Antrag 28/II/2025 Bezahlbares Wohnen braucht europäische Antworten!

Status:
Annahme mit Änderungen

Die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung sowie die S&D-Fraktion im Europäischen Parlament werden aufgefordert, sich für folgende Ziele einzusetzen:

 

Bezahlbares Wohnen braucht europäische Antworten!

Wohnen ist ein Grundrecht – kein Spekulationsobjekt. In ganz Europa steigen Mieten und Kaufpreise seit Jahren rasant. Immer mehr Menschen finden keine bezahlbare Wohnung, werden verdrängt oder leben in unsicheren Wohnverhältnissen. Unsere Wohnraumkrise ist eine europäische Krise. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich, dass das Europäische Parlament einen Sonderausschuss zur Wohnraumkrise eingesetzt hat. Jetzt braucht es klare Lösungsansätze für die gesamte Europäische Union. Auch die Bundesregierung muss sich auf europäischer Ebene mit Nachdruck für eine soziale Wohnungswende einsetzen. Sie soll sich im Rat der EU für die Stärkung kommunaler Handlungsspielräume und die Förderung bezahlbaren Wohnraums einsetzen.

 

Wir fordern:

1. Wohnen zu einem europäischen Schwerpunkt machen.

Die EU muss bezahlbaren Wohnraum als soziale Aufgabe begreifen – nicht als Nebensache. Das Menschenrecht auf Wohnen gehört deshalb ins Zentrum der europäischen Politik.

 

2. Städte und soziale Wohnungsakteure stärken.
Kommunen, Genossenschaften und soziale Träger brauchen mehr Spielraum – auch im EU-Beihilferecht. Wir brauchen eine einheitliche Definition von sozialem Wohnraum im EU-Recht. Öffentliche Investitionen in den sozialen Wohnungsbau dürfen nicht ausgebremst werden.

3. EU-Fördermittel gezielt für sozialen Wohnraum nutzen.
Programme wie InvestEU oder die Struktur- und Kohäsionsfonds müssen einfacher und sozial gerechter gestaltet werden. Wir fordern, die Förderprogramme bei den Verhandlungen zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen zielgerichteter auf Wohnprogramme auszugestalten und den Zugang zu vereinfachen.

4. Energieeffizienz darf nicht zur Verdrängung führen.
Energetische Sanierungen dürfen nicht zur Verdrängung von Mieter*innen führen. Die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie braucht soziale Leitplanken – damit Klimaschutz und Mieterschutz zusammengehen. Sozial gestaffelte Förderprogramme z. B. der KfW sollen fortgeführt werden können.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung sowie die S&D-Fraktion im Europäischen Parlament werden aufgefordert, sich für folgende Ziele einzusetzen:

 

Bezahlbares Wohnen braucht europäische Antworten!

Wohnen ist ein Grundrecht – kein Spekulationsobjekt. In ganz Europa steigen Mieten und Kaufpreise seit Jahren rasant. Immer mehr Menschen finden keine bezahlbare Wohnung, werden verdrängt oder leben in unsicheren Wohnverhältnissen. Unsere Wohnraumkrise ist eine europäische Krise. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich, dass das Europäische Parlament einen Sonderausschuss zur Wohnraumkrise eingesetzt hat. Jetzt braucht es klare Lösungsansätze für die gesamte Europäische Union. Auch die Bundesregierung muss sich auf europäischer Ebene mit Nachdruck für eine soziale Wohnungswende einsetzen. Sie soll sich im Rat der EU für die Stärkung kommunaler Handlungsspielräume und die Förderung bezahlbaren Wohnraums einsetzen.

 

Wir fordern:

1. Wohnen zu einem europäischen Schwerpunkt machen.

Die EU muss bezahlbaren Wohnraum als soziale Aufgabe begreifen – nicht als Nebensache. Das Menschenrecht auf Wohnen gehört deshalb ins Zentrum der europäischen Politik.

 

2. Städte und soziale Wohnungsakteure stärken.
Kommunen, Genossenschaften und soziale Träger brauchen mehr Spielraum – auch im EU-Beihilferecht. Wir brauchen eine einheitliche Definition von sozialem Wohnraum im EU-Recht. Öffentliche Investitionen, vergünstigte Grundstücksverkäufe, Kapitalzuführung oder andere Maßnahmen zur Unterstützung und Beschleunigung des öffentlichen Wohnungsbaus müssen erleichtert werden und der Rahmen für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus muss vereinfacht und verssert werden. 

 

3. EU-Fördermittel gezielt für sozialen Wohnraum nutzen.
Programme wie InvestEU oder die Struktur- und Kohäsionsfonds müssen einfacher und sozial gerechter gestaltet werden. Wir fordern, die Förderprogramme bei den Verhandlungen zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen zielgerichteter auf Wohnprogramme auszugestalten und den Zugang zu vereinfachen.

 

4. Energieeffizienz darf nicht zur Verdrängung führen.
Energetische Sanierungen dürfen nicht zur Verdrängung von Mieter*innen führen. Die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie braucht soziale Leitplanken – damit Klimaschutz und Mieterschutz zusammengehen. Sozial gestaffelte Förderprogramme z. B. der KfW sollen fortgeführt werden können.

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung sowie die S&D-Fraktion im Europäischen Parlament werden aufgefordert, sich für folgende Ziele einzusetzen:

 

Bezahlbares Wohnen braucht europäische Antworten!

Wohnen ist ein Grundrecht – kein Spekulationsobjekt. In ganz Europa steigen Mieten und Kaufpreise seit Jahren rasant. Immer mehr Menschen finden keine bezahlbare Wohnung, werden verdrängt oder leben in unsicheren Wohnverhältnissen. Unsere Wohnraumkrise ist eine europäische Krise. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich, dass das Europäische Parlament einen Sonderausschuss zur Wohnraumkrise eingesetzt hat. Jetzt braucht es klare Lösungsansätze für die gesamte Europäische Union. Auch die Bundesregierung muss sich auf europäischer Ebene mit Nachdruck für eine soziale Wohnungswende einsetzen. Sie soll sich im Rat der EU für die Stärkung kommunaler Handlungsspielräume und die Förderung bezahlbaren Wohnraums einsetzen.

 

Wir fordern:

1. Wohnen zu einem europäischen Schwerpunkt machen.

Die EU muss bezahlbaren Wohnraum als soziale Aufgabe begreifen – nicht als Nebensache. Das Menschenrecht auf Wohnen gehört deshalb ins Zentrum der europäischen Politik.

 

2. Städte und soziale Wohnungsakteure stärken.
Kommunen, Genossenschaften und soziale Träger brauchen mehr Spielraum – auch im EU-Beihilferecht. Wir brauchen eine einheitliche Definition von sozialem Wohnraum im EU-Recht. Öffentliche Investitionen, vergünstigte Grundstücksverkäufe, Kapitalzuführung oder andere Maßnahmen zur Unterstützung und Beschleunigung des öffentlichen Wohnungsbaus müssen erleichtert werden und der Rahmen für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus muss vereinfacht und verssert werden. 

 

3. EU-Fördermittel gezielt für sozialen Wohnraum nutzen.
Programme wie InvestEU oder die Struktur- und Kohäsionsfonds müssen einfacher und sozial gerechter gestaltet werden. Wir fordern, die Förderprogramme bei den Verhandlungen zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen zielgerichteter auf Wohnprogramme auszugestalten und den Zugang zu vereinfachen.

 

4. Energieeffizienz darf nicht zur Verdrängung führen.
Energetische Sanierungen dürfen nicht zur Verdrängung von Mieter*innen führen. Die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie braucht soziale Leitplanken – damit Klimaschutz und Mieterschutz zusammengehen. Sozial gestaffelte Förderprogramme z. B. der KfW sollen fortgeführt werden können.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion AK 5 2026:
Der Antrag richtet sich, wie in den ersten beiden Zeilen formuliert, an die SPD-Bundestagsfraktion, die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung sowie die S&D-Fraktion im Europäischen Parlament.

Stellungnahme des Senats 2026:
Die Zuständigkeit liegt bei der SPD-Fraktion im Bundestag und der S&D-Fraktion im europäischen Parlament. SenStadt begrüßt die Initiative aber und wird sie im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen.

Stellungnahme der Landesgruppe 2026:
Seit dem Jahr 2010 sind die Immobilienpreise in Europa um mehr als 50 Prozent gestiegen. Gleichzeitig steigen auch die Mieten und übersteigen vielerorts die Einkommensentwicklung. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist zu einem gesamteuropäischen Problem geworden. Die Entwicklung am Wohnungsmarkt hat zunehmend Auswirkungen auf weitere Bereiche: sie schwächt den sozialen Zusammenhalt und die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union. Arbeitskräfte- und Bildungsmobilität werden eingeschränkt, was den Arbeitskräftemangel in den Wachstumspolen verschärft. Insoweit hat die Europäische Union ein großes Interesse, dass Wohnraum für alle in Europa bezahlbarer wird.

Im Dezember 2025 wurde der Europäische Plan für erschwinglichen Wohnraum veröffentlicht. Er stellt die Dachstrategie der EU-Kommission für Maßnahmen in diesem Bereich dar, die zum Beispiel Bereitstellung neuer gemeinsamer Finanzierungsinstrumente und eine flexiblere Handhabung von EU-Beihilferegeln umfasst. Der Plan ist ein wichtiges Signal für die Bedeutung der Wohnungspolitik, für den sozialen Zusammenhalt, aber auch für die erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung in Europa und markiert den Anfang für gemeinsame Anstrengungen der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten. Zu beachten ist allerdings, dass der EU-Kommission im Bereich der Wohnungspolitik nur eine unterstützende Rolle zukommen kann, da die Kompetenz bei den Mitgliedsländern liegt.

Der Europäische Rat äußerte ebenfalls die Handlungsnotwendigkeit im Bereich des bezahlbaren Wohnraums hob aber ebenfalls Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips und der Kompetenzordnung hervor.

Die Bundesregierung weist gegenüber den EU-Institutionen stets auf die Achtung des Subsidiaritätsprinzips sowie die Kompetenzverteilung hin; Wohnungspolitik verbleibt in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Mangels Rechtsverbindlichkeit der bisherigen wohnungspolitischen Dossiers der Europäischen Union, wie beispielsweise dem Europäischen Plan für bezahlbaren Wohnraum in Form einer unverbindlichen Mitteilung der EU-Kommission, besteht derzeit überdies kein Handlungsbedarf.

Hinsichtlich der nationalen Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) sowie von Artikel 6 Energieeffizienzrichtlinie (EED) können derzeit noch keine belastbaren Aussagen zur etwaigen Kostenrelevanz maßgeblicher Regelungen getroffen werden. Diese ist noch nicht in nationales Recht übernommen.

Zum europapolitischen Teil: Im Allgemeinen wurde im Dezember 2025 der Europäischer Plan für bezahlbaren Wohnraum (EAHP) zusammen mit einer Reform des Beihilferechts (SGEI) und einer Strategie für Wohnungsbau vorgelegt. Im März 2026 wurde zudem der erste parlamentarische Bericht zur Wohnungskrise (HOUS-Sonderausschuss) angenommen. Zu Forderung 1: Das Thema Wohnen wurde seither weit oben auf die europäische Agenda gesetzt, was etwa durch den o.g. Sonderausschuss und auch die Rolle des eigenständigen EU-Kommissars für Wohnungswesen deutlich wird. Auch der Abschlussbericht des HOUS-Sonderausschusses macht klar: Wohnen ist Menschenrecht. Zu Forderung 2: Im Beihilferecht hatte die Kommission bereits im Dezember 2025 eine Änderung vorgenommen (Beschluss (EU) 2025/2630 vom 16.12.2025 (in Kraft seit 8.1.2026)). Sozialer Wohnungsbau galt zuvor nur für „benachteiligte Bürger:innen“ als zulässige Förderung ohne Notifizierung. Eine Förderung für mittlere Einkommen erforderte eine Einzelfallprüfung in Brüssel. Mit der Änderung wurde die Kategorie/Freistellungstatbestand „affordable housing“ eingeführt: „Wohnen für Haushalte, die aufgrund von Marktversagen keinen Zugang zu Wohnraum zu erschwinglichen Konditionen haben.“ Hier ist eine Förderung ohne Notifizierung möglich; Bestandsmodernisierung sind explizit förderfähig. Die Höchstgrenze wurde von 15 auf 20 Mio. EUR/Jahr angehoben. Eine einheitliche EU-Definition von „sozialem Wohnraum“ wurde jedoch bewusst nicht vorgenommen (Subsidiarität). Zudem ist eine weitere Reform des EU-Beihilferechts geplant, mit der Kommunen und Städten mehr Spielraum eingeräumt werden soll.

Zu Forderung 3: Im aktuellen MFR (Mid-term Review 2025) wird bezahlbares Wohnen erstmals als Priorität im Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Europäischem Sozialfonds Plus (ESF+) anerkannt, wobei ESF+-Mittel gezielt für die Wohnungslosenhilfe eingesetzt werden können.

Für den vorgeschlagenen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028–2034 vom 16. Juli 2025 ist vorgesehen, sozialen und bezahlbaren Wohnraum als spezifisches Ziel in den Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplänen (NRPP) zu verankern. Allerdings soll der ESF+ im geplanten MFR 2028–2034 kein eigenständiger Fonds mehr sein, sondern in die NRPP integriert werden, was einem realen Volumenverlust von etwa 15 % entspricht. Das 14%-Ziel ist Mainstreaming, kein verbindlicher Wohn-Earmark. S&D, FEPS und EuroCities kritisieren dies. Die neuen Pläne erschweren zudem den kommunalen Zugang, da die NRPP-Architektur zwar die Komplexität für die Mitgliedstaaten reduziert, aber den direkten EU-Zugang für Kommunen einschränken könnte; die Forderung nach einem „einfacheren und sozial gerechteren“ Antragsverfahren bleibt daher aktuell. Demgegenüber hat das Parlament einen Bericht zum MFR verabschiedet, nach dem der ESF sowie die Rolle der Kommunen fest verankert werden sollen.

Zu Forderung 4: Die genannten Vorgaben sind in der EPBD-Richtlinie 2024 verbindlich enthalten, wobei die nationale Umsetzung bis zum 29. Mai 2026 entscheidend ist. Gemäß Artikel 17 der Richtlinie (EU) 2024/1275 (EPBD) müssen die Mitgliedstaaten wirksame Schutzmaßnahmen einführen, um insbesondere vulnerable Haushalte zu schützen. Dies soll unter anderem durch Mietzuschüsse oder durch die Begrenzung von Mieterhöhungen erfolgen. Auf Bundesebene sind folgende Vorhaben dabei relevant:

• Im Rahmen der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung sowie eine soziale Staffelung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als zentralen Baustein der Wärmewende ein. Zudem ist im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ein Schutzmechanismus vorgesehen: Wird in einem bestehenden Wohngebäude eine Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizung eingebaut, müssen Vermieter die Hälfte der Netzentgelte, des CO2-Preises sowie der Kosten für biogene Brennstoffe übernehmen. Die genaue Ausgestaltung ist noch offen.

• Um u.a. energetische Sanierungen zu ermöglichen und Mieter*innen dem Risiko von Verdrängung aufgrund der Umlage der Modernisierungskosten zu schützen, haben wir im Koalitionsvertrag festgehallten, dass die Modernisierungsumlage so geändert wird, sodass zum einen wirtschaftliche Investitionen in die Wohnungsbestände angereizt werden und zum anderen die Bezahlbarkeit der Miete künftig besser als jetzt gewährleistet bleiben kann. In Milieuschutzgebieten sollen Vorhaben zur energetischer Sanierung zudem sozialverträglich ermöglicht.
Überweisungs-PDF: