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Antrag 47/I/2014 Liegenschaftspolitik des Bundes zügig sozial und gemeinwohlorientiert ausrichten

28.04.2016

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, zügig gesetzlich dafür Sorge zu tragen, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ihre Liegenschaftspolitik – analog zur Berliner Liegenschaftspolitik – an den Zielen des Koalitionsvertrages ausrichtet. Die BImA soll Grundstücke in ihrem Eigentum nicht mehr nur im Höchstpreisverfahren veräußern, wenn mittels eines Festpreisangebotes oder eines qualitativ ausgerichteten Bieterverfahrens gezielt soziale, stadtplanerische, kulturelle oder ökologische Zielsetzungen mit den zur Abgabe vorgesehenen Liegenschaften verfolgt und umgesetzt werden können. Liegenschaften mit Entwicklungsperspektive werden zukünftig nicht mehr nur meistbietend veräußert, sondern auch im Rahmen einer konzeptorientierten Ausschreibung, die auf den Nutzenzuwachs für die Stadt/Region abzielt und Kreativität einfordert und zulässt, zur Verfügung gestellt. Hierfür sind auch Erbbaulösungen vorzusehen.

Antrag 177/I/2014 Wirkungen des SGB II auf Personen mit Migrationshintergrund

28.04.2016

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion und ihre Mitglieder auf, dass im SGB II ein Passus eingeführt wird, der die Benachteiligungen von Menschen mit Migrationshintergrund ausschließt.

Antrag 157/I/2014 Völkermord verjährt nicht! Für einen verantwortlichen Umgang mit der deutschen Kolonialgeschichte in Namibia

28.04.2016

Die SPD-Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich für die offizielle rückwirkende Anerkennung des von deutschen Kolonialtruppen in Namibia geführten Vernichtungskrieges – dem von 1904 bis 1908 Zehntausende Herero, Nama, Damara und San zum Opfer fielen – als Völkermord einzusetzen und eine offizielle Bitte von Bundestag und Bundesregierung um Entschuldigung zu erwirken. Darüber hinaus werden die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung aufgefordert, die Bundesregierung zu einem Dialog mit der namibischen Regierung und Opferverbänden zu verpflichten, mit dem Ziel, angemessene Reparationszahlungen zu vereinbaren. Diese sollen bewusst nicht im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit stattfinden. Bei der Umsetzung sollen paternalistische und eurozentristische Herangehensweisen, die in der Entwicklungszusammenarbeit häufig noch üblich sind, vermieden werden. Bei den Verhandlungen muss ein respektvoller Umgang auf Augenhöhe zu jeder Zeit gewährleistet sein. Über ihre Verwendung sollen die namibische Gesellschaft und Opferverbände in alleiniger Verantwortung entscheiden.

 

Die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden weiterhin dazu aufgefordert, sich für ein Erinnerungs- und Aufarbeitungskonzept zur deutschen Kolonialgeschichte einzusetzen, das die Dekolonisierung öffentlicher Räume unterstützt, sowie den historischen Widerstand gegen Kolonialismus und Rassismus würdigt und sichtbar macht. Hierfür ist auch die Einrichtung einer entsprechenden Bundesstiftung nötig. Im Zusammenhang mit der Aufarbeitung deutscher Kolonialgeschichte muss die logische Konsequenz sein die komplette Rückgabe von menschlichen Gebeinen und Beutegütern, die während der deutschen Kolonialzeit geraubt und missbraucht wurden, zu gewährleisten. Die Bundesregierung und ihre Vertreter*innen haben dafür Sorge zu tragen, dass zukünftige Rückgaben dieser Art in einem angemessenen Rahmen stattfinden.

 

Die hier vorgeschlagene Aufarbeitung soll richtungsweisend für den Umgang Deutschlands mit der eigenen Kolonialgeschichte sein und idealerweise zur Schaffung eines Präzedenzfalls führen.

Antrag 145/I/2014 Das Handels- und Investitionsabkommen zwischen EU und USA (TTIP): Verhandlungen ruhen lassen und unter neuen Bedingungen wieder aufnehmen!

28.04.2016

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung, die SPD-Bundestagsfraktion, die S&D-Fraktion im Europäischen Parlament und die sozialdemokratischen Mitglieder der EU-Kommission werden aufgefordert, sich für folgenden Umgang mit dem Verhandlungsprozess zu dem Handels- und Investitionsabkommen zwischen EU und USA (TTIP – Transatlantic Trade and Investment Partnership) einzusetzen:

 

Die Verhandlungen ruhen bis zur Neuzusammensetzung der EU-Kommission und den Zwischenwahlen in den USA. Das Moratorium wird dafür genutzt, in einer breiten öffentlichen Diskussion eine Neuformulierung des Verhandlungsziels in der Weise vorzubereiten, dass es nicht nur die Erleichterung der Handelsbeziehungen, den Abbau von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen sowie die Vereinheitlichung von technischen, Umwelt- und Gesundheits-, Sicherheits-, Arbeits- und Sozialstandards zwischen den beiden Handelsblöcken zum Gegenstand hat. Sie muss auch dem Anspruch gerecht werden, Standards für die globalen Handelsbeziehungen zu setzen, welche die Chancen von Drittländern für eine faire Partizipation am Welthandel respektieren, nach Möglichkeit verbessern und einem Umwelt- und Sozialdumping zu Lasten von Drittländern vorbeugen.

Die Verhandlungen dürfen nur unter den folgenden Bedingungen und mit den folgenden Zielsetzungen wieder aufgenommen werden:

1)      Ein Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und den USA darf nur dann zustande kommen, wenn beide Seiten zuvor ein umfassendes Datenschutz-Rahmenabkommen miteinander abgeschlossen haben.

2)      Die Verhandlungen sind unter demokratischer Beteiligung der Parlamente, der Gewerkschaften und der Zivilgesellschaft mit größtmöglicher Transparenz zu führen. Die Öffentlichkeit wird über das Verhandlungsmandat, die unterschiedlichen Positionen und die Entwürfe des Abkommens umfassend informiert. Die weitere Ausgestaltung und Überwachung des Abkommens sind auch nach Abschluss der Verhandlungen dauerhafter demokratischer Kontrolle zu unterwerfen.

3)      Europäische Arbeits- und Sozialstandards dürfen nicht gefährdet werden. Stattdessen sollten die Verhandlungen als Gelegenheit genutzt werden, die sozialen Standards im transatlantischen Handel zu erhöhen. So sollten die amerikanischen Verhandlungs-partner zur Unterzeichnung aller acht Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) verpflichtet werden, insbesondere des Rechts auf Kollektivverhandlungen und auf Vereinigungsfreiheit.

4)      Auch europäische Umweltschutz- und Sicherheitsanforderungen sowie Standards in Bezug auf genveränderte Organismen und geschützte geographische Kennzeichnungen dürfen weder herabgesetzt noch aufgeweicht werden. Auch hier sollten die Verhandlungen vielmehr darauf zielen, höhere ökologische Standards im transatlantischen Handel verbindlich durchzusetzen.

5)      Das Abkommen darf keine Regelungen zum Investorenschutz (ISDS – Investor State Dispute Settlement) enthalten. US-Konzerne könnten sonst die Möglichkeit erhalten, europäische Umwelt- und Sozialgesetze durch Klagen vor internationalen Schiedsgerichten zu kippen.

6)      Die Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge dürfen nicht angetastet werden. Privatisierung oder Liberalisierung öffentlicher Bereiche, auch im öffentlichen Beschaffungswesen, dürfen nicht ermöglicht oder erleichtert werden. Die Möglichkeit der Festlegung von Vergabekriterien, eine Ausweitung der Direktvergabe und die mögliche Rücknahme von bereits bestehenden deregulierenden Maßnahmen dürfen nicht eingeschränkt oder behindert werden.

7)      Das Abkommen darf weder weitere Deregulierungen des Finanzsektors enthalten noch notwendige Schritte zur Finanzmarktregulierung behindern. Stattdessen sollte das Abkommen als Chance begriffen werden, die nötigen Lehren aus der letzten Finanzkrise zu ziehen und das Primat der Politik gegenüber den Finanzmärkten zurückzugewinnen. Ausgangspunkt können dabei auch hier nur die jeweils höheren Standards auf beiden Seiten des Atlantiks sein, d.h. einerseits die schärferen US-Regulierungen des Bankensektors (z.B. Trennbankensystem) sowie andererseits die europäischen Maßnahmen zur Finanzmarktregulierung (z.B. Finanz-transaktionssteuer).

 

Der vorgenannte Forderungskatalog ist auf alle laufenden und zukünftigen Verhandlungen zu weiteren Freihandelsabkommen wie CETA und TISA anzuwenden.

Antrag 104/I/2014 Keine Senkung des Steuerzuschusses im Gesundheitsfonds! Keine willkürliche einseitige Belastung der Versicherten und Rentner_innen!

28.04.2016

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sowie des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, sich gegen die geplante, willkürliche Kürzung des Steuerzuschusses im Gesundheitsfonds einzusetzen.