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Antrag 65/II/2024 Frauenhäuser ausbauen: Schutzräume statt Stillstand!

23.10.2024

FINTA werden in unserer patriarchalen Gesellschaft viel zu häufig Opfer von Gewalt. Besonders mit Daten hinterlegt ist die geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen. Dies führt dazu, dass in diesem Antrag der Begriff Frauen verwendet wird, obwohl uns bewusst ist, dass patriarchale Gewalt alle Personen trifft, die nicht cis-männlich sind.  Wir hoffen auf eine zeitnah bessere Datenlage und Anerkennung, dass patriarchale Gewalt unterschiedlichste Personen betrifft. In Berlin und bundesweit spitzt sich die Krise in den Frauenhäusern immer weiter zu. Es fehlen chronisch Plätze insbesondere für Frauen mit Kindern und Frauen mit Behinderung und die politischen Maßnahmen zur Erhöhung der Plätze reichen bei Weitem nicht aus, um den Bedarf zu decken.

 

Von 521 Plätzen für Gewaltopfer in Berlin waren am Stichtag des 22.Juli.2024 nur vier freie Zimmer gemeldet von den Frauenhäusern, der Clearingstelle und den Frauen-Schutzwohnungen. Wichtig ist jedoch zu erwähnen, dass diese Platzmeldungen nur Momentaufnahmen darstellen, die sich ständig ändern. In ganz Deutschland gibt es zu wenige Frauenhausplätze und das bei einem eigentlich steigenden Bedarf. Die Fälle häuslicher Gewalt gegen Frauen in Berlin sind gestiegen, von 15.630 Betroffenen im Jahr 2021 auf 17.263 im Jahr 2022, so die polizeiliche Kriminalstatistik. Die Zunahme in Berlin liegt damit über dem Bundesschnitt. Die gerade genannten Zahlen spiegeln aber nur die Fälle wider, die Frauen aktiv bei der Polizei und öffentlichen Stellen melden. Die Dunkelzahl dürfte viel höher sein. Der Istanbul Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wird Deutschland damit nicht gerecht und auch Berlin hält sich mit dem mangelnden Schutz von Frauen nicht an die Konvention. So bräuchte es nach den Vorgaben der Istanbul Konvention in Deutschland 21.000 Plätze in Frauenhäusern, wovon aktuell jedoch nur 7.000 bestehen.  Dieser Zustand ist unhaltbar!

 

Neben den fehlenden Plätzen ist auch die uneinheitliche Finanzierung der Frauenhäuser ein großes Problem. Sie führt dazu, dass ganze Gruppen wie Studentinnen oder Frauen, die weniger als fünf Jahre in Deutschland leben, keinen ausreichenden Zugang zu Frauenhäusern haben. Denn Frauen, die keine Sozialleistungen beziehen, müssen die Miete im Frauenhaus selbst bezahlen. Rentnerinnen, Auszubildende, Studierende müssen so für ihren Platz im Frauenhaus bezahlen, wenn auch meist nur anteilig und nicht in voller Höhe. Insgesamt muss rund ein Drittel der Bewohnerinnen von Frauenhäusern selbst für die Miete zahlen. Es ist ein unhaltbarer Skandal, dass schutzsuchende Menschen für diesen Schutz noch selbst zahlen müssen! Die körperliche Unversehrtheit und mentale Gesundheit darf nicht am Geldbeutel der Betroffenen scheitern. Eine zentrale Ursache für diesen Missstand sind die in einigen Bundesländern fehlenden gesetzlichen Vorgaben, wodurch ein bundesweiter Flickenteppich hinsichtlich der Finanzierung entsteht.

 

Ein weiteres großes Problem besteht darin, dass Frauen ihre Kinder nur sehr eingeschränkt mitbringen können. So werden Jungen in der Regel nur bis zum Alter von 14 Jahren zugelassen. Dies stellt für viele Frauen eine Barriere dar, da sie ihre Kinder möglicherweise in einem gewalttätigen Umfeld zurücklassen müssten, wenn sie sich entscheiden, einen Platz anzunehmen. Hier muss dringend eine bessere Lösung gefunden werden.

 

Deshalb fordern wir:

  • Mindestens eine Verdopplung der bisherigen Anzahl von Plätzen in Frauenhäuser in Berlin
  • Mindestens ein Frauenhaus in jedem Berliner Bezirk. Dabei muss beachtet werden, dass die genaue Lage der Frauenhäuser geheim bleibt, um die Sicherheit der Bewohner*innen und Arbeitnehmer*innen vor Ort zu gewährleisten.
  • Die Abschaffung des Entgelts in allen Frauenhäusern und eine staatliche Übernahme der Kosten für alle Bewohnenden
  • Eine einheitliche und auskömmliche Finanzierung von Frauenhäusern, wobei sich der Bund entsprechend beteiligen muss.
  • Die Fortführung sowie des bisherigen Investitionsprogramms des Bundes, welches den Neubau von Frauenhäusern weiterhin fördern soll
  • Den Ausbau der Plätze für INTA Personen, Familienunterkünfte, Räume für Familien und Frauen mit Behinderungen in Frauenhäusern sowie Konzepte für die Sicherheit der Frauen weiterentwickeln
  • Den Ausbau von Frauen-Schutz-Wohnungen
  • Den Ausbau der Clearing Stelle in Berlin sowie den barrierefreien Ausbau dieser, da diese eine Erstinterventionsstelle bei häuslicher Gewalt ist sich so durch eine wesentlich kürzere Aufenthaltsdauer einem Frauenhaus gegenüber unterscheidet
  • Im Allgemeinen eine Erhöhung des Personals um die umfassende und gute Betreuung der Frauen sicherstellen zu können
  • Mehr Geld für Sicherheitskonzepte, insbesondere in Bezug auf Sicherheit im digitalen Raum, sowie den Ausbau und Weiterführung bestehender Projekte der IT Sicherheit und Beratungsangebote zu Stalking
  • Mehr barrierefreie Plätze für Frauen mit Behinderung oder ältere Frauen und mehr Plätze für Frauen mit vielen Kindern (3+)
  • Die schnellstmögliche Verabschiedung des geplanten „Gewalthilfegesetzes” auf Bundesebene, durch welchen ein Rechtsanspruch auf einen Platz im Frauenhaus gesichert werden soll. Der Bund soll folglich diesen Anspruch mit den entsprechenden finanziellen Mittel untermauern.
  • Mehr Männerberatungsstellen für gewalttätige Männer schaffen
  • Fördern und Ausbau des Bundesförderprogramm gegen Gewalt an Frauen

 

Antrag 31/II/2024 Missbräuchlichen Eigenbedarfskündigungen vorbeugen und Mieterschutz stärken

23.10.2024

Die SPD-Abgeordnetenhausfraktion und die Berliner Landesgruppe der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich entsprechend ihrer Zuständigkeiten für die Einführung bzw. Anpassung von gesetzlichen Regelungen zur Stärkung von Mieter:innen gegenüber privaten Eigentümer:innen einzusetzen:

1. Die in Berlin geltende Kündigungssperrfrist von zehn Jahren bei Wohnungsumwandlungen z.B. eines Miethauses in Eigentumswohnungen gem. § 577a und Landesverordnung („Kündigungsschutzklausel-Verordnung“) ist auch auf Fälle anzuwenden, bei denen ein Wechsel von einem privaten zu einem anderen privaten Eigentümer stattfindet.

2. Die Frist zum Auszug nach einer Kündigung wegen Eigenbedarf gem. § 573c BGB von derzeit drei bis neun Monaten (in Abhängigkeit der Mietdauer) wird in Gebieten mit angespannter Wohnungslage auf grundsätzlich mindestens zwölf Monate verlängert.

3. Der § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist insofern neu zu fassen, als dass der zur Eigenbedarfsklage berechtigte Personenkreis klar definiert und auf den Eigentümer selbst sowie Verwandte ersten Grades begrenzt wird.

4. Eine Meldepflicht für Eigentümer:innen an geeigneter zentraler Stelle zur Erfassung der tatsächlichen Anzahl von Eigenbedarfskündigungen wird eingeführt.

Antrag 20/II/2024 Integration in den Arbeitsmarkt vorantreiben, Finanzierung der Berufssprachkurse sicherstellen

23.10.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Bundestages setzen sich für eine auskömmliche Finanzierung der Berufssprachkurse über BAMF und Agentur für Arbeit ein, um Initiativen wie den Jobturbo weiter zu unterstützen.

Antrag 21/II/2024 Deutschland-Ticket bei 49 Euro belassen – oder Grenze für steuerfreie Sachzuwendung vom Arbeitgeber in § 8 EstG anpassen

23.10.2024

Sachbezüge von Seiten der Arbeitgeber:innen sind seit 1. Januar 2022 bis zu einem Betrag von monatlich 50 € steuerfrei. Hiermit konnte der Arbeitgeber bisher für Arbeitnehmer:innen auch das Deutschland-Ticket zur Verfügung stellen. Nach einer nun geplanten Erhöhung des Preises für das Deutschland-Ticket würde die Steuerfreirenze von 50 € überschritten. Dem kann entgegen gewirkt werden, indem die Grenze angehoben wird bis zu dem Preis des Deutschland-Tickets, um dem Arbeitgeber:innen weiterhin zu ermöglichen, Arbeitnehmer:innen das Ticket zu zahlen.

Antrag 14/II/2024 Die Verbreitung von potentiell als Waffe nutzbaren Gegenständen und Werkzeugen im Rahmen von Wahlkampfveranstaltungen und Wahlkampf-Geschenken konsequent verbieten

23.10.2024

Der SPD-Parteivorstand, die SPD-Fraktion im Bundestag sowie die SPD-Landesverbände werden aufgefordert, sich für eine konsequente Bekämpfung der Verbreitung von potenziell und primär als Waffe nutzbaren Gegenständen und Werkzeugen auch im Rahmen von Wahlkampfveranstaltungen und Wahlkampfgeschenken konsequent einzusetzen.

 

Dies umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Verbot der Verbreitung von Gegenständen / Werkzeugen, die konkret und ohne erhebliche Umfunktionierung als Waffe genutzt werden können (dual use) im Rahmen von Wahlkampfveranstaltungen und Wahlkampfgeschenken
  • Verbot der Bewerbung solcher Gegenstände und Werkzeuge auch im Rahmen von Veranstaltungen und öffentlichen Auftritten von Parteien, Kandidierenden und deren Umfeldorganisationen
  • Einführung empfindlicher Strafrahmen bei der Zuwiderhandlung