Antrag 111/II/2022 Sprachanforderungen bei teilweiser Anerkennung der Berufsqualifikation bei nicht-reglementierten Berufen an den Bedarf des Arbeitgebers anpassen

Status:
Annahme

Einreise von Fachkräften aus dem Ausland erleichtern

Die sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten mögen sich dafür einsetzen, dass die im § 16d (1) und (3) AufenthG genannten Sprachanforderungen zur Erteilung von Visa bei teilweiser Gleichwertigkeit der beruflichen Ausbildung (hinreichende deutsche Sprachkenntnisse, A2-Niveau) entfallen und die Spracherfordernisse durch den Bedarf des einstellenden Arbeitgebers festgelegt werden. Den Fachkräften soll es ermöglicht werden die für eine dauerhafte Integration in Deutschland erforderlichen Sprachkenntnisse nach der Einreise in einem angemessenen Zeitraum in Deutschland zu erwerben und nachzuweisen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Überweisungs-PDF: