Antrag 110/II/2022 Erhöhung der Höchstaufenthaltsdauer von Fachkräften aus Drittstaaten

Status:
Annahme

Höchstaufenthaltsdauer von Fachkräften aus Drittstaaten bei teilweiser Anerkennung der Berufsqualifikation auf mindestens 3 Jahre erhöhen

Die sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten mögen sich dafür einsetzen, dass die im § 16d (1) und (3) Aufenthaltsgesetz genannte Höchstaufenthaltsdauer der zu erteilenden Aufenthaltserlaubnisse von derzeit 2 Jahren auf mindestens 3 Jahre angehoben wird.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Überweisungs-PDF: