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Antrag 145/I/2022 Freiheiten anerkennen und das Neutralitätsgesetz abschaffen!

17.05.2022

Das Neutralitätsgesetz hat zum Ziel die persönliche Weltanschauung und Religion aus staatlichen Institutionen, wie beispielsweise der Schule, herauszuhalten. Alle, die diese Institutionen nutzen, sollen sich dort und von den Vertreter*innen des Staates gleichermaßen angenommen fühlen, ganz egal, welcher Weltanschauung oder Religion sie angehören. Das Neutralitätsgesetz untersagt aus diesem Grund Staatsvertreter*innen wie Lehrer*innen oder Richter*innen das Zurschaustellen religiöser und weltanschaulicher Symbole. Gleichzeitig ist ein Staat, der Kirchensteuern erhebt und in einer mehrheitlich christlich-weißen Gesellschaft agiert, selbst nicht neutral. Deshalb ist es unverhältnismäßig, dass dieser Staat von seinen Mitarbeiter*innen Neutralität einfordert.

 

Wir finden es richtig, dass die Institutionen selbst keine religiösen oder weltanschaulichen Symbole zeigen und keine christlichen Kreuze in Klassenzimmern hängen. Problematisch bleibt jedoch, dass das Neutralitätsgesetz keine Differenzierung der verschiedenen Lebenssituationen vornimmt, in denen Menschen der Religionsausübung anderer ausgesetzt werden. Die staatliche Neutralitätspflicht gilt nicht vorrangig vor jedem anderen Recht. Es hat eine Abwägung zu erfolgen, die die Religionsfreiheiten der Vertreter*innen des Staates und die Zumutbarkeit berücksichtigt, mit der Religionsausübung anderer auseinandergesetzt werden: Bürger*innen, Schüler*innen und Besucher*innen öffentlicher Gebäude ist mehr zuzumuten! Diese wichtige Abwägung fehlt im Neutralitätsgesetz.

 

Das Grundrecht der Religionsausübung ist zudem individuell zu betrachten. Religiöse oder weltanschauliche Symbole sind sehr unterschiedlich. Ein Unterschied ist, wie offen die Symbole getragen und ob sie von den Mitgliedern der Religionsgemeinschaft immer oder nur zu Anlässen getragen werden. Religiöse Gebote, die nur dann eingehalten werden können, wenn sie die Religiosität nach außen sichtbar machen, werden durch Neutralitätsgesetze unmöglich gemacht. Das Tragen eines Kreuzes als Halskette bleibt möglich. Frauen, die Kopftuch tragen, tragen dieses aber immer, können es nicht ablegen und auch nicht verdeckt tragen. Das Neutralitätsgesetz, das geschaffen wurde, um Gleichheit an staatlichen Institutionen herzustellen, betrifft Menschen verschiedener Religionen also ganz im Gegenteil sehr unterschiedlich – je nach den Eigenschaften des religiösen Gebotes, dem sie sich verpflichtet fühlen.

 

Antimuslimischer Rassismus und Sexismus sind ein riesiges Problem in Deutschland. Muslimische Frauen sind von beidem betroffen. Diese Diskriminierungen summieren sich nicht einfach, sondern manifestieren sich als Vielfachdiskriminierung (Intersektionalität). Eine Diskriminierungsform ist die Zuschreibung, dass muslimische Frauen unterdrückt würden – durch männliche Familienmitglieder, das patriarchalische Wertesystem oder ihre Religion. Das führt dann in der weißen, nicht-muslimischen Mehrheitsgesellschaft teilweise zum Impuls, diese Frauen „zu retten“ oder „vom Kopftuch zu befreien“. Ein solcher Impuls ist übergriffig, abwertend und diskriminierend. Als Jusos erkennen wir an, dass unterschiedliche Dinge für unterschiedliche Frauen empowernd und emanzipatorisch sind. Für manche Frauen ist das Nacktheit oder freizügige Kleidung, für andere ist es das Kopftuch und das Bedecken von Körper und Haar.

 

Befürworter*innen des Kopftuchverbots in staatlichen Stellen (was das Neutralitätsgebot in der Praxis ist), argumentieren jedoch oft mit der unterstellten Unterdrückung: Muslimische Mädchen sollten nicht auch noch durch ihre Lehrerinnen den Eindruck bekommen, dass es Standard oder ihre Pflicht sei, selbst auch Kopftuch zu tragen. Allerdings ist der Effekt des Kopftuchverbots genauso schädlich wie diese Vermutung. Das faktische Kopftuchverbot verbannt viele muslimische Women of Color (WoCs) aus Positionen in unserem Staat, in denen sie Einfluss nehmen können, die als zentraler Teil der Gesellschaft anerkannt sind und in denen sie eine Vorbildfunktion haben. Damit blockieren staatliche Stellen die eigenen Diversitätsoffensiven und nehmen vornehmlich BIPoC-Communities (Black, Indigenous and People of Color) die weiblichen Vorbilder, die sie dringend brauchen. Wenn Verwaltung eine Gesellschaft abbilden soll, kann sie es sich nicht leisten, bestimmte Gruppen durch ein Neutralitätsgesetz von vornherein auszuschließen. Insbesondere sind über das Neutralitätsgesetz hinaus hinreichende Instrumentarien vorhanden, um Konflikte an Schulen zu schlichten und eine tatsächliche Störung des sogenannten Schulfriedens als rechtlich anerkanntes Verfassungsgut zu vermeiden.

 

Mit der heutigen Praxis verbannen wir viele Frauen, die Kopftuch tragen, aus einflussreichen Positionen während wir ihre Arbeitskraft in Positionen, die weniger einflussreich und anerkannt sind, gerne annehmen. Diese Politik wollen wir nicht. Sie schließt eine Gruppe Frauen* aus staatlichen Funktionen aus und verwehrt ihnen Teilhabe und berufliche Karrieren. Als wäre das nicht schon Grund genug, verfestigt sie aber auch rassistische und diskriminierende Strukturen: Wer kopftuchtragende Frauen nicht in staatlichen Positionen sieht, traut sie ihnen auch eher nicht zu und stigmatisiert sie als nicht integrierte Randgruppe. Das ist besonders dramatisch, wenn das junge kopftuchtragende Frauen selbst betrifft, aber auch alle anderen werden so an rassistische Strukturen gewöhnt und tragen dadurch zu deren Erhalt bei. Im absolut notwendigen Kampf gegen religiöse Indoktrinierung und illiberale Erziehung Mittel zu wählen, die insbesondere hoch gebildete Musliminnen davon abhalten in den Staatsdienst einzutreten, halten wir für den falschen Weg. Grade diese Frauen, könnten Vorbilder für junge Mädchen sein und ihnen vorleben, dass eine Frau selbstbestimmt leben und aus eigener Überzeugung heraus einen Hijab oder eine andere Form von Kopftuch tragen kann.

 

Generell befürworten wir das Streben nach einem religiös und weltanschaulich neutralen Staat. Aber wir schlagen einen anderen Weg vor. Dort wo Menschen aller religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen gleichberechtigt miteinander einen Staat repräsentieren, bevorzugt dieser Staat keine einzelne Gruppe. Ein solcher Staat ist neutral. Das Konzept einer solchen inklusiven Neutralität vermeidet jedoch die spezifisch diskriminierenden Effekte des Neutralitätsgesetzes, die das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 27.08.2020 festgestellt hat. Wir halten Neutralität durch Vielfalt daher für das bessere Konzept.

 

Wir fordern daher die Abschaffung des Neutralitätsgesetzes.

 

 

 

 

 

 

Antrag 40/I/2022 Umstellung der Förderstruktur für energieeffiziente Gebäude

15.05.2022

An die SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses,

An den Landesvorstand der Berliner SPD;

An die SPD-Fraktion des Bundestags,

An die SPD-Mitglieder des Berliner Senats und der Bundesregierung,

 

Nicht nur der russische Angriffskrieg auf die Ukraine stellt unser Energiesystem vor neue Herausforderungen. Steigende Preise und unklare Versorgungssicherheit können insbesondere durch weniger Verbrauch aufgefangen werden. Ein schneller und deutlicher Anstieg der Sanierungsrate in Gebäuden ist daher nicht mehr nur aus Klimaschutzgründen wichtig, sondern auch eine sozialpolitische Notwendigkeit. Vor dem Hintergrund der ohnehin nötigen Anpassungen ist dies eine Chance für einen gut überlegten Umbau der energetischen Gebäudeförderung.

 

Unsere Forderungen sind klar auf das Ziel einer möglichst sozialverträglichen Gebäudesanierung fokussiert:

 

1. Erhöhung des Fördervolumens
Die aktuelle Einstellung der Förderprogramme erfolgte, weil das Budget ausgeschöpft war. Dieses Budget war nicht am Ziel der Klimaneutralität ausgerichtet.

Wir fordern, jährlich so viele Fördermittel im Bundeshaushalt gesichert vorzusehen, wie für die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor nötig sind: statt wie bisher 10 – 11 Mrd. € mindestens 15 Mrd. € jährlich bis 2045 – basierend auf geschätzten 1,7 Billionen Euro zur Sanierung aller Gebäude in Deutschland lt. IWO/Fraunhofer IBP bei derzeitiger Förderquote von 40 % und gestiegener Inanspruchnahme der Förderung von 50 %.

 

2. Fördern trotz Fordern
Auch für Bestandsgebäude müssen Mindesteffizienzklassen eingeführt werden, die stufenweise verschärft werden und fristgerecht zu erfüllen sind. Die EU-Kommission plant bereits eine entsprechende Verschärfung der EU-Gebäuderichtlinie.

Wir fordern, die haushaltrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, energetische Modernisierungen trotz ordnungsrechtlicher Verpflichtungen fördern zu können, um auch bei Sanierungspflichten eine sozialverträgliche Kostenverteilung zu ermöglichen.

 

3. Fokus der Förderung auf soziale Abfederung
In den vergangenen Jahren ging der weitaus größte Teil der Fördergelder in den Neubau selbstgenutzten Eigentums.

Wir fordern, zukünftig gezielt Fördermittel in angespannten Wohnungsmärkten für vermietete Gebäude zur Verfügung zu stellen, um Mietsteigerungen im Bedarfsfall sozial abzufedern.

 

4. Absenkung der Modernisierungsumlage auf 4 %. Einführung von Kappungsgrenzen.
Die aktuellen Baukosten machen eine warmmietenneutrale Sanierung unmöglich. Eine geringere Modernisierungsumlage führt zu längeren Amortisationszeiten bei Vermietenden. Dies kann durch intensivere Inanspruchnahme von vorhandenen und neu geforderten Fördermitteln kompensiert werden. Eine Kaltmieten-Erhöhung nach Sanierung ist unvermeidbar, ist aber zu begrenzen. Die wirtschaftliche Lücke kann durch die Inanspruchnahme von staatlichen Fördermitteln wieder geschlossen werden.

Wir fordern daher die entsprechende Änderung von § 559 (1) BGB: Senkung der Modernisierungsumlage auf 4 %.

 

Wir fordern: Bei einer Vollsanierung aller Bauteile (Fenster, Dach, etc.) darf die Kaltmiete um maximal 1,50 € /m² angehoben werden. Werden nur einzelne Bauteile saniert (z.B. nur Fenster), ist die Kappung entsprechend niedriger anzusetzen, um durch mehrere Teilsanierungen nicht die Kappungsgrenzen zu umgehen.

 

5. Bonus-Förderung bei intensiver Nutzung nachwachsender Rohstoffe
Die Herstellung von Zement und klassischen Dämmstoffen verursacht erhebliche Emissionen. Um die sogenannte graue Energie zu senken, müssen deutlich mehr regionale Baustoffe aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden.

Wir fordern eine zusätzliche Förderung für Neubauten mit wesentlichem Volumen-Anteil an Holz und Recycling-Baustoffen im Gebäudekern und der Fassade.

Wir fordern zudem einen Förderbonus über die normalen Fördersätze hinaus, wenn Dämmstoffe aus wiederverwerteten sowie nachwachsenden und regionalen Rohstoffen genutzt werden.

Antrag 06/II/2021 Digitale Teilnahme an Präsenzparteiveranstaltungen weiterhin ermöglichen

9.11.2021

Der Landesvorstand wird aufgefordert ein Konzept zu erarbeiten, wie die digitale Teilnahme an Präsenzparteiveranstaltungen auf Kreis- und Landesebene auch nach der Pandemie dauerhaft ermöglicht wird. Barrierearme Zugänge zu Präsenzveranstaltungen sollen weiterhin angeboten werden.

Antrag 07/II/2021 Interessenkonflikte vermeiden – Verhaltensregeln der SPD für die Wahrnehmung von Ämtern, Funktionen und Mandaten

9.11.2021

Die folgenden Verhaltensregeln für die aufgeführten Amts- und Mandats- und Funktionsträger:innen der SPD Berlin sind eine Selbstverpflichtung. Sie sollen die bestehenden gesetzlichen Regelungen zu Befangenheit und Korruptionsprävention sowie die seit 2017 vom Parteivorstand beschlossenen Verhaltensregeln ergänzen und konkretisieren:

 

Wir wollen mögliche Interessenkonflikte in unserer politischen Arbeit, seien sie wirtschaftlich oder persönlich begründet, strukturell und im Einzelfall vermeiden. Gleichzeitig wollen wir die Vielfalt an Kompetenzen der Amts- und Mandatsträger:innen fördern und berufliche Perspektiven von Amts- und Mandatsträger:innen nach ihrer Amts- oder Mandatszeit nicht behindern. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene gehen uns in Teilen nicht weit genug und bedürfen in Teilen der Konkretisierung.

 

1. Mitglieder des Bundestages und des Abgeordnetenhauses vermeiden wirtschaftliche Interessenkonflikte in der politischen Alltagsarbeit. Sie üben keine Mitgliedschaft in Fachausschüssen des Parlaments aus, in denen über Rahmenbedingungen oder finanzielle Förderungen ihrer Arbeit- bzw. Auftraggeber, aus denen sie während ihrer Abgeordnetentätigkeit Nebeneinkünfte erzielen, verhandelt oder entschieden werden. Das bedeutet entweder Aufgabe der entsprechenden Nebentätigkeit oder Wechsel des Fachausschusses.

 

Die SPD Berlin steht für vollständige Transparenz über Höhe, Art und Quelle von Nebeneinkünften von Abgeordneten. Eine parteiinterne Offenlegung ist aufgrund des Schutzes von Persönlichkeits- und Datenschutzrechten derzeit nicht möglich. Wir setzen uns daher für eine entsprechende gesetzliche Regelung, die eine Offenlegung aller Nebentätigkeiten und Einkünfte von Abgeordneten des Bundestages und des Abgeordnetenhauses auf der Basis des zu versteuernden Einkommens vorsieht und erwarten von unseren Abgeordneten entsprechende Transparenz z.B. auf ihren Internetseiten.

 

MdBs und MdAs vermeiden persönliche Interessenkonflikte in der politischen Alltagsarbeit. Ehrenamtliche Entscheidungsfunktionen z.B. in Verbänden und Vereinen und gleichzeitige Mitgliedschaft in Fachausschüssen des Parlaments, in denen über Rahmenbedingungen oder finanzielle Förderungen der jeweiligen Organisation entschieden werden, schließen sich aus. Das bedeutet entweder Aufgabe der ehrenamtlichen Entscheidungsfunktion oder Wechsel des Fachausschusses. Die Mitgliedschaft allein oder ehrenamtliches Engagement stellt keinen persönlichen Interessenkonflikt dar. Wir setzen uns für gesetzliche Regelungen ein, die eine entsprechende Verpflichtung für alle Abgeordnete umsetzt.

 

MbBs und MdAs legen ehrenamtliche Funktionen und Mitgliedschaften z.B. in Verbänden und Vereinen regelmäßig offen, z.B. im Internet.

 

Sie legen wirtschaftliche und persönliche Interessenkonflikte im Einzelfall vor Abstimmungen als Befangenheit offen und stimmen in solchen Fällen nicht mit ab. Als Befangenheit werden auch Interessenkonflikte definiert, in denen direkt wirtschaftliche Interessen von Ehegatten und Lebenspartner:innen sowie Kindern und Eltern betroffen sind, soweit bekannt.

 

2. Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen vermeiden wirtschaftliche Interessenkonflikte in der politischen Alltagsarbeit. Sie üben keine Mitgliedschaft in Fachausschüssen aus, in denen über Rahmenbedingungen oder finanzielle Förderungen ihrer Arbeit- bzw. Auftraggeber verhandelt oder entschieden werden.

 

Bezirksverordnete vermeiden persönliche Interessenkonflikte in der politischen Alltagsarbeit. Ehrenamtliche Entscheidungsfunktionen und gleichzeitige Mitgliedschaft in Fachausschüssen der BVV, in denen über Rahmenbedingungen oder finanzielle Förderungen der jeweiligen Organisation entschieden werden, schließen sich aus. Das bedeutet entweder Aufgabe der ehrenamtlichen Funktion oder Wechsel des Fachausschusses. Die Mitgliedschaft allein oder ehrenamtliches Engagement stellt keinen persönlichen Interessenkonflikt dar.

 

Bezirksverordnete legen ehrenamtliche Funktionen und Mitgliedschaften z.B. in Verbänden und Vereinen regelmäßig offen, z.B. im Internet.

 

Sie legen wirtschaftliche und persönliche Interessenkonflikte im Einzelfall vor Abstimmungen als Befangenheit offen und stimmen in solchen Fällen nicht mit ab. Als Befangenheit werden auch Interessenkonflikte definiert, in denen direkt wirtschaftliche Interessen von Ehegatten und Lebenspartner:innen sowie Kindern und Eltern betroffen sind, soweit bekannt.

 

3. Für Senatsmitglieder, Staatssekretär:innen und Mitglieder von Bezirksämtern gelten diese Verhaltensregeln analog. Zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen verzichten sie für die Dauer der Amtsausübung auf Entscheidungsfunktionen in Vereinen und Verbänden, für die sie in Ihrem Amt über Rahmenbedingungen oder finanzielle Förderungen (mit-)entscheiden. Sie legen ehrenamtliche Funktionen und Mitgliedschaften z.B. in Verbänden und Vereinen regelmäßig offen, z.B. im Internet.

 

4. Mitglieder der Antragskommission auf einer KDV oder dem LPT vermeiden Interessenkonflikte bei Anträgen, deren Inhalte direkten Einfluss auf ihre berufliche Tätigkeit haben, indem sie bei solchen Anträgen nicht abstimmen. Dies gilt nicht für eine Tätigkeit in einem Parlament oder in einem politischen Amt im Senat oder Bezirksamt.

Antrag 10/II/2021 SPD muss in den Kiezen sichtbar bleiben – Strukturen erhalten

9.11.2021

Der Landesvorstand der SPD Berlin richtet in strukturschwachen Regionen ohne Mandatsträger:innen oder mit für die SPD langjährig unterdurchschnittlichen Wahlergebnissen Kiezbüros ein. Diese sollen die Partei und ihre Vorfeldorganisationen in die Kieze hinein öffnen, so zum Beispiel mit Veranstaltungen zu politischen Themen, Rentenberatungen, Mieter:innenberatungen oder auch kulturellen Veranstaltungen, Anlaufstellen für Bürger:innen sein und die Sichtbarkeit der Partei vor Ort stärken. Die örtlichen Gliederungen legen dazu ein Konzept für die Nutzung und die Betreuung im Ehrenamt vor. Auch die Kreisbüros sollen entsprechend stärker in die Kieze hinein geöffnet werden.