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Antrag 176/I/2025 Für eine universelle feministische Solidarität: Sexualisierte Gewalt in bewaffneten Konflikten konsequenter bekämpfen und Überlebende effektiver schützen

24.04.2025

Zur Umsetzung einer feministischen Außen- und Entwicklungspolitik fordern wir:

 

  1. Ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zur umfassenden Untersuchung, Aufklärung und ggf. strafrechtlichen Verfolgung aller Berichte über sexualisierte Gewalt in allen Konflikten („conflict-related sexual violence“, CRSV) weltweit. Dies setzt aufgrund der Schwierigkeit der Beweissicherung sowie des großen Risikos einer Re-Traumatisierung ein hohes Maß an Erfahrung und Sensibilität seitens der Ermittler*innen voraus. Aus diesem Grund sollte sich Deutschland für die Aufstellung von Expert*innenteams für die Ermittlung in allen Verdachtsfällen einsetzen und diplomatisch auf uneingeschränkten Zugang zu allen relevanten Schauplätzen und Beweisen einwirken. In internationalen Friedensmissionen sollen die Protection- und Ombudsstellen zu CRSV systematisch ausgebaut werden.
  2. Ausbau und Umsetzung sozialer/psychologischer Begleitprojekte für Überlebende von CRSV sowohl vor Ort als auch in Deutschland, um eine Bewältigung zu ermöglichen und eine Re-Traumatisierung durch die zahlreichen Berichte und Bilder aus aktuellen Konflikten vorzubeugen. Hierbei müssen sprachliche,  sozio-kulturelle  und religiöse Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden.
  3. Die Bundesregierung sollte Untersuchungsmissionen zu Fällen von CRSV auch in medial wenig präsenten Krisenregionen wie Sudan, Kongo und Tigray die notwendige finanzielle und politische Unterstützung zukommen lassen, auf welche diese angewiesen sind. Eine Stärkung des VN-Systems sowie des Mandats des IKRK in diesem Bereich ist zu begrüßen.
  4. Einsatz für verpflichtende Ausbildungsmodule zur Sensibilisierung/Prävention für VN-Friedenstruppen in allen Truppenstellernationen, in Deutschland diesbzgl. Stärkung des Zentrums für internationale Friedenseinsätze, sowie striktere Selbstverpflichtungsmaßgaben an alle Entsenderstaaten bzgl. der rigorosen Strafverfolgung von Verdachtsfällen durch nationale Gerichte.
  5. (Internationale) strafrechtliche Verfolgung und Ahndung erleichtern: jüngste Fälle von Freisprüchen in CRSV-Verdachtsfällen haben gezeigt, dass die Beweislast und Attribuierungspflicht im Vergleich zu anderen Kriegsverbrechen disproportional hoch ist. Die Bundesregierung sollte deshalb proaktiv für eine völkerrechtliche Anpassung eintreten, welche diese Disproportionalität überkommt.
  6. Aktuelle Planungen zur Haushaltskürzung in den Bereichen Humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit sehen wir vor dem Hintergrund der o.g. Forderung äußerst kritisch. Die Bundesregierung sollte die Mittel in diesen Bereichen ausweiten, anstatt sie zu kürzen.
  7. Eine stärkere Sensibilisierung der deutschen Öffentlichkeit für Verantwortlichkeiten, Zielsetzungen und Arbeitsweise multilateraler Institutionen wie VN-Agenturen, um Versuchen der unaufrichtigen Politisierung zur Untergrabung des multilateralen Systems – insb. seitens Akteuren der rechten “Anti Rights”-Bewegung – vorzugreifen und die Bedeutung des deutschen Engagements zur Aufrechterhaltung, Gestaltung und Stärkung des Systems sichtbar zu machen.
  8. Vorausschauende Planung: mit dem absehbaren politischen Rechtsruck wichtiger Geberländer und der damit einhergehenden Gefahr einer abermaligen Mittelkürzung im Bereich reproduktiver Gesundheit, insb. mit Antritt der zweiten Trump-Administration, sollte die Bundesregierung zeitnah multilaterale politische Allianzen schmieden, um weitere Mittelkürzungen in diesem Bereich umgehend zu kompensieren und als international verlässlicher Partner diese Lücke zu füllen.

 

Antrag 172/I/2025 Humanitäre Hilfe stärken – Humanitäre Bedarfe langfristig und verlässlich decken

24.04.2025

Die Abgeordneten der SPD Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung mögen sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Bundesregierung die finanziellen Beiträge Deutschlands zur humanitären Hilfe nicht reduziert und sich mit internationalen Partnern dafür einsetzt, die durch die Vereinten Nationen ermittelten Bedarfe für humanitäre Hilfe in Zukunft dauerhaft und verlässlich zu decken. Konkret fordern wir:

  • eine konzertierte diplomatische Initiative, mit der auch die übrigen Staaten der internationalen Gemeinschaft dafür gewonnen werden, die durch die Vereinten Nationen koordinierte humanitäre Hilfe schnell mit zusätzlichen finanziellen Beiträgen zu stabilisieren;
  • dass die im Haushaltsentwurf der Ampelkoalition für 2025 vorgesehene drastische Kürzung der Mittel für humanitäre Hilfe zurückgenommen wird und daneben auch die Bereiche der Entwicklungszusammenarbeit und Krisenprävention nachhaltig finanziell so gut ausgestattet werden das das Ziel, mindestens 0,7 Prozent des Bruttonationalprodukts für Entwicklungszusammenarbeit im Bundeshaushalt (die sog. Official Development Assistance (ODA)-Quote) dauerhaft erfüllt wird.
  • eine diplomatische Initiative zur Einrichtung eines Systems von Pflichtbeiträgen zu ergreifen, die – ähnlich wie beim Kernhaushalt der Vereinten Nationen und dem Haushalt für Friedenserhaltende Einsätze – eine verlässliche Finanzierung der internationalen, durch die UN koordinierten humanitären Hilfe ermöglicht

 

Antrag 170/I/2025 Nichtmilitärische Friedenssicherung ebenfalls stärken!

24.04.2025

Neben den bereits beschlossenen zusätzlichen Mitteln für Verteidigung und Maßnahmen der Inneren- und Cyber-Sicherheit sollen auch zusätzliche Haushaltsmittel für nichtmilitärische Friedenssicherung, Entwicklungszusammenarbeit, zivile Krisenprävention und Konfliktregelung, humanitäre Hilfe sowie die Stärkung der Vereinten Nationen und der Organe der Internationalen Gerichtsbarkeit bereitgestellt werden.

Antrag 169/I/2025 Der Europäische Frieden ist kein Geschäft! – Für einen stabilen Frieden in der Ukraine und eine eigenständige europäische Sicherheitspolitik

24.04.2025

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages im Bund und bei der EU, sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Europäischen Parlaments setzen sich dafür ein, dass

 

  1. die Ukraine auf dem Weg zu einem dauerhaften und stabilen Frieden durch feste Zusagen von Deutschland und den Mitgliedern der Europäischen Union sowie der europäischen Partner hinsichtlich der Außen- und Sicherheitspolitik dazu befähigt wird, sich weiterhin – und bis zum Unterzeichnen eines Friedensvertrags – gegen den russischen Angriffskrieg so zu verteidigen, dass die territoriale Integrität der Ukraine in ihren völkerrechtlich anerkannten Grenzen und nach dem Ermessen der Ukraine gewahrt bleibt.
  2. die Ukraine und Russland von Anfang an in die Verhandlungen für einen selbstbestimmten Frieden in Freiheit als Hauptverhandlungspartner eingebunden werden. Der Frieden in Europa und zwischen der Ukraine und Russland darf nicht über die Köpfe der Konfliktparteien hinweg verhandelt werden.
  3. die Ukraine zu diesem Zweck bei einem eigenen Wunsch nach einem fairen Waffenstillstand zu für die Ukraine akzeptablen Bedingungen unterstützt wird.
  4. die Europäische Union und die europäischen Partner gemeinsam mit der Ukraine – und im Fall konkreter Verhandlungen auch mit Russland – ein für sowohl die Ukraine als auch Russland tragfähiges Konzept der Sicherheitsgarantien erarbeiten und dieses den Verhandlungspartnern als Teil einer Friedenslösung anbieten.
  5. die Europäische Union und die europäischen Partner als verlässliche Verbündete gemeinsam mit der Ukraine feste Zusagen zur Unterstützung beim Wiederaufbau nach Beendigung des Krieges verhandeln, welche durch humanitäre Hilfe – insbesondere im Fall eines Waffenstillstandes – ergänzt werden.
  6. diese Punkte ausdrücklich unter der Führung der Europäischen Union und der europäischen Partner und im Zweifelsfall unabhängig und ohne die Unterstützung der USA verhandelbar sein müssen. Die Europäische Union, die europäischen Partner und die Ukraine müssen mittel und langfristig befähigt werden, den Frieden in Europa und innereuropäische Angelegenheiten selbstständig, frei, unabhängig und ohne die USA verhandeln und durchsetzen zu können.

 

Antrag 164/I/2025 Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik

24.04.2025

Wir fordern die deutsche Bundesregierung und insbesondere die SPD dazu auf, in der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik auf ein geeintes und eigenständig handlungsfähiges Europa hinzuwirken.

 

Folgende Maßnahmen sind hierbei essentiell:

 

I. Bessere europäische Koordinierung der nationalstaatlichen Rüstungsbeschaffung sowie des Rüstungstransports:

 

Die bisherigen europäischen Beschaffungen erfolgen – abgesehen von wenigen positiven Ausnahmen – zu unkoordiniert und mit einem zu starken Fokus auf den nationalstaatlichen Rahmen. Eine bessere Koordinierung ist sowohl aus wirtschaftlichen als auch aus politischen Gründen notwendig. Wirtschaftlich ermöglicht die gemeinsame Beschaffung Skaleneffekte und Effizienzgewinne, wodurch die Stückkosten gesenkt werden. Politisch ist eine engere Abstimmung erforderlich, um eine tatsächlich integrierte europäische Verteidigungspolitik zu verwirklichen. Mit einer erneuten Trump-Administration besteht die Gefahr, dass US-Sicherheitsgarantien an den Erwerb US-amerikanischer Rüstungsgüter gekoppelt werden. Dies könnte die europäische rüstungsindustrielle Basis schwächen und weiter fragmentieren. Eine koordinierte europäische Beschaffungspolitik, einschließlich einer verstärkten Integration der Rüstungsproduktion, kann dieser Entwicklung entgegenwirken.

 

Der EU-interne Transport von Rüstungsgütern sollte angesichts der sich zuspitzenden Bedrohungslage ebenfalls unter den freien Warenverkehr fallen (aktuelle durchschn. Bearbeitungszeit von Freigabeanträgen umfasst 3-5 Tage), um eine schnelle Verlagerung von Verteidigung der EU-Außengrenzen essenzielle Rüstungsgüter im Angriffsfall ohne unnötige Verzögerung garantieren zu können.

 

II. Gemeinsame Kreditaufnahme zur Finanzierung der europäischen Wehrhaftigkeit:

Um eine stärkere Koordinierung und Skalierung der EU-Rüstungsbeschaffung zu ermöglichen, sollte sich die Bundesregierung für eine Aktivierung der sogenannten „Escape Clause“ aufgeben. Diese Regelung erlaubt es den EU-Mitgliedstaaten, ihre Verteidigungsausgaben zu erhöhen, ohne dass diese auf die im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgeschriebene Begrenzung des Haushaltsdefizits angerechnet werden. Eine solche Ausnahmeregelung würde den Mitgliedstaaten dringend benötigten finanziellen Spielraum verschaffen, um in die europäische Verteidigungsfähigkeit zu investieren, ohne fiskalische Zwänge zu verschärfen.

 

Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung nicht nur für die Möglichkeit einer gemeinsamen Kreditaufnahme zur Finanzierung von Rüstungsgütern – den sogenannten „Defense Bonds“ – öffnen, sondern sich aktiv für deren zeitnahe Umsetzung einsetzen. Eine solche europäische Finanzierungsstruktur würde es ermöglichen, groß angelegte Investitionen in Verteidigungsprojekte zu tätigen, ohne dass einzelne Mitgliedstaaten unverhältnismäßig belastet werden. Zudem würde eine koordinierte Kreditaufnahme die europäische Rüstungsindustrie stärken, den Aufbau strategischer Autonomie fördern und die Abhängigkeit von Drittstaaten verringern.

 

III. Beschaffungskompetenzen mittel- bis langfristig auf EU-Ebene verlagern

Die Europäische Verteidigungsagentur (EDA) sollte mittel- bis langfristig erweiterte Kompetenzen erhalten, um ihre Entwicklung zu einer echten europäischen Beschaffungsbehörde voranzutreiben. Dies sollte neben der zentralen Koordinierung von Beschaffungsprozessen auch die Verwaltung gemeinsamer Forschungs- und Entwicklungsbudgets umfassen. Eine solche Institutionalisierung würde nicht nur die Effizienz der europäischen Verteidigungsbeschaffung steigern, sondern auch Innovationen gezielter fördern und eine nachhaltige industrielle Basis für die europäische Rüstungsindustrie schaffen.

 

Dabei sollten europäische und nationale Beschaffungsbehörden weiterhin parallel existieren, gemäß dem Prinzip der Subsidiarität. Während kleinere und mittlere Rüstungsprojekte auf nationaler Ebene oder in bilateralen Kooperationen organisiert bleiben können, sollten die kapitalintensivsten Projekte auf EU-Ebene gemanagt werden. Dies betrifft insbesondere Waffensysteme und Plattformen, deren Entwicklung und Produktion für einzelne Mitgliedstaaten finanziell nicht tragbar wäre und bei denen Skaleneffekte eine entscheidende Rolle spielen.

 

Darüber hinaus sollte die Einbindung Großbritanniens in europäische Verteidigungsinitiativen ähnlich der Beteiligung Norwegens an EU-Verteidigungsprogrammen gestaltet werden. Dies würde es dem Vereinigten Königreich ermöglichen, an gemeinsamen Beschaffungs- und Entwicklungsprojekten teilzunehmen, ohne eine EU-Mitgliedschaft vorauszusetzen. Angesichts der weiterhin engen militärischen und sicherheitspolitischen Verflechtung Großbritanniens mit der EU wäre eine solche Kooperation sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus strategischer Sicht sinnvoll.

 

Um den schnelleren Innovationszyklen moderner Technologien gerecht zu werden, müssen zudem neue Mechanismen für operationelle Tests geschaffen werden. Gemeinsame Test- und Evaluierungsprogramme mit anderen europäischen Streitkräften würden es ermöglichen, neue Technologien unter realen Bedingungen schneller zu erproben und ihre Einsatzreife zu beschleunigen. Dies könnte beispielsweise durch multinationale Testeinheiten, gemeinsame Übungsszenarien oder spezialisierte Testzentren erfolgen. Eine solche europäische Innovations- und Teststrategie würde dazu beitragen, technologische Überlegenheit zu sichern und den zeitlichen Rückstand in der Entwicklung neuer Waffensysteme im Vergleich zu globalen Akteuren zu verringern.

 

IV. Schnellere Umsetzung des Aufbaus eines eigenständigen europäischen Pfeilers innerhalb der NATO 

Die Kommando- und Operationsstrukturen europäischer Streitkräfte sollten nicht länger zwingend auf eine Mitwirkung des US-Militärs ausgerichtet sein. Während die transatlantische Partnerschaft weiterhin eine zentrale Säule der europäischen Sicherheit bleibt, muss Europa in der Lage sein, eigenständig militärische Operationen in verschiedenen Szenarien durchzuführen – von Krisenbewältigung und Stabilisierungseinsätzen bis hin zu großangelegten Verteidigungsoperationen.

 

Dafür ist eine umfassende Verbesserung der militärischen Fähigkeiten auf mehreren Ebenen erforderlich. Neben der Modernisierung der materiellen Ausstattung, einschließlich logistischer Kapazitäten, Kommunikations- und Aufklärungssysteme sowie strategischer Luft- und Seetransportmittel, müssen auch die Trainings- und Ausbildungsziele europäischer Streitkräfte gezielt angepasst werden. Der Fokus sollte stärker auf eigenständige Kommando- und Entscheidungsstrukturen, die Interoperabilität zwischen europäischen Streitkräften und die Fähigkeit zur schnellen Reaktionsbereitschaft gelegt werden.

 

Ein zentraler Aspekt ist zudem der Ausbau und die bessere Nutzung bestehender europäischer Kommandozentralen, wie dem Military Planning and Conduct Capability (MPCC) der EU, um eigenständige militärische Führungskapazitäten zu gewährleisten. Parallel dazu müssen multinationale europäische Verbände, wie die EU-Battlegroups oder die NATO Response Force (NRF), konsequent weiterentwickelt und in ihrer Einsatzfähigkeit verbessert werden.

 

Konkrete Schritte zur Stärkung der Interoperabilität umfassen auch die Bildung multinationaler Bataillone (z.B. deutsch-französisch-niederländische Einheiten) und die Harmonisierung von Disziplinarrecht sowie Dienstgradabzeichen. Eine gemeinsame Rechtsstelle im BMVg könnte bei der Umsetzung des Disziplinarrechts unterstützen nicht-deutsche Kommandeure unterstützen.

 

Diese Maßnahmen zielen nicht darauf ab, die USA innerhalb der NATO zu isolieren oder die transatlantische Sicherheitsarchitektur infrage zu stellen. Vielmehr geht es darum, die europäische Handlungsfähigkeit zu stärken und eine gleichberechtigtere Lastenverteilung innerhalb des Bündnisses zu erreichen. Eine militärisch eigenständig agierende EU würde auch die Glaubwürdigkeit der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik erhöhen und Europa unabhängiger von geopolitischen Entwicklungen in den USA machen.

 

V. Ausbau der nuklearen Teilhabe über Frankreich und Großbritannien

Angesichts der schwindenden Verlässlichkeit des US-amerikanischen nuklearen Schutzschirms für Europa muss die Europäische Union zeitnah Gespräche mit Frankreich und Großbritannien über eine erweiterte nukleare Teilhabe führen. Diese beiden europäischen Nuklearmächte sollten als Garanten einer eigenständigen europäischen Abschreckungspolitik fungieren, um die strategische Sicherheit Europas langfristig zu gewährleisten.

 

Ein solcher Schritt erfordert eine umfassende Neubewertung der nuklearen Abschreckungsstrategie der EU sowie eine detaillierte Analyse der politischen, militärischen und finanziellen Implikationen. Dazu gehört die Frage, inwieweit europäische Staaten über eine engere Einbindung in die französischen und britischen Nuklearstrategien mitbestimmen könnten – etwa durch gemeinsame Planungsmechanismen, abgestimmte Abschreckungsdoktrinen oder die Bereitstellung logistischer und technologischer Unterstützung.

 

Zudem müsste eine grundsätzliche Neuverteilung der Verteidigungslasten innerhalb der EU erfolgen, um die Abschreckungsfähigkeit des Bündnisses aufrechtzuerhalten. Während Frankreich und Großbritannien die nukleare Komponente bereitstellen, könnten andere EU-Mitgliedstaaten – insbesondere Deutschland – durch verstärkte Investitionen in konventionelle Rüstungsgüter und Trägersysteme zur Gesamtfähigkeit beitragen.

 

VI. Priorisierung der Sanierung von für die Landes- und Bündnisverteidigung notwendiger Infrastruktur:

Um der Rolle Deutschlands als europäische Drehscheibe für den militärischen Transport gerecht zu werden muss die Sanierung und Erneuerung verteidigungsrelevanter Infrastruktur finanziert durch das Infrastruktursondervermögen priorisiert werden. Insbesondere müssen jene 10 % der Straßen ausgebaut werden, die derzeit den Transport militärischen Großgeräts nicht ermöglichen. Öffentliche Infrastrukturinvestitionen sollten gezielt darauf ausgerichtet sein, logistische Engpässe zu beseitigen und die Mobilität europäischer Streitkräfte zu verbessern.

 

Diese Maßnahme ist essentiell, da die schnelle Verlegung von Truppen und schwerem Gerät im Krisen- oder Verteidigungsfall eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur erfordert. Derzeit sind jedoch zahlreiche Straßen, Brücken und Schienenwege nicht auf die hohen Achslasten und Dimensionen moderner Militärfahrzeuge ausgelegt. Dies führt zu erheblichen Einschränkungen bei der strategischen Truppenverlegung und könnte im Ernstfall die Reaktionsfähigkeit europäischer Streitkräfte erheblich verzögern. Eine Koordinierung mit der Connecting Europe Facility (CEF) sollte erfolgen, um die Finanzierung dieser Projekte sicherzustellen.

 

VII. Etablierung europäischer Test- und Experimentierzentren für die zivil-militärische Forschung und Entwicklung

Angelehnt an die von der Marine 2024 durchgeführten „OpEx“ soll den europäischen Streitkräften sollten europäische Streitkräfte regelmäßige Test- und Experimentierprogramme für die Entwicklung und Integration neuer Technologien etablieren. Diese Testzentren würden eine zentrale Rolle bei der Erprobung neuer militärischer Fähigkeiten spielen und gleichzeitig die Zusammenarbeit mit der zivilen Forschungs- und Innovationslandschaft fördern.

 

Europäische Test- und Experimentierzentren für die zivil-militärische Forschung und Entwicklung sollten gezielt eingerichtet werden, um technologische Innovationen schneller und effizienter in die Streitkräfte zu integrieren. Dabei ist eine teilweise Dezentralisierung der Beschaffung notwendig, um flexiblere und anwendungsnahe Entwicklungs- und Testverfahren zu ermöglichen. Durch diese Zentren können neue militärische Plattformen, autonome Systeme und künstliche Intelligenz unter realistischen Bedingungen erprobt sowie Dual-Use-Technologien aus der zivilen Wirtschaft in militärische Anwendungen integriert werden. Darüber hinaus können die Testzentren auch für zivile Sicherheitsanwendungen wie Katastrophenschutz oder Cybersicherheit genutzt werden.