Archive

Antrag 43/I/2022 Sozialverträgliche Sanierung und Standardanhebung für Neubauten

17.05.2022

Der Gebäudesektor muss in den nächsten zehn Jahren fast 45% seiner Treibhausgasemissionen einsparen, um die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Mit kleinen Anpassungen sind die Ziele des Gebäudesektors für 2030 und 2050 nicht zu erreichen. Gleichzeitig müssen mit den zu erwartenden Hitzeperioden Gebäude auch dahingehend angepasst werden – möglichst ohne hohen Stromverbrauch durch Klimaanlagen.

 

Gemäß dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist der Gebäudesektor für rund ein Drittel der deutschen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Im Gebäudebereich kam es laut dem BMWK 2021 zu einer Emissionsminderung von knapp 4 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten (minus 3,3 Prozent) auf rund 115 Mio. Tonnen. Trotz dieser Emissionsminderung überschreitet der Gebäudesektor, wie auch bereits im Vorjahr, laut BMWK, die erlaubte Jahresemissionsmenge gemäß dem Bundes-Klimaschutzgesetz, die bei 113 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten liegt.

 

Gerade der Angriffskrieg auf die Ukraine zeigt auf traurige Weise, wie wichtig es ist, den Energieverbrauch zu reduzieren. Zudem brauchen wir einen Wandel zu nachhaltigen, regionalen und erneuerbaren Energieträgern im Bausektor. Deshalb fordern wir beispielsweise neben einer sozialverträglichen Gebäudesanierung, Mindeststandards für die energetisch schlechteste Bestandsgebäude und eine Anhebung der Standards für Neubauten.

 

Außerdem fordern wir:

 

1. Erhöhung des Fördervolumens für Bau und Sanierung

Die Ziele bis 2045 für den Klimaschutz in dem Bereich des Gebäudesektors müssen erreicht werden! Daher fordern wir eine Ermittlung der dafür notwendigen Finanzmittel, die zur tatsächlichen Umsetzung und Erreichung der Ziele notwendig sind. Auf Grundlage dieser Erhebung sollen über den Bundeshaushalt jährlich entsprechende Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.

 

2. Förderung für die Verwendung nachwachsender Rohstoffe bei Neubauten

Es müssen regionale und nachwachsende Rohstoffe für den Bau neuer Gebäude verwendet werden! Neubauten, welche für den Gebäudekern, die Fassade und die Dämmung nachwachsende, regionale  und hitzekompatible Rohstoffe verwenden, müssen besonders unterstützt und gefördert werden. Für öffentliche Bauvorhaben sollten möglichst ressourcen- und energieeffiziente Bauunternehmen bevorzugt werden.

 

3. Mindeststandards für die energetisch schlechtesten Bestandsgebäude einführen

Insgesamt muss die Quote der Sanierung von Bestandsbauten auf mindestens 2% erhöht werden. Es ist notwendig, dass für Bestandsgebäude Mindesteffizienzklassen eingeführt werden. Diese müssen zu festgesetzten Stichtagen erfüllt, schrittweise verschärf und angepasst werden. Damit sozialverträgliche Gebäudesanierungen und Kostenverteilungen ermöglicht werden können, müssen auch hier haushaltrechtliche Voraussetzungen geschaffen werden.

 

4. Klimafreundliche Gebäude mit bezahlbaren Mieten

Die durch die Gebäude- und Hitzesanierung erfolgende Erhöhung der Mieten muss durch Fördermittel, besonders in angespannten Wohnungsmärkten, abgefangen werden. Hierfür gilt es, die Amortisierungszeit der Sanierungsmaßnahmen in Verhandlungen mit Eigentümer*innen mit einzuberechnen. Wohnungsbaugesellschaften sollten hier zuerst in die Pflicht genommen werden. Sanierungen dürfen nicht zu steigenden Mieten führen bzw. dürfen die Kosten nicht auf Mieter*innen fallen.

Antrag 58/I/2022 WirWerdenLaut - Schulen in der fünften Welle

17.05.2022

Wir unterstützen die Initiative #WirWerdenLaut der SchülerInnen-VertreterInnen zur Verbesserung der Lage in den Schulen in der fünften Corona-Welle und darüber hinaus.

 

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und der Landesregierungen sowie die Landtagsfraktionen und die Bundestagsfraktion werden dazu aufgefordert, das Gespräch mit der Initiative #WirWerdenLaut zu suchen und sich für ihre Anliegen einzusetzen.

 

Aus der Petition/dem offenen Brief der SchülerInnen-VertreterInnen:

 

„Mit der Omikron-Variante ist die fünfte Infektionswelle des Coronavirus SARS-CoV-2  angebrochen. Wir Kinder und Jugendliche erdulden die Pandemie und die mit ihr einhergehenden Einschränkungen seit fast zwei Jahren. Wir halten uns gewissenhaft an die auferlegten Maßnahmen, um uns und andere zu schützen. Doch die Situation an unseren Schulen ist nach zwei Jahren unerträglich geworden.

 

Wir haben unsere Belastungsgrenze erreicht. Endlich wird die psychische und körperliche Gesundheit von uns Schüler:innen stärker thematisiert. Dieser Diskurs sollte ehrlich und öffentlich mit statt nur über uns geführt werden. Wir Schüler:innen, wie auch viele Eltern, Lehrkräfte und Wissenschaftler:innen, haben immer wieder besseren Infektionsschutz an Schulen verlangt. Forderungen wie die flächendeckende Ausstattung mit Luftfiltern, die Aussetzung der Präsenzpflicht und der angemessene Ausbau digitaler Lern- und Lehrmittel an Schulen wurden und werden wiederholt zu großen Teilen ignoriert und bisherige Lösungsansätze und Förderprogramme waren nicht ausreichend. Wir müssen davon ausgehen, dass diese fünfte Welle nicht die letzte sein wird. Dennoch fehlt weiterhin ein klares politisches Signal, dass für den Herbst 2022 und die Zeit danach Vorbereitungen getroffen werden! Anfängliche Kommunikationsfehler der Corona-Politik der Jahre 2020 und 2021 werden wiederholt, wenn nicht gar übertroffen.

 

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Stark-Watzinger, sehr geehrter Herr Bundesminister Lauterbach, sehr geehrte Frau Präsidentin der Kultusminister:innenkonferenz Prien, sehr geehrte Regierungspräsidien der Länder,Wir können Ihre aktuelle Politik, die uns alle im Stich lässt, psychisch belastet und körperlich gefährdet, nicht länger mittragen. Wir sind darauf angewiesen, dass Sie endlich Ihrer Verantwortung gerecht werden und auf unsere Forderungen eingehen.

 

Wir fordern:

 

1. Einen ehrlichen und öffentlichen Diskurs mit statt über uns

 

2. Bundesweite Umsetzung der vom RKI empfohlenen S3-Leitlinie

  • Luftfilter für Klassen-, Fach- und Sanitärräume in allen Schulen
  • kostenlose FFP2-Masken
  • Reduktion der Größe von Lerngruppen
  • mehr Angebote für die Notbetreuung
  • angemessene Quarantänemaßnahmen zur Vorbeugung von weiteren Infektionen

 

3. PCR-Pooltestungen sowie hochwertige Schnelltests an allen Schulen

 

4. Bildungspflicht statt Präsenzpflicht

 

  • Schüler:innen müssen mit ihren Familien selbst entscheiden können, in welcher Art der Beschulung sie sich wohler und sicherer fühlen.
  • Distanzunterricht muss eng durch pädagogisches Personal begleitet werden und Schulen müssen bei der Umsetzung aktiv und praxisnah unterstützt werden.
  • Verbesserung der technischen Ausstattung und verpflichtende, hochwertige Schulungen des pädagogischen Personals

 

5. Informationen über Infektionen in Lerngruppen müssen in Echtzeit und unkompliziert an Eltern, Lehrkräfte und Schüler:innen übermittelt werden.

 

6. Aufstockung des  pädagogischen und schulpsychologischen Personals

 

7. Entlastung und Ausgleich für Abschlussjahrgänge

 

  • Abschlussnoten, die aufgrund der Pandemie vom eigenen Leistungsstand abweichen, müssen in ihrer Gewichtung für die Berechnung des Durchschnitts berücksichtigt bzw. gestrichen werden können.
  • Reduzierung des Leistungsdrucks durch Kürzung oder Schwerpunktsetzung im Lehrplan. (Kernkompetenzen müssen trotzdem vermittelt werden.)
  • Schaffung von Möglichkeiten für Ersatzprüfungsleistungen
  • Berücksichtigung individueller Lernfortschritte der Schulen durch dezentrale Prüfungsaufgaben

 

8. Pandemie-Aufarbeitung für die Zukunft

 

  • Für die Probleme, die in der Pandemie aufgetreten oder deutlicher sichtbar geworden sind, müssen langfristige Lösungsstrategien gefunden und umgesetzt werden.

 

Der aktuelle Abschlussjahrgang ist der von Corona bisher am stärksten Betroffene. Für unsere Abschlüsse sollen wir beständig Leistungen erbringen. Doch von Beständigkeit konnte in den vergangenen zwei Jahren nicht die Rede sein. Psychische und körperliche Belastungen, ein hohes Infektionsrisiko sowie die Gefahr, an Long Covid zu erkranken, stehen gleichauf mit Angst vor dem Verlust von Angehörigen und Freund:innen. Dazu kommt die Ungewissheit, wie es weitergehen soll. Das Gefühl, sich im Kreis zu drehen und der Wegfall von Aktivitäten sind zermürbend für die Psyche.

 

Einige von uns erhalten in diesem Jahr einen  Schulabschluss, der maßgeblich über unsere Zukunft mitentscheiden wird. Dieser wird aber nicht mit jenen Abschlüssen vergleichbar sein, die unter präpandemischen Umständen erlangt wurden. Es ist wichtig, die Pandemie mit allen Mitteln zu bekämpfen. Zu unserer Verärgerung werden jedoch nicht alle zur Verfügung stehenden Werkzeuge eingesetzt. Seitens der Politik wird weiterhin behauptet, die Schulen seien sicher.

 

Wir erleben täglich die Situation in unseren Schulen und es stimmt mit dem Konsens der Wissenschaft überein, wenn wir sagen: Schulen sind aktuell keine sicheren Lernräume! Wir werden in überfüllte Klassenräume mit unzureichenden Infektionsschutzmaßnahmen gezwungen. Damit werden vermeidbare Infektionen mit „milden” Verläufen oder gar Todesfälle bei Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in Kauf genommen. Dies gilt es zu verhindern! Zudem können die Langzeitbeschwerden von Infektionen und psychischen Belastungen nicht vollends abgesehen werden. Der aktuelle Durchseuchungsplan ist unverantwortlich und unsolidarisch. So kann es nicht weitergehen, #WirWerdenLaut!“

Antrag 69/I/2022 Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit bei der Bezugsdauer von Elterngeldmonaten

17.05.2022

Wir fordern die sozialdemokratischen Abgeordneten des Bundestags und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass

  • Paare, die sich die Elterngeldmonate annährend gleichberechtigt aufteilen, durch weitere Elterngeldmonate bevorzugt werden. Konkret soll vorgeschlagen werden, dass Paare, bei denen jedes Elternteil entweder 7 Monate Elterngeld beantragt oder ein Elternteil 6 und das andere Elternteil 8 Monate oder der Vater die überwiegende Anzahl von Elterngeldmonaten nimmt, vier zusätzliche Monate Elterngeld beziehen können, sofern auch diese vier Monate gleichberechtigt genommen werd Ziel der Regelung ist es, Anreize für Väter zu schaffen mehr Elterngeldzeit in Anspruch zu nehmen und damit eine größere Gleichberechtigung in der Aufteilung von Erziehungszeiten herzustellen.
  • gleichzeitig das Elterngeld für selbständige Mütter und Väter novelliert wird. Selbstverständlich sollen diese Regelungen auch für gleichgeschlechtliche Elternpaare gelten. Auch Alleinerziehende sollen ein Anrecht auf 18 Monate Elterngeldbezug erhalten.
  • weitere Anreize zur partnerschaftlichen Bezugsdauer von Elterngeldmonaten unter Beteiligung von Fachpolitiker*innen geprüft werden.

 

Antrag 86/I/2022 Die SPD fordert das Ende der Verfolgung und den Schutz von Julian Assange

17.05.2022

Die Bundesregierung, die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratische Fraktion des EU-Parlaments werden aufgefordert, sich in den internationalen Beziehungen mit Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) für die Freilassung des im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in England wg. Hochverratsvorwürfen in den USA in Auslieferungshaft verwahrten Gründer der Plattform Wikileaks Julian Assange einzusetzen und seine Freilassung unverzüglich zu erwirken.

Antrag 35/I/2022 Städte geschlechtergerecht entwickeln!

17.05.2022

Um Gleichstellung in der Stadtentwicklungspolitik voranzutreiben, werden alle Partei-, Fraktions- und Regierungsmitglieder der SPD in Bund und Land aufgefordert, sich für folgende Maßnahmen einzusetzen:

 

  • Die Einführung einer umfassenden Datenbank aufgeschlüsselt nach Geschlechtern ist die wichtigste Grundlage, um geschlechtergerechte Städte verlässlich entwickeln zu können. Diese muss auf Bundesebene geschaffen werden. Neben Informationen zu Arbeitsentgelt, Haushaltseinkommen, Familienstruktur, Eigentums- und Vermögensverhältnissen und Nutzung von Verkehrsmitteln und anderen öffentlichen Dienstleistungen soll sie auch Daten zur Identifikation von Orten liefern, an denen es häufig zu sexistischen Übergriffen kommt. Es bedarf einer Übersicht, welche geschlechtsspezifischen Daten auf Städteebene in der EU verfügbar sind.
  • Die Festsetzung von Gender Budgeting und Gender Mainstreaming auf allen Verwaltungsebenen ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer geschlechtergerechten Stadtentwicklung. Dies muss sich vor allem auch in der Implementierung von gleichstellungspolitischen Kriterien im öffentlichen Vergaberecht, im Haushaltsrecht, im Zuwendungsrecht und bei der Entwicklung von Städtebauprogrammen widerspiegeln. Laut der Gleichstellungsstrategie für 2020-2025 legt die EU-Kommission einen Fokus darauf, mit der Richtlinie für sozialverantwortliche öffentliche Auftragsvergabe auch Geschlechtergerechtigkeit bei allen öffentlichen Aufträgen beachten zu wollen. Dieses Ziel muss auch in Deutschland auf allen Verwaltungsebenen eingehalten werden. Um die oftmals versteckten Auswirkungen von Programmen und Maßnahmen auf unterschiedliche Bevölkerungsgruppen auch auf unteren Verwaltungsebenen bestmöglich analysieren zu können, sollte auf Bundesebene eine Taskforce eingesetzt werden, die einen Leitfaden zur Hilfe bei der Analyse und Aufstellung von Programmen und Haushalten, erstellt.
  • Ein verstärkter Fokus muss auf die Interdisziplinarität in allen Ausführungsschritten der Stadtplanung gelegt werden: So müssen beispielsweise auch bei der Aufstellung der Bebauungsplänen und im gesamten Bauplanungsprozess noch stärker Interessenvertreter:innen und Expert:innen für Gleichstellung einbezogen werden, um den Ansprüchen an eine „Stadt für Alle“ gerecht zu werden.
  • Die verbindliche Einbeziehung der lokale Interessenvertretungen (z.B. Frauen-, Gleichstellungs-, Queer-, Migrations-, und Senor:innenbeauftragte, Fraueninstitutionen, Frauenprojekte, Frauenrat, Frauenhäuser, Vertreterinnen von Frauen mit Behinderung, etc.), Jugendämter und Gender Mainstreaming Expert:innen im frühen Stadium der Planung, der Durchführung und Evaluation von städtebaulichen Vorhaben ist erforderlich.
  • Bei Digitalisierungsprozessen in der Verwaltung und bei städtebaulichen Vorhaben müssen Gleichstellungsexpert:innen einbezogen werden, um die oft fehlende Repräsentation in MINT-Berufen (MINT = Mathematik-Informatik-Naturwissenschaften-Technik) von Frauen auszugleichen. Auf EU-Ebene stellen Männer mehr als acht von zehn Arbeitnehmer*innen in MINT-Berufen. Diesem Mangel an Vielfalt muss in der Planung und Durchführung aktiv begegnet werden. Es gilt, bereits bestehende Technologien auf Gendergerechtigkeit zu untersuchen und Gender Mainstreaming-Expert:innen aktiv in kommenden Prozessen auf allen Verwaltungsebenen einzubinden.
  • Die paritätische Besetzung von Gremien und Jurys, die städtebauliche Vorhaben und Wettbewerbe begleiten und ausschreiben, ist sicherzustellen.
  • Polyzentrische Strukturen müssen geschaffen werden: Städtebauliches Ziel ist die Entwicklung lokaler Zentren, in denen Dienstleistungs- und Infrastruktureinrichtungen und Wohngebiete dezentral organisiert, gut vernetzt und aufeinander abgestimmt werden, um so den diversen Fortbewegungsarten von Frauen Rechnung zu tragen. Frauen legen häufiger Versorgungswege zurück und sind häufiger mit ihren Kindern unterwegs. Dies erfordert insbesondere den Ausbau eines umweltfreundlichen ÖPNV (Taktung, Zeiten etc.), sicherer und gut ausgebauter Radwege und breiternbarrierefreier Gehwege.
  • Erforderlich ist die Bereitstellung eines breiten Spektrums an Wohnungstypen und bezahlbarem Wohnraum, um auch alleinerziehenden Elternteilen, Senior:innen und weiteren diversen Bevölkerungsgruppen ein lebenswertes Zuhause in allen Stadtbereichen zu ermöglichen. Da Frauen und Senior:innen im Durchschnitt weniger Einkommen oder Rente beziehen, sind sie überdurchschnittlich hart von den stark steigenden Mieten in Ballungsgebieten betroffen.
  • Die Ausweitung von qualitativ hochwertigen öffentlichen Nutzungsflächen und Grünanlagen muss systematisch voran getrieben werden, um Treffpunkte innerhalb von Quartieren zu schaffen.
  • Gendergerechtes Bauen und gendergerechte Stadtentwicklung ist zum verbindlichen Bestandteil von Lehrplänen einschlägiger Studienrichtungen zu machen.

 

Der vorliegende Antrag ist ein Diskussionsauftakt. Im Rahmen einer folgenden Landesfrauenkonferenz soll die ASF Berlin sich mit dem Thema gendergerechte Stadtplanung und gendergerechte Mobilität im Detail beschäftigen.