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Antrag 405/II/2025 Klare Kante gegen soziale und migrationsbezogene Verächtlichmachung – Für eine Politik, die Menschen schützt und Kommunen stärkt

14.11.2025

Die Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz, wonach Abschiebungen ein vermeintlicher Beitrag sein würden, um „dieses Problem im Stadtbild“ zu lösen, sind diskriminierend und unverantwortlich. Sie sind falsch. Sie verbreiten ein gefährliches und spaltendes Bild unserer Gesellschaft. Diese Zuschreibungen degradieren Menschen mit Migrationsgeschichte. Sie suggerieren, dass bestimmte Menschen pauschal die Ursache für bestehende Probleme sind, für die sie nicht verantwortlich sind. Keine demokratische Partei darf solchen Aussagen Raum geben. Als Sozialdemokratie treten wir diesen Aussagen entschieden entgegen – und erwarten dies auch von all unseren Verantwortungsträger*innen.

 

Die SPD ist und bleibt die politische Kraft, die Menschen vor Verächtlichmachung schützt und für gleiche Rechte eintritt.

 

Als Partei der sozialen Gerechtigkeit, der Freiheit und der Solidarität haben wir als SPD eine besondere Verantwortung, deutlich und hörbar zu widersprechen, wenn Menschen abgewertet oder zu Sündenböcken gemacht werden. Für uns ist klar: Demokratie setzt die Gleichheit aller voraus. Unsere Antwort auf jegliche Form sozialer, menschlicher oder migrationsbezogener Herabsetzung oder Verunglimpfung werden wir als Partei und durch unsere Partei- und Fraktionsspitzen sowie unsere Verantwortungsträger*innen in den Ländern und Kommunen daher zu jedem Zeitpunkt unverzüglich und unmissverständlich vertreten: Menschenwürde ist nicht verhandelbar!

 

Gleichzeitig stehen wir als die SPD für eine sachliche, lösungsorientierte Debatte darüber, wie unsere Innenstädte tatsächlich gestärkt werden können. In vielen Städten ist der Zustand der Innenstädte und der öffentlichen Räume ein Spiegel der Versäumnisse der Vergangenheit. Die Ursachen liegen dabei meist in strukturellen Herausforderungen: jahrzehntelanger finanzieller Druck auf die Kommunen, vernachlässigte öffentliche Räume und Infrastrukturen, Wohnungsnot, steigende Mieten und soziale Ungleichheiten. Sie sind auch Auswirkungen eines globalen und digitalen Kapitalismus.

 

Diese Probleme lassen sich nur durch Respekt gegenüber kommunaler Arbeit, durch verlässliche Unterstützung der Länder und des Bundes, Regeln für Märkte, in die Zukunft gerichtete Investitionen in soziale Sicherheit und wirtschaftliche Entwicklung sowie eine gerechte Beteiligung von Reichen an der Finanzierung des Gemeinwesens lösen – nicht durch populistische Ablenkungsdebatten über Abschiebungen oder Sozialkürzungen.

 

Die SPD muss darum die politische Führung übernehmen und ein klares Gegenmodell zu populistischen Narrativen setzen.

 

Wir erwarten von den Verantwortlichen in der Bundesregierung dem Thema „Belebung der Innenstädte“ endlich die Aufmerksamkeit zu geben, die es verdient. Populistische Sprüche und Kurzschlüsse sind niemals ein tauglicher Ersatz für eine faktenbasierte politische Analyse. Klar ist: Die Städte und Gemeinden in diesem Land brauchen starke Partner – und diese Rolle wird die SPD aktiv einnehmen.

 

Im ersten Schritt setzen wir uns für einen Zukunftsdialog für Städte und Kommunen auf Spitzenebene der Bundesregierung ein. Auf dieser Basis müssen dann zielgerichtete kräftige Investitionen in die Städte und Gemeinden folgen, um tatsächliche Lösungen anzugehen. Dafür wird sich die SPD in allen Ländern und auf Bundesebene mit Nachdruck einsetzen, denn ohne ernsthafte strukturelle Lösungen schreitet der Niedergang mancherorts die Verwahrlosung der Innenstädte weiter voran – völlig unabhängig davon, wer dort lebt.

 

Wir werden nicht zulassen, dass rechte oder erzkonservative Erzählungen bestimmen, wie über soziale Fragen, fehlende staatliche Strukturen oder Migration und Integration gesprochen wird. Wer Tatsachen verzerrt oder Menschen gegeneinander ausspielt, muss mit einer klaren Antwort der SPD rechnen – auch dann, wenn es der Koalitionspartner ist. Die Sozialdemokratie duckt sich nicht weg. Sie schützt und empowert Menschen. Sie stärkt die Kommunen. Sie arbeitet an Lösungen, die unser Land tatsächlich voranbringen.

 

Die SPD ist die Partei, die für gleiche Rechte, soziale Sicherheit & gesellschaftlichen Zusammenhalt steht – seit mehr als 160 Jahren und auch in dieser Debatte

 

Antrag 11/II/2025 Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) sind freiwillig - nicht umsonst!

9.10.2025

Jedes Jahr nutzen mehr als 100.000 junge Menschen in Deutschland freiwillige Angebote wie das FSJ oder FÖJ und tragen mit diesem Engagement zu einer gestärkten Zivilgesellschaft bei. Junge Erwachsene sollen dabei meist ein Jahr lang Einblicke in die Arbeitswelt und somit wertvolle Erkenntnisse und Kompetenzen für ihre spätere berufliche Laufbahn erlangen. Die Einsatzstellen können jungen Menschen eine Orientierung anbieten und somit ihre Branchen attraktiver für neue Arbeitskräfte machen, welche sie in vielen Fällen auch dringend benötigen. Freiwilligendienste sind in der Theorie ein Win-Win für alle Beteiligten.

 

Die Realität für Freiwillige sieht jedoch anders aus. Aufgrund steigender Mieten, Lebenshaltungs- und Ernährungskosten können viele Jugendliche den Freiwilligendienst entweder nicht antreten oder müssen noch nebenbei arbeiten, was dem Sinn dieses Programms widerspricht. Hinzu kommt, dass Freiwillige nicht in einem klassischen Arbeitsverhältnis bei ihren Einsatzstellen angestellt sind und somit im Sinne des Mindestlohngesetzes (MiLoG) keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben. Deshalb müssen hier rechtliche Rahmenbedingungen und Absicherungen geschaffen werden, um einen Mindestbetrag an monatlichen Taschengeldzahlungen zu gewährleisten, damit sich Jugendliche den Freiwilligendienst leisten können. Die aktuelle Rechtslage sieht lediglich eine gesetzliche Obergrenze des Taschengeldes vor, welche sich an der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung orientiert (s. § 2 Abs. 1 Jugendfreiwilligendienstegesetz – JFDG). Während einige Länder bereits gesetzliche Untergrenzen für das Taschengeld eingeführt haben, ist diese in Berlin nicht benannt. Das führt dazu, dass Freiwillige bei 35-40 Arbeitsstunden die Woche teilweise nur 250 € verdienen, andere hingegen 500 €. Gerade in Berlin ist eine feste, faire Entlohnung wichtig, um die hohen Lebenshaltungskosten zu zahlen.

 

Zurzeit haben Freiwillige einen Anspruch auf unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung. Wenn diese nicht geleistet werden können, sollen „entsprechende Geldersatzleistungen“ ausgezahlt werden. Diese decken jedoch nicht im Ansatz die Kosten, welche bei Freiwilligen monatlich allein für Wohnung und Verpflegung entstehen, weshalb die entsprechenden Zuschüsse dringend erhöht werden müssen. Ziel muss es sein, die bestehenden Freiwilligendienstplätze zugänglicher für junge Menschen zu machen, ohne die Streichung von Stellen aufgrund von Finanzierungsfragen bei der Einsatzstelle oder dem Träger zu riskieren.

 

Der Freiwilligendienst in seiner Umsetzung ist sozial sowie finanziell exklusiv und somit nicht für alle Jugendlichen unter den gleichen Bedingungen möglich. Jede*r junge Erwachsene soll das Angebot einer fairen und ausreichenden Berufsorientierung erhalten, ohne aufgrund der sozioökonomischen und finanziellen Verhältnisse benachteiligt zu werden.

 

Deshalb fordern wir:

 

  • Die Einführung einer gesetzlichen Untergrenze für das monatliche Taschengeld von 600 €
  • Im Falle, dass die Einsatzstelle keine Unterkunft stellt, ist ein angemessener Wohngeldzuschuss zu zahlen bzw. der Zugang zu Wohngeld sicherzustellen. Der monatliche Zuschlag für die Deckung der Unterkunftskosten soll sich an den durchschnittlichen Mieten in Berlin orientieren.
  • Das Deutschlandticket soll für alle Freiwillige*n unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, damit ihre Mobilität während der Zeit in ihrem Freiwilligendienst gewährleistet werden kann
  • Der monatlich gezahlte Zuschlag für Verpflegung soll verpflichtend an die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben für Lebensmitteleinkäufe (laut BMLEH 200 € pro Monat) angepasst werden, und 20% über dem Durchschnitt liegen, um auch die Verpflegung auf der Einsatzstelle, in der Kantine oder Supermarkt, finanziell zu unterstützen
  • Eine jährliche Bewertung der Aktualität der Zuschüsse und des Taschengeldes, um ggf. Anpassungen vornehmen zu können.
  • Die äuqivalente Anwendung der Forderungen für Personen, die einen internationale (weltwärts) und europäische Freiwilligendienste absolvieren.

     

    Diese Forderungen dienen zur schnellen Absicherung der Freiwilligen. Darüber hinaus bekräftigen wir perspektivisch die beschlossene Angleichung an den Mindestlohn.

     

    Antrag 28/II/2025 Bezahlbares Wohnen braucht europäische Antworten!

    9.10.2025

    Die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung sowie die S&D-Fraktion im Europäischen Parlament werden aufgefordert, sich für folgende Ziele einzusetzen:

     

    Bezahlbares Wohnen braucht europäische Antworten!

    Wohnen ist ein Grundrecht – kein Spekulationsobjekt. In ganz Europa steigen Mieten und Kaufpreise seit Jahren rasant. Immer mehr Menschen finden keine bezahlbare Wohnung, werden verdrängt oder leben in unsicheren Wohnverhältnissen. Unsere Wohnraumkrise ist eine europäische Krise. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich, dass das Europäische Parlament einen Sonderausschuss zur Wohnraumkrise eingesetzt hat. Jetzt braucht es klare Lösungsansätze für die gesamte Europäische Union. Auch die Bundesregierung muss sich auf europäischer Ebene mit Nachdruck für eine soziale Wohnungswende einsetzen. Sie soll sich im Rat der EU für die Stärkung kommunaler Handlungsspielräume und die Förderung bezahlbaren Wohnraums einsetzen.

     

    Wir fordern:

    1. Wohnen zu einem europäischen Schwerpunkt machen.

    Die EU muss bezahlbaren Wohnraum als soziale Aufgabe begreifen – nicht als Nebensache. Das Menschenrecht auf Wohnen gehört deshalb ins Zentrum der europäischen Politik.

     

    2. Städte und soziale Wohnungsakteure stärken.
    Kommunen, Genossenschaften und soziale Träger brauchen mehr Spielraum – auch im EU-Beihilferecht. Wir brauchen eine einheitliche Definition von sozialem Wohnraum im EU-Recht. Öffentliche Investitionen in den sozialen Wohnungsbau dürfen nicht ausgebremst werden.

    3. EU-Fördermittel gezielt für sozialen Wohnraum nutzen.
    Programme wie InvestEU oder die Struktur- und Kohäsionsfonds müssen einfacher und sozial gerechter gestaltet werden. Wir fordern, die Förderprogramme bei den Verhandlungen zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen zielgerichteter auf Wohnprogramme auszugestalten und den Zugang zu vereinfachen.

    4. Energieeffizienz darf nicht zur Verdrängung führen.
    Energetische Sanierungen dürfen nicht zur Verdrängung von Mieter*innen führen. Die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie braucht soziale Leitplanken – damit Klimaschutz und Mieterschutz zusammengehen. Sozial gestaffelte Förderprogramme z. B. der KfW sollen fortgeführt werden können.

    Antrag 33/II/2025 Klimaschutz durch Heizungsprüfung und -optimierung - Was können die Mietenden verlangen und durchsetzen?

    9.10.2025

    Die Abgeordneten der SPD im Bundestag werden aufgefordert, im Falle von Koalitionsverhandlungen und im Bundestag für eine Stärkung der Mieterrechte im Zusammenhang mit Verpflichtungen zur Heizungsoptimierungen einzutreten. Konkret ist zu fordern:

     

    Mieter:innen ist ein Anspruch auf Durchführung der Heizungsprüfung oder -Optimierung gegenüber Vermietenden einzuräumen. Nachweise über durchgeführte Optimierung/Prüfung sind Mieter:innen unaufgefordert vorzulegen. Bei nicht nachgewiesener oder nicht durchgeführter Heizungsüberprüfung bzw. –Optimierung haben Mieter:innen pauschale Kürzungsansprüche in Bezug auf die anteiligen Heiz- und Warmwasserkosten um 15% (bzw. entsprechend durchschnittliches Einsparpotential durch Heizungsoptimierung)

     

    Die Rechte können in den §§ 60a bis 60c Gebäudeenergiegesetz (GEG) wie folgt geregelt werden:

    „Führt der Vermieter die Betriebsprüfung der Wärmepumpe nach § 60a Abs. 1 GEG  / die Heizungsprüfung – und optimierung nach § 60b Abs. 1 GEG / den hydraulischen Abgleich nach § 60c Abs. 1 GEG nicht durch oder weist er die Durchführung auf Verlangen des Mieters nicht nach, so hat der Mieter das Recht, den gemäß Heizkostenabrechnung auf ihn entfallenden Anteil an Heiz- und Warmwasserkosten um 15 Prozent zu kürzen.“

    Antrag 39/II/2025 Keine Spekulation mit Leerstand bei gewerblichen Flächen – Länder und Kommunen handlungsfähig machen

    9.10.2025

    Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich für die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage einzusetzen, mit der Länder und Kommunen wirksam gegen den spekulativen Leerstand von Gewerbeflächen vorgehen können.

     

    Entsprechend soll die Bundesregierung auf Drängen der SPD-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf entwickeln und vorlegen, der Ländern und Kommunen ermöglicht:

    1. ein verpflichtendes Leerstandsregister für gewerbliche Flächen einzuführen,
    2. Gebühren oder Abgaben auf dauerhaft leerstehende Gewerbeeinheiten zu erheben,
    3. Zwischennutzungen rechtssicher zu erleichtern und zu fördern.