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Antrag 66/II/2023 Humanitären Schutz für russische Kriegsdienstverweigerer gewährleisten

18.08.2023

Die SPD möge anstreben, die gegebenen Rechtsgrundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts zur Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für russische Kriegsdienstverweigerer in der Regierungsverantwortung voll auszuschöpfen. Die SPD möge prüfen, die Rechtsgrundlagen gegebenenfalls zu erweitern, um ihnen eine Aufenthaltsmöglichkeit in Deutschland zu gewähren.

Antrag 49/II/2023 Wickeltische in öffentlichen Gebäuden und in der Gastronomie gesetzlich garantieren

18.08.2023

Wir fordern eine gesetzlich garantierte Einrichtung von Wickeltischen in öffentlichen Gebäuden und vor allem in der Gastronomie.

 

1. In öffentlichen Gebäuden des Landes und der Bezirke, in denen Publikumsverkehr herrscht, soll zukünftig ein für alle Geschlechter zugänglicher Wickeltisch (inkl. angemessener Beleuchtung und säuglingsgerechter Temperierung bzw. mit Wärmelampe) zur Verfügung stehen. Dies soll in einer gesetzlichen Selbstverpflichtung verbindlich geregelt sein.

 

2. In der Gastronomie soll sichergestellt sein, dass Babys zukünftig zuverlässig gewickelt werden können und Eltern dadurch beruhigt zu Gast sein können. Die Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes soll entsprechend geändert und zukünftig jene Gastronomiebetriebe in die Pflicht nehmen, die auch heute schon einer Toilettenpflicht unterliegen:

 

  • Für Gastronomiebetriebe über 50 m2 Schank- und Speiseraumgrundfläche oder mit 10 bis 249 Sitzplätzen sehen wir zukünftig mindestens einen Wickeltisch in angemessener Beleuchtung und säuglingsgerechter Temperierung bzw. mit Wärmelampe vor. Der Wickeltisch kann als platzsparender Klapptisch ausgeführt werden. Dieser Wickeltisch kann in einem sanitären Multifunktionsraum ohne Geschlechtertrennung erfüllt werden. Sollte diese Erfüllung in einem Raum mit Geschlechtertrennung stattfinden, so ist jeweils ein Wickeltisch in den Räumlichkeiten aller Geschlechter zu erfüllen. Die Investitionskosten liegen bei ca. 200-300 EUR.
  • Für Gastronomiebetriebe mit 250 Sitzplätzen oder mehr erfolgt die Festsetzung im Einzelfall, wobei die Regelungen aus 10 bis 249 Sitzplätzen nicht unterschritten werden dürfen.
  • Für Gastronomiebetriebe mit geteilter Toilettenanlage, bspw. in Einkaufszentren, in Markthallen oder in Bahnhöfen, ist die Anzahl der Einzelsitzplätze bzw. die Schank- und Speiseraumgrundfläche zu addieren.
  • Für die Erfüllung im Bestand ist eine Übergangsfrist von 1 Jahr angemessen. Für Neubauten oder für Neueröffnungen mit Sanierung der Sanitäranlagen ist eine Übergangsfrist ausgeschlossen und die gesetzliche Regelung greift sofort. Die gesetzliche Verpflichtung greift auch sofort, wenn eine Nachrüstung für die Sicherstellung der Barrierefreiheit in Bezug auf die Toilettenanlagen ansteht. Sachlich begründete Ausnahmegenehmigungen, bspw. aus feuerpolizeilichen Gründen oder aus Gründen des Denkmalschutzes, sind für 25 Jahre in die Hände der Bezirke zu legen.
  • Gastronomiebetriebe, in denen aus Gründen des Jugendschutzes oder des Nichtraucherschutzgesetzes die Anwesenheit von Säuglingen ausgeschlossen ist, sind von entsprechenden Vorschriften zu befreien.
  • Sollten die baulichen Gegebenheiten die Anbringung einer fest installierten Wickelunterlage verhindern, sind die Gastronomiebetriebe verpflichtet, eine stabile, aber mobile Wickelunterlage (Schaumstoff, Wickelbrett) und Einweg- Wickelunterlagen vorzuweisen.
  • Die sozialdemokratischen Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, über den Landeshaushalt ein Landesförderprogramm zur Anschubfinanzierung von Wickeltischen aufzulegen.

 

Antrag 90/II/2023 Demokratie schützen - Finanzierung für politische Bildung und Teilhabe sichern!

18.08.2023

Politische Bildung ist unverzichtbar für eine wehrhafte und beständige Demokratie. Gleiches gilt für politische Teilhabe, die auch immer mehr im Internet stattfindet. In Zeiten in denen Rechtsextremist*innen und Rechtspopulist*innen steigende Zustimmungswerte verzeichnen, ist die Förderung und Sicherung von Institutionen und Beratungsstellen, die sich für Demokratie, politische Bildung und Schutz angefeindeter Menschen einsetzen, elementar.

 

Dennoch zeigt der Haushaltsentwurf der Bundesregierung massive Einsparungen in diesem Bereich. So soll beispielsweise Hate Aid, eine Beratungsstelle, die sich dem Kampf gegen Hass im Netz verschrieben hat, keine Finanzierung mehr zugutekommen. Hate Aid unterstützt Betroffene von Gewalt im Netz, sowohl durch Beratung als auch bei der Rechtsdurchsetzung. Hass im Netz hat verschiedene Ausdrucksformen und zeigt sich beispielsweise durch Abwertungen, Angriffe oder Aufrufe zu Hass und Gewalt. Die Teilnahme an – auch insbesondere an politischen – Diskursräumen im Internet wird für Betroffene somit unmöglich.

 

Bisher war an der Finanzierung der Organisation maßgeblich das Bundesministerium für Justiz beteiligt. Im aktuellen Haushaltsentwurf ist nach Ablauf der aktuellen Finanzierung für das Jahr 2023 keine weitere Unterstützung der Organisation von öffentlicher Seite aus vorgesehen, obwohl der Koalitionsvertrag der Regierung ausdrücklich den Ausbau zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen vorsieht und der Kampf gegen Hass im Netz als Priorität angesehen wird. Aufgrund dieser Situation müssen wir unsere Beschlusslage gegen Hate Speech bekräftigen.

Aber auch die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) ist von den Sparplänen betroffen. Der bpb kommt als Bundesanstalt in der politischen Bildungslandschafts Deutschland eine zentrale Position zu, um ihren staatlichen Auftrag nach “das demokratische Bewusstsein zu festigen und die Bereitschaft zur politischen[n] Mitarbeit zu stärken”. Nach den Plänen der Bundesregierung soll die bpb 20 Millionen Euro gekürzt werden, was fatale Auswirkungen auf die Arbeit und Angebote der bpb hätte. Auch dies würde gegen den Koalitionsvertrag verstoßen, in dem sogar eine Erhöhung der Mittel der bpb festgeschrieben wurde.

Der Schutz und die Stärkung der Demokratie und demokratischer Werte darf nicht Sparplänen untergeordnet werden. Wir fordern daher insbesondere die SPD-Bundestagsfraktion auf

  • die Fortführung der Finanzierung von Hate Aid und allen anderen von den Streichungen betroffenen Organisationen gegen Hate Speech zu sichern, mind. in der Höhe der bisherigen Förderungssumme und gemäß unseren Beschlüssen weitere Maßnahmen gegen Hass im Netz einzuleiten
  • die Sicherstellung der Finanzierung der bpb in mind. der aktuellen Förderung
  • die generelle langfristige Sicherstellung der Finanzierung von Organisationen und Institutionen, die im Bereich der politischen Bildung und Teilhabe arbeiten, wie es auch im Koalitionsvertrag vorgesehen ist

Antrag 13/I/2023 Verbot von (E-)Zigarettenwerbung auf SPD Veranstaltungen

2.05.2023

Die SPD soll ein Verbot von Werbung für Tabakprodukte, E-Zigaretten oder ähnliche Erzeugnisse z.B. Vaporizer auf sämtlichen SPD-Veranstaltungen, inklusive Bundes- und Landesparteitagen, durchsetzen. Hierzu gehört insbesondere auch der Aufbau von Ständen auf SPD-Veranstaltungen mit dem Ziel der Produkträsentation oder dem Angebot von Testmöglichkeiten („Ausprobieren“) für o. g. Produkte.

 

Zudem fordern wir die SPD auf, keine finanziellen oder vergleichbaren  Mittel, z.B. Sponsoringgelder oder Ausstellergebühren im Rahmen von SPD-Veranstaltungen, inklusive Bundes- und Landesparteitagen, von Herstellern von Tabakprodukten anzunehmen.

Antrag 86/I/2023 Stärkung der Alkoholprävention durch umfangreiches Maßnahmenpaket

2.05.2023

Wir fordern die SPD und die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags auf, sich für wirkungsvolle Präventionsmaßnahmen im Bereich Alkoholkonsum stark zu machen.

 

Hierzu zählen im Besonderen:

  • umfassende Informations- und Präventionskampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über die Wirkung von Alkohol insbesondere in der Schwangerschaft,
  • Vollständiges Werbeverbot von alkoholhaltigen Produkten,
  • Deklaration von Gesundheitsgefahren durch entsprechende Kennzeichnungspflichten auf alkoholhaltigen Produkten,
  • Anhebung der Alkoholsteuer,
  • Anhebung des Mindestalters für den Erwerb von alkoholhaltigen Produkten auf das 18. Lebensjahr,
  • Beschränkung der Zeiten, zu denen alkoholhaltige Produkte gekauft werden können,
  • Beschränkung der Verkaufsstellen.