleitung von Ausschreibungsverfahren) mit nötigen Reserven
  • und zur Stellenschaffung, Gewinnung und Ausbildung bzw. Schulung des nötigen Personals
  • sowie zum Ausbau der Infrastruktur (sowohl Infrastruktur der Streckennetze insbes. der Signaltechnik als auch Ausbau der Werkstattkapazitäten bzw. Kapazitäten der Betriebshöfe)

einzuleiten bzw. für die S-Bahn bei den zuständigen Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG mit Nachdruck zu bestellen und einzufordern.

 

Antrag 143/II/2018 Image- und Aufklärungskampagne für die Freiwillige Feuerwehr

12.10.2018

Etwa 80% der Einsätze der Feuerwehr sind Rettungsdienste. Der Anteil der Rettungsdienste unter allen Einsätzen der Feuerwehr ist in den letzten Jahren massiv angestiegen. Dieser Anstieg ist nicht alleine durch das Wachstum Berlins zu erklären. Der Notruf der Feuerwehr 112 ist zuständig für lebensbedrohliche Situationen, bei denen schnelle Hilfe notwendig ist. Von 454.143 Einsätzen im Jahr 2016 entfallen 374.942 auf den Rettungsdienst. Die durchschnittliche Hilfszeit bei diesen Einsätzen liegt bei 9,54 Minuten. Leider sind unter den über die 112 abgesetzten Notrufen auch Einsätze, bei denen eine Soforthilfe nicht unbedingt notwendig ist, sondern ein Krankentransport oder ärztliche Hilfe zu Hause ausreichend wäre. Hierbei würde ein Anruf beim kassenärztlichen Bereitschaftsdienst, der ebenfalls deutschlandweit einheitlich unter der 116 117 erreichbar ist, den Notruf und die Einsatzkräfte der Feuerwehren entlasten. Ein weiterer Vorteil des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes stellt zudem die finanzielle Entlastung der Krankenkassen dar, die für den Notfalleinsatz ein Vielfaches mehr zahlen, als für einen Krankentransport.

 

In der Gesellschaft genießt die Feuerwehr einen hohen Stellenwert. Dennoch nimmt das Engagement in den Jugendfeuerwehren und Freiwilligen Feuerwehren stetig ab. Des Weiteren werden häufiger tätliche Übergriffe auf Rettungskräfte registriert. Beispiele von auf eine Notärztin geworfene voll gefüllte Glasflasche und eine mutwillige Beschädigung von Rettungswagen und Behinderung der Einsatzkräfte bei einer Re-animation eines Kindes sind hierbei nur die Spitze des Eisbergs. Eine Werbe- und Imagekampagne für das freiwillige Engagement in der Feuerwehr mit dem Hintergrund der Sicherung des städtischen Lebens soll einerseits Respekt und Achtung für die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr in der Gesellschaft schaffen und im Idealfall die Eintrittszahlen in die Freiwilligen Feuerwehren erhöhen.

 

Wir fordern deshalb die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats, die kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkassen auf

1)      eine Aufklärungskampagne zur Unterscheidung des Notrufs 112 und des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117 zu starten und das Thema auch in schulische Lehrinhalte aufzunehmen.

2)      eine Imagekampagne für die Jugendfeuerwehr und Freiwilligen Feuerwehr durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Antrag 133/II/2018 Für zusätzliche Unisexumkleidekabinen & Unisexduschen bei den Berliner Bäder-Betrieben – Badespaß kennt kein Geschlecht!

11.10.2018

Die Berliner Bäder-Betriebe sind der größte Bäderbetreiber Europas. Jährlich besuchen ungefähr 7 Millionen Menschen die Bäder der BBB. Umso mehr wird es Zeit für die BBB sich für alle Menschen zugänglicher zu machen. Was hierzu noch fehlt? Unisexumkleidekabinen und Duschen.

 

In den meisten Berliner Bädern gibt es Frauen- und Herrenumkleiden, sowie Duschen. Das Umziehen vor dem Schwimmen ist sehr intim und alle Menschen sollten sich dabei wohlfühlen. Nicht in allen Bädern sind abschließbare Umkleidekabinen für Einzelne vorhanden, was notwendigerweise dazu führt, dass sich alle zusammen umziehen. Doch gerade das stellt für viele Menschen eine Hürde da: Nicht nur für Menschen, die sich keinem Geschlecht zuordnen wollen, oder Trans*menschen, die unschlüssig sind, ob sie sich in der Umkleidekabine ihres „biologischen Geschlechts“ umziehen wollen oder des Geschlechtes, dessen sie sich zuordnen, ist das ein Problem. Dieser Missstand betrifft auch Menschen mit einer Behinderung und einer Begleitperson, die anderen Geschlechtes ist und Elternteile, die mit ihren Kindern Schwimmen gehen wollen und Kindern verschiedenen Geschlechts haben.

 

Die Schaffung von Unisexumkleidekabinen und Unisexduschen muss nicht zwingend einen Umbau von den Bädern bedeuten. In vielen Bädern sind die Umkleidekabinen nie voll ausgelastet, so dass immer mehrere Umkleidegänge geschlossen sind. Es wäre ein Leichtes, diese zu öffnen und als Unisexkabinen zu deklarieren. Die verursachten Kosten hierbei belaufen sich auf das anzubringende Schild. In einigen Bädern gibt es ebenso jeweils Frauen- und Mädchenduschen, genauso wie Jungen- und Herrenduschen. Meistens ist mindestens einer dieser Duschräume ungenutzt. Wie bei den Kabinen wäre hier eine Umsetzung schon durch eine neue Beschilderung gewährleistet. In Bädern, die jeweils nur einen Duschraum für Frauen und Männer haben, muss über eine alternative Lösung nachgedacht werden.

 

Bei jedweder Umbaumaßnahme und Umwidmung müssen jedoch weiterhin Schutzräume – insbesondere für Frauen* – gewährleistet werden.

 

Wir Jusos Berlin halten fest: Badespaß darf nicht vom Geschlecht abhängen, sondern muss für Alle möglich sein.

 

Daher fordern wir den Senat auf sich einzusetzen für:

  • Die Schaffung von zusätzlichen Unisexumkleidekabinen in allen Bädern der Berliner Bäder Betriebe
  • Die Schaffung von Unisexsduschen in allen Bädern der Berliner Bäderbetriebe ggf. durch Anbau weiterer Duschen.
  • in den Unisexduschen/Umkleidekabinen dürfen ausschließlich Einzelkabinen vorhanden sein

 

Beim Neubau oder bei Sanierungen von Bädern der Berliner Bäder Betriebe sollen sowohl Unisexumkleiden als auch Unisexduschen in die Planung miteinbezogen werden.

Antrag 154/II/2018 Mehr als nur ein Spiel - Lootboxes systematisch durch die Glücksspielaufsicht auf das Vorhandensein von Glücksspielelemente überprüfen lassen

11.10.2018

Im Laufe der letzten Jahre hat die Videospielbranche massiv an Bedeutung gewonnen. Die Umsätze dort sind inzwischen weit über denen von anderen Medien wie zum Beispiel dem Fernsehen. Im Zuge dieses massiven Zuwachses wird auf Seiten der Entwickler*innen auch fleißig daran gearbeitet, mit möglichst vielen Aspekten dieser Spiele den Profit der Unternehmen zu maximieren. Ein immer bedeutsamerer Teil geht dabei auf die sogenannten „Lootboxes“ zurück. „Lootboxes“ bezeichnen dabei im Spiel erhältliche Elemente, bei denen der Inhalt, der der Nutzer*in ausgespuckt wird, rein zufällig bestimmt wird. Die Nutzer*in hat somit keinerlei Einfluss auf die „Preise“, die sie im Zuge dieser Transaktion zugesprochen bekommt.  Damit bedienen sie sich des Prinzips des klassischen Glücksspiels, bei dem Gewinn oder Verlust ebenfalls nicht durch die Spieler*in kontrollierbar sind.

 

Zwar können diese „Lootboxes“ manchmal auch direkt mit der Währung innerhalb des Spieles gekauft werden und es entsteht dadurch keine Gefahr eines finanziellen Verlustes, oft bietet sich jedoch auch die Möglichkeit, diese in Form von Geld zu erwerben. In manchen Fällen ist es sogar möglich, diese gar später auf einem digitalen Marktplatz für Geld in Form von Guthaben zu verkaufen. Dabei sind es besonders Minderjährige oder Suchtanfällige, die diesem Prinzip zum Opfer fallen und so in manchen Fällen leicht einen vierstelligen Betrag im Monat für „Lootboxes“ ausgeben. In vielen dieser Fälle führt dies wie bei einer „klassischen“ Spielsucht auch zu einer Abwärtsspirale, an deren Ende oft massive Schulden und die daraus resultierenden sozialen Folgen stehen.

 

Zwar wurde diese Thematik in bereits von der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten aufgegriffen, ob „Lootboxes“ gegen das Verbot von Kaufappellen an Kinder und Jugendliche verstoße. Diese Untersuchung führt allerdings an der eigentlichen Problematik vorbei. Die Problematik besteht primär darin, dass es für diese Art der Transaktion keinerlei Rechtsprechung gibt und damit auch keine juristische Literatur dies behandelt. Dies macht die Ausnutzung durch Publisher sehr einfach, da sie keinerlei juristische Konsequenzen zu fürchten haben. Andere Länder wie die Niederlande oder Belgien sind dort bereits weiter und haben bestimmte Formen von Lootboxes als Glückspiel eingestuft. Deshalb fordern wir folgende Maßnahmen, um die Unklarheiten bezüglich der Legalität solcher Angebote klären zu können:

 

  • Sämtliche für Echtgeld erwerbbaren Spielelemente, deren Inhalt und Umfang vom Zufall abhängig sind sollen durch das Bundesjustizministerium dahingehend überprüft werden, ob diese in bestimmten Formen  den Mechaniken des klassischen Glückspiels gleichen. Es soll eine Methode gefunden werden, diese zu regulieren.
  • Spiele, die In-Game-Zahlungen enthalten, sollen dahingehend grundsätzlich einer Altersfreigabeprüfung unterzogen werden. Alle Spiele, die In-Game-Zahlungen enthalten, sollen eine Altersfreigabe FSK18 erhalten

 

Die Definition von Glückspiel soll dahingehend überprüft werden, inwiefern sie die durch die Digitalisierung entstandenen Praktiken wie beispielsweise die angesprochenen „Lootboxes“ noch zeitgemäß ist. Sollte im Zuge dieser Untersuchung festgestellt werden, dass dies nicht der Fall ist, muss eine schnellstmögliche Überarbeitung entwickelt werden, die die Anforderungen der heutigen Zeit erfüllen kann.