21.08.2023
Sozialarbeiter*innen sind darauf angewiesen, dass ihre Klient*innen ihnen ihre Lebenswelten öffnen, die oft von Armut und Ohnmachtsgefühlen, aber auch von Gewalt und Straffälligkeit geprägt sind. In persönlichen Notlagen werden persönliche Geheimnisse anvertraut, weil die Sozialarbeiter*innen oft der letzte Anker möglicher gesellschaftlicher Hilfen und Intervention sind. Diese Arbeit basiert auf Vertrauen. Ohne darauf vertrauen zu können, dass das von ihnen Gesagte nicht gegen sie verwendet wird, können Konfliktlösungen und wirksame Hilfen nicht begleitet werden. Um diese wichtige Arbeit zu ermöglichen, ist es notwendig, das erarbeitete Vertrauen zwischen Sozialarbeiter*innen und ihren Klient*innen durch ein Zeugnisverweigerungsrecht zu schützen.
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf, durch eine Reform des § 53 Strafprozessordnung (StPO) durch Aufnahme der Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit in die geschützten Berufsgruppen des § 53 Absatz 1 StPO das Zeugnisverweigerungsrecht zu erweitern.
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21.08.2023
Wir fordern die Berliner Mitglieder der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag auf, sich dafür einzusetzen, dass die avisierten Kürzungen im Etat der Bundeszentrale für politische Bildung im Zuge der Haushaltsberatungen zurück genommen werden.
Die geplanten Kürzungen sind nicht nachvollziehbar und daher abzulehnen.
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18.08.2023
Die sozialdemokratischen Verantwortungsträger:innen auf der kommunalen Ebene, Landes- und Bundesebene werden aufgefordert, die aktuelle Debatte über die wöchentliche Regelarbeitszeit zu nutzen, um den Weg für echte Verbesserungen für Beschäftigte zu bereiten.
Echte Verbesserungen setzen dabei voraus:
- mehr frei verfügbare Zeit für die Beschäftigten,
- keine Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes (z.B. keine Änderung des allgemeinen Achtstundentags und von Ruhezeiten),
- keine Abstriche bei Vergütung, Urlaubsansprüchen und anderen beschäftigungsbezogenen Leistungen.
Abzulehnen sind unter diesen Gesichtspunkten sowohl Ansätze, bei denen die Wochenarbeitszeit aktueller Vollzeitbeschäftigungen nur auf wenige Tage umverteilt wird als auch Ansätze, welche für die Beschäftigten keine reale Verbesserung gegenüber Teilzeitmodellen bedeuten. Das Ziel ist eine gleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit über die Erwerbsbevölkerung hinweg mit dem Ziel einer 32-Stunden-Woche als Regelarbeitszeit für alle Beschäftigten.
Wie auch bei der Durchsetzung der Vierzigstundenwoche als Regelwochenarbeitszeit kommt in der aktuellen Diskussion Gewerkschaften eine Schlüsselrolle zu. Die Sozialdemokratie unterstützt entsprechende Initiativen der Gewerkschaften sowie die Umsetzung von Modellversuchen. Sozialdemokratische Verantwortungsträger*innen auf allen Ebenen sind aufgefordert Versuche, arbeitsrechtliche Regelungen zu Ungunsten der Arbeitnehmer*innen zu ändern, abzuwehren und über die Möglichkeiten und Vorteile der 32-Stunden-Woche aufzuklären.
Besonders unterstützenswert sind Modellversuche in Bereichen mit unterdurchschnittlicher Vergütung und überdurchschnittlicher Gesundheitsbelastung.
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18.08.2023
Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestags werden aufgefordert,
- eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass Kindererziehungszeiten in der Rente für Kinder, die vor 1992 geboren wurden und Kinder, die nach 1992 geboren wurden, endlich auf dasselbe höhere Niveau angeglichen werden.
- Darüber hinauf werden sie aufgefordert eine Lösung für Adoptiv- und Pflegeeltern zu finden, die Ihre Kinder erst nach 30 bzw. 36 Monaten in die Familie aufgenommen haben und daher bislang keine Anerkennung in der Rente für die Kindererziehung erhalten.
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18.08.2023
Die sozialdemokratischen Mitglieder in der Bundesregierung und die SPD-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Beihilfesystem für Familienangehörige von Soldat:innen auf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ausgeweitet wird.
Beihilfeberechtigte Familienangehörige von aktiven und pensionierten Soldat:innen sollen die Möglichkeit einer finanziell unterstützen Mitgliedschaft in der GKV haben, bei der sie keine signifikanten finanziellen Nachteile im Vergleich zu dem bisherigen Beihilfesystem in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung (PKV) haben.
Ein Wechsel vom PKV-Beihilfesystem in ein Versicherungsverhältnis der GKV soll nach der Gesetzesänderung temporär möglich sein.
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