Antrag 97/II/2014 Koalitionsvertrag umsetzen - Menschenhandel bekämpfen

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf die Umsetzung des Koalitionsvertrages im Bereich Menschenhandel unter folgenden Aspekten voranzutreiben:

 

Zwischen Prostitution und Menschenhandel ist zu differenzieren.

Menschenhandel zum Zwecke der Arbeits- und sexuellen Ausbeutung muss effektiver als bislang bekämpft werden.
Die für die Kontrollen zuständigen Behörden müssen angemessen personell ausgestattet werden. U.a. soll der Rechtsanspruch von Opfern von Menschenhandel auf entgangenen Lohn umfassend umgesetzt werden. Opfern von Menschenhandel soll ein sicherer Aufenthalt von mindestens drei Monaten als Bedenkfrist gewährt werden, ob sie in einem Prozess aussagen wollen oder nicht. Denjenigen, die als ZeugInnen aussagen, muss ein sicherer unbefristeter Aufenthaltsstatus unabhängig vom Ausgang des Prozesses zuerkannt werden. Wenn notwendig sollen sie in ein ZeugInnenschutzprogramm aufgenommen werden. Menschen, die wissentlich und willentlich die Zwangslage der Opfer von Menschenhandel ausnutzen, sollen strafrechtlich verfolgt werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der Landesgruppe Das in dieser Legislaturperiode beschlossene Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung enthält bereits wesentliche Verbesserungen für Opfer von Menschenhandel: Die Aufenthaltserlaubnis soll künftig erteilt werden. Zuvor war dies nur eine Kann-Regelung, die im reinen Ermessen der Behörde stand. Statt auf sechs Monate soll sie künftig auf ein bis zwei Jahre befristet werden. Familiennachzug ist möglich. Es besteht ein erhöhter Ausweisungsschutz. Bei Verlängerung des Aufenthaltstitels nach einem Strafverfahren besteht Anspruch auf einen Integrationskurs. Dies alles verbessert die Situation der Opfer in erheblichem Umfang.   Darüber hinaus gibt es eine Voreinigung der Fraktionen von SPD und CDU/CSU im zur effektiveren Bekämpfung von Menschenhandel. Der Gesetzentwurf befindet sich in der Ressortabstimmung und soll voraussichtlich im April vom Bundeskabinett angenommen werden. Im anschließenden parlamentarischen Verfahren besteht die Möglichkeit, Veränderungen vorzunehmen. Die Forderungen des vorliegenden Antrags werden dabei berücksichtigt.