15.05.2015
Die Bundesregierung und die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion mögen sich dafür einsetzen:
Die geplante Novellierung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProsSchG) durch die Große Koalition hat es sich zum vorrangigen Ziel gesetzt, das Selbstbestimmungsrecht der Sexarbeiter*innen zu stärken. Einige geplante Änderungen stehen diesem Ziel jedoch entgegen. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung dazu auf
- sich gegen eine individuelle Anzeige- bzw. Anmeldepflicht einzusetzen. Der Beruf ist in der öffentlichen Wahrnehmung noch immer mit einem Stigma besetzt, sodass viele Sexarbeiter*innen ihre Tätigkeit nicht öffentlich machen wollen. Melden sie sich nicht an, arbeiten sie jedoch illegal und werden sich bei Problemen, wie beispielsweise Gewalt, nicht an Hilfseinrichtungen wenden.
- Verpflichtenden regelmäßigen Gesundheitsuntersuchungen zu verhindern, da diese verfassungsrechtlich fragwürdig sind und Sexarbeiter*innen im gesellschaftlichen Durchschnitt keine höheren Infektionsraten bei sexuellen Krankheiten haben.
- die Einführung einer Kondompflicht abzulehnen. Diese dreht die Verantwortung beim Schutz vor übertragbaren Krankheiten zulasten der Sexarbeiter*innen um, die Verantwortung für geschützten Sex liegt damit ausschließlich bei ihnen.
- Sich stattdessen für den Ausbau von kommunalen Beratungs- und Betreuungsangeboten einzusetzen, an die sich die Sexarbeiter*innen vertrauensvoll und anonym wenden können.
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15.05.2015
Die Bundestagsfraktion wird gebeten, Möglichkeiten der Umgehung des Mindestlohns zu unterbinden.
Eine ausreichende personelle Ausstattung der Kontrollorgane muss gesichert werden.
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15.05.2015
Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung einen Rahmen bezüglich der Umlagemodalitäten (Umlagenhöhe, Betriebsgröße usw.) schafft, wodurch Betriebe an den Kosten der Ausbildung beteiligt werden.
Alle Unternehmen die nicht ausbilden, sollen in einen gemeinsamen Topf einzahlen, aus dem ausbildende Unternehmen finanzielle Unterstützung für eine qualitativ hochwertige Ausbildung erhalten. Durch die zweckgebundene Umlagenfinanzierung bekommen die Ausbildungsbetriebe einen Großteil ihrer Ausbildungskosten ersetzt.
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14.10.2014
Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf die Umsetzung des Koalitionsvertrages im Bereich Menschenhandel unter folgenden Aspekten voranzutreiben:
Zwischen Prostitution und Menschenhandel ist zu differenzieren.
Menschenhandel zum Zwecke der Arbeits- und sexuellen Ausbeutung muss effektiver als bislang bekämpft werden.
Die für die Kontrollen zuständigen Behörden müssen angemessen personell ausgestattet werden. U.a. soll der Rechtsanspruch von Opfern von Menschenhandel auf entgangenen Lohn umfassend umgesetzt werden. Opfern von Menschenhandel soll ein sicherer Aufenthalt von mindestens drei Monaten als Bedenkfrist gewährt werden, ob sie in einem Prozess aussagen wollen oder nicht. Denjenigen, die als ZeugInnen aussagen, muss ein sicherer unbefristeter Aufenthaltsstatus unabhängig vom Ausgang des Prozesses zuerkannt werden. Wenn notwendig sollen sie in ein ZeugInnenschutzprogramm aufgenommen werden. Menschen, die wissentlich und willentlich die Zwangslage der Opfer von Menschenhandel ausnutzen, sollen strafrechtlich verfolgt werden.
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14.10.2014
Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich in den kommenden Haushaltsberatungen dafür einzusetzen, dass die Mittel für Entwicklungszusammenarbeit in einem Umfang zu erhöhen, der eine deutliche Annäherung an das 0,7 % – Ziel (Anteil der Öffentlichen Entwicklungshilfe am BSP) noch in dieser Legislaturperiode ermöglicht. Dafür sollen sowohl jetzt schon anfallende Steuermehreinnahmen wie künftige Erträge aus der auf breiter Basis umzusetzenden Finanztransaktionssteuer genutzt werden.
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