Antrag 21/II/2024 Deutschland-Ticket bei 49 Euro belassen – oder Grenze für steuerfreie Sachzuwendung vom Arbeitgeber in § 8 EstG anpassen

Status:
Annahme mit Änderungen

Sachbezüge von Seiten der Arbeitgeber:innen sind seit 1. Januar 2022 bis zu einem Betrag von monatlich 50 € steuerfrei. Hiermit konnte der Arbeitgeber bisher für Arbeitnehmer:innen auch das Deutschland-Ticket zur Verfügung stellen. Nach einer nun geplanten Erhöhung des Preises für das Deutschland-Ticket würde die Steuerfreirenze von 50 € überschritten. Dem kann entgegen gewirkt werden, indem die Grenze angehoben wird bis zu dem Preis des Deutschland-Tickets, um dem Arbeitgeber:innen weiterhin zu ermöglichen, Arbeitnehmer:innen das Ticket zu zahlen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Änderung Überschrift: Grenze für steuerfreie Sachzuwendung vom Arbeitgeber in § 8 EstG anpassen

Sachbezüge von Seiten der Arbeitgeber:innen sind seit 1. Januar 2022 bis zu einem Betrag von monatlich 50 € steuerfrei. Hiermit konnte der Arbeitgeber bisher für Arbeitnehmer:innen auch das Deutschland-Ticket zur Verfügung stellen. Nach einer nun geplanten Erhöhung des Preises für das Deutschland-Ticket würde die Steuerfreigrenze von 50 € überschritten.

 

Dem soll entgegen gewirkt werden, indem die Grenze angehoben wird bis zu dem Preis des Deutschland-Tickets, um dem Arbeitgeber:innen weiterhin zu ermöglichen, Arbeitnehmer:innen das Ticket zu zahlen.

 

Im Fall, dass der Preis für das Deutschland-Ticket erhöht werden sollte, ist die SFG zu erhöhen.

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Änderung Überschrift: Grenze für steuerfreie Sachzuwendung vom Arbeitgeber in § 8 EstG anpassen

Sachbezüge von Seiten der Arbeitgeber:innen sind seit 1. Januar 2022 bis zu einem Betrag von monatlich 50 € steuerfrei. Hiermit konnte der Arbeitgeber bisher für Arbeitnehmer:innen auch das Deutschland-Ticket zur Verfügung stellen. Nach einer nun geplanten Erhöhung des Preises für das Deutschland-Ticket würde die Steuerfreigrenze von 50 € überschritten.

 

Dem soll entgegen gewirkt werden, indem die Grenze angehoben wird bis zu dem Preis des Deutschland-Tickets, um dem Arbeitgeber:innen weiterhin zu ermöglichen, Arbeitnehmer:innen das Ticket zu zahlen.

 

Im Fall, dass der Preis für das Deutschland-Ticket erhöht werden sollte, ist die SFG zu erhöhen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe 2026:
Laut Einkommensteuergesetz (EstG) § 3 Abschnitt 15 sind Zuschüsse oder die Über-nahme des Deutschlandtickets oder anderer Jobtickets durch Arbeitgeber:innen voll-ständig steuerfrei. Eine Anpassung der Gesetzgebung entsprechend des Antrages ist daher nicht notwendig.

Weiteres Vorgehen: Keines.
Überweisungs-PDF: