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Antrag 178/II/2019 Gleichstellung von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen

23.09.2019

Die SPD-Fraktion des Bundestages und die SPD-Mitglieder in der Regierung der Bundesrepublik Deutschland werden aufgefordert, durch eine gesetzliche Regelung, sicher zu stellen, dass ambulante Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime), für die erbrachten Leistungen gegenüber den stationären Pflegeeinrichtungen gleichgestellt werden. Bisher ist es im Fall des Todes von PatientInnen so, dass die erbrachten Leistungen, die bei den zuständigen Kassen beantragt aber noch nicht bewilligt wurden, im ambulanten Bereich nicht vergütet werden.

Antrag 152/II/2019 Elternurlaub

23.09.2019

Der SPD-Parteivorstand, die SPD-Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sprechen sich für die Einführung eines Partnerschutzes innerhalb der ersten vier Lebenswochen eines Kindes (Geburt/Adoption des eigenen Kindes bzw. des Kindes der/des Partner*in) , wobei der Lohnausgleich über das sozialversicherungsrechtliche Umlageverfahren erfolgt.

Antrag 291/II/2019 Ausbau von Erneuerbaren Energien

23.09.2019

Ausbau von Erneuerbaren Energien zur Erzeugung von Stromüberschüssen zwecks Verwendung für den wasserstoffbasierten Güterverkehr mit dem Ziel, den CO2-Ausstoß im Verkehrssektor zu reduzieren

Der Landesparteitag Berlin und der Bundesparteitag der SPD mögen – auch zur Aufnahme in ein künftiges Wahlprogramm – beschließen:

 

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich für einen deutlichen Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien einzusetzen, um auch bei Dunkelflauten (wenig Wind und Sonne) stets über mehr Elektroenergie zu verfügen, als für den allgemeinen Stromverbrauch benötigt wird.

 

Der so stets vorhandene Stromüberschuss wird mittels Elektrolyse ortsnah der Stromerzeugung endverbraucht und der so hergestellte Wasserstoff zum Abbau der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor, beginnend mit CO2-neutralem Güterverkehr eingesetzt, um die deutschen Klimaschutzziele zu erreichen.

Antrag 45/II/2019 Erschwerung der Eigenbedarfskündigung

23.09.2019

Die SPD-Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung setzen sich für eine Erschwerung der Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter ein. Diese Erschwerung soll insbesondere durch eine Verengung des zur Eigenbedarfskündigung berechtigten Personenkreises im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB sowie durch die Etablierung einer nachmietvertraglichen Auskunfts- und Nachweispflicht des Vermieters bewerkstelligt werden.

 

Hierzu soll – erstens – der Personenkreis derjenigen, für welche der Vermieter Eigenbedarf geltend machen kann, klarer definiert werden. In diesem Sinne wird eine Legaldefinition in das Gesetz eingeführt, die die Gruppe der „Familienangehörigen“ auf die Verwandten in gerader Linie (vgl. § 1589 Abs. 1 BGB) sowie die jeweiligen Ehegatten/Lebenspartner*innen und deren Kinder begrenzt.

 

Zweitens soll eine Auskunfts- und Nachweispflicht des Vermieters gegenüber dem Mieter etabliert werden, wonach jener diesem zum Nachweis über den tatsächlichen Einzug und die dauerhafte Eigennutzung der Wohnung durch eine berechtigte Person verpflichtet ist. Kann der Vermieter diese Pflicht nicht hinreichend erfüllen – wohnt also nach Auszug des ehemaligen Mieters nicht die in der Eigenbedarfskündigung benannte Person, soll der Mieter ein Recht auf Wiedereinzug und – bei Unmöglichkeit der Erfüllung seitens des Vermieters – Schadensersatz erhalten. Der Anspruch auf Schadensersatz entfällt, wenn die Wohnung aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht von der in der Eigenbedarfskündigung benannten Person bewohnt wird, etwa bei Tod dieser Person.

Antrag 227/II/2019 Bilanz nach einem Jahr ziehen und handeln! Ankerzentren sind kein Ort für Kinder!

23.09.2019

Vor einem Jahr vereinbarten CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag bundesweit sogenannte Ankerzentren für Geflüchtete. Bisher sind sie in drei Bundesländern eingeführt worden. Zeitungsartikeln zufolge leben rund 80 Prozent der Geflüchteten länger als ein Jahr in den sogenannten Ankerzentren.

 

Die erzwungene Unterbringung in Massenunterkünften verhindert, dass von Flucht und Verfolgung gezeichnete Menschen menschenwürdig versorgt und bei der Integration unterstützt werden. Besonders für Frauen fehlen Rückzugsräume. Gerade in großen Einrichtungen von Ankerzentren, in denen 1000 Geflüchtete zusammenleben, kommt es durch die erzwungene Untätigkeit zu einem erhöhten Aggressionspotential.

 

Doch vor allem Kinder, die einem besonderen Schutz unterstehen, werden ihre elementaren Rechte vorenthalten. Diejenigen, die am wenigsten für ihre Situation können, leiden am meisten darunter. Einige von Ihnen sind in Ankerzentren geboren, viele andere wachsen hier auf. Ihre Menschenrechte auf Gesundheit, Zugang zu Bildung, Rückzugsorte, Schutz oder Partizipation werden verletzt.

 

Aus diesem Grund fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und Abgeordneten des Bundestages auf, sich für folgende Verbesserungen einzusetzen:

 

Kinder aus den Ankerzentren!

  • Familien müssen dezentral außerhalb von Ankerzentren untergebracht werden!
  • Kinder sowie Jugendliche müssen außerhalb der Ankerzentren eine Schule besuchen!
  • Kinder müssen Freizeiteinrichtungen außerhalb der Ankerzentren besuchen – dies schließt Jugendliche mit ein!
  • Bedarfsorientiere psychologische Betreuung muss für Familien und Kinder sowie Jugendliche angeboten werden!