Antrag 39/II/2025 Keine Spekulation mit Leerstand bei gewerblichen Flächen – Länder und Kommunen handlungsfähig machen
AntragstellerInnen:
KDV Steglitz-Zehlendorf
Der Landesparteitag möge beschließen:
Der Bundesparteitag möge beschließen:
Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich für die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage einzusetzen, mit der Länder und Kommunen wirksam gegen den spekulativen Leerstand von Gewerbeflächen vorgehen können.
Entsprechend soll die Bundesregierung auf Drängen der SPD-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf entwickeln und vorlegen, der Ländern und Kommunen ermöglicht:
- ein verpflichtendes Leerstandsregister für gewerbliche Flächen einzuführen,
- Gebühren oder Abgaben auf dauerhaft leerstehende Gewerbeeinheiten zu erheben,
- Zwischennutzungen rechtssicher zu erleichtern und zu fördern.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Überweisen an:
Landesgruppe
Beschluss:
Annahme
Text des Beschlusses:
Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich für die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage einzusetzen, mit der Länder und Kommunen wirksam gegen den spekulativen Leerstand von Gewerbeflächen vorgehen können.
Entsprechend soll die Bundesregierung auf Drängen der SPD-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf entwickeln und vorlegen, der Ländern und Kommunen ermöglicht:
- ein verpflichtendes Leerstandsregister für gewerbliche Flächen einzuführen,
- Gebühren oder Abgaben auf dauerhaft leerstehende Gewerbeeinheiten zu erheben,
- Zwischennutzungen rechtssicher zu erleichtern und zu fördern.
Überweisen an:
Landesgruppe
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe 2026:
Das Anliegen, leerstehende Gewerbeflächen zu aktivieren, wird von der SPD-Bundestagsfraktion und auch dem BMWSB grundsätzlich unterstützt. Die Bundesregierung setzt dabei ausschließlich auf die Erleichterung von Umwandlungen/Umnutzungen. Vorhaben zur Schaffung von mehr Transparenz (Leerstandsregister), Sanktionsmechanismen bei dauerhaft leerstehenden Gewerbeeinheiten oder der Erleichterung/Förderung von Zwischennutzungen sind nicht Gegenstand des Lösungsansatzes, um langfristig Leerstand bei Gewerbeflächen zu aktivieren.
Zu den Maßnahmen im Bereich der Erleichterung von Umwandlungen und Umnutzungen zählen die Folgenden:
1. Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ von BMWSB
Durch das BMWSB wird mit dem Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ der Umbau von leerstehenden Gewerbeimmobilien zu Wohnungen gefördert werden. Der Förderstart ist für Juli 2026 angesetzt. Möglich ist dabei ein Zuschuss von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit, wenn aus leerstehenden Gewerbeimmobilien Wohneinheiten geschaffen werden. Die Förderung über Gewährung eines direkten finanziellen Zuschusses statt nur einer Zinsvergünstigung ist dabei besonders hervorzuheben, da dadurch Eigenkapital ersetzt wird und so die Finanzierung eines ganzen Umwandlungsprozesses angestoßen werden kann.
2. BauGB-Update
Im Rahmen des sog. BauGB-Updates ist im aktuellen Referentenentwurf zudem eine Änderung der BauNVO vorgesehen, mit der in Kerngebieten nach § 7 BauNVO die Umnutzung aufgegebener Büro- oder Gewerbeflächen im Kerngebiet zugunsten von Wohnnutzung erleichtert werden soll.
3. Abschließend
BMWSB und die Regierungsfraktionen sehen großes Potenzial in der Umwandlung von leerstehendem Gewerbe zu Wohnen. Sie setzen dabei insgesamt auf Freiwilligkeit und Anreize. Hintergrund ist die schwierige rechtliche Lage: Es gelingt heute selbst bei Wohnungen kaum, bzw. nur in langwierigen und komplexen Prozessen, den Leerstand zu sanktionieren (hier soll aber eine Verbesserung im Rahmen der BauGB-Novelle II bei Schrottimmobilien hergestellt werden). Den Leerstand von Gewerbe zu sanktionieren, dürfte sich vor dem Hintergrund der Eigentumsrechte aber noch wesentlich schwieriger gestalten. Zugleich darf das Potenzial auch nicht überschätzt werden: Viele leerstehende Gewerbeflächen liegen in reinen Gewerbegebieten oder eignen sich aus anderen Gründen nicht für die Umwandlung in Wohnraum. Ein wichtiger Faktor sind hier die geltenden Schutzrechte/-interessen für Wohnungen (v. a. Lärmschutz, aber z.B. auch Luftemissionen), die mit gewerblicher Nutzung in der Umgebung kollidieren. Eine Umsetzung der im Antrag genannten Maßnahmen ist damit innerhalb der jetzigen Koalition nicht realistisch. Es wird empfohlen, hier weiterhin mit der AG Bau der SPD-Bundestagsfraktion im Gespräch zu sein.
This Antrag was published on Donnerstag, 9. Oktober 2025 at 15:15.