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Antrag 141/II/2022 Trans* liberation now: Für ein echtes Selbstbestimmungsgesetz!

10.10.2022

Wir bitten die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung, sich für folgende Verbesserungen und Klarstellungen bei der Erarbeitung des im Koalitionsvertrag vorgesehenen Selbstbestimmungsgesetz einzusetzen, für welches Bundesjustiz- und das Bundesfamilienministerium nunmehr Eckpunkte vorgelegt haben:

 

1.  Die Erklärungen zur Änderung von Namen und Geschlechtseintrag sollen perspektivisch an jedem Standesamt abgegeben werden können.

2. Auch Menschen, die ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Deutschland leben, müssen das Selbstbestimmungsgesetz in Anspruch nehmen können.

3. Auch die Anpassung geschlechtsspezifischer Nachnamen soll in das Selbstbestimmungsgesetz aufgenommen werden. Wenn ein trans* Mensch einen Namen mit geschlechtsspezifischer Endung führt, wie es z.B. in nord- und osteuropäischen Ländern verbreitet ist, würde es andernfalls zu einer sinnwidrigen Diskrepanz zwischen Vor- und Nachnamen kommen.

4. Ergänzend zum Offenbarungsverbot, das mit § 5 TSG bereits Teil der geltenden Rechtslage ist, ist eine ausdrückliche Regelung aufzunehmen, wonach Menschen nach Anpassung von Namen oder Geschlechtseintrag einen gesetzlichen Anspruch gegenüber allen privaten und öffentliche Stellen auf Ausstellung von Dokumenten, Zeugnissen und anderen Bescheinigungen mit den neuen Personendaten haben, auch bei denen 3., in denen sie aufgeführt sind.

5. Sowohl die Sorgeberechtigten als auch das Familiengericht sollen verpflichtet sein, die Wünsche eines minderjährigen Kindes (ab 7 Jahren) bezüglich des eigenen Namens und Geschlechtseintrags vorrangig zu berücksichtigen.

6. Auch bei Minderjährigen zwischen 7 und 14 Jahren ist das Verfahren altersunabhängig so zu gestalten, dass diese die Erklärung zur Änderung von Namen und Geschlechtseintrag selbst abgeben können. Das Standesamt soll von Amts wegen das Familiengericht anrufen, wenn ein*e Minderjährige*r die Anpassung von Namen und Geschlechtseintrag verlangt und die Sorgeberechtigten auch nach Aufforderung durch das Standesamt keine Zustimmung erteilen.

7. Das Familiengericht soll eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung treffen können, wenn die Sorgeberechtigten die Zustimmung zur Anpassung von Namen oder Geschlechtseintrag verweigern. Im familiengerichtlichen Verfahren ist sicherzustellen, dass ein*e Verfahrensbetreuer*in bestellt wird, die mit der Situation und den Bedürfnissen von trans* Menschen vertraut ist.

 

Das Selbstbestimmungsgesetz soll über die Erleichterungen für die Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag hinaus weitere Regelungen enthalten, um die Lebenssituation von trans* Menschen wirksam zu verbessern. Wir fordern deshalb die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich für folgende zusätzliche Maßnahmen einzusetzen und diese zeitnah in die Wege zu leiten:

  1. Um trans* Menschen zu unterstützen und in die Lage zu versetzen, ihr Selbstbestimmungsrecht in Anspruch zu nehmen, ist die in den Eckpunkten vorgesehene Stärkung von Beratungsangeboten besonders wichtig. Insbesondere für Minderjährige sind niedrigschwellige spezialisierte Anlauf- und Beratungsstellen auszubauen, abzusichern oder neu zu schaffen, die diese bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen und während des Verfahrens, das das Selbstbestimmungsgesetz vorsieht, begleiten können. Die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine qualifizierte Beratung ist zu prüfen. Weiterhin ist zu prüfen, ob Sorgeberechtigte von trans* Kindern zur Wahrnehmung einer Beratung verpflichtet werden können.
  2. Wie vom Koalitionsvertrag gefordert müssen die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Das gilt auch für eventuell angeforderte Gutachten. Das Bundesministerium für Gesundheit muss zeitnah ein Konzept vorlegen, mit dem sichergestellt wird, dass trans* Menschen bei entsprechender ärztlicher Empfehlung einen Anspruch auf Kostenübernahme hinsichtlich der Behandlungen haben, die in der einschlägigen S3-Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit“ empfohlen werden, welche unter Federführung der der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung erarbeitet wurde. Ergänzend zu den geschlechtsanpassenden Operationen muss auch die Namensänderung für trans* Menschen beim Standesamt gebührenfrei sein.
  3. Bezüglich der Teilnahme an Sportveranstaltungen und Wettkämpfen ist sicherzustellen, dass auch durch die Sportorganisationen keine Regelungen getroffen werden, die trans* Sportler*innen ohne sachlichen Grund ausschließen oder benachteiligen.

 

Antrag 98/II/2022 Jin, Jiyan, Azadi - Frauen, Leben, Freiheit

10.10.2022

Solidarität mit den Protestierenden im Iran: Haltung und Handlung jetzt!     

 

Die SPD steht fest an der Seite der Protestierenden im Iran. Solidarität mit den Protestierenden im Iran bedeutet für uns konkret:

 

1. EU-Sanktionen gegen die Macht-Eliten
Wir begrüßen die Initiative der deutschen Bundesregierung, gemeinsam mit Regierungen anderer Länder wie Dänemark, Spanien, Italien und Tschechien Vorschläge zu unterbreiten, wie EU-Sanktionen verschärft werden können und jene zu strafen, die zur Verantwortung gezogen werden müssen. Wir fordern weitere zielgerichtete Sanktionen gegen die Macht-Eliten, z.B. Angehörigen des Regimes Visa für den Schengenraum zu entziehen.

 

2. Gefahrenlage für Menschen im Iran ernst nehmen: Gefahrenlage neu prüfen lassen

Politische Gefangene, Journalist:innen, Intellektuelle, Frauen, LSBTI* LGTBQI-Menschen, religiöse  und ethnische Minderheiten: Viele sitzen derzeit in den von Brutalität geprägten Gefängnissen des Mullah-Regimes. Wer die Lage im Iran beobachtet, weiß: Zu einer Demonstration zu gehen, bedeutet, möglicherweise nicht zurück nach Hause kommen zu können. Denn seit den Ausschreitungen werden Menschen verhaftet, in Gefängnissen misshandelt und gar auf offener Straße erschossen. Ein Land, in dem Menschen Tag für Tag um ihr Leben fürchten müssen, ist kein sicheres Herkunftsland. Wir fordern daher die zuständigen Bundesministerien auf, die Behörden mit aktualisierten Lageberichten über die veränderte Gefahrenlage zu informieren und dementsprechend anzuweisen zu handeln.

3. Abschiebungen stoppen und Asylverfahren vereinfachen

Abschiebungen in den Iran, besonders von Menschen, die vor dem Regime und seinen Repressionen geflohen sind, gilt es unverzüglich bis auf Weiteres zu stoppen. Wir appellieren an die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und im Deutschen Bundestag und den Berliner Senat sich für einen sofortigen Abschiebestopp in den Iran nach § 60a AufenthG einzusetzen. Wir fordern den Berliner Senat auf, bis zum Erzielen einer bundeseinheitlichen Regelung einen vorläufigen Abschiebestopp zu verhängen. Geschlechtsspezifische und LSBTI*-Verfolgung sowie das Konvertieren zu einer anderen Religion müssen als Asylgründe anerkannt und im Asylverfahren stärker gewürdigt werden. Darüber hinaus fordern wir ein vereinfachtes Asylverfahren, damit Schutzsuchende aus dem Iran schnell und sicher aus dem Land kommen können, um vor Repressionen geschützt zu sein.

 

4. Vernetzung mit der Welt über das Internet ermöglichen: Finanzielle Unterstützung auf den Weg bringen

Die einzigen Waffen der Menschen im Iran, Bildung und das Internet als Tor zur Welt, werden derzeit mit allen Mitteln eingeschränkt. Die Folge: Fehlende Informationen im In- und Ausland, auch eine Berichterstattung wird dadurch erschwert. Wir fordern auf europäischer Ebene Wege zu sichern die Internetsperre im Iran zu durchbrechen und durch finanzielle Unterstützung von Satelliteninternetsystemen, wie z.B. Starlink, den Menschen die Kommunikation im Netz wieder frei zugänglich zu machen.

 

5. Klare Kante gegen Diktatoren und regimetreue Akteur:innen in Deutschland           
Zu guter Letzt fordern wir die Mitglieder der Bundesregierung auf, gegen regimetreue Akteur:innen in Deutschland, wie der Imam-Ali-Moschee in Hamburg, entschieden vorzugehen. Als SPD Berlin werden wir den Protestierenden eine Stimme geben, auch bei Demonstrationen in Berlin. Wir werden zu Kundgebungen aufrufen und uns in zivilgesellschaftlichen Bündnissen für die Forderungen der Protestbewegung engagieren, um so die nötige Öffentlichkeit für den Protest herzustellen.

 

Auch angesichts der bevorstehenden Gespräche rund um das Atomabkommen dürfen die massiven Verstöße gegen Menschenrechte im Iran nicht unter den Teppich gekehrt werden.

Wir haben jetzt die Chance, feministische Außen- und Regierungspolitik als Sozialdemokrat:innen vorzuleben. Jetzt ist die Chance, klare Kante gegenüber dem iranischen Regime und volle Solidarität mit den Protestierenden im Iran auf allen Ebenen zu zeigen.

 

Antrag 135/II/2022 Absolutes Werbeverbot für Tabakwaren durchsetzen

9.10.2022

Die SPD setzt sich für ein absolutes Tabakwerbeverbot ein. Dieses Werbeverbot umfasst alle noch erlaubten Tabakwerbemaßnahmen: Werbung am Verkaufsort (z.B. in Tankstellen) und in öffentlichen Innenräumen (z.B. in Einkaufszentren), Werbung in Printmedien des Tabakfachhandels, Werbung an den Außenflächen des Tabakfachhandels, Kinowerbung in Filmen ab 18 Jahren, Sponsoring nicht grenzüberschreitender Veranstaltungen, Werbung auf zugangsbeschränkten Internetseiten, Promotion, direkte Ansprache potenzieller Kundschaft (z.B. auf Events oder per E-Mail), Ambient Media (alle Werbeformen, die im Lebensumfeld platziert werden), sog. Brand Stretching/Brand Sharing, Werbung in Form von Zigarettenautomaten, Werbung in Form von Tabakproduktverpackungen (neutrale Einheitsverpackungen sollen umgesetzt werden).

Antrag 118/II/2022 Dividendenzahlungen von Unternehmen verbieten, die sich vom Staat mit Kurzarbeitergeld helfen lassen

9.10.2022

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion auf, einen Gesetzesentwurf in den Bundestag einzubringen, der Dividendenzahlungen bei Unternehmen untersagt, die für ihre Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragt haben. Das zweifelsfrei leider viel zu oft angewendete Prinzip „Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren“ gehört endlich beendet.

 

Steuerzahler:innen dürfen nicht für konjunkturelle und / oder krasse unternehmerische Fehlentscheidungen zur Kasse gebeten werden, während die Aktionär:innen dafür keinen Beitrag zahlen müssen, sondern im Gegenteil sogar noch Dividenden für den Zeitraum der Kurzarbeit ausgezahlt bekommen.

 

Es darf künftig nicht mehr vorkommen, dass sich Unternehmen in einer Wirtschaftskrise Personalkosten aus Kurzarbeitergeld finanzieren lassen, um so am Ende sogar noch den Unternehmensgewinn zu erhöhen und Gewinnausschüttungen an die Eigner:innen sowie Bonizahlungen an Vorstände vorzunehmen und ggf. sogar noch zu steigern.

Antrag 34/II/2022 Homeoffice-Pauschale fortführen und anpassen

9.10.2022

Die Home-Office-Pauschale soll fortgeführt und den Energiepreissteigerungen entsprechend angepasst werden. Das sollte zum Beispiel dadurch erreicht werden, dass die Home Office-Pauschale zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag gewährt wird.