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Antrag 81/I/2017 Prä-Expositionsprophylaxe (PrEP)

20.04.2017

Berlin ist 2016 der „Fast-Track Cities Initiative to End AIDS“ beigetreten, einem weltweiten Zusammenschluss von mehr als 50 Metropolen, die es sich zum Ziel gemacht haben, die AIDS-Epidemie bis 2030 zu beenden. Damit hat sich Berlin verpflichtet, die 90-90-90-Ziele von UNAIDS bereits bis 2020 umzusetzen.

 

90-90-90 bedeutet: 90% der HIV-infizierten Menschen kennen ihren Status, 90% dieser Menschen sind in Behandlung und bei 90% der Behandelten ist eine nachhaltige Senkung der Viruslast erreicht. Ein weiteres Ziel ist der vollständige Abbau von Stigmatisierung und Diskriminierung von Menschen mit HIV (zero discrimination).

 

Die Präventionsarbeit in Deutschland ist vorbildlich. Neue Ansätze, die den Präventionsbaukasten erweitern, gilt es deshalb zu nutzen. Die medikamentöse Prophylaxe vor einer HIV-Ansteckung, Präexpositionsprophylaxe (PrEP) genannt, ist ein solcher, erfolgreicher Ansatz. Hier ist noch einiges zu tun. Hier müssen Kräfte in Berlin und Deutschland gebündelt werden.

 

Deshalb werden die SPD Abgeordnetenhausfraktion, die SPD Senatoren und die Berliner SPD-Mitglieder des Bundestags aufgefordert, folgende Forderungen umzusetzen:

 

  1. Die Kosten einer PrEP müssen zumindest für die Risikogruppen, analog zu den Leitlinien von UNAIDS und der WHO (bspw. Männer, die häufig wechselnde männliche Sexualpartner haben), in Deutschland übernommen werden.
  2. Die Akteure des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) werden aufgefordert, die Aufnahme der PrEP in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu prüfen. Sofern notwendig, fordern wir die Berliner SPD-Landesgruppe in der Bundestagsfraktion auf, entsprechende gesetzliche Anpassungen in den Bundestag einzubringen und ihren Beschluss zu fordern.
  3. Die PrEP muss langfristig einkommensunabhängig für jede*n zugänglich sein.
  4. Die Hersteller von PrEP-Medikamenten fordern wir auf, die Preise den Herstellungskosten anzugleichen, die nur einen Bruchteil des aktuellen Verkaufspreises betragen.
  5. Die PrEP muss in das bestehende Präventionskonzept unter Einbeziehung der Ärzteschaft, der öffentlichen Gesundheitsfürsorge sowie der freien Träger eingebettet werden. Dies beinhaltet bspw. eine ausführliche Beratung und begleitende Testangebote für weitere sexuell übertragbare Krankheiten. Die guten Behandlungsmöglichkeiten im Falle eines positiven Testergebnisses bzw. das Angebot einer PrEP bei einem negativen Test können dabei als Anreiz dienen, sich regelmäßig auf alle sexuell übertragbare Krankheiten kontrollieren zu lassen. Hierzu müssen die finanziellen Mittel in Berlin sichergestellt und dem Bedarf regelmäßig angepasst werden.
  6. Wir werden gegen noch bestehende Diskriminierung und Stigmatisierung von HIV-positiven Menschen konsequent vorgehen. Die SPD Berlin wird darauf hinwirken, dass ein aktuelles Bild von Menschen mit HIV vermittelt wird. Wir fordern dazu eine Berliner Aufklärungskampagne. Diesbezügliche Projekte in Berlin werden bedarfsgerecht ausgestattet.
  7. Ein Pilotprojekt zur PrEP mit niedrigschwelligen Testangeboten und einem freien Zugang zu den Medikamenten wird in Berlin eingerichtet und finanziell gefördert.

 

Antrag 38/III/2016 SPD sagt Nein zum Bundeswehreinsatz im Innern

22.11.2016

Die SPD steht zu ihrem Hamburger Programm, in dem das Nein zum  Einsatz der Bundeswehr im Innern ausdrücklich bekräftigt wird.

 

Deshalb lehnt die SPD das am 13. Juli  2016 von der Bundesregierung verabschiedete Weißbuch der Bundeswehr ab. Darin wird der Bundesregierung die Möglichkeit eröffnet, Terroranschläge als „besonders schwere Unglücksfälle“ zu definieren und die Bundeswehr im Innern ohne Zustimmung des Parlaments einzusetzen. Um der Terrorgefahr zu begegnen, verlangen wir stattdessen eine bessere personelle und materielle Ausstattung der Polizei des Bundes und der Länder.

 

Außerdem lehnen wir die ebenfalls im Weißbuch vorgesehene Rekrutierung von EU-Bürgern als Soldaten in der Bundeswehr ab.

Antrag 36/III/2016 Für ein besseres Bundesteilhabegesetz

22.11.2016

Die Mitglieder der SPD Bundestagsfraktion werden aufgefordert, der Novellierung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) nur zuzustimmen, wenn:

 

  • jeder Mensch mit Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe Anspruch auf Teilhabeleistungen, auch unabhängig davon, in wie vielen Bereichen des Lebens (ICF) ein Bedarf besteht, hat und einfordern kann,
  • Leistungen zur Teilhabe unabhängig von Einkommen der Leistungsberechtigten und ihrer Partner gewährt werden,
  • Menschen, die Bedarfe sowohl im Bereich der Eingliederungshilfe als auch im Bereich der Pflege haben, durch das BTHG nicht schlechter gestellt werden,
  • kein Poolen von Leistungen stattfindet, was nicht dem Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen entspricht,
  • die Leistungserbringer weiterhin in die konkreten Hilfebedarfsplanung einbezogen werden.

 

Antrag 05/III/2016 Keine Anrechnung von Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Leistungsprämien auf den Mindestlohn

22.11.2016

Die sozialdemokratischen Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, Gesetzesinitiativen zu ergreifen, die geeignet sind, zu verhindern, dass Weihnachts- und Urlaubsgeld auf den Mindestlohn angerechnet werden. Ebenso wollen wir, dass auch Leistungsprämien und Überstundenzahlungen sowie andere Leistungen, die über den Grundlohn hinausgehen, nicht angerechnet werden.

Antrag 02/III/2016 Änderung Anfechtungsfristen

22.11.2016

Die Mitglieder der SPD-Fraktion des Bundestages sowie das BMJ werden aufgefordert, durch eine Gesetzgebungsinitiative das Insolvenzanfechtungsrecht wie folgt zu ändern:

 

Es soll eine Anfechtbarkeit aller Sicherungen und Befriedigungen, die im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorgenommen wurden, ohne jede weitere Voraussetzung an die Stelle der bislang in § 130 und § 131 InsO geregelten Anfechtung unter einschränkenden Bedingungen innerhalb des kritischen Zeitraumes von bis zu drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung treten. Nur für nahe stehende Personen (§ 138 InsO) soll die Frist ohne weitere Voraussetzungen weiter drei Monate betragen. Die Bargeschäftsausnahme nach § 142 InsO soll allerdings auch für diese Anfechtungsmöglichkeit gelten. Soweit eine Anfechtbarkeit außerhalb von §§ 130, 131 InsO möglich ist, soll es dabei grundsätzlich verbleiben, so etwa bei Fällen vorsätzlicher Benachteiligung, wie sie jetzt von § 133 InsO erfasst sind, und für unentgeltliche Leistungen im Sinne von § 134 InsO.