Antrag 177/II/2022 Berliner Staatschor diskriminierungsfrei

Status:
Annahme mit Änderungen

Der Landesvorstand der SPD wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass die Mitglieder des Abgeordnetenhauses einen Gesetzentwurf vorlegen, der den chancengleichen Zugang zu der landeseigenen Bildungseinrichtung, dem von der Universität der Künste betriebenen Staats- und Domchor, unabhängig vom biologischen Geschlecht regelt.

Empfehlung der Antragskommission:
Votum folgt auf der AK 26.05.2023
Fassung der Antragskommission:

LPT II-2022: Überweisen an: ASF, FA XII Kulturpolitik (Konsens)

Stellungnahme ASF:

Die ASF hält es für wichtig, dass Chöre in staatlicher Trägerschaft  für alle Geschlechter offenstehen. Das gilt auch für den Staats- und Domchor der Universität der Künste.

Die staatliche Förderung für Chöre muss gleich und gerecht verteilt werden, so dass alle Geschlechter gleichermaßen davon Nutzen haben. Die bestehende Ungleichbehandlung bei der Förderung muss sofort aufgehoben werden.

 

Konsolidierte Fassung der AK (Trenczek, Bräcklein, Unger):

 

1.Der Landesvorstand der SPD wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass die Mitglieder des Abgeordnetenhauses und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats auf die Universität der Künste als Trägerin des Staats- und Domchor einwirken, umgehend den Zugang zu diesem und den Ausbildungsgruppen unabhängig vom biologischen Geschlecht verbindlich zu regeln und zu veröffentlichen.

 

2.Weiterhin ist durch die UdK festzulegen, dass die Chorgruppen der UdK, in denen die musikalische Ausbildung erfolgt, unabhängig vom Geschlecht zu bilden sind und ein diskriminierungsfreier Zugang künftig eröffnet wird.“

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:
  1. Der Landesvorstand der SPD wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass die Mitglieder des Abgeordnetenhauses und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats auf die Universität der Künste als Trägerin des Staats- und Domchor einwirken, umgehend den Zugang zu diesem und den Ausbildungsgruppen unabhängig vom biologischen Geschlecht verbindlich zu regeln und zu veröffentlichen.
  2. Weiterhin ist durch die UdK festzulegen, dass die Chorgruppen der UdK, in denen die musikalische Ausbildung erfolgt, unabhängig vom Geschlecht zu bilden sind und ein diskriminierungsfreier Zugang künftig eröffnet wird.“

 

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: