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Antrag 02/III/2016 Änderung Anfechtungsfristen

22.11.2016

Die Mitglieder der SPD-Fraktion des Bundestages sowie das BMJ werden aufgefordert, durch eine Gesetzgebungsinitiative das Insolvenzanfechtungsrecht wie folgt zu ändern:

 

Es soll eine Anfechtbarkeit aller Sicherungen und Befriedigungen, die im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorgenommen wurden, ohne jede weitere Voraussetzung an die Stelle der bislang in § 130 und § 131 InsO geregelten Anfechtung unter einschränkenden Bedingungen innerhalb des kritischen Zeitraumes von bis zu drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung treten. Nur für nahe stehende Personen (§ 138 InsO) soll die Frist ohne weitere Voraussetzungen weiter drei Monate betragen. Die Bargeschäftsausnahme nach § 142 InsO soll allerdings auch für diese Anfechtungsmöglichkeit gelten. Soweit eine Anfechtbarkeit außerhalb von §§ 130, 131 InsO möglich ist, soll es dabei grundsätzlich verbleiben, so etwa bei Fällen vorsätzlicher Benachteiligung, wie sie jetzt von § 133 InsO erfasst sind, und für unentgeltliche Leistungen im Sinne von § 134 InsO.

 

Antrag Ini02/I/2016 Gesetzlicher Anspruch auf Umgangsmehrbedarf

30.04.2016

Das Land Berlin im Bundesrat und die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages werden aufgefordert, sich für eine klare und konsequente Lösung für den zusätzlichen finanziellen Bedarf von Kindern getrennt lebender Eltern einzusetzen.

 

Wir fordern einen Anspruch auf Mehrbedarf im Rahmen des SGB II für sogenannte temporäre Bedarfsgemeinschaften ohne Kürzung des Sozialgeldanspruchs im Haushalt des alleinerziehenden Elternteils. Zur Umsetzung dessen fordern wir eine gesetzliche Verankerung eines Umgangsmehrbedarfs zur Sicherstellung des Kindeswohls und Existenzsicherung des Kindes und des alleinerziehenden Elternteils.

Antrag 47/I/2014 Liegenschaftspolitik des Bundes zügig sozial und gemeinwohlorientiert ausrichten

28.04.2016

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, zügig gesetzlich dafür Sorge zu tragen, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ihre Liegenschaftspolitik – analog zur Berliner Liegenschaftspolitik – an den Zielen des Koalitionsvertrages ausrichtet. Die BImA soll Grundstücke in ihrem Eigentum nicht mehr nur im Höchstpreisverfahren veräußern, wenn mittels eines Festpreisangebotes oder eines qualitativ ausgerichteten Bieterverfahrens gezielt soziale, stadtplanerische, kulturelle oder ökologische Zielsetzungen mit den zur Abgabe vorgesehenen Liegenschaften verfolgt und umgesetzt werden können. Liegenschaften mit Entwicklungsperspektive werden zukünftig nicht mehr nur meistbietend veräußert, sondern auch im Rahmen einer konzeptorientierten Ausschreibung, die auf den Nutzenzuwachs für die Stadt/Region abzielt und Kreativität einfordert und zulässt, zur Verfügung gestellt. Hierfür sind auch Erbbaulösungen vorzusehen.

Antrag 177/I/2014 Wirkungen des SGB II auf Personen mit Migrationshintergrund

28.04.2016

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion und ihre Mitglieder auf, dass im SGB II ein Passus eingeführt wird, der die Benachteiligungen von Menschen mit Migrationshintergrund ausschließt.

Antrag 157/I/2014 Völkermord verjährt nicht! Für einen verantwortlichen Umgang mit der deutschen Kolonialgeschichte in Namibia

28.04.2016

Die SPD-Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich für die offizielle rückwirkende Anerkennung des von deutschen Kolonialtruppen in Namibia geführten Vernichtungskrieges – dem von 1904 bis 1908 Zehntausende Herero, Nama, Damara und San zum Opfer fielen – als Völkermord einzusetzen und eine offizielle Bitte von Bundestag und Bundesregierung um Entschuldigung zu erwirken. Darüber hinaus werden die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung aufgefordert, die Bundesregierung zu einem Dialog mit der namibischen Regierung und Opferverbänden zu verpflichten, mit dem Ziel, angemessene Reparationszahlungen zu vereinbaren. Diese sollen bewusst nicht im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit stattfinden. Bei der Umsetzung sollen paternalistische und eurozentristische Herangehensweisen, die in der Entwicklungszusammenarbeit häufig noch üblich sind, vermieden werden. Bei den Verhandlungen muss ein respektvoller Umgang auf Augenhöhe zu jeder Zeit gewährleistet sein. Über ihre Verwendung sollen die namibische Gesellschaft und Opferverbände in alleiniger Verantwortung entscheiden.

 

Die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden weiterhin dazu aufgefordert, sich für ein Erinnerungs- und Aufarbeitungskonzept zur deutschen Kolonialgeschichte einzusetzen, das die Dekolonisierung öffentlicher Räume unterstützt, sowie den historischen Widerstand gegen Kolonialismus und Rassismus würdigt und sichtbar macht. Hierfür ist auch die Einrichtung einer entsprechenden Bundesstiftung nötig. Im Zusammenhang mit der Aufarbeitung deutscher Kolonialgeschichte muss die logische Konsequenz sein die komplette Rückgabe von menschlichen Gebeinen und Beutegütern, die während der deutschen Kolonialzeit geraubt und missbraucht wurden, zu gewährleisten. Die Bundesregierung und ihre Vertreter*innen haben dafür Sorge zu tragen, dass zukünftige Rückgaben dieser Art in einem angemessenen Rahmen stattfinden.

 

Die hier vorgeschlagene Aufarbeitung soll richtungsweisend für den Umgang Deutschlands mit der eigenen Kolonialgeschichte sein und idealerweise zur Schaffung eines Präzedenzfalls führen.