22.09.2019
Beim Bürgerbeauftragten des Berliner Abgeordnetenhauses und Präzisierung der Aufgaben der*des Antidiskriminierungsbeauftragten
Wir fordern die Einrichtung eine Beschwerdestelle für Schule und Kita. Diese soll Teil der Struktur der neu einzurichtenden Stelle der/des Bürgerbeauftragten sein und ist damit unabhängig, weisungsungebunden und mit den notwendigen Befugnissen ausgestattet. Der für Schule und Kita zuständige Bereich soll organisatorisch so aufgebaut werden, dass er die notwendige pädagogische und juristische Expertise aufweist.
Zu den für die unabhängige Beschwerdestelle einzuführenden Rechten gehören:
- Ersuchen um mündliche und schriftliche Auskünfte und Berichte, Vorlage von Akten und sonstigen Unterlagen und Gestattung von Ortsbesichtigungen (insbesondere Schulbesuchen)
- Das Recht, Maßnahmen vorzuschlagen und Handlungsempfehlungen zu geben.
- Recht, Handlungsempfehlungen bezogen auf den Abbau von institutionellen und strukturellen Diskriminierungen an den Antidiskriminierungsbeauftragten der zuständigen Verwaltung zu geben, in besonderen Fällen Eskalationsrechte über und in Abstimmung mit dem Antidiskriminierungsbeauftragten der zuständigen Verwaltung.
Nicht zuletzt soll die unabhängige Beschwerdestelle für die Bereitstellung klarer schulspezifischer Definitionen von Diskriminierungen und ihren Effekten sowie für die partizipative Entwicklung von Standards für Beschwerdeverfahren in Schule und Verwaltung und die kontinuierliche Umsetzung von Antidiskriminierungsrichtlinien und Behindertenrechtskonvention für den Bereich Schule sorgen. Im weiteren Schritt soll eine standardisierte Erhebung von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten für das Berliner Bildungswesen eingeführt werden, die u.a. valide Aussagen zur Qualitätsentwicklung und Nachhaltigkeit ermöglichen. Die Erhebung solcher spezifischen Daten wird dabei nicht von der Unabhängigen Beschwerdestelle übernommen.
Gleichzeitig entsteht für die*den Antidiskriminierungsbeauftragte*n der zuständigen Verwaltung die Rückmeldepflicht gegenüber der Beschwerdestelle bezüglich der vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen sowie ergriffene Maßnahmen.
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22.09.2019
Berlin braucht ein Demokratiefördergesetz. Nachhaltige Präventionsarbeit braucht einen langen Atem. Die wertvolle demokratiefördernde Arbeit vieler zivilgesellschaftlicher Träger in Berlin muss planungssicher und nachhaltig gefördert werden. Auf ihre Präventionsarbeit für Demokratie und gegen Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wie Antisemitismus und Rassismus ist Berlin angewiesen. Deshalb sollen die entsprechenden Programme und Aufgaben – insbesondere für die Bildungs- und Jugendarbeit, Mobile Beratungsarbeit, die Opferberatung sowie die Dokumentation– in einem Gesetz gebündelt und verankert werden.
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22.09.2019
Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird aufgefordert sich für die Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments (KJP) auf Berliner Landesebene einzusetzen. Hierzu kann zum Beispiel auf den Erfahrungen des Charlottenburg-Wilmersdorfer KJP aufgebaut werden.
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22.09.2019
Die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat sind aufgefordert, Maßnahmen zur völligen Gleichstellung der Dual Studierenden im öffentlichen Dienst in Berlin mit Azubis durchzuführen.
Insbesondere bei den Behörden des Landes Berlin erhalten Dual Studierende nicht die gleichen Leistungen durch die Arbeitgeber_innen wie Azubis. Einer der Gründe für diesen Missstand ist, dass bislang für Dual Studierende nicht die gesamten Regelungen des Tarifvertrages für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gelten. Dadurch sind sie oftmals im Vergleich mit Azubis schlechter gestellt, weil die Behörden mit ihnen keine Ausbildungsverträge abschließen müssen. Diese Situation schadet der Attraktivität des öffentlichen Dienstes für junge Menschen. Wir fordern die sozialdemokratischen Senatsmitglieder auf, sich in ihrer Rolle als Arbeitgebervertreter_innen für die Ausweitung der Geltung aller Regelungen des TVA-L BBiG auf Dual Studierende in Tarifverhandlungen mit der im öffentlichen Dienst zuständigen Gewerkschaft ver.di einzusetzen. Davon unabhängig muss der Senat Maßnahmen zur Aufwertung der Arbeitsverhältnisse von Dual Studierenden im öffentlichen Dienst ergreifen.
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22.09.2019
Die Bildungsangebote in Schulen zum Thema ‚Häusliche Gewalt‘ müssen erweitert werden, um die Ziele der Istanbul Konvention in Berlin umzusetzen. Dafür sind die finanziellen Mittel aufzustocken.
Gleichzeitig wird dringend empfohlen eine Selbstverpflichtung des Trägers zu veranlassen, die veranschlagten Tarifsteigerungen auch an die MitarbeiterInnen weiterzureichen.
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