Archive

Antrag 90/II/2025 Periodengerechtigkeit jetzt: Kostenlose Menstruationsartikel gesetzlich verankern

9.10.2025

Die SPD-Mitglieder im Abgeordnetenhaus und im Berliner Senat sowie im Deutschen Bundestag und in der Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass nach dem Vorbild Schottlands (Period Products (Free Provision) (Scotland) Act 2021) ein gesetzlicher Anspruch auf kostenlose Menstruationsartikel sowohl erst auf Landesebene (Berlin) als auch weitergehend auf Bundesebene geschaffen wird.

 

Dazu gehören folgende Umsetzungen:

  1. Rechtlicher Anspruch: Alle menstruierenden Menschen haben das Recht, Menstruationsartikel unentgeltlich und diskriminierungsfrei zu erhalten.
  2. Abgabestellen: Analog zum schottischen Gesetz müssen alle Bezirke bzw. Kreise sicherstellen, dass Menstruationsprodukte kostenlos zugänglich sind, und zwar für alle Personen, die sie benötigen. Diese Pflicht schließt ausdrücklich ein, geeignete Organisationsformen (arrangements) zu schaffen, um die Versorgung sicherzustellen. Die Produkte müssen so verfügbar sein, dass Nutzer*innen sie in ausreichender Menge (reasonably easily, and in sufficient quantities) und ohne Kosten erhalten können. Dies kann über Spender in Gebäuden geschehen, über Abholstellen, durch Drittorganisationen oder sogar über Lieferungen nach Hause, wobei lediglich Versandkosten anfallen dürfen.
    Verpflichtet werden außerdem alle Schulen und Hochschulen zur unentgeltlichen Abgabe. Außerdem bekommen alle Senatsverwaltungen und Ministerien die Befugnis, die ihnen unterstellten nachgeordneten Einrichtungen, beispielsweise Behörden, Gesundheitszentren oder andere öffentliche Dienststellen, zur kostenlosen Bereitstellung zu verpflichten.
  3. Dignity-by-Design: Wie in den schottischen Umsetzungsvorgaben (Guidance) betont, muss die Bereitstellung nach dem Prinzip der period dignity erfolgen – d.h.  niedrigschwellig, ohne Scham, praktisch zugänglich und ohne bürokratische Hürden, vergleichbar mit der Selbstverständlichkeit, mit der Toilettenpapier bereitgestellt wird.

 

Antrag 79/II/2025 Reform der Verschonungsbedarfsprüfung im Erbschaftsteuerrecht

9.10.2025

Die SPD setzt sich für eine grundlegende Reform der Verschonungsbedarfsprüfung im Erbschaftsteuerrecht ein. Ziel ist es, Missbrauchsmöglichkeiten zu schließen, Steuergerechtigkeit herzustellen und die Belastung gerechter zwischen großen Unternehmensvermögen und normalen Erb:innen zu verteilen.

 

Die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung, der Bundestagsfraktion sowie in den entsprechenden Gremien werden aufgefordert, folgende Maßnahmen umzusetzen

  1. Prüfung des Gesamtvermögens: Bei der Bedarfsprüfung ist nicht nur das Vermögen der erbenden Person, sondern das gesamte Familienvermögen (Ehepartner, Kinder, enge Verwandte) einzubeziehen.
  2. Strenge Offenlegungspflichten: Einführung umfassender Transparenz über in- und ausländisches Vermögen; bei unvollständigen oder falschen Angaben greifen Sanktionen.
  3. Klare Härtefalldefinition: Steuererlass nur bei nachweisbarer Gefahr der Insolvenz oder Zerschlagung des Unternehmens.
  4. Mindestbesteuerung: Einführung einer verpflichtenden Mindeststeuer, um vollständige Steuerfreiheit auszuschließen.
  5. Unterscheidung nach Unternehmensgröße: Die Bedarfsprüfung soll ausschließlich für kleine und mittlere Betriebe gelten; Großkonzerne und Holdingstrukturen sind auszuschließen.
  6. Nachversteuerung bei Veräußerung: Bei Verkauf oder Zerschlagung des Betriebs innerhalb von zehn Jahren nach Erbschaft oder Schenkung ist die erlassene Steuer nachzuzahlen.
  7. Regelmäßige Evaluation: Überprüfung der Regelung alle fünf Jahre durch Bundestag und Finanzausschuss.

 

Antrag 103/II/2025 Aufnahme von sexueller Belästigung im öffentlichen Raum als Straftatbestand

9.10.2025

Die SPD-Mitglieder im Abgeordnetenhaus, im Berliner Senat und in der Bundesregierung werden aufgefordert, die Initiative der SPD-Bundestagsfraktion zu unterstützen, das Sexualstrafrecht in Deutschland zu modernisieren.

 

Konkret soll nicht-körperliche sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum, einschließlich digitaler Räume (sog. Catcalling) als eigener Straftatbestand erfasst werden. Dies umfasst insbesondere verbale, nonverbale oder gestische sexuelle Belästigungen wie Nachpfeifen, anzügliche Zurufe, aufdringliches Hinterherlaufen oder aufdringliches Verhalten im digitalen Raum. Diese Handlungen sollen ausdrücklich als eigener Straftatbestand erfasst werden. Sanktionen sollen abgestuft ausgestaltet sein: von empfindlichen Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen bei wiederholter oder besonders schwerwiegender Belästigung.

Antrag 501/I/2025 Demokratie schützen: Verfahren zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der „Alternative für Deutschland” jetzt einleiten!

24.05.2025

Weiterleitung: als Initiativantrag wegen neuer Entwicklungen an den SPD-Bundesparteitag sowie als Antrag zur Umsetzung an die Landesgruppe Berlin der SPD-Bundestagsfraktion und die Landesgruppe Ost der SPD-Bundestagsfraktion sowie als Antrag an den SPD-Parteivorstand

Adressat*innen: SPD-Bundestagsfraktion, sozialdemokratische Mitglieder der Bundesregierung, sozialdemokratische Mitglieder des Bundesrats, sozialdemokratische Mitglieder aller Landesregierungen, sozialdemokratische aller Landtage (MdA, MdBB, MdHB, MdL)

 

Als Sozialdemokrat*innen sind wir uns der Gefahr bewusst, die von der Partei „Alternative für Deutschland“ als parlamentarischem Arm der Neuen Rechten, die wir zur extremen Rechten zählen, für unsere Demokratie ausgeht. Ebenso ist uns klar, dass ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz das äußerste Mittel der wehrhaften Demokratie darstellt.

 

Wir verkennen nicht, dass ein solches Verfahren allein die zugrunde liegenden gesellschaftlichen Einstellungen, die Menschen zur Wahl der „Alternative für Deutschland“ bewegen, nicht verändern wird. Doch dies darf kein Grund sein, ein solches Verfahren zu unterlassen, da dieses nicht zuletzt dazu dient, die staatlichen Institutionen vor Verfassungsfeinden zu schützen.

 

Mit der Einstufung der „Alternative für Deutschland“ als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) liegen ausreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass sie nach ihren Zielen und/oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger*innen darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.

 

Die Partei „Alternative für Deutschland“ ist unserer Ansicht nach das Zentrum des deutschen Rechtsextremismus – die Zeit des Abwartens und Beobachtens ist nun abgeschlossen. Jetzt ist entschlossenes Handeln gefragt. Als Sozialdemokrat*innen müssen wir nun unserer Verantwortung für die Demokratie einmal mehr gerecht werden – und wir nehmen diese Herausforderung selbstbewusst an.

 

Es ist für die drei antragsberechtigten Verfassungsorgane geboten, bei Vorliegen der Voraussetzungen des Artikel 21 Abs. 2 GG auch einen entsprechenden Antrag an das Bundesverfassungsgericht zu stellen.

 

Wir fordern daher:

  • Die SPD setzt sich auf allen politischen Ebenen dafür ein, dass ein Verfahren zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD gemäß Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz zeitnah eingeleitet wird. Das heißt, die SPD-Abgeordneten im Deutschen Bundestag, die SPD-Mitglieder im Bundesrat sowie in der Bundesregierung wirken aktiv darauf hin.
  • Für den Fall, dass ein entsprechender Antrag auf die Gesamtpartei bezogen bis zum 31. Dezember 2025 von den Initiant*innen Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat noch nicht beantragt worden ist, fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder der Landesregierungen und Landtage (der Bürgerschaften, des Abgeordnetenhauses) auf, sich dafür einzusetzen, dass die Landesregierungen mit sozialdemokratischer Beteiligung oder die Landesparlamente bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Antrag auf Entscheidung, ob der jeweilige Landesverband der Partei „Alternative für Deutschland“ verfassungswidrig ist, und hilfsweise einen Antrag auf Entscheidung über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung beim Bundesverfassungsgericht stellen.
  • Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Bundestagsfraktion wirken darauf hin, dass das Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz unter Wahrung des Quellen- und Methodenschutzes so schnell wie möglich den antragsberechtigten Verfassungsorganen sowie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
  • Wir fordern alle sozialdemokratischen Landesregierungen auf in ihren jeweiligen Ländern, sich für eine Neubewertung aller AfD Landesverbände einzusetzen.
  • Parallel dazu sind umfassende Maßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen, um dem Erstarken menschenfeindlicher, autoritärer und demokratiegefährdender Einstellungen in der Gesellschaft wirksam entgegenzutreten. Diese Maßnahmen müssen zügig, aber mit der gebotenen Gründlichkeit, auf allen Ebenen politisch vorangetrieben werden.

 

 

Antrag 342/I/2025 Mehr Regieren und Opponieren als Wahlkämpfen: Die Legislaturperiode des Deutschen Bundestags endlich anpassen

24.04.2025

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im deutschen Bundestag werden aufgefordert, endlich die schon lange in verschiedenen Beschlusslagen geforderte Verlängerung der Legislaturperiode des Deutschen Bundestags von vier auf fünf Jahre durchzuführen.