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Antrag 145/I/2014 Das Handels- und Investitionsabkommen zwischen EU und USA (TTIP): Verhandlungen ruhen lassen und unter neuen Bedingungen wieder aufnehmen!

28.04.2016

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung, die SPD-Bundestagsfraktion, die S&D-Fraktion im Europäischen Parlament und die sozialdemokratischen Mitglieder der EU-Kommission werden aufgefordert, sich für folgenden Umgang mit dem Verhandlungsprozess zu dem Handels- und Investitionsabkommen zwischen EU und USA (TTIP – Transatlantic Trade and Investment Partnership) einzusetzen:

 

Die Verhandlungen ruhen bis zur Neuzusammensetzung der EU-Kommission und den Zwischenwahlen in den USA. Das Moratorium wird dafür genutzt, in einer breiten öffentlichen Diskussion eine Neuformulierung des Verhandlungsziels in der Weise vorzubereiten, dass es nicht nur die Erleichterung der Handelsbeziehungen, den Abbau von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen sowie die Vereinheitlichung von technischen, Umwelt- und Gesundheits-, Sicherheits-, Arbeits- und Sozialstandards zwischen den beiden Handelsblöcken zum Gegenstand hat. Sie muss auch dem Anspruch gerecht werden, Standards für die globalen Handelsbeziehungen zu setzen, welche die Chancen von Drittländern für eine faire Partizipation am Welthandel respektieren, nach Möglichkeit verbessern und einem Umwelt- und Sozialdumping zu Lasten von Drittländern vorbeugen.

Die Verhandlungen dürfen nur unter den folgenden Bedingungen und mit den folgenden Zielsetzungen wieder aufgenommen werden:

1)      Ein Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und den USA darf nur dann zustande kommen, wenn beide Seiten zuvor ein umfassendes Datenschutz-Rahmenabkommen miteinander abgeschlossen haben.

2)      Die Verhandlungen sind unter demokratischer Beteiligung der Parlamente, der Gewerkschaften und der Zivilgesellschaft mit größtmöglicher Transparenz zu führen. Die Öffentlichkeit wird über das Verhandlungsmandat, die unterschiedlichen Positionen und die Entwürfe des Abkommens umfassend informiert. Die weitere Ausgestaltung und Überwachung des Abkommens sind auch nach Abschluss der Verhandlungen dauerhafter demokratischer Kontrolle zu unterwerfen.

3)      Europäische Arbeits- und Sozialstandards dürfen nicht gefährdet werden. Stattdessen sollten die Verhandlungen als Gelegenheit genutzt werden, die sozialen Standards im transatlantischen Handel zu erhöhen. So sollten die amerikanischen Verhandlungs-partner zur Unterzeichnung aller acht Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) verpflichtet werden, insbesondere des Rechts auf Kollektivverhandlungen und auf Vereinigungsfreiheit.

4)      Auch europäische Umweltschutz- und Sicherheitsanforderungen sowie Standards in Bezug auf genveränderte Organismen und geschützte geographische Kennzeichnungen dürfen weder herabgesetzt noch aufgeweicht werden. Auch hier sollten die Verhandlungen vielmehr darauf zielen, höhere ökologische Standards im transatlantischen Handel verbindlich durchzusetzen.

5)      Das Abkommen darf keine Regelungen zum Investorenschutz (ISDS – Investor State Dispute Settlement) enthalten. US-Konzerne könnten sonst die Möglichkeit erhalten, europäische Umwelt- und Sozialgesetze durch Klagen vor internationalen Schiedsgerichten zu kippen.

6)      Die Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge dürfen nicht angetastet werden. Privatisierung oder Liberalisierung öffentlicher Bereiche, auch im öffentlichen Beschaffungswesen, dürfen nicht ermöglicht oder erleichtert werden. Die Möglichkeit der Festlegung von Vergabekriterien, eine Ausweitung der Direktvergabe und die mögliche Rücknahme von bereits bestehenden deregulierenden Maßnahmen dürfen nicht eingeschränkt oder behindert werden.

7)      Das Abkommen darf weder weitere Deregulierungen des Finanzsektors enthalten noch notwendige Schritte zur Finanzmarktregulierung behindern. Stattdessen sollte das Abkommen als Chance begriffen werden, die nötigen Lehren aus der letzten Finanzkrise zu ziehen und das Primat der Politik gegenüber den Finanzmärkten zurückzugewinnen. Ausgangspunkt können dabei auch hier nur die jeweils höheren Standards auf beiden Seiten des Atlantiks sein, d.h. einerseits die schärferen US-Regulierungen des Bankensektors (z.B. Trennbankensystem) sowie andererseits die europäischen Maßnahmen zur Finanzmarktregulierung (z.B. Finanz-transaktionssteuer).

 

Der vorgenannte Forderungskatalog ist auf alle laufenden und zukünftigen Verhandlungen zu weiteren Freihandelsabkommen wie CETA und TISA anzuwenden.

Antrag 117/I/2014 Finanzierung einer nachhaltigen Mobilität in Deutschland

28.04.2016
  1. Die SPD-Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die erforderlichen Finanzmittel für eine nachhaltige Mobilität in Deutschland zur Verfügung stehen. Dabei dienen die Berechnungen der Daehre-Kommission von 2012 als Grundlage.

 

  1. Die SPD-Abgeordneten, der Regierende Bürgermeister und die SPD-SenatorInnen werden aufgefordert, sich in den Bund-Länder-Gremien und im Bundesrat für die erforderliche Finanzausstattung des ÖPNV in Berlin einzutreten und insbesondere eine Fortschreibung der Regionalisierungsmittel auf dem Status Quo mit einer jährlichen Dynamisierung von 3 %, sowie eine Anhebung der Entflechtungsgesetzmittel um insgesamt 600 Mio. Euro pro Jahr zu fordern.

Antrag 105/I/2014 Pflegebedürftigkeit neu definieren!

28.04.2016

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, den Pflegebedürftigkeitsgriff neu zu definieren, so dass der geltende Pflegebedürftigkeitsbegriff von jetzt drei Stufen auf mindestens fünf Pflegestufen erweitert wird.

Hierbei ist zu beachten, dass vor allem Bedürfnisse Demenzkranker stärker berücksichtigt werden müssen und grundsätzlich die Pflege aller Pflegebedürftigen verbessert gewährleistet wird.

Die Pflegebedürftigkeit ist besser als bisher an der Selbstständigkeit der Betroffenen zu messen.

Antrag 104/I/2014 Keine Senkung des Steuerzuschusses im Gesundheitsfonds! Keine willkürliche einseitige Belastung der Versicherten und Rentner_innen!

28.04.2016

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sowie des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, sich gegen die geplante, willkürliche Kürzung des Steuerzuschusses im Gesundheitsfonds einzusetzen.

 

Antrag 102/I/2014 Künstliche Befruchtung auch für verpartnerte Frauen

28.04.2016

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die bestehende Ungleichbehandlung zwischen verheirateten und verpartnerten Paaren hinsichtlich der Anwendung des § 27a SGB V (Künstliche Befruchtung) durch eine entsprechende gesetzliche Regelung beseitigt wird.

 

Denn obwohl die Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften bereits in einigen wichtigen Bereichen abgebaut werden konnte (so z.B. durch das Lebenspartnerschaftsgesetz oder durch diverse Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wie jüngst zu steuerlichen Vergünstigungen), besteht im Bereich der künstlichen Befruchtung für verpartnerte Frauen nach wie vor eine große Ungleichbehandlung. So müssen Personen, die Maßnahmen nach § 27a SGB V (Künstliche Befruchtung) in Anspruch nehmen wollen, bei denen die gesetzlichen Krankenkassen im Normalfall bis zu 50% der Kosten übernehmen, miteinander verheiratet sein. Richtlinien der Bundesärztekammer (BÄK) untersagen die Durchführung von fortpflanzungsmedizinischen Behandlungen bei gleichgeschlechtlicher Partnerschaft nach diesem Paragraphen („heterologeInsemination [ist] zurzeit bei Frauen ausgeschlossen, die […] in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft Leben.“, Richtlinie der BÄK zur Durchführung der assistierten Reproduktion, 2006). Begründet wird dies damit, dass für das Kind eine „stabile Beziehung zu beiden Elternteilen zu sichern sei“. Dies steht jedoch im Widerspruch zur Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die eingetragene Lebenspartnerschaft die gleiche, auf Dauer übernommene, auch rechtlich verbindliche Verantwortung für den Partner darstellt, wie die Ehe (vgl. BVerfG zur Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung, 1 BvR 1164/07, Rdn. 104f.)